Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode
29. Sitzung vom 9. Juni 1976
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6. Für die innere verkehrllche Erschließung der Bun
desgartenschau, gleichzeitig als zusätzliche At
traktion, soll eine Gondelbahn durch das Gelände
geführt werden.
7. Die Flächenaufteilung des Kerngebiets von ca.
75 ha soll wie folgt vorgenommen werden:
a) ca. 10 ha Wasserflächen,
b) ca. 5 ha Wasserrandbepflanzung,
c) ca. 15 ha Gehölzflächen in Gestalt von größeren
Gruppen verschiedener heimischer Baumarten,
d) ca. 40 ha Wiesen, Wege, Spielflächen.
Das Gelände soll durch Modellierung von kleine
ren Hängen und Erhebungen abwechslungsreich
geformt werden.
8. Es soll im Westteil des vorgesehenen Geländes
und im Verbund mit dem Allianzstadion eine zen
trale Ausstellungshalle errichtet werden, die für
die Nachnutzung als Sportzentrum dienen kann.
Berliner Südosten so dringlich ist, soll sie nicht lediglich
Abfallprodukt einer relativ kurzen, aber sehr aufwendigen
Superschau sein, vielmehr soll der Übergang in diese Nach
nutzung von vornherein wesentlicher Inhalt der Planung
sein. Dementsprechend sollen auch den Wettbewerbern im
Auslobungsverfahren bereits entsprechende Maßgaben er
teilt werden.
Ein sehr schwieriges Problem — darüber sind wir uns
sicherlich alle im klaren — wird die Behandlung der vor
handenen Kleingärten im Planungsgebiet sein. Unstreitig
ist wohl, daß die am östlichen und südlichen Rand des Ge
biets vorhandenen und überwiegend schon sanierten Klein
gärten als solche erhalten bleiben und in ihrer Nutzungs
form als Kleingarten in die Bundesgartenschau einbezogen
werden sollen. Es würde uns freuen, wenn wir insoweit
beim Senat offene Türen einlaufen würden. Darüber hinaus
jedoch — und das ist der neuralgische Punkt — gibt es
noch vier weitere Kleingartenkolonien im eigentlich vor
gesehenen Kerngebiet, die sich zur Zeit auf Grund und
Boden der evangelischen Kirche befinden und bei denen der
Gedanke ja sicherlich sehr verführerisch ist, sie ersatzlos
zu beseitigen, um ein sehr geschlossenes Areal für die völ
lig unbeschränkte Planung einer Parkfläche zu gewinnen.
Solche Vorstellungen, das heißt: Beseitigung dieser vier
Kolonien, sind jedenfalls vom zuständigen Bezirksamtsmit
glied in Neukölln den betroffenen Vorständen der Klein
siedler dort eröffnet worden. Wir lehnen — und das ist
Inhalt von Punkt 2 unseres Antrags — prinzipiell ein sol
ches, undifferenziertes Vorgehen ab. Auch diese Kolonien
sollen im Grundsatz jedenfalls erhalten bleiben — was
nicht ausschließen soll, daß die betroffenen Kolonien, wenn
es die landschaftsgestalterischen Erfordernisse unabweisbar
machen sollten, zum kleineren oder größeren Teil beschnit
ten und beschränkt werden. Selbstverständlich müssen die
vorhandenen Kolonien saniert werden. Es müssen selbst
verständlich gewisse, dort augenscheinliche Auswüchse der
Bautätigkeit vor allem der Nachkriegsjahre beseitigt wer
den. Im übrigen zeigen aber die betroffenen Siedlervereine,
mit denen wir Gespräche geführt haben, sich viel einsich
tiger und verständiger, als man so gemeinhin befürchten
könnte. Auch nach ihren Vorstellungen kann und mag die
Kleingartenfläche, wenn es die Ausgestaltung der Bundes
gartenschau erforderlich macht, eingeschränkt werden,
jedenfalls vom Rand her beschnitten werden.
In den noch verbleibenden neun Jahren wird sich die
Siedlerschaft ohnehin durch die gerade dort vorhandene
Altersstruktur entscheidend verändern und verringern. Um
die Eingriffe in den vorhandenen Besitzstand der dort
lebenden und agierenden Siedler so gering wie möglich zu
halten, soll man sich diese vorausschaubaren Entwicklun
gen zunutze machen. Und das setzt natürlich sehr einge
hende und geduldige Gespräche der Verwaltung mit den be
troffenen Kleingartenvereinen voraus. Was wir wollen, ist
ganz einfach, daß die Wettbewerbsauslobung nicht die Be
seitigung dieser Kleingärten als eine Vorgabe ausschreibt,
sondern daß im Grundsatz von der Erhaltung dieser Klein
gärten ausgegangen werden soll.
Zu der übrigen inhaltlichen Ausgestaltung des Geländes
haben wir das Ergebnis unserer Überlegungen in den Punk
ten 6 bis 8 des Antrags niedergelegt, der insoweit natür
lich der schöpferischen Gestaltung im Rahmen des Wett
bewerbs einen wohl sehr weiten Spielraum läßt. Ein Essen
tial ist für uns allerdings die mit ca. 10 ha angegebene
Wasserfläche. Die Gewässeranlage soll nicht nur ästhe
tischer, landschaftlicher Zierat sein, sondern muß nach un
seren Vorstellungen in sich biologisch lebensfähig sein, und
hierzu ist nach allen uns bekanntgewordenen Erkenntnis
sen eben eine Fläche von wenigstens 10 ha unabweisbar er
forderlich. Darüber hinaus stellen wir uns vor, daß neben
einer natürlichen Gewässerlandschaft mit einem zentralen
Teich und Wasserrandbepflanzung zum Beispiel Plansch
becken, Sprudelbecken, etwa auch ein Modellbootteich, der
begehbar ist, geschaffen werden sollten.
Bei der Größe der vorhandenen Fläche dürfte eine Er
schließung des Geländes ausschließlich durch Fußwege
nicht ausreichend sein, aber auch aus Gründen der zusätz
lichen Attraktion drängt es sich auf, ein spezifisches Ver
kehrsmittel für die Bundesgartenschau vorzusehen. Es
braucht keine elektrische Schienenbahn zu sein, wie sie ja
Der Ältestenrat empfiehlt, mit diesem Antrag die auf der
morgigen Tagesordnung unter Punkt 28 stehende
Drucksache 7/498:
Vorlage zur Beschlußfassung über Vorbereitung und
Durchführung der Bundesgartenschau 1985 in Berlin
zu verbinden und heute zu behandeln. Gibt es dagegen Wi
derspruch ? — Das sehe ich nicht, dann ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung des Antrages ge
wünscht ? — Das Wort hat der Abgeordnete Rastemborski.
Bastemborski (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Der Herr Senator für Bau- und Wohnungswesen
hat
(Senator Ristock; Ich bleibe noch hier!)
— Ja, Sie werden heute mit meinen Anträgen gestraft,
Herr Senator, das tut mir ja leid —.
Der Herr Senator hat, wie Sie wissen, die Planung der
Bundesgartenschau mit einem Plebiszit „Wir planen den
grünen Süden“ eingeleitet und damit den Versuch unter
nommen, die Bevölkerung des Berliner Südostens in die
Planung mitelnzubeziehen. Die CDU-Fraktion möchte mit
diesem Antrag auch das Parlament in die Vorplanung eines
solchen wichtigen Ereignisses mit einbeziehen. Wir begrü
ßen ausdrücklich, daß wesentliche Vorstellungen meiner
Fraktion bereits in einer Vorlage zur Kenntnisnahme über
die Durchführung einer Internationalen oder Bundesgarten
schau vom 14. Oktober des vorigen Jahres Niederschlag
gefunden haben. Wir meinen aber, daß es dennoch notwen
dig ist, rechtzeitig vor der Wettbewerbsauslobung einige
Kernpunkte, die uns unabweisbar erscheinen, zu präzisie
ren und qua Empfehlung des Parlaments festzulegen.
Zu einigen Punkten unseres Antrags und zur Erläuterung
unserer Vorstellungen: Wir möchten auf gar keinen Fall
eine neunjährige Planung durchführen, die ja jetzt vor uns
liegen wird, mit einem Aufwand von 100 Millionen Mark
oder mehr für ein nur fünfmonatiges Festival, um dann
etwa noch einmal Überlegungen anstellen zu müssen und
vielleicht Kosten zu investieren, damit das Gelände danach
als Naherholungsgebiet ausgestaltet wird. Die Schaffung
eines solchen Naherholungsgebiets im Berliner Südosten ist
eine dringende Aufgabe. Ich brauche insoweit nur auf die
Zusammenstellung ln der Senatsvorlage zu verweisen, aus
der die sehr erschreckende Relation zwischen Bevölkerung
und Grünflächen in diesem Bereich ganz deutlich wird.
Weil die Schaffung eines solchen Naherholungsgebiets im