Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode
61. Sitzung vom 10. März 1977
erwerbskosten 854 000 DM. Als der Verwaltungsrat der
BSR im Jahr 1972 einstimmig — ich sage es noch einmal,
auch mit den Stimmen von SPD- und CDU-Abgeordne-
ten — den Grundsatzbeschluß faßte, ein Freizeit- und Er
holungsheim für den Eigenbetrieb zu errichten, war dabei
beabsichtigt, auch Finanzierungsmittel gewissermaßen
durch Verzicht auf Personalversammlungen aufzubringen.
(Abg. Matthes: War das bei der Abstimmung
bekannt ?!)
Nicht zuletzt aufgrund von Bedenken des Rechnungshofs
ist diese Absicht frühzeitig fallengelassen worden. Bei
seiner konkreten Beschlußfassung über den Bau und die
Finanzierung des Freizeit- und Erholungsheims am
24. April 1974 ging der Verwaltungsrat der BSR bereits
von einer Finanzierung über die üblichen Deckungsmittel
des Finanzplans, also insbesondere Abschreibungen, Kapi
talzuführungen, aus. Er genehmigte zunächst eine Über
schreitung des Finanzplans 1973 um 100 000 DM — viel
leicht ist das der Grundstein — und des Finanzplans 1974
um 700 000 DM. Die Folgeraten sind in den Wirtschafts
plänen 1975 bis 1977, wie andere Investitionen auch, aus
gewiesen. Auf der Deckungsmittelseite des Finanzplans
wurden im Wege der Zwischenfinanzierung einbehaltene
WA-Zuschüsse — das sind Versorgungsbeträge der Mit
arbeiter — in Höhe von 1,9 Mio DM herangezogen, die
von 1976 an in fünf gleichen Jahresraten ebenfalls über
die üblichen Deckungsmittel des Finanzplans wieder an
gesammelt werden. Ich sage hier nicht zu viel, wenn ich
ausführe, daß eine solche Zwischenfinanzierung auch bei
Investitionen der privaten Wirtschaft, was Versorgungs
rückstellungen angeht, durchaus nicht unüblich ist.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf Ihre Frage,
Herr Abgeordneter Wronski, eingehen, wie diese meine,
heute wiederholte Aussage im Verhältnis dazu steht, daß
Sie meinen, von anderen anderes gehört zu haben und ge
lesen zu haben. Es tut mir außerordentlich leid, ich kann
das nur so werten, daß nach der ursprünglichen Absicht,
in der Tat vermeintliche Einsparungen aus nicht durchge
führten Personalversammlungen gewissermaßen zur Fi
nanzierung heranzuziehen, und nachdem dies fallengelassen
worden ist, die in Betracht kommenden Damen und Her
ren bei der BSR immer noch meinen, wenn hier weniger
Personalversammlungen durchgeführt werden als bis da
hin durchgeführt worden waren,
(Abg. Elsner: So naiv können die
doch gar nicht sein, Herr Senator!)
— Sie wissen doch noch gar nicht, was ich sagen will.
Vielleicht sind Sie naiv, wenn Sie mich zu früh fragen, —
daß die Damen und Herren immer noch davon ausgehen,
daß eine Einsparung, die sich daraus ergibt — nicht im
Finanzplan, darüber werden Investitionen finanziert, aber
im Erfolgsplan — natürlich zu einer geringeren Ausgabe
führt und daß dies vielleicht auch eine sparsame Behand
lung ausdrückt, ohne daß dies mit der Finanzierung etwas
zu tun hat. Ich habe das letzte Mal, vor zwei Wochen,
schon gesagt, daß ich dies nicht für glücklich hielte.
Präsident Lorenz: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Pätzold, Senator für Gesundheit und Umweltschutz:
Herr Präsident, ich halte das wirklich für besser, wenn ich
erst einmal im Zusammenhang die Themen darstelle. Ich
bin dann in der Diskussion gern bereit, auf die Fragen alle
noch einzugehen.
Zu Frage 2: Die nach voller Inbetriebnahme zu decken
den Kosten des Freizeit- und Erholungsheims werden von
der Geschäftsleitung der BSR nach den derzeitigen Er
kenntnissen wie folgt angegeben: Laufende Kosten
572 000 DM, Instandhaltungskosten 114 000 DM, Abschrei
bungen 263 000 DM; davon sind abzurechnen: Einnahmen
von Vermietung von Zimmern und der Dienstwohnungen
55 000 DM; demnach Gesamtkosten 894 000 DM. Diese
Aufwendungen werden wie andere Aufwendungen des
Eigenbetriebs über den Erfolgsplan finanziert. Sie errei
chen einschließlich der Abschreibungen, also der Investi
tionsfinanzierung, 0,35 % der Entgelte oder knapp 0,4 %
der Lohnsumme. Nur, daß man das einmal von den Rela
tionen her sieht.
Zu Frage 3, in der nach besonderen Sozialeinrichtungen
gefragt worden ist, meine Antwort:
a) Freizeit- und Erholungsheim in der Imchenallee,
b) Kantinen- und Küchenbetriebe in der BSR,
c) die von Urnen genannten zwei Omnibusse — wenn
man die als Einrichtungen ansehen will.
Die in der Tagespresse angesprochene Ferienwohnung in
Passau steht nach Auskunft der Geschäftsleitung weder
im unmittelbaren noch mittelbaren Zusammenhang mit
dem Eigenbetrieb, sondern soll von einigen Mitarbeitern
privat angemietet worden sein. Ob dieser ganze Komplex
vollständig wiedergegeben ist und ordnungsgemäß gehand-
habt wird, ist ebenfalls Gegenstand des eingangs erwähn
ten Prüfungsauftrags.
(Abg. Wronski: Das ist nicht gefragt worden!)
— Lieber Herr Abgeordneter Wronski, auf Ihren noch
maligen Zwischenruf, das sei nicht gefragt worden, muß
ich Sie wirklich herzlich bitten, bei der Sache zu bleiben.
Sie haben nach möglichen Sozialeinrichtungen gefragt, und
ich habe Ihnen die Antwort gegeben, was dazu gehört,
auch wenn Sie in Ihrer mündlichen Begründung diesen
Sachverhalt nicht besonders angesprochen haben. Sie
haben doch sicher nichts dagegen, daß ich die Dinge, die
hier generell in der Diskussion sind, auch insoweit voll
ständig behandle.
Zur Frage 4: Das BSR-Selbsthilfewerk e. V. ist von Mit
arbeitern der BSR gegründet und in das Vereinsregister
eingetragen worden. Satzungsgemäße Aufgabe des Ver
eins ist die soziale Betreuung der Mitglieder in ihrer Eigen
schaft als Angehörige der BSR über den Rahmen tarif
licher Ansprüche hinaus und die Unterstützung bedürftiger
Mitglieder. Nach Angaben der Geschäftsleitung will der
Verein im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten außer
dem unter anderem folgende Aufgaben leisten: Fürsorge
im Fall eines Krankenhausaufenthalts, Betreuung der Pen
sionäre, Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen,
Vermittlung von Ferien-Sonderangeboten, Übernahme der
Beisetzung von Vereinsmitgliedem, wenn keine Familien
angehörigen vorhanden sind.
Im Eigenbetrieb wird ferner erwogen, den Küchen- und
Kantinenbetrieb nicht mehr von den Personalvertretungen,
sondern vom Selbsthilfewerk wahmehmen zu lassen. Eine
entsprechende Vorlage an den Verwaltungsrat habe ich
angehalten, weil ich zunächst erst einmal überprüfen las
sen will, was es im einzelnen mit diesem Sozialhilfewerk
auf sich hat.
(Abg. Matthes; Warum wird denn nicht verpachtet,
wie es der Rechnungshof vorschlägt ?)
Nach Auskunft des Vereinsvorstands gegenüber der Ge
schäftsleitung wird der Verein durch Beiträge der Vereins
mitglieder finanziert. Es werden monatlich von Beschäf
tigten der BSR 2 DM, von Pensionären 1 DM und — das
ist in der Satzung auch vorgesehen — von Außenstehen
den, die Vereinsmitglieder werden, 3 DM erhoben. Anstelle
der unmittelbaren Beitragszahlung ist gegebenenfalls die
Abtretung von Lohnansprüchen für die Müll- und Laub
sackabfuhr — Sie kennen das Thema — vorgesehen. Zum
eingangs erwähnten Prüfungsauftrag gehört auch die
Frage nach der Konstruktion des Selbsthilfewerks, der
Verantwortung dafür, dem Mittelzufluß und der Mittelver
wendung, der Kontrolle durch die Geschäftsleitung und
der Überleitung von Aktivitäten und Mitteln aus früherer
Zeit. An der Stelle lassen Sie mich eine Bemerkung machen
zu dem, was Sie hier unter dem Stichwort „Druck auf
Mitarbeiter“ ausgeführt haben — ob das nun die Behaup-
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