Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode
59. Sitzung vom 26. Mai 1977
1. Seit welchem Zeitpunkt hat sich der Senat mit Problemen
befaßt, die durch die Einführung des Praktischen
Jahres für die finanzielle und soziale Lage der Medizinstudenten
entstehen? Wie hat er auf die Initiative der
Universität reagiert ?
2. Welche Lösungsmöglichkeiten — Praktikantenstatus,
Unterhaltszuschuß, Darlehen usw. — sind bisher im Gespräch
mit anderen Ländern und mit dem Bund erörtert
worden ?
3. Welche Verbesserungen in seiner Öffentlichkeitsarbeit
beabsichtigt der Senat, um dem Eindruck entgegenzuwirken,
der Boykott von Lehrveranstaltungen sei ein geeignetes
und notwendiges Mittel, auf die Probleme der Hochschulausbildung
aufmerksam zu machen ?
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat Herr
Senator Dr. Glotz.
Dr. Glotz, Senator für Wissenschaft und Forschung:
Herr Präsident! Herr Kollege Dittberner! Zu Ihrer Frage 1
darf ich bemerken: Im Frühjahr 1974 ist der Präsident der
Freien Universität Berlin an den Senator für Wissenschaft
und Kunst herangetreten und hat die Frage gestellt, wie
man die soziale Lage der Studierenden verbessern könne.
Der Senator hat daraufhin im Gespräch mit der Bundesregierung
und mit anderen Bundesländern die Probleme
erörtert. Die allgemeine Auffassung ging zur damaligen
Zeit dahin, daß das Praktische Jahr gemäß der Approbationsordnung
aus dem Jahre 1970 noch nicht erprobt sei
und demgemäß eine Änderung der Bundesärzteordnung
und der Approbationsordnung außer Betracht bleiben sollte.
Der Senat hat in Berlin die Voraussetzungen zur Durchführung
des Praktischen Jahres geschaffen. Es wird allgemein
anerkannt, daß Schwierigkeiten, die mit dem Praktischen
Jahr an vielen Universitäten auftreten, in Berlin
vermieden werden konnten.
Zu Ihrer zweiten Frage: Der Hochschulausschuß der
Kultusministerkonferenz hat sich 1976 noch einmal mit der
Frage der Notwendigkeit und auch mit eventuellen Realisierungsmöglichkeiten,
der Erhöhung der Forderungsbeträge
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für
Studenten im Praktischen Jahr, beschäftigt und hat damals
festgestellt, daß es für ihn keine Gründe gebe, eine differenzierte
Förderung für Medizinstudenten im Verhältnis zu
allen übrigen Studierenden zu empfehlen. Er stellte fest,
daß Medizinstudenten gegenüber Studierenden anderer
Fachrichtungen Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer finanziellen
Lage zur Verfügung stehen, die es bei anderen
Studienrichtungen in derselben Weise nicht gibt, wie beispielsweise
Klinikarbeiten, Nachtwachen und andere Tätigkeiten
dieser Art.
Der Hochschulausschuß hat allerdings beschlossen, die
weitere Entwicklung sorgfältig zu beobachten und evtl,
eine erneute Erörterung der Angelegenheit vorzusehen. Ich
halte den Zeitpunkt mm in der Tat für gegeben und werde,
nachdem ich Gespräche mit den Bundesministern für Bildung
und Wissenschaft und Jugend, Familie und Gesundheit
geführt habe, an meine Kollegen in den anderen Ländern
wegen solcher Gespräche herantreten. Ich habe gestern
auch angeregt, daß das Thema auf der Kultusministerkonferenz
besprochen wird.
Und zu Ihrer dritten Frage, Herr Kollege Dittberner:
Der Senat hat schon immer keinerlei Zweifel daran gelassen,
daß der Boykott von Lehrveranstaltungen kein geeignetes
Mittel ist, gegen vermeintliche oder auch echte
Mißstände anzugehen. In den Auseinandersetzungen der
vergangenen Tage ist dies im übrigen auch von mir klipp
und klar gesagt worden. Daß auch eine derartige klare
Position nicht von allen Studierenden beachtet wird, dürfte
Ihnen aus der Studentenbewegung und aus den Erfahrungen
mit der Studentenbewegung in den letzten zehn Jahren
hinreichend bekannt sein. Auch die konsequenteste, Herr
Kollege Dittberner, und im übrigen immer wünschenswerte
Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit des Senats wird
diese Tatsache, fürchte ich, nicht aus der Welt schaffen
können.
(Anhaltende Unruhe)
Präsident Lorenz; Zusatzfragen? — liegen nicht vor.
Das Wort hat der Abgeordnete Lemmer zu einer Mündlichen
Anfrage über Verzicht auf „Chemische Keule“.
Lemmer (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Ich frage den Senat: Welches waren die tatsächlichen
Gründe, die den Senat zu dem Entschluß veranlaßt
haben, auf die weitere Erprobung des Reizstoff-Sprühgeräts
— Chemische Keule — bei der Berliner Polizei vorerst
zu verzichten ?
Präsident Lorenz: Meine Damen und Herren, ich darf erneut
um Ruhe bitten.
Das Wort zur Beantwortung hat Herr Senator Ulrich.
Ulrich, Senator für Inneres: Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Herr Abgeordneter Lemmer! Ich beantworte
Ihre Frage wie folgt: Am 20. Mai 1977 wurde mir
durch Presseveröffentlichungen bekannt, daß ein Polizeibeamter,
der sich im Oktober des letzten Jahres als Freiwilliger
für die Erprobung des Reizstoffsprühgeräts zur
Verfügung gestellt hatte, sich wegen einer Hautallergie
in ärztlicher Behandlung befindet. Ich habe daraufhin angeordnet,
daß die Entscheidung über die Fortsetzung der
Erprobung von Chemical mace so lange ausgesetzt wird,
bis ärztlich geklärt ist, ob und inwieweit ein Kausalzusammenhang
zwischen der Anwendung dieses polizeilichen
Einsatzmittels und der Hautallergie dieses Polizeibeamten
besteht. Dieser Sachverhalt ist in der Presse zutreffend
wiedergegeben worden, und, Herr Abgeordneter Lemmer,
das ist der tatsächliche Grund, und ich bin überzeugt,
daß er auch für Sie überzeugend ist.
Präsident Lorenz: Zu einer Zusatzfrage hat das Wort
Herr Abgeordneter Lemmer.
Lemmer (CDU): Herr Senator, habe ich Sie richtig verstanden,
daß Sie Ihren Entschluß ohne jeden ärztlichen
Rat gefaßt haben, daß Sie es insbesondere versäumt haben,
mit dem betroffenen Beamten selbst Rücksprache zu nehmen
und unter Umständen auch mit dem behandelnden
Arzt zu sprechen — selbstverständlich mit Einverständnis
des Betroffenen?
Präsident Lorenz: Herr Senator Ulrich!
Ulrich, Senator für Inneres; Der Polizeibeamte ist wenige
Tage vorher wegen seines Einsatzes routinemäßig
untersucht worden. Dabei sind krankhafte Veränderungen
im Augenbereich, der hauptsächlich untersucht wird, nicht
festgestellt worden. Ein Hinweis des Beamten auf mögliche
andere Beschwerden ist nicht erfolgt. Da aber in den
Pressemeldungen der Einsatz von Chemical mace als ausschlaggebend
für die Allergie angesehen worden ist, habe
ich es für richtig gehalten, daß offiziell beim Klinikum
angefragt wird, um einen ärztlichen Bericht über den Vorfall
zu bekommen. Erst die Antwort auf diese offizielle
Anfrage ermöglicht mir die Entscheidung, ob die Erprobung
fortgesetzt werden kann.
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Lemmer!
Lemmer (CDU); Herr Senator, halten Sie es nicht für
etwas leichtfertig, trotz der vorhandenen ärztlichen Unter-2419