Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode
33. Sitzung vom 23. Juli 1976
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Ich rufe auf
lfd. Nr. 1, Drucksache 7/543:
Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU
über Entzug des Vertrauens gemäß Artikel 42 Ab
satz 2 der Verfassung von Berlin
Uber den Antrag ist in namentlicher Abstimmung abzu
stimmen. Wir kommen sofort zur Abstimmung. Ich bitte
den Herrn Abgeordneten Prozell, die Namen aufzurufen,
die Frau Abgeordnete Renner und den Herrn Abgeordneten
Franke, an der Wahlurne Aufstellung zu nehmen.
Nach Artikel 42 Absatz 3 der Verfassung von Berlin
bedarf der Beschluß über den Mißtrauensantrag der
Zustimmung der Mehrheit der gewählten Mitglieder des
Abgeordnetenhauses. Diese Mehrheit ist erreicht, wenn
mindestens 74 Mitglieder des Hauses dem Regierenden
Bürgermeister das Mißtrauen aussprechen. Wer für den
Mißtrauensantrag stimmen will, muß die Karte mit „ja“
in die Wahlurne werfen, wer dagegen stimmen will, die
Karte mit „nein". Wer sich der Stimme enthalten will,
die Karte mit „Enthaltung“. Ist alles vorbereitet? Dann
bitte ich, mit der Verlesung der Namen zu beginnen.
(Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten)
Meine Damen und Herren! Darf ich fragen, ob jemand
nicht aufgerufen worden ist oder ob jemand, der auf
gerufen worden ist, jetzt seine Stimme noch abgeben will.
Das ist nicht der Fall; dann schließe ich die Abstimmung
und bitte die Schriftführer, die Stimmen zu zählen. Bis
zum Vorliegen des Wahlergebnisses entsteht eine kleine
Pause.
(Kurze Pause)
und die Wahlkabine an der Türseite von den Abgeordneten,
deren Namen mit den Buchstaben L bis Z beginnen, be
nutzt wird.
Die aufgerufenen Abgeordneten bitte ich, sich zur Wahl
kabine zu begeben. Jedem Abgeordneten wird erst vor Ein
tritt in die Wahlkabine bei Namensaufruf der Stimmzettel
mit einem Umschlag ausgehändigt. Nach Ausfüllung des
Stimmzettels ln der Kabine ist dieser Umschlag unmittel
bar in die entsprechende Wahlurne zu werfen. Ich möchte
ausdrücklich darauf hinweisen, daß ein Abgeordneter
zurückgewiesen werden muß, wenn er seinen Stimmzettel
außerhalb der Wahlkabine kennzeichnet oder in den Um
schlag legt.
Zur Abstimmung möchte ich dann noch auf folgendes
hinweisen; Wer dem Wahlvorschlag zuzustimmen wünscht,
wer also Herrn Wolfgang Lüder zum Bürgermeister zu
wählen wünscht, den bitte ich, den Namen des Vor
geschlagenen oder „ja“ auf den Stimmzettel zu schreiben.
Diejenigen, die den Vorschlag ablehnen, bitte ich, das
Wort „nein“, und diejenigen, die sich der Stimme enthalten
wollen, das Wort „Enthaltung“ auf dem Stimmzettel zu
vermerken. Ein leerer Stimmzettel zählt ebenfalls als Ent
haltung. Nach § 74 Absatz 3 der Geschäftsordnung ist
zur Wahl von Herrn Senator Lüder zum Bürgermeister
von Berlin die einfache Mehrheit erforderlich. Es müssen
also mehr Ja-Stimmen als andere Stimmen sein.
Nun bitte ich Frau Abgeordnete Wiechatzek und Herrn
Abgeordneten Dr. Rass, an der rechten Wahlkabine,
Fensterseite, Frau Abgeordnete Renner und Herrn Abge
ordneten Franke, an der linken Wahlkabine, Türseite,
Aufstellung zu nehmen. Herrn Abgeordneten Prozell bitte
ich, die Namen der Abgeordneten abschnittsweise vorzu
lesen.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung
bekannt: 142 abgegebene Stimmen sind vorhanden. Für
den Antrag haben gestimmt - also mit Ja - 65 Abgeord
nete, mit Nein haben gestimmt 77 Abgeordnete. Stimm
enthaltungen und ungültige Stimmen liegen nicht vor. Für
die Annahme des Antrags sind nach Artikel 42 Absatz 1
Satz 3 der Verfassung von Berlin 74 Stimmen erforderlich.
Der Antrag hat die erforderliche Mehrheit nicht erreicht
und ist somit abgelehnt.
(Bravo! und anhaltender Beifall bei der SPD
und der F.D.P.)
Meine Damen und Herren! Bevor wir zu Punkt 2 der
Tagesordnung, Wahl des Bürgermeisters von Berlin, kom
men, darf ich Ihnen folgendes Schreiben des Regierenden
Bürgermeisters von Berlin vom 15. Juli 1976 zur Kenntnis
bringen;
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 41 Absatz 2 der Verfassung von Berlin
schlage ich vor, Herrn Senator Wolfgang Lüder zum
Bürgermeister sowie Herrn Professor Dr. Jürgen
Baumann zum Senator für Justiz zu wählen. Ich bitte
Sie, die Wahl für die Tagesordnung der Sitzung des
Abgeordnetenhauses am 23. Juli 1976 vorzusehen.
Wir kommen nunmehr zu
lfd. Nr. 2:
Wahl des Bürgermeisters von Berlin
Nach § 74 Absatz 1 der Geschäftsordnung kann die Wahl
in einfacher Abstimmung durch Zuruf stattfinden, wenn
nicht widersprochen wird. Wird der Wahl in einfacher
Abstimmung durch Zuruf widersprochen ?
(Abg. Lummer; Ja!)
(Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten)
Stellv. Präsident Baetge: Darf ich fragen, meine Damen
und Herren, ob alle Abgeordneten die Möglichkeit hatten,
sich an der Wahl zu beteiligen? - Das scheint der Fall
zu sein. Dann darf ich jetzt die Abstimmung schließen und
die Schriftführer bitten, das Wahlergebnis festzustellen. Bis
zum Vorliegen des Ergebnisses darf ich um eine kurze
Pause bitten.
(Kurze Pause)
Präsident Lorenz: Meine Damen und Herren! Ich gebe
Ihnen das Wahlergebnis bekannt. Es wurden 142 Stimmen
abgegeben. Ja-Stimmen 77, Nein-Stimmen 65, keine Stimm
enthaltungen, keine ungültigen Stimmen. Ich darf damit
feststellen, daß Herr Senator Lüder unter Beibehaltung
seines bisherigen Amts zum Bürgermeister von Berlin ge
wählt worden ist.
(Beifall bei der SPD und der F.D.P.)
Herr Lüder, darf ich Sie fragen, ob Sie das Amt anneh
men?
(Sen Lüder: Ja!)
Da Herr Bürgermeister Lüder als Senator für Wirtschaft
und damit als Mitglied dieses Senats bereits den Eid nach
I 3 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder
des Senats vor diesem Abgeordnetenhaus geleistet hat, ist
eine neuerliche Vereidigung nach seiner Wahl zum Bürger
meister nicht erforderlich.
Zur Aushändigung der Urkunde bitte ich Herrn Bürger
meister Lüder, zu mir zukommen.
- Das ist der Fall. Danach ist die Wahl nach § 74 Absatz 2 (Aushändigung der Urkunde)
Satz 1 der Geschäftsordnung mit verdeckten Stimmzetteln
durchzuführen. Es sind bereits, wie Sie sehen, zwei Wahl- Herr Bürgermeister, ich möchte Ihnen im Namen des
kabinen und zwei Wahlurnen aufgestellt worden. Ich bitte, Hauses eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle Berlins wün-
daß die Wahlkabine an der Fensterseite von den Abgeord- sehen.
neten, deren Namen mit den Buchstaben A bis K beginnen, (Beifall bei der SPD und der F.D.P.)