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Volume Nr. 33, 23.07.76

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode 
33. Sitzung vom 23. Juli 1976 
1356 
Ich rufe auf 
lfd. Nr. 1, Drucksache 7/543: 
Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU 
über Entzug des Vertrauens gemäß Artikel 42 Ab 
satz 2 der Verfassung von Berlin 
Uber den Antrag ist in namentlicher Abstimmung abzu 
stimmen. Wir kommen sofort zur Abstimmung. Ich bitte 
den Herrn Abgeordneten Prozell, die Namen aufzurufen, 
die Frau Abgeordnete Renner und den Herrn Abgeordneten 
Franke, an der Wahlurne Aufstellung zu nehmen. 
Nach Artikel 42 Absatz 3 der Verfassung von Berlin 
bedarf der Beschluß über den Mißtrauensantrag der 
Zustimmung der Mehrheit der gewählten Mitglieder des 
Abgeordnetenhauses. Diese Mehrheit ist erreicht, wenn 
mindestens 74 Mitglieder des Hauses dem Regierenden 
Bürgermeister das Mißtrauen aussprechen. Wer für den 
Mißtrauensantrag stimmen will, muß die Karte mit „ja“ 
in die Wahlurne werfen, wer dagegen stimmen will, die 
Karte mit „nein". Wer sich der Stimme enthalten will, 
die Karte mit „Enthaltung“. Ist alles vorbereitet? Dann 
bitte ich, mit der Verlesung der Namen zu beginnen. 
(Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten) 
Meine Damen und Herren! Darf ich fragen, ob jemand 
nicht aufgerufen worden ist oder ob jemand, der auf 
gerufen worden ist, jetzt seine Stimme noch abgeben will. 
Das ist nicht der Fall; dann schließe ich die Abstimmung 
und bitte die Schriftführer, die Stimmen zu zählen. Bis 
zum Vorliegen des Wahlergebnisses entsteht eine kleine 
Pause. 
(Kurze Pause) 
und die Wahlkabine an der Türseite von den Abgeordneten, 
deren Namen mit den Buchstaben L bis Z beginnen, be 
nutzt wird. 
Die aufgerufenen Abgeordneten bitte ich, sich zur Wahl 
kabine zu begeben. Jedem Abgeordneten wird erst vor Ein 
tritt in die Wahlkabine bei Namensaufruf der Stimmzettel 
mit einem Umschlag ausgehändigt. Nach Ausfüllung des 
Stimmzettels ln der Kabine ist dieser Umschlag unmittel 
bar in die entsprechende Wahlurne zu werfen. Ich möchte 
ausdrücklich darauf hinweisen, daß ein Abgeordneter 
zurückgewiesen werden muß, wenn er seinen Stimmzettel 
außerhalb der Wahlkabine kennzeichnet oder in den Um 
schlag legt. 
Zur Abstimmung möchte ich dann noch auf folgendes 
hinweisen; Wer dem Wahlvorschlag zuzustimmen wünscht, 
wer also Herrn Wolfgang Lüder zum Bürgermeister zu 
wählen wünscht, den bitte ich, den Namen des Vor 
geschlagenen oder „ja“ auf den Stimmzettel zu schreiben. 
Diejenigen, die den Vorschlag ablehnen, bitte ich, das 
Wort „nein“, und diejenigen, die sich der Stimme enthalten 
wollen, das Wort „Enthaltung“ auf dem Stimmzettel zu 
vermerken. Ein leerer Stimmzettel zählt ebenfalls als Ent 
haltung. Nach § 74 Absatz 3 der Geschäftsordnung ist 
zur Wahl von Herrn Senator Lüder zum Bürgermeister 
von Berlin die einfache Mehrheit erforderlich. Es müssen 
also mehr Ja-Stimmen als andere Stimmen sein. 
Nun bitte ich Frau Abgeordnete Wiechatzek und Herrn 
Abgeordneten Dr. Rass, an der rechten Wahlkabine, 
Fensterseite, Frau Abgeordnete Renner und Herrn Abge 
ordneten Franke, an der linken Wahlkabine, Türseite, 
Aufstellung zu nehmen. Herrn Abgeordneten Prozell bitte 
ich, die Namen der Abgeordneten abschnittsweise vorzu 
lesen. 
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung 
bekannt: 142 abgegebene Stimmen sind vorhanden. Für 
den Antrag haben gestimmt - also mit Ja - 65 Abgeord 
nete, mit Nein haben gestimmt 77 Abgeordnete. Stimm 
enthaltungen und ungültige Stimmen liegen nicht vor. Für 
die Annahme des Antrags sind nach Artikel 42 Absatz 1 
Satz 3 der Verfassung von Berlin 74 Stimmen erforderlich. 
Der Antrag hat die erforderliche Mehrheit nicht erreicht 
und ist somit abgelehnt. 
(Bravo! und anhaltender Beifall bei der SPD 
und der F.D.P.) 
Meine Damen und Herren! Bevor wir zu Punkt 2 der 
Tagesordnung, Wahl des Bürgermeisters von Berlin, kom 
men, darf ich Ihnen folgendes Schreiben des Regierenden 
Bürgermeisters von Berlin vom 15. Juli 1976 zur Kenntnis 
bringen; 
Sehr geehrter Herr Präsident! 
Gemäß Artikel 41 Absatz 2 der Verfassung von Berlin 
schlage ich vor, Herrn Senator Wolfgang Lüder zum 
Bürgermeister sowie Herrn Professor Dr. Jürgen 
Baumann zum Senator für Justiz zu wählen. Ich bitte 
Sie, die Wahl für die Tagesordnung der Sitzung des 
Abgeordnetenhauses am 23. Juli 1976 vorzusehen. 
Wir kommen nunmehr zu 
lfd. Nr. 2: 
Wahl des Bürgermeisters von Berlin 
Nach § 74 Absatz 1 der Geschäftsordnung kann die Wahl 
in einfacher Abstimmung durch Zuruf stattfinden, wenn 
nicht widersprochen wird. Wird der Wahl in einfacher 
Abstimmung durch Zuruf widersprochen ? 
(Abg. Lummer; Ja!) 
(Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten) 
Stellv. Präsident Baetge: Darf ich fragen, meine Damen 
und Herren, ob alle Abgeordneten die Möglichkeit hatten, 
sich an der Wahl zu beteiligen? - Das scheint der Fall 
zu sein. Dann darf ich jetzt die Abstimmung schließen und 
die Schriftführer bitten, das Wahlergebnis festzustellen. Bis 
zum Vorliegen des Ergebnisses darf ich um eine kurze 
Pause bitten. 
(Kurze Pause) 
Präsident Lorenz: Meine Damen und Herren! Ich gebe 
Ihnen das Wahlergebnis bekannt. Es wurden 142 Stimmen 
abgegeben. Ja-Stimmen 77, Nein-Stimmen 65, keine Stimm 
enthaltungen, keine ungültigen Stimmen. Ich darf damit 
feststellen, daß Herr Senator Lüder unter Beibehaltung 
seines bisherigen Amts zum Bürgermeister von Berlin ge 
wählt worden ist. 
(Beifall bei der SPD und der F.D.P.) 
Herr Lüder, darf ich Sie fragen, ob Sie das Amt anneh 
men? 
(Sen Lüder: Ja!) 
Da Herr Bürgermeister Lüder als Senator für Wirtschaft 
und damit als Mitglied dieses Senats bereits den Eid nach 
I 3 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder 
des Senats vor diesem Abgeordnetenhaus geleistet hat, ist 
eine neuerliche Vereidigung nach seiner Wahl zum Bürger 
meister nicht erforderlich. 
Zur Aushändigung der Urkunde bitte ich Herrn Bürger 
meister Lüder, zu mir zukommen. 
- Das ist der Fall. Danach ist die Wahl nach § 74 Absatz 2 (Aushändigung der Urkunde) 
Satz 1 der Geschäftsordnung mit verdeckten Stimmzetteln 
durchzuführen. Es sind bereits, wie Sie sehen, zwei Wahl- Herr Bürgermeister, ich möchte Ihnen im Namen des 
kabinen und zwei Wahlurnen aufgestellt worden. Ich bitte, Hauses eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle Berlins wün- 
daß die Wahlkabine an der Fensterseite von den Abgeord- sehen. 
neten, deren Namen mit den Buchstaben A bis K beginnen, (Beifall bei der SPD und der F.D.P.)
	        
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