Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode
59. Sitzung vom 26. Mai 1977
Oxfort (F.D.P.): Herr Präsident Korber, kann man —
angesichts Ihres weithin bekannten sportlichen Ehrgeizes
— damit rechnen, daß ein solcher Zeittakt in Berlin
nicht eingeführt wird?
Präsident Lorenz: Herr Senator Korber!
Korber, Senator für Bundesangelegenheiten; Trotz der
Floskeln, Herr Abgeordneter, die sicher nicht hierhergehören:
Ja!
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Lemmer!
Lemmer (CDU): Herr Senator, inwieweit trifft es
eigentlich zu, daß die Bundespost ihre umfangreichen
technischen Vorbereitungen zur Einführung des Acht-Minuten-Takts
auch in Berlin schon begonnen hat ?
Präsident Lorenz: Herr Senator Korber!
Korber, Senator für Bundesangelegenheiten: Das trifft
nicht zu!
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Dummer!
Lummer (CDU): Herr Senator, ist Ihnen bekannt, daß
der jetzige Regierende Bürgermeister seinerzeit und der
Bundespostminister jüngst zwar für eine spezielle Berlin-Regelung
eingetreten sind, aber nicht in dem Sinne, daß
in Berlin auf die Einführung des Zeittaktes verzichtet
wird, sondern lediglich besondere soziale Vergünstigrungen
für bestimmte Gruppen vorgesehen werden?
Zweitens: Ist mit Ihrer heutigen Aussage diese damalige
Feststellung des heutigen Regierenden Bürgermeisters
korrigiert worden?
Präsident Lorenz: Herr Senator Korber!
Korber, Senator für Bundesangelegenheiten: Ich habe
dem, was ich vorhin gesagt habe, nichts hinzuzufügen.
(Zurufe von der CDU; Hört, hört!)
Präsident Lorenz; Weitere Zusatzfragen? — werden
nicht gestellt.
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Hackel zu einer
Mündlichen Anfrage über Legalisation von Urkunden polnischer
Staatsbürger.
Hackel (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß die Deutsche Botschaft in Warschau
polnischen Staatsbürgern die Legalisation ihrer Urkunden
gelegentlich verweigert, weil die Urkunden bei gerichtlichen
oder behördlichen Verfahren in Berlin (West) und
nicht im übrigen Bundesgebiet verwendet werden sollen
und weil sie sich selbst zwar für die Bundesrepublik
Deutschland, nicht aber für Berlin (West) zuständig erklärt
?
2. Was wird der Senat gegebenenfalls unternehmen, um
solche Vorkommnisse zukünftig auszuschließen?
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat Herr
Senator Korber.
Korber, Senator für Bundesangelegenheiten: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter
Hackel! Ihre Anfrage betrifft einen Sachverhalt, für den
ausschließlich die Bundesregierung zuständig ist. Der
Senat hat deshalb unverzüglich nach Eingang Ihrer Mündlichen
Anfrage das Auswärtige Amt um eine Stellungnahme
zu den Darstellungen Ihrer Mündlichen Anfrage
gebeten. Ich darf um Verständnis bitten, daß wegen der
Kürze der Zeit eine Stellungnahme noch nicht vorliegen
kann. Das Auswärtige Amt hat zunächst die Botschaft in
Warschau um einen Bericht gebeten. Der Senat wird —
und da bitte ich um Ihr Einverständnis — Ihre Anfrage
schriftlich beantworten, sobald die Stellungnahme des Auswärtigen
Amtes vorliegt.
Präsident Lorenz: Keine Zusatzfragen?
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Heß zu einer
Mündlichen Anfrage über Vorgriff auf Gesetzentwurf über
Steuervergünstigungen.
Heß (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich frage den Senat; Besteht in Berlin eine Regelung, nach
der im Vorgriff auf die Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes
beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses
oder einer Eigentumswohnung die Festsetzung der
Grunderwerbsteuer unterbleibt bzw. diese gestundet wird?
Präsident Lorenz: Zur Beantwortung hat das Wort Herr
Senatsdirektor Heubaum.
Heubaum, Senatsdirektor in der Senatsverwaltung für
Finanzen; Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr
Abgeordneter Heß! Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt;
Ja, eine solche Regelung besteht in Berlin. Mit Erlaß vom
6. April 1977 ist die Oberfinanzdirektion Berlin angewiesen
worden, wie hinsichtlich der nach dem 31. Dezember 1976
liegenden Erwerbs Vorgänge im Hinblick auf die zu erwartende
und nach dem Entwurf rückwirkend anzuwendende
bundesgesetzliche Regelung vorerst verfahren werden soll.
Uber den Inhalt des Erlasses hat die Oberfinanzdirektion
Berlin das für die Verwaltung der Grunderwerbssteuer zuständige
Finanzamt für Erbschaftssteuern und Verkehrs-Steuern
mit Verfügung vom 15. April 1977 unterrichtet.
Danach wird das Finanzamt für Erbschaftssteuer und Verkehrssteuem
in den Fällen, in denen der Erwerber u. a. ein
Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung
nach dem 31. Dezember 1976 erworben hat
und die einzelnen Voraussetzungen nach dem Gesetzentwurf
für die Befreiung von der Grunderwerbssteuer erfüllt,
auf entsprechenden Antrag des Erwerbers erstens von der
Festsetzung der Grunderwerbssteuer zunächst absehen und
die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilen, zweitens die
Grunderwerbssteuer zunächst stunden, wenn die Steuer
bereits festgesetzt, aber noch nicht entrichtet worden ist;
die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird erteilt. In den
Fällen, in denen die Steuer bereits entrichtet worden ist,
ist die Erstattung erst nach Inkrafttreten des Gesetzes
möglich. Da vorgesehen ist, die Grunderwerbssteuerbefreiung
nur bis zur Höhe bestimmter Freibeträge zu
gewähren — 250 000 DM bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen
und 300 000 DM bei Zweifamilienhäusern
—, ist die Grunderwerbssteuer für den diese Freibeträge
übersteigenden Teil der Gegenleistung zu entrichten.
Präsident Lorenz: Wird das Wort zu einer Zusatzfrage
gewünscht ? — Das ist nicht der Fall.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dittbemer zu einer
Mündlichen Anfrage über Ausbildungssituation der Medizinstudenten.
Dr. Dittberner (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Ich frage den Senat;
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