Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode
59. Sitzung vom 26. Mai 1977
Die Ereignisse dieses Tages, seine Vorgeschichte und seine
Folgen sollen im Unterricht behandelt werden. Dabei habe
ich auch die Möglichkeit von Gedenkveranstaltungen hervorgehoben,
die von Lehrern, Schülern und Eltern gemeinsam
unter Beteiligung der Schülervertretung vorbereitet
werden können. Der Senat ist überzeugt, daß dem Anliegen
des Tages der Deutschen Einheit in den Schulen auf angemessene
Weise entsprochen wird.
(Glocke des Präsidenten)
Präsident Lorenz: Meine Damen und Herren! Ich habe
Verständnis dafür, daß, da ungewöhnlicherweise unsere
Sitzung mit einer Kontroverse angefangen hat, jetzt das
Bedürfnis besteht, darüber zu sprechen. Aber ich glaube, es
ist nicht zweckmäßig, das jetzt im Saal zu tun. Ich möchte
also um Ruhe und Konzentration bitten.
Wird das Wort zu einer Zusatzfrage gewünscht? — Das
ist nicht der Fall.
Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Lippschütz
zu einer Mündlichen Anfrage über verfallene Freikarten
für den Zirkus Busch.
Lippschütz (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Ich frage den Senat;
1. Treffen Pressemeldungen zu, wonach 2 500 Freikarten
zum Besuch des Zirkus Busch von der Senatsverwaltung
für Arbeit und Soziales zwar angenommen, aber nicht verteilt
wurden und somit verfallen sind?
2. Wenn ja: Wer ist dafür verantwortlich und welche
Konsequenzen hat der Senat aus dieser unverantwortlichen
Panne gezogen?
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat Herr
Senator Sund.
Sund, Senator für Arbeit und Soziales; Herr Präsident!
Meine Damen, meine Herren! Ich beantworte die Anfrage
des Herrn Abgeordneten Lippschütz wie folgt: Am frühen
Nachmittag des 19. April 1977 wurden 7 000 — und nicht
2 500 — Karten durch eine Vertreterin des Zirkus Busch in
der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales abgegeben.
Es handelte sich um Kartensätze für Nachmittags- und
Abendveranstaltungen für die Zeit vom 28. April bis zum
4. Mai 1977. In einem Schreiben des Zirkus Busch wurde
darauf hingewiesen, daß jeder Freikarteninhaber an der
Kasse 2,50 DM zahlen muß und dafür ein Programmheft
erhält. Noch am 19. April, also am gleichen Tage, wurde
die Senatsverwaltung für Familie, Jugend und Sport unterrichtet
und gebeten, kurzfristig mitzuteilen, wie viele Karten
diese Verwaltung abnehmen würde. Am 20. April wurden
gut 3 000 Karten an die Bezirksämter, Abteilung Sozialwesen,
verteilt. Die Vertreter der Bezirksämter forderten
nicht mehr Karten an, da sie fürchteten, sie so
kurzfristig nicht absetzen zu können. Zwischen dem
21. April und dem 28. April wurden ca. 2 500 weitere Karten
durch einen Mitarbeiter meiner Verwaltung zu Wohlfahrtsverbänden,
Kirchengemeinden und Seniorenvereinigungen
gebracht. Die Abnahmefreudigkeit war wegen der vorgeschriebenen
Veranstaltungstage aber nur gering.
Am 29. April erschien ein Vertreter des Zirkus Busch
in meinem Haus und beschwerte sich, daß am 28. April
nicht ausreichend vom verbilligten Kartenangebot Gebrauch
gemacht wurde. Es wurde mit ihm vereinbart, daß
künftig eine frühere Mitteilung über die geplante Vergabe
von Eintrittskarten erfolgt. Da es sich nicht als sehr glücklich
erwiesen hatte, daß die Karten nur für bestimmte Tage
und Veranstaltungen ausgegeben wurden, wurde weiter
vereinbart, daß noch alle in den Bezirksämtern liegenden
Karten einschließlich der 1 500 Karten, die noch bei uns
lagen, mit einem Stempel versehen werden und unabhängig
vom aufgedruckten Veranstaltungstag für jede Veranstaltung,
mit Ausnahme des Sonnabends und Sonntags, Gültigkeit
haben sollten; auch dies ist den Bezirksämtern mitgeteilt
worden. Einen Tag später — und das ist voraussichtlich
der Grund für diese Anfrage —, nämlich am 30. April,
erschien dann ein Bericht in der Bild-Zeitung, der die tatsächlichen
Vorgänge unzutreffend wiedergab. Am 2. Mai
wurde durch meine Pressestelle der Bild-Zeitung eine Berichtigung
übermittelt, am 3. Mai erschien eine relativ
kleine Notiz, die auf die neue und günstigere, weil elastischere
Vereinbarung mit dem Zirkus Busch hinwies.
Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Abgeordneter: Das zuständige
Referat meines Hauses verteilt jährlich über
50 000 Karten für Seniorenveranstaltungen, und zwar für
Theaterbesuche, für Veranstaltungen in der Philharmonie,
in der Deutschlandhalle und für andere Großveranstaltungen,
ohne daß es bisher zu Beanstandungen gekommen ist.
Meine Verwaltung kann verbilligte Karten den Abnehmern,
also den Bezirksämtern, den freien Wohlfahrtsverbänden
und Seniorenvereinigungen, nur anbieten. Dies ist im vorliegenden
Pall umgehend und intensiv geschehen. Es war
und es ist sichergestellt, Herr Abgeordneter, daß alle
Kartenangebote, die rechtzeitig der Verwaltung gemeldet
werden, auch verteilt werden.
Präsident Lorenz: Wird das Wort zu einer Zusatzfrage
gewünscht ? — Das ist nicht der Fall.
Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Oxfort zu
einer Mündlichen Anfrage über Einführung eines Acht-Minuten-Zeittakts
für Ortsgespräche.
Oxfort (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Ich frage den Senat:
1. Treffen Meldungen zu, wonach die Entscheidung über
die Einführung des Acht-Minuten-Taktes für Ortsgespräche
im Bereich der Deutschen Bundespost bereits getroffen
Ist?
2. Wenn ja: Sieht der Senat eine Möglichkeit, das Ortsnetz
Berlin (West) von der Neuordnung des Telefontarifs
auszunehmen ?
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat Herr
Senator Korber.
Korber, Senator für Bundesangelegenheiten: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter
Oxfort! Dem Senat ist nicht bekannt, daß seitens des Bundespostministeriums
bereits eine endgültige Entscheidung
über die Einführung eines Acht-Minuten-Zeittakts für die
Ortsgespräche im Bereich der Deutschen Bundespost getroffen
ist. Ich darf vielmehr darauf hinweisen, daß gemäß
Beschluß des Bundeskabinetts vom 28. Januar 1976 ab
15. März 1977 ein einjähriger Nachtdienstprobebetrieb in
sechs Versuchsbereichen begonnen hat, der Aufschluß darüber
geben soll, welcher maximale Zeittakt im Hinblick
auf zeitliche und finanzielle Auswirkungen ermöglicht werden
kann. Der Bundespostminister hat inzwischen mehrfach
öffentlich erklärt, daß er dem Postverwaltungsrat
erst nach Vorliegen der Versuchsergebnisse einen Vorschlag
über den endgültig anzuwendenden Zeittakt machen
wird.
Zu 2: Der Senat hat gegenüber der Bundesregierung
stets deutlich gemacht, daß die geographische Sondersituation
Berlins, die die Einführung eines Nahbereichs nicht
gestattet, eine spezielle Berlin-Regelung erfordert. Der
Bundespostminister hat sich dieser Auffassung angeschlossen
und am 24. März im Deutschen Bundestag sowie vorgestern
gegenüber der Presse erklärt, daß Überlegungen
über eine derartige spezielle Regelung angestellt würden,
diese jedoch noch nicht abgeschlossen seien.
Präsident Lorenz: Das Wort zu einer Zusatzfrage hat
Herr Abgeordneter Oxfort.
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