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Volume Nr. 51, 10. März 1977

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1977, 7. Wahlperiode, Band III, 46.-74. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode 
61. Sitzung vom 10. März 1977 
erwerbskosten 854 000 DM. Als der Verwaltungsrat der 
BSR im Jahr 1972 einstimmig — ich sage es noch einmal, 
auch mit den Stimmen von SPD- und CDU-Abgeordne- 
ten — den Grundsatzbeschluß faßte, ein Freizeit- und Er 
holungsheim für den Eigenbetrieb zu errichten, war dabei 
beabsichtigt, auch Finanzierungsmittel gewissermaßen 
durch Verzicht auf Personalversammlungen aufzubringen. 
(Abg. Matthes: War das bei der Abstimmung 
bekannt ?!) 
Nicht zuletzt aufgrund von Bedenken des Rechnungshofs 
ist diese Absicht frühzeitig fallengelassen worden. Bei 
seiner konkreten Beschlußfassung über den Bau und die 
Finanzierung des Freizeit- und Erholungsheims am 
24. April 1974 ging der Verwaltungsrat der BSR bereits 
von einer Finanzierung über die üblichen Deckungsmittel 
des Finanzplans, also insbesondere Abschreibungen, Kapi 
talzuführungen, aus. Er genehmigte zunächst eine Über 
schreitung des Finanzplans 1973 um 100 000 DM — viel 
leicht ist das der Grundstein — und des Finanzplans 1974 
um 700 000 DM. Die Folgeraten sind in den Wirtschafts 
plänen 1975 bis 1977, wie andere Investitionen auch, aus 
gewiesen. Auf der Deckungsmittelseite des Finanzplans 
wurden im Wege der Zwischenfinanzierung einbehaltene 
WA-Zuschüsse — das sind Versorgungsbeträge der Mit 
arbeiter — in Höhe von 1,9 Mio DM herangezogen, die 
von 1976 an in fünf gleichen Jahresraten ebenfalls über 
die üblichen Deckungsmittel des Finanzplans wieder an 
gesammelt werden. Ich sage hier nicht zu viel, wenn ich 
ausführe, daß eine solche Zwischenfinanzierung auch bei 
Investitionen der privaten Wirtschaft, was Versorgungs 
rückstellungen angeht, durchaus nicht unüblich ist. 
An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf Ihre Frage, 
Herr Abgeordneter Wronski, eingehen, wie diese meine, 
heute wiederholte Aussage im Verhältnis dazu steht, daß 
Sie meinen, von anderen anderes gehört zu haben und ge 
lesen zu haben. Es tut mir außerordentlich leid, ich kann 
das nur so werten, daß nach der ursprünglichen Absicht, 
in der Tat vermeintliche Einsparungen aus nicht durchge 
führten Personalversammlungen gewissermaßen zur Fi 
nanzierung heranzuziehen, und nachdem dies fallengelassen 
worden ist, die in Betracht kommenden Damen und Her 
ren bei der BSR immer noch meinen, wenn hier weniger 
Personalversammlungen durchgeführt werden als bis da 
hin durchgeführt worden waren, 
(Abg. Elsner: So naiv können die 
doch gar nicht sein, Herr Senator!) 
— Sie wissen doch noch gar nicht, was ich sagen will. 
Vielleicht sind Sie naiv, wenn Sie mich zu früh fragen, — 
daß die Damen und Herren immer noch davon ausgehen, 
daß eine Einsparung, die sich daraus ergibt — nicht im 
Finanzplan, darüber werden Investitionen finanziert, aber 
im Erfolgsplan — natürlich zu einer geringeren Ausgabe 
führt und daß dies vielleicht auch eine sparsame Behand 
lung ausdrückt, ohne daß dies mit der Finanzierung etwas 
zu tun hat. Ich habe das letzte Mal, vor zwei Wochen, 
schon gesagt, daß ich dies nicht für glücklich hielte. 
Präsident Lorenz: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? 
Pätzold, Senator für Gesundheit und Umweltschutz: 
Herr Präsident, ich halte das wirklich für besser, wenn ich 
erst einmal im Zusammenhang die Themen darstelle. Ich 
bin dann in der Diskussion gern bereit, auf die Fragen alle 
noch einzugehen. 
Zu Frage 2: Die nach voller Inbetriebnahme zu decken 
den Kosten des Freizeit- und Erholungsheims werden von 
der Geschäftsleitung der BSR nach den derzeitigen Er 
kenntnissen wie folgt angegeben: Laufende Kosten 
572 000 DM, Instandhaltungskosten 114 000 DM, Abschrei 
bungen 263 000 DM; davon sind abzurechnen: Einnahmen 
von Vermietung von Zimmern und der Dienstwohnungen 
55 000 DM; demnach Gesamtkosten 894 000 DM. Diese 
Aufwendungen werden wie andere Aufwendungen des 
Eigenbetriebs über den Erfolgsplan finanziert. Sie errei 
chen einschließlich der Abschreibungen, also der Investi 
tionsfinanzierung, 0,35 % der Entgelte oder knapp 0,4 % 
der Lohnsumme. Nur, daß man das einmal von den Rela 
tionen her sieht. 
Zu Frage 3, in der nach besonderen Sozialeinrichtungen 
gefragt worden ist, meine Antwort: 
a) Freizeit- und Erholungsheim in der Imchenallee, 
b) Kantinen- und Küchenbetriebe in der BSR, 
c) die von Urnen genannten zwei Omnibusse — wenn 
man die als Einrichtungen ansehen will. 
Die in der Tagespresse angesprochene Ferienwohnung in 
Passau steht nach Auskunft der Geschäftsleitung weder 
im unmittelbaren noch mittelbaren Zusammenhang mit 
dem Eigenbetrieb, sondern soll von einigen Mitarbeitern 
privat angemietet worden sein. Ob dieser ganze Komplex 
vollständig wiedergegeben ist und ordnungsgemäß gehand- 
habt wird, ist ebenfalls Gegenstand des eingangs erwähn 
ten Prüfungsauftrags. 
(Abg. Wronski: Das ist nicht gefragt worden!) 
— Lieber Herr Abgeordneter Wronski, auf Ihren noch 
maligen Zwischenruf, das sei nicht gefragt worden, muß 
ich Sie wirklich herzlich bitten, bei der Sache zu bleiben. 
Sie haben nach möglichen Sozialeinrichtungen gefragt, und 
ich habe Ihnen die Antwort gegeben, was dazu gehört, 
auch wenn Sie in Ihrer mündlichen Begründung diesen 
Sachverhalt nicht besonders angesprochen haben. Sie 
haben doch sicher nichts dagegen, daß ich die Dinge, die 
hier generell in der Diskussion sind, auch insoweit voll 
ständig behandle. 
Zur Frage 4: Das BSR-Selbsthilfewerk e. V. ist von Mit 
arbeitern der BSR gegründet und in das Vereinsregister 
eingetragen worden. Satzungsgemäße Aufgabe des Ver 
eins ist die soziale Betreuung der Mitglieder in ihrer Eigen 
schaft als Angehörige der BSR über den Rahmen tarif 
licher Ansprüche hinaus und die Unterstützung bedürftiger 
Mitglieder. Nach Angaben der Geschäftsleitung will der 
Verein im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten außer 
dem unter anderem folgende Aufgaben leisten: Fürsorge 
im Fall eines Krankenhausaufenthalts, Betreuung der Pen 
sionäre, Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen, 
Vermittlung von Ferien-Sonderangeboten, Übernahme der 
Beisetzung von Vereinsmitgliedem, wenn keine Familien 
angehörigen vorhanden sind. 
Im Eigenbetrieb wird ferner erwogen, den Küchen- und 
Kantinenbetrieb nicht mehr von den Personalvertretungen, 
sondern vom Selbsthilfewerk wahmehmen zu lassen. Eine 
entsprechende Vorlage an den Verwaltungsrat habe ich 
angehalten, weil ich zunächst erst einmal überprüfen las 
sen will, was es im einzelnen mit diesem Sozialhilfewerk 
auf sich hat. 
(Abg. Matthes; Warum wird denn nicht verpachtet, 
wie es der Rechnungshof vorschlägt ?) 
Nach Auskunft des Vereinsvorstands gegenüber der Ge 
schäftsleitung wird der Verein durch Beiträge der Vereins 
mitglieder finanziert. Es werden monatlich von Beschäf 
tigten der BSR 2 DM, von Pensionären 1 DM und — das 
ist in der Satzung auch vorgesehen — von Außenstehen 
den, die Vereinsmitglieder werden, 3 DM erhoben. Anstelle 
der unmittelbaren Beitragszahlung ist gegebenenfalls die 
Abtretung von Lohnansprüchen für die Müll- und Laub 
sackabfuhr — Sie kennen das Thema — vorgesehen. Zum 
eingangs erwähnten Prüfungsauftrag gehört auch die 
Frage nach der Konstruktion des Selbsthilfewerks, der 
Verantwortung dafür, dem Mittelzufluß und der Mittelver 
wendung, der Kontrolle durch die Geschäftsleitung und 
der Überleitung von Aktivitäten und Mitteln aus früherer 
Zeit. An der Stelle lassen Sie mich eine Bemerkung machen 
zu dem, was Sie hier unter dem Stichwort „Druck auf 
Mitarbeiter“ ausgeführt haben — ob das nun die Behaup- 
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