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Volume Nr. 51, 10. März 1977

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1977, 7. Wahlperiode, Band III, 46.-74. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode 
51. Sitzung vom 10. März 1977 
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Momper! 
Momper (SPD): Frau Senatorin, darf Ich Ihren Dar 
legungen entnehmen, daß es sich bei den Meldungen in der 
„BZ“ vom 7. März, jedenfalls soweit es die Frage „Haß 
auf Männer erzeugen“, die Frage der Entmündigung und 
die Frage des Scheidungsformulars anbelangt, schlicht um 
Lügen der Springer-Presse handelt ? 
(Abg. Thomas: Ein echter Momper!) 
Präsident Lorenz: Frau Senator Reichel! 
Frau Reichel, Senator für Familie, Jugend und Sport: 
Dies kann ich nicht beurteilen, aber auf alle Fälle muß es 
sich da um eine falsche Auslegung dieser Situation durch 
die betroffene Frau gehandelt haben. 
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Roloff! 
) 
Roloff (F.D.P.): Frau Senatorin, stimmen Sie mir darin 
zu, daß zu der öffentlichen Wirkung des Krisenzentrums 
für mißhandelte Frauen auch die Sachen gehören, die 
seitens einer bestimmten Presse hier immer wieder ver 
breitet werden? Dies ist ja nicht der erste Fall, in dem in 
einer bestimmten Presse äußerst negativ über dieses Kri 
senzentrum berichtet wird! 
Präsident Lorenz: Frau Senator Reichel! 
Frau Reichel, Senator für Familie, Jugend und Sport; 
Daß dies nicht der erste Fall ist, ist offensichtlich, das 
brauche ich nicht zu bestätigen. Auf der anderen Seite 
muß man aber sagen, daß die ergänzende und richtig 
stellende Darstellung in der Presse wohl auch zu loben ist. 
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Dolata! 
Dolata (CDU): Frau Senator, haben Sie bei der von 
Ihnen erwähnten Pressekonferenz mit der Wahrnehmung 
der Vertretung Ihrer Senatsverwaltung, so wie Sie im 
ersten Teil Ihrer Antwort ausführten, einen Mitarbeiter 
beauftragt, oder war das eine Mitarbeiterin? 
Präsident Lorenz: Frau Senator Reichel! 
Frau Reichel, Senator für Familie, Jugend und Sport: 
Es war eine Mitarbeiterin. 
(Zurufe: Aha!) 
Präsident Lorenz: Weitere Zusatzfragen? — Frau Wie- 
chatzek! 
Frau Wiechatzek (CDU): Frau Senatorin, ist Ihnen nicht 
bekannt, daß, wenn den Frauen geraten wird, den Antrag 
auf Getrenntleben zu stellen, dies doch nur möglich ist, 
wenn auch die Scheidung eingereicht wird, so daß damit 
Ihre Aussage falsch ist bzw. die Pressemeldungen mit der 
Scheidung doch richtig sind? 
Präsident Lorenz: Frau Senator Reichel! 
Frau Reichel, Senator für Familie, Jugend und Sport: 
Der Antrag auf Getrenntleben muß nicht zwangsläufig mit 
einer Scheidung verbunden sein. Diesen Rat muß man aber 
den Frauen geben, wenn sie ihre Rechte nicht aufgeben 
wollen. Und wenn die Frauen auf Unterhalt und auf ihren 
Rechten bestehen wollen, müssen sie diese Erklärung ab 
geben. 
Präsident Lorenz: Keine Zusatzfragen? 
Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Baetge zu 
einer Mündlichen Anfrage über dienstliche Belehrungen. 
Baetge (P.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat: Hält es der Senat für eine 
angemessene Art der Unterrichtung über die richtigen Be 
zeichnungen bei der Beantragung von Passierscheinen, 
wenn sich das Landesverwaltungsamt förmlich an einen 
öffentlichen Arbeitgeber wendet und ihn auffordert, einen 
Angestellten dienstlich zu belehren ? 
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat der 
Herr Regierende Bürgermeister. 
Schütz, Regierender Bürgermeister: Herr Präsident! 
Herr Abgeordneter Baetge, ich habe den Eindruck, daß es 
im Interesse des Abgeordnetenhauses und der Öffentlich 
keit liegt, wenn ich hier präzise und umfassend antworte. 
(Abg. Schmitz: Und richtig!) 
— Das ist selbstverständlich, so wie wir uns kennen, Kol 
lege Schmitz! 
Seit Mitte 1973 hat der Senat festgestellt, daß sich bei 
der Beantragung von Besuchen für Ost-Berlin und für die 
DDR die Verwendung von Bezeichnungen wie „Staats 
angehörigkeit West-Berlin“ und seit Anfang 1975 „Haupt 
stadt der DDR“ für Ost-Berlin häufen. Parallel hierzu lief 
und läuft eine Kampagne der SEW. Dem ist der Senat 
auch auf dem Gebiet der Besucherregelung begegnet: Ber 
liner, die solche Formulierungen benutzen, werden von den 
Mitarbeitern des Senats in den Besucherbüros auf die fal 
schen Bezeichnungen und auf die Rechtslage hingewiesen. 
Die große Mehrzahl der Betroffenen zeigt sich diesen Be 
lehrungen gegenüber verständig. Es bleiben einige wenige, 
die, aus welchen Gründen auch immer, an den politischen 
Bezeichnungen der anderen Seite festhalten wollen. Hier 
gegen stehen dem Senat keine Mittel zur Verfügung. 
Allerdings ist der Senat der Auffassung, daß von An 
gehörigen des öffentlichen Dienstes verlangt werden kann, 
daß sie auch außerhalb des Dienstes aus Loyalität gegen 
über ihrem Dienstherm die Verwendung von Bezeichnungen, 
die politische Bestrebungen der anderen Seite begünstigen, 
unterlassen und die gebräuchliche und statusrechtlich ge 
botene Terminologie verwenden. Bei diesen Mitarbeitern 
wird deshalb wie folgt verfahren; Wenn sie persönlich in 
einem Büro für Besuchs- und Reiseangelegenheiten erschei 
nen und in ihren Anträgen die erwähnten Bezeichnungen 
verwenden, werden sie über die Rechts- und Sachlage auf 
geklärt. Wenn sie trotz Aufklärung auf Verwendung der 
Bezeichnung bestehen, wird die Dienstbehörde gebeten, mit 
diesen Mitarbeitern ein aufklärendes Gespräch zu führen. 
Weitere Konsequenzen entstehen nicht. Wird der Besuchs 
antrag auf postalischem Wege eingereicht, besteht zu 
einem persönlichen Gespräch keine Gelegenheit. In der 
Vergangenheit wurde deshalb in diesen Fällen sogleich die 
Dienstbehörde gebeten, mit diesen Mitarbeitern ein auf 
klärendes Gespräch zu führen. Das war in der Vergangen 
heit so. 
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