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Volume Nr. 59, 26. Mai 1977

Full text : Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1977, 7. Wahlperiode, Band III, 46.-74. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus  von  Berlin  -  7.  Wahlperiode

59.  Sitzung  vom  26.  Mai  1977

Oxfort  (F.D.P.):  Herr  Präsident  Korber,  kann  man  —
angesichts  Ihres  weithin  bekannten  sportlichen  Ehrgeizes ­
  —  damit  rechnen,  daß  ein  solcher  Zeittakt  in  Berlin
nicht  eingeführt  wird?

Präsident  Lorenz:  Herr  Senator  Korber!

Korber,  Senator  für  Bundesangelegenheiten;  Trotz  der
Floskeln,  Herr  Abgeordneter,  die  sicher  nicht  hierhergehören: ­
  Ja!

Präsident  Lorenz:  Herr  Abgeordneter  Lemmer!

Lemmer  (CDU):  Herr  Senator,  inwieweit  trifft  es
eigentlich  zu,  daß  die  Bundespost  ihre  umfangreichen
technischen  Vorbereitungen  zur  Einführung  des  Acht-Minuten-Takts
  auch  in  Berlin  schon  begonnen  hat  ?

Präsident  Lorenz:  Herr  Senator  Korber!

Korber,  Senator  für  Bundesangelegenheiten:  Das  trifft
nicht  zu!

Präsident  Lorenz:  Herr  Abgeordneter  Dummer!

Lummer  (CDU):  Herr  Senator,  ist  Ihnen  bekannt,  daß
der  jetzige  Regierende  Bürgermeister  seinerzeit  und  der
Bundespostminister  jüngst  zwar  für  eine  spezielle  Berlin-Regelung
  eingetreten  sind,  aber  nicht  in  dem  Sinne,  daß
in  Berlin  auf  die  Einführung  des  Zeittaktes  verzichtet
wird,  sondern  lediglich  besondere  soziale  Vergünstigrungen
für  bestimmte  Gruppen  vorgesehen  werden?
Zweitens:  Ist  mit  Ihrer  heutigen  Aussage  diese  damalige
Feststellung  des  heutigen  Regierenden  Bürgermeisters
korrigiert  worden?

Präsident  Lorenz:  Herr  Senator  Korber!

Korber,  Senator  für  Bundesangelegenheiten:  Ich  habe
dem,  was  ich  vorhin  gesagt  habe,  nichts  hinzuzufügen.
(Zurufe  von  der  CDU;  Hört,  hört!)

Präsident  Lorenz;  Weitere  Zusatzfragen?  —  werden
nicht  gestellt.
Ich  erteile  das  Wort  dem  Abgeordneten  Hackel  zu  einer
Mündlichen  Anfrage  über  Legalisation  von  Urkunden  polnischer ­
  Staatsbürger.

Hackel  (CDU):  Herr  Präsident!  Meine  Damen  und  Herren! ­
  Ich  frage  den  Senat:
1.  Trifft  es  zu,  daß  die  Deutsche  Botschaft  in  Warschau
polnischen  Staatsbürgern  die  Legalisation  ihrer  Urkunden
gelegentlich  verweigert,  weil  die  Urkunden  bei  gerichtlichen ­
  oder  behördlichen  Verfahren  in  Berlin  (West)  und
nicht  im  übrigen  Bundesgebiet  verwendet  werden  sollen
und  weil  sie  sich  selbst  zwar  für  die  Bundesrepublik
Deutschland,  nicht  aber  für  Berlin  (West)  zuständig  erklärt ­
  ?
2.  Was  wird  der  Senat  gegebenenfalls  unternehmen,  um
solche  Vorkommnisse  zukünftig  auszuschließen?

Präsident  Lorenz:  Das  Wort  zur  Beantwortung  hat  Herr
Senator  Korber.

Korber,  Senator  für  Bundesangelegenheiten:  Herr  Präsident! ­
  Meine  Damen  und  Herren!  Herr  Abgeordneter
Hackel!  Ihre  Anfrage  betrifft  einen  Sachverhalt,  für  den
ausschließlich  die  Bundesregierung  zuständig  ist.  Der
Senat  hat  deshalb  unverzüglich  nach  Eingang  Ihrer  Mündlichen ­
  Anfrage  das  Auswärtige  Amt  um  eine  Stellungnahme ­
  zu  den  Darstellungen  Ihrer  Mündlichen  Anfrage
gebeten.  Ich  darf  um  Verständnis  bitten,  daß  wegen  der
Kürze  der  Zeit  eine  Stellungnahme  noch  nicht  vorliegen
kann.  Das  Auswärtige  Amt  hat  zunächst  die  Botschaft  in
Warschau  um  einen  Bericht  gebeten.  Der  Senat  wird  —
und  da  bitte  ich  um  Ihr  Einverständnis  —  Ihre  Anfrage
schriftlich  beantworten,  sobald  die  Stellungnahme  des  Auswärtigen ­
  Amtes  vorliegt.

Präsident  Lorenz:  Keine  Zusatzfragen?
Ich  erteile  das  Wort  dem  Abgeordneten  Heß  zu  einer
Mündlichen  Anfrage  über  Vorgriff  auf  Gesetzentwurf  über
Steuervergünstigungen.

Heß  (SPD):  Herr  Präsident!  Meine  Damen  und  Herren!
Ich  frage  den  Senat;  Besteht  in  Berlin  eine  Regelung,  nach
der  im  Vorgriff  auf  die  Neufassung  des  Grunderwerbsteuergesetzes ­
  beim  Kauf  eines  Ein-  oder  Zweifamilienhauses ­
  oder  einer  Eigentumswohnung  die  Festsetzung  der
Grunderwerbsteuer  unterbleibt  bzw.  diese  gestundet  wird?

Präsident  Lorenz:  Zur  Beantwortung  hat  das  Wort  Herr
Senatsdirektor  Heubaum.

Heubaum,  Senatsdirektor  in  der  Senatsverwaltung  für
Finanzen;  Herr  Präsident!  Meine  Damen  und  Herren!  Herr
Abgeordneter  Heß!  Ich  beantworte  Ihre  Anfrage  wie  folgt;
Ja,  eine  solche  Regelung  besteht  in  Berlin.  Mit  Erlaß  vom
6.  April  1977  ist  die  Oberfinanzdirektion  Berlin  angewiesen
worden,  wie  hinsichtlich  der  nach  dem  31.  Dezember  1976
liegenden  Erwerbs  Vorgänge  im  Hinblick  auf  die  zu  erwartende ­
  und  nach  dem  Entwurf  rückwirkend  anzuwendende
bundesgesetzliche  Regelung  vorerst  verfahren  werden  soll.
Uber  den  Inhalt  des  Erlasses  hat  die  Oberfinanzdirektion
Berlin  das  für  die  Verwaltung  der  Grunderwerbssteuer  zuständige ­
  Finanzamt  für  Erbschaftssteuern  und  Verkehrs-Steuern
  mit  Verfügung  vom  15.  April  1977  unterrichtet.
Danach  wird  das  Finanzamt  für  Erbschaftssteuer  und  Verkehrssteuem
  in  den  Fällen,  in  denen  der  Erwerber  u.  a.  ein
Einfamilienhaus,  ein  Zweifamilienhaus  oder  eine  Eigentumswohnung ­
  nach  dem  31.  Dezember  1976  erworben  hat
und  die  einzelnen  Voraussetzungen  nach  dem  Gesetzentwurf ­
  für  die  Befreiung  von  der  Grunderwerbssteuer  erfüllt,
auf  entsprechenden  Antrag  des  Erwerbers  erstens  von  der
Festsetzung  der  Grunderwerbssteuer  zunächst  absehen  und
die  Unbedenklichkeitsbescheinigung  erteilen,  zweitens  die
Grunderwerbssteuer  zunächst  stunden,  wenn  die  Steuer
bereits  festgesetzt,  aber  noch  nicht  entrichtet  worden  ist;
die  Unbedenklichkeitsbescheinigung  wird  erteilt.  In  den
Fällen,  in  denen  die  Steuer  bereits  entrichtet  worden  ist,
ist  die  Erstattung  erst  nach  Inkrafttreten  des  Gesetzes
möglich.  Da  vorgesehen  ist,  die  Grunderwerbssteuerbefreiung ­
  nur  bis  zur  Höhe  bestimmter  Freibeträge  zu
gewähren  —  250  000  DM  bei  Einfamilienhäusern  und  Eigentumswohnungen ­
  und  300  000  DM  bei  Zweifamilienhäusern ­
  —,  ist  die  Grunderwerbssteuer  für  den  diese  Freibeträge ­
  übersteigenden  Teil  der  Gegenleistung  zu  entrichten. ­


Präsident  Lorenz:  Wird  das  Wort  zu  einer  Zusatzfrage
gewünscht  ?  —  Das  ist  nicht  der  Fall.
Das  Wort  hat  der  Abgeordnete  Dr.  Dittbemer  zu  einer
Mündlichen  Anfrage  über  Ausbildungssituation  der  Medizinstudenten. ­


Dr.  Dittberner  (F.D.P.):  Herr  Präsident!  Meine  Damen
und  Herren!  Ich  frage  den  Senat;

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