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Volume Nr. 41, 25.11.76

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiodi 
41. Sitzung vom 25. November 1976 
1701 
1. Wann werden die zum 1. 9. jedes Jahres festzustellen 
den Höchstzahlen für die Aufnahme von Studienreferenda 
ren in die schulpraktische Ausbildung nach § 11 a des Leh 
rerbildungsgesetzes bekanntgegeben ? 
2. Warum ist die gesetzlich vorgeschriebene Frist nicht 
eingehalten worden ? 
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat 
Frau Senatsdirektorin Schacht. 
Frau Schacht, Senatsdirektorin in der Senatsverwaltung 
für Schulwesen: Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren Abgeordneten! Herr Abgeordneter Padberg! Ihre 
Frage beantworte ich wie folgt; 
Nach § 11 a Absatz 3 des Lehrerbildungsgesetzes in der 
Fassung des Dritten Änderungsgesetzes vom 5. April 1976 
sind die Höchstzahlen der Ausbildungsplätze für Studien 
referendare für jedes Kalenderjahr an jedem ersten Sep 
tember des Vorjahres festzustellen. 
(Zuruf des Abg. Mendel) 
Die Feststellung der Höchstzahlen setzt jeweils eine 
Erhebung der Wochen-Sollstunden für die unterrichts 
geeigneten Fächer an den Ausbildungsschulen voraus. 
Diese Erhebung wird mit dem Stichtag 1. September eines 
jeden Jahres durchgeführt. Die einzelnen Erhebungsbogen, 
die deshalb immer erst nach dem 1. September bei dem 
Senator für Schulwesen eingehen, werden ausgewertet, 
sobald sie vollständig vorliegen, d. h. die Höchstzahlen der 
Ausbildungsplätze können immer erst einige Monate nach 
dem 1. September ermittelt und bekanntgemacht werden. 
§ 11 a Absatz 3 Satz 2 des Lehrerbildungsgesetzes setzt also 
keineswegs eine Frist für die Veröffentlichung der Höchst 
zahlen der Ausbildungsplätze, sondern bestimmt mit dem 
1. September einen Stichtag für die Ermittlung und Fest 
setzung der Höchstzahlen und bestimmt, daß die Zahlen 
bekanntgemacht werden müssen. 
Die Höchstzahlen der Ausbildungsplätze für das Jahr 
1977 werden Ende Dezember 1976 oder Anfang Januar 1977 
bekanntgegeben. 
Präsident Lorenz: Zu einer Zusatzfrage, Herr Abgeord 
neter Padberg! 
Padberg (CDU): Frau Senatsdirektorin, stimmen Sie 
mit mir darin überein, daß ein Widerspruch zu erkennen 
ist zwischen der gesetzlichen Formulierung und Ihrer Ant 
wort? Im Gesetz steht, daß die Höchstzahlen zum 1. 9. 
festzustellen sind, und nicht, daß Sie zum 1. 9. lediglich 
Erhebungen an den Schulen machen; denn die Feststellung 
der Höchstzahlen dürfte doch nicht identisch sein mit der 
Erhebung, sondern ist erst die Folge aus den Erhebungen. 
Also müssen Sie entweder darauf dringen, daß das Gesetz 
geändert wird, oder Sie müßten meines Erachtens — das 
ist meine Frage an Sie — sagen, wie Sie dem gesetzlichen 
Auftrag gerecht werden wollen. 
Präsident Lorenz: Frau Senatsdirektorin Schacht! 
Frau Schacht, Senatsdirektorin in der Senatsverwaltung 
für Schulwesen: Herr Abgeordneter Padberg, das Gesetz 
wollte den 1. September als Stichtag der Erhebung fest 
setzen. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil zu diesem Zeit 
punkt das neue Schuljahr beginnt; die Zahlen wären sonst 
im nächsten Jahr schon zu sehr überholt. 
Ich habe versucht, Ihnen aus dem Sachverhalt und aus 
dem Ablauf der Arbeiten darzustellen, daß der Stichtag 
und die Veröffentlichung der Zahlen nicht zusammenliegen 
können, sondern daß hier mehrere Monate Bearbeitungs 
zeit dazwischen liegen. 
Präsident Lorenz: Zu einer Zusatzfrage hat das Wort 
der Abgeordnete Mendel. 
Mendel (CDU): Frau Senatsdirektorin, halten Sie tat 
sächlich eine Zeit von vier Monaten zur Auswertung von 
ein paar Fragebogen für angemessen 7 
Präsident Lorenz: Frau Senatsdircktorin! 
Frau Schacht, Senatsdirektorin in der Senatsverwaltung 
für Schulwesen: Herr Abgeordneter Mendel, es ist eine 
große Anzahl von Bogen auszuwerten. Diese sind nicht 
immer ganz plausibel und fehlerfrei ausgefüllt. Da müssen 
Rückfragen gehalten werden, und ich darf darauf auf 
merksam machen, daß wir für die Durchführung dieses 
neuen Gesetzes keine neuen Stellen bekommen haben, son 
dern das mit dem vorhandenen Personal bewältigen müs 
sen. Das stellt uns vor große Anforderungen, Wir bemühen 
uns, so schnell wie möglich fertig zu werden; aber es ist 
leider nicht anders machbar. 
Präsident Lorenz: Keine Zusatzfragen? 
Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Pawlak 
zu einer Mündlichen Anfrage über Ost-West-Schadenrcgu- 
lierungen bei Verkehrsunfällen. 
Pawlak (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat: 
1. Ist dem Senat bekannt, daß die Regulierung von 
Schäden aus Verkehrsunfällen in der DDR über den HUK- 
Verband ungewöhnlich lange Zeit in Anspruch nimmt ? 
2. Ist es zutreffend, daß die vom HUK beauftragten Ver 
sicherungsgesellschaften die erforderlichen Unterlagen von 
der Staatlichen Versicherung der DDR erst nach monate 
langer Wartezeit erhalten? 
3. Bestehen Anhaltspunkte dafür, daß auch die beauf 
tragten Versicherungsgesellschaften solchen Angelegenhei 
ten nicht mit der nötigen Intensität nachgehen ? 
4. Was kann der Senat im Interesse der unfallgeschädig- 
ten Berliner Bürger tun, um hier eine Beschleunigung zu 
erreichen ? 
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat Herr 
Senator Dr. Baumann. 
Dr. Baumann, Senator für Justiz: Herr Präsident! 
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeord 
neter Pawlak! Bei der Beantwortung Ihrer Fragen muß 
ich vorweg auf folgendes hin weisen: 
Die Abwicklung von Schäden, die unter Beteiligung 
westdeutscher und Berliner Fahrzeuge in der DDR ent 
stehen, beruht auf der Vereinbarung zwischen dem HUK- 
Verband und der Staatlichen Versicherung der Deutschen 
Demokratischen Republik vom 10. Mai 1973, also auf 
einem privatrechtlichen Vertrage. Dieser Vertrag geht nun 
seinerseits zurück auf eine Rahmenvereinbarung des Bun 
desministers der Justiz der Bundesrepublik Deutschland 
und des Ministers der Finanzen der Deutschen Demokrati 
schen Republik vom 26. April 1972. Soweit also überhaupt 
eine staatliche Zuständigkeit gegeben ist, liegt diese beim 
Bundesminister der Justiz. Der Senat von Berlin ist mit 
den auftretenden Fragen dagegen nicht unmittelbar befaßt, 
und er hat deshalb auch keine eigenen Erkenntnisse über 
die gegenwärtige Praktizierung der Vereinbarungen. Er 
hat aus diesem Grund durch fernmündliche Rückfragen 
versucht, die entsprechenden Angaben vom Bundesmini 
ster der Justiz und vom HUK-Verband zu erhalten.
	        
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