Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiodi
41. Sitzung vom 25. November 1976
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1. Wann werden die zum 1. 9. jedes Jahres festzustellen
den Höchstzahlen für die Aufnahme von Studienreferenda
ren in die schulpraktische Ausbildung nach § 11 a des Leh
rerbildungsgesetzes bekanntgegeben ?
2. Warum ist die gesetzlich vorgeschriebene Frist nicht
eingehalten worden ?
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat
Frau Senatsdirektorin Schacht.
Frau Schacht, Senatsdirektorin in der Senatsverwaltung
für Schulwesen: Herr Präsident! Meine Damen und
Herren Abgeordneten! Herr Abgeordneter Padberg! Ihre
Frage beantworte ich wie folgt;
Nach § 11 a Absatz 3 des Lehrerbildungsgesetzes in der
Fassung des Dritten Änderungsgesetzes vom 5. April 1976
sind die Höchstzahlen der Ausbildungsplätze für Studien
referendare für jedes Kalenderjahr an jedem ersten Sep
tember des Vorjahres festzustellen.
(Zuruf des Abg. Mendel)
Die Feststellung der Höchstzahlen setzt jeweils eine
Erhebung der Wochen-Sollstunden für die unterrichts
geeigneten Fächer an den Ausbildungsschulen voraus.
Diese Erhebung wird mit dem Stichtag 1. September eines
jeden Jahres durchgeführt. Die einzelnen Erhebungsbogen,
die deshalb immer erst nach dem 1. September bei dem
Senator für Schulwesen eingehen, werden ausgewertet,
sobald sie vollständig vorliegen, d. h. die Höchstzahlen der
Ausbildungsplätze können immer erst einige Monate nach
dem 1. September ermittelt und bekanntgemacht werden.
§ 11 a Absatz 3 Satz 2 des Lehrerbildungsgesetzes setzt also
keineswegs eine Frist für die Veröffentlichung der Höchst
zahlen der Ausbildungsplätze, sondern bestimmt mit dem
1. September einen Stichtag für die Ermittlung und Fest
setzung der Höchstzahlen und bestimmt, daß die Zahlen
bekanntgemacht werden müssen.
Die Höchstzahlen der Ausbildungsplätze für das Jahr
1977 werden Ende Dezember 1976 oder Anfang Januar 1977
bekanntgegeben.
Präsident Lorenz: Zu einer Zusatzfrage, Herr Abgeord
neter Padberg!
Padberg (CDU): Frau Senatsdirektorin, stimmen Sie
mit mir darin überein, daß ein Widerspruch zu erkennen
ist zwischen der gesetzlichen Formulierung und Ihrer Ant
wort? Im Gesetz steht, daß die Höchstzahlen zum 1. 9.
festzustellen sind, und nicht, daß Sie zum 1. 9. lediglich
Erhebungen an den Schulen machen; denn die Feststellung
der Höchstzahlen dürfte doch nicht identisch sein mit der
Erhebung, sondern ist erst die Folge aus den Erhebungen.
Also müssen Sie entweder darauf dringen, daß das Gesetz
geändert wird, oder Sie müßten meines Erachtens — das
ist meine Frage an Sie — sagen, wie Sie dem gesetzlichen
Auftrag gerecht werden wollen.
Präsident Lorenz: Frau Senatsdirektorin Schacht!
Frau Schacht, Senatsdirektorin in der Senatsverwaltung
für Schulwesen: Herr Abgeordneter Padberg, das Gesetz
wollte den 1. September als Stichtag der Erhebung fest
setzen. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil zu diesem Zeit
punkt das neue Schuljahr beginnt; die Zahlen wären sonst
im nächsten Jahr schon zu sehr überholt.
Ich habe versucht, Ihnen aus dem Sachverhalt und aus
dem Ablauf der Arbeiten darzustellen, daß der Stichtag
und die Veröffentlichung der Zahlen nicht zusammenliegen
können, sondern daß hier mehrere Monate Bearbeitungs
zeit dazwischen liegen.
Präsident Lorenz: Zu einer Zusatzfrage hat das Wort
der Abgeordnete Mendel.
Mendel (CDU): Frau Senatsdirektorin, halten Sie tat
sächlich eine Zeit von vier Monaten zur Auswertung von
ein paar Fragebogen für angemessen 7
Präsident Lorenz: Frau Senatsdircktorin!
Frau Schacht, Senatsdirektorin in der Senatsverwaltung
für Schulwesen: Herr Abgeordneter Mendel, es ist eine
große Anzahl von Bogen auszuwerten. Diese sind nicht
immer ganz plausibel und fehlerfrei ausgefüllt. Da müssen
Rückfragen gehalten werden, und ich darf darauf auf
merksam machen, daß wir für die Durchführung dieses
neuen Gesetzes keine neuen Stellen bekommen haben, son
dern das mit dem vorhandenen Personal bewältigen müs
sen. Das stellt uns vor große Anforderungen, Wir bemühen
uns, so schnell wie möglich fertig zu werden; aber es ist
leider nicht anders machbar.
Präsident Lorenz: Keine Zusatzfragen?
Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Pawlak
zu einer Mündlichen Anfrage über Ost-West-Schadenrcgu-
lierungen bei Verkehrsunfällen.
Pawlak (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß die Regulierung von
Schäden aus Verkehrsunfällen in der DDR über den HUK-
Verband ungewöhnlich lange Zeit in Anspruch nimmt ?
2. Ist es zutreffend, daß die vom HUK beauftragten Ver
sicherungsgesellschaften die erforderlichen Unterlagen von
der Staatlichen Versicherung der DDR erst nach monate
langer Wartezeit erhalten?
3. Bestehen Anhaltspunkte dafür, daß auch die beauf
tragten Versicherungsgesellschaften solchen Angelegenhei
ten nicht mit der nötigen Intensität nachgehen ?
4. Was kann der Senat im Interesse der unfallgeschädig-
ten Berliner Bürger tun, um hier eine Beschleunigung zu
erreichen ?
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat Herr
Senator Dr. Baumann.
Dr. Baumann, Senator für Justiz: Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeord
neter Pawlak! Bei der Beantwortung Ihrer Fragen muß
ich vorweg auf folgendes hin weisen:
Die Abwicklung von Schäden, die unter Beteiligung
westdeutscher und Berliner Fahrzeuge in der DDR ent
stehen, beruht auf der Vereinbarung zwischen dem HUK-
Verband und der Staatlichen Versicherung der Deutschen
Demokratischen Republik vom 10. Mai 1973, also auf
einem privatrechtlichen Vertrage. Dieser Vertrag geht nun
seinerseits zurück auf eine Rahmenvereinbarung des Bun
desministers der Justiz der Bundesrepublik Deutschland
und des Ministers der Finanzen der Deutschen Demokrati
schen Republik vom 26. April 1972. Soweit also überhaupt
eine staatliche Zuständigkeit gegeben ist, liegt diese beim
Bundesminister der Justiz. Der Senat von Berlin ist mit
den auftretenden Fragen dagegen nicht unmittelbar befaßt,
und er hat deshalb auch keine eigenen Erkenntnisse über
die gegenwärtige Praktizierung der Vereinbarungen. Er
hat aus diesem Grund durch fernmündliche Rückfragen
versucht, die entsprechenden Angaben vom Bundesmini
ster der Justiz und vom HUK-Verband zu erhalten.