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Volume Nr. 35, 23.09.76

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode 
35. Sitzung vom 23. September 1976 
1438 
Lüder, Bürgermeister und Senator für Wirtschaft: Es 
steht nicht in meiner Kompetenz, darüber zu urteilen, Herr 
Abgeordneter, ob der Sender Freies Berlin seiner Informa 
tionspflicht nachgekommen ist. Ich habe lediglich pflicht 
gemäß berichtet, daß der RIAS jeweils den Zusatz gebracht 
hat: Zufahrt über Heerstraße zu den Gaststätten ist offen 
— und daß der SFB die generelle Formulierung gebraucht 
hat: Es gelten die bekannten Ausnahmen —, jeweils sinn 
gemäß zitiert, ohne die Gaststätten im einzelnen zu er 
wähnen. 
Präsident Lorenz: Keine weiteren Zusatzfragen? 
Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Blume zu 
einer Mündlichen Anfrage über Umwandlung von Miet 
wohnungen ln Wohnungseigentum. 
Blume (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat: 
1. Ist es richtig, daß nach Änderung des Berliner Miet 
rechts in verstärktem Maße Altbauten, Neubauten sowie 
Häuser, die mit Hilfe öffentlicher Mittel errichtet worden 
sind, von Immobilienhändlem aufgekauft werden, um die 
Wohnungen mit sehr hohem Gewinn zu Lasten der jetzigen 
Mieter als Eigentumswohnungen zu verkaufen? 
2. Ist es auch richtig, daß darüber bereits große Empö 
rung und Erbitterung in der Berliner Bevölkerung herrscht ? 
3. Wenn ja: Was wird der Senat tun, um zu verhindern, 
daß ab 1981 viele Mieter ihre Wohnungen, in denen sie gern 
verbleiben möchten, aufgrund des Nachweises von Eigen 
bedarf verlieren? 
4. Wird der Senat alles Erdenkliche tun, um in Verhand 
lungen mit der Bundesregierung zu erreichen, daß das 
geltende Mietrecht so verbessert wird, daß auch nach dem 
genannten Zeitraum die Mieter in ihren Wohnungen ver 
bleiben können und somit die fragwürdigen Praktiken der 
Immobilienkaufleute wirkungslos werden? 
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat Herr 
Senator Ristock. 
Kistoek, Senator für Bau- und Wohnungswesen: Herr 
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr 
Abgeordneter Blume, zu Ihrer ersten Frage: Seit 1952 
wurden rund 400 000 Mietwohnungen im sozialen Woh 
nungsbau in Berlin erstellt, davon wurden bis August 1976 
1 625 Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. 
Unter diesen waren nahezu 900, für die die öffentlichen 
Mittel an die WBK noch nicht zurückgezahlt wurden. Unter 
den ca. 607 000 Altbauwohnungen sind bisher 2 300 Um 
wandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen zu ver 
zeichnen. 
Es ist richtig, Herr Abgeordneter, daß mit Jahresbeginn 
die Umwandlungen von Mietgebäuden und deren gewinn 
bringender Verkauf — hier besonders durch eine Immo 
bilienfirma — in stärkerem Maße zugenommen haben. Hier 
muß ein Zusammenhang mit der Änderung des Berliner 
Mietrechts ab 1. Januar 1976 vermutet werden. Der bis 
dahin geltende § 4 Abs. 8 des Mieterschutzgesetzes schloß 
unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf 
Eigenbedarf gegenüber dem Mieter zeitlich unbegrenzt aus. 
Zu 2; Ich muß Ihnen in Ihrer Frage voll zustimmen, daß 
die Umwandlung von Miet- ln Eigentumswohnungen bei 
den betroffenen Mietern zu einer erheblichen Beunruhigung 
und auch teilweise zu Empörung geführt hat. Die Woh 
nungsbaukreditanstalt sendet nunmehr den unmittelbar 
Betroffenen ein Merkblatt mit den wichtigsten Informatio 
nen über die Sach- und Rechtslage unaufgefordert zu. 
Dieses Merkblatt kann auch direkt bei der WBK ange 
fordert werden. In Fällen von Altbauten und Bauten des 
sozialen Wohnungsbaues, in denen die öffentlichen Mittel 
freiwillig vorzeitig zurückgezahlt worden sind, besteht von 
unserer Seite keine Möglichkeit, bei den umgewandelten 
Wohnungen auf den Verkauf einzuwirken. Dies wäre nur 
möglich, wenn gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt 
würden. 
Zu Ihren Fragen 3 und 4: Der Senat wird rechtzeitig 
eine gesetzgeberische Initiative einbringen, um zu er 
reichen, daß der besondere Berliner Kündigungsschutz im 
Bundesrecht bei der Umwandlung von Miet- in Eigentums 
wohnungen auch nach dem 31. Dezember 1980 bestehen 
bleibt. Ich darf hinzufügen, daß ich diese Initiative im 
Laufe des nächstenJahres hier in diesem Hause mit den 
Fraktionen und den entsprechenden Ausschüssen be 
sprechen möchte, um sie über den Bundestag auf den Weg 
zu bringen. 
Präsident Lorenz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? — 
Das ist nicht der Fall. 
Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Ditt- 
berner zu einer Mündlichen Anfrage über Jugendclub im 
Bildungs Zentrum. 
Dr. Dittberner (P.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen 
und Herren! Ich frage den Senat: Welche Konsequenzen 
wird die Einlagerung der Oberstufe in das Bildungszentrum 
Emser Straße für die Arbeit des Jugendclubs insbesondere 
hinsichtlich des Hausrechts und der Nutzung der Räume 
des Jugendclubs haben? 
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat Herr 
Senator Rasch. 
Rasch, Senator für Schulwesen; Herr Präsident! Meine 
Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dittberner, ich 
beantworte Ihre Anfrage wie folgt: Die Einlagerung der 
gymnasialen Oberstufen in die Bildungszentren hat zu 
nächst für die Nutzer des Bildungszentrums eine gewisse 
Beschränkung zur Folge, ohne daß allerdings die konstitu 
tiven Bedingungen der Gesamtschule davon berührt wer 
den. Ich darf bei dieser Gelegenheit auf die Antwort des 
Senats auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Palm hin- 
weisen. 
Da nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz die Be 
zirksverwaltungen für die äußeren Schulangelegenheiten 
zuständig sind, kann der Senator für Schulwesen lediglich 
Empfehlungen aussprechen. 
Für das Bildungszentrum in Wilmersdorf hat der zustän 
dige Schulaufsichtsbeamte für den Senator für Schulwesen 
bereits öffentlich erklärt, daß die bezirkliche Planung keine 
Nutzung der Räume des Jugendfreizeitheims durch den 
Unterricht vorsieht bzw. ein ständiger Umbau der Einrich 
tungen des Jugendclubs nicht erforderlich wird. Die Nut 
zung des Jugendfreizeitheims für die außerunterrichtlichen 
Aktivitäten der Schule während des Tages bleiben davon 
unberührt. Ich begrüße diese Erklärung und werde sie als 
Anregung für andere Bezirke empfehlend weltergeben. 
Hinsichtlich des Hausrechts gilt das Kooperationsmodell 
für die Leitung von Bildungszentren. Danach arbeiten alle 
Einrichtungen kooperativ zusammen. Während der schu 
lischen Veranstaltungen liegt das Hausrecht ebenso selbst 
verständlich beim hausverwaltenden Schulleiter, wie es der 
Leiter des Jugendfreizeitheims nach Schulschluß in den 
Räumen des Jugendfreizeitheims hat. 
Die Frage des Hausrechts bei Veranstaltungen des Ju 
gendfreizeitheims ln den übrigen Räumen der Schule wird 
gegenwärtig rechtlich geprüft.
	        
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