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Volume Nr. 35, 23.09.76

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode 
35. Sitzung vom 23. September 1970 
1470 
1. Um die erforderlichen Voraussetzungen für die Arbeit 
wissenschaftlicher Einrichtungen zu schaffen, hat er ein 
vielgegliedertes Infrastruktursystem aufgebaut, das jedem 
Vergleich standhält. — Ich habe das in der Antwort zur 
zweiten Frage dargelegt. 
2. Der Senat hat die Forschungskapazität der Hoch 
schulen ausgebaut und als erstes Land ein Strukturmodell 
für die Hochschulforschung gemeinsam mi einer Universi 
tät entwickelt, wobei auf die Individualforschung auf 
bauend eine Konzentration durch Einrichtung von Projekt- 
und Gebietsschwerpunkten erreicht wurde. 
3. Der Senat hat gemeinsam mit der Bundesregierung 
besondere Anreize für die Durchführung von Forschungs 
vorhaben der Privatwirtschaft in Berlin geschaffen und die 
außeruniversitären Forschungseinrichtungen ausgebaut; 
hier soll nur auf das Wissenschaftszentrum, das Hahn- 
Meitnor-Institut und das Heinrich-Hertz-Institut für Nach 
richtentechnik hingewiesen werden. 
4. Der Senat hat die Entwicklung eines Forschungsver 
bundes durch den Abschluß von Kooperationsvereinbarun 
gen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Einrich 
tungen angeregt, um die Effizienz des Forschungssystems 
zu steigern. 
5. Der Senat hat an der überregionalen Koordinierung 
der Forschungspolitik zwischen Bund und Ländern durch 
den Abschluß der Rahmenvereinbarung Forschungsförde 
rung nach Art. 91 b des Grundgesetzes mitgewirkt und eine 
Gemeinschaftsflnanzierung für das Deutsche Institut für 
Wirtschaftsforschung, das Heinrich-Hertz-Institut für 
Nachrichtentechnik, das Wissenschaftszentrum Berlin und 
künftig das Deutsche Bibliotheksinstitut durch Aufnahme 
in die sogenannte Blaue Liste, das heißt die Liste der 
Gemcinschaftsfinanzierungcn, erreicht. 
Um eine stärkere Förderung von Forschung und Ent 
wicklung im Bereich der privaten Wirtschaft zu erreichen, 
die in Berlin nicht genügend an Investitionen für soge 
nannte „Neue Technologien“ — das sind die Kernenergie, 
die Datenverarbeitung oder Halbleiterbauelemente — teil 
hatte, sind gemeinsam mit dem Bund eine Vielzahl von 
direkten und indirekten Instrumenten, vor allem steuerliche 
Vorteile sowie direkte Forschungsförderungsprogramme, 
geschaffen worden. 
Da zur Zeit repräsentative und aktuelle Daten über 
Forschung und Entwicklung in der privaten Industrie nicht 
vorliogen, führt das Deutsche Institut für Wirtschaftsfor 
schung eine entsprechende Untersuchung durch, von der 
Aufschlüsse über Möglichkeiten der Kooperation zwischen 
der Wirtschaft und den in Berlin bestehenden Einrichtun 
gen von Forschung und Entwicklung erwartet werden. 
Ich komme zur vierten Frage der SPD-Frahtion: welche 
Möglichkeiten der Senat sieht, den Bereich Forschung und 
Entwicklung in Berlin weiterzuentwickcln, und an welchen 
Leitlinien er sich dabei orientiert. 
Meine Damen und Herren! Nach der Überzeugung des 
Senats ist hier das Viermächte-Abkommen über Berlin zu 
erwähnen, das die Bindungen Berlins an den Bund an 
erkennt und deren Entwicklung zuläßt und das insgesamt 
eine gute Grundlage ist, die Forschung in Berlin auch mit 
Hilfe der Bundesregierung auszubauen, selbstverständlich 
unter Beachtung der alliierten Vorbehalte. Der Senat ist 
bemüht, Forschungskontakte mit den europäischen Ge 
meinschaften zu intensivieren. Hierbei ist auf die Ansied 
lung des Europäischen Instituts zur Berufsbildungsfor 
schung in Berlin zu verweisen. Der Senat achtet gemein 
sam mit der Bundesregierung darauf, in sämtliche supra 
nationale Abkommen, wie zum Beispiel die europäischen 
Abkommen über wissenschaftliche und technologische 
Zusammenarbeit, einbezogen zu werden, auch zum Beispiel 
in das Abkommen über die Europäische Weltraum 
organisation. 
Die politisch geographische Lage Berlins legt cs auch 
nahe, in enger Abstimmung mit der Bundesregierung in 
wissenschaftliche Kontakte mit der DDR und den ost 
europäischen Staaten zu treten. Zur Forschungspolitik der 
Bundesländer gehört die vom Abgeordnetenhaus beschlos 
sene Rahmenvereinbarung Forschungsförderung nach Arti 
kel 91 b Grundgesetz, die das sogenannte Königsteiner 
Staatsabkommen ablöst und zum erstenmal eine gemein 
schaftliche Forschungspolitik einschließlich der Finanzie 
rung zwischen Bund und Ländern ermöglicht. 
Die Leitlinien für die Forschungspolitik des Senats darf 
ich wie folgt zusammenfassen: 
1. Weiterer Ausbau der Infrastruktur 
2. Förderung einer engen Kooperation der heterogenen 
Forschungseinrichtungen durch einen Forschungsver 
bund 
3. Beteiligung an den großen Forschungsprogrammen der 
Bundesregierung 
4. Weiterentwicklung der in den Wirtschaftskonferenzen 
des Bundeskanzlers eingeleiteten Zusammenarbeit von 
Forschung, Wirtschaft und Verwaltung 
Bei der Umsetzung dieser Leitlinien in die praktische 
Forschungsarbeit muß allerdings folgender Tatbestad 
berücksichtigt werden: Im Rahmen der Wissenschaftsfrei 
heit können den Hochschulen Forschungsgegenstände an- 
geboten, aber kaum vorgeschrieben werden. Die außer 
universitären Einrichtungen sind zum größten Teil ent 
weder selbständig oder gehören eigenen, nichtregionalen 
Planungseinheiten an. Im Bereich der Privatwirtschaft 
kann und soll die unternehmerische Entscheidung nicht 
ersetzt werden. Das wirksamste Steuerungsmittel für eine 
Forschungspolitik auf der Grundlage dieser Leitlinien wäre 
ein Forschungsförderungsfonds, um schnell und unbüro 
kratisch neue Forschungsförderungsinitiativen, aus wel 
chem Bereich sie auch immer entwickelt und vorgetragen 
werden, zu unterstützen. Ein solcher Fonds steht dem 
Senator für Wissenschaft und Kunst nicht zur Verfügung. 
Er stünde wohl auch im Widerspruch zu unserem — so 
betrachtet — starren Haushaltsregelungssystem. 
Davon abgesehen sieht der Senat folgende Möglichkeiten, 
unter Berücksichtigung der oben genannten Leitlinien den 
Bereich Forschung und Entwicklung weiter auszubauen: 
Er ist sich bewußt, daß die Leistungsfähigkeit des For 
schungssystems von hochqualifiziertem Personal abhängig 
ist. Er wird weiter darauf achten — das ist meine Spezial 
aufgabe —, daß vor allem entsprechend qualifizierte Wis 
senschaftler nach Berlin berufen werden und daß sich 
Ausbau und Ausstattung auch an der Struktur des Berliner 
Forschungs- und Entwicklungssystems sowie am regiona 
len Bedarf orientieren. Der Senat wird sich verstärkt darum 
bemühen, das regionale Forschungssystem stärker für die 
Entwicklung der Stadt zu nutzen durch Unterstützung der 
Kooperation zwischen Forschung und Wirtschaft, stärkere 
Beteiligung der Wissenschaft an der Feststellung und 
Lösung regionaler Probleme. Hier nenne ich als Beispiele 
den ganzen Bereich des Umweltschutzes, der Geriatrie — 
der Altersforschung — unter besonderer Berücksichtigung 
der Altersstruktur in Berlin. Der Senator für Wissenschaft 
und Kunst wird prüfen, ob sich die Einrichtung eines be 
sonderen Ausschusses des Senats für Fragen von Forschung 
und Entwicklung empfiehlt. Ferner sieht er die Notwendig 
keit eines besonderen Forschungsförderungsfonds als 
Steucrungsmittel — ich habe dazu eine Bemerkung ge 
macht. Der Senat wird alle Maßnahmen unterstützen, die 
überregionale und internationale wissenschaftliche Koope 
ration durch Tagungen, Kongresse und wissenschaftlichen 
Austausch noch stärker zu fördern und anzuregen. 
Zu konkreten Planungen in einzelnen Bereichen gehören 
die Weiterentwicklung und Verbesserung der bereits er 
wähnten Infrastruktur, insbesondere die Ansiedlung einer 
Reihe von Fachinformationszontren in Berlin bzw. die 
wesentliche partnerschaftliche Beteiligung von Berliner 
Einrichtungen in den Bereichen Hüttenkunde, Werkstoffe, 
Metallbe- und -Verarbeitung, Chemie Wie bitte ? 
(Abg. Boroffka: Das ist nur eines, was Sie eben 
auf gezählt haben, nicht mehrere!)
	        
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