Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode
25. Sitzung vom 25. März 1976
1011
Der Senat wird beauftragt, Im Bereich der Jugend
hilfe sowohl für weibliche als auch für männliche
Jugendliche eine für den Bedarf ausreichende An
zahl geschlossener Plätze im Bereich der Heim
erziehung bereitzustellen. Bei der Planung ist so
wohl der interne Bedarf der Heimerziehung als auch
der Bedarf zu berücksichtigen, der durch Maßnah
men der Jugendgerichte erforderlich ist.
Das Wort zur Begründung — wird nicht gewünscht. Das
Wort zur Beratung — wird nicht gewünscht. Der Ältesten
rat empfiehlt, den Antrag an den Ausschuß für Familie,
Jugend und Sport zu überweisen. Wer dem die Zustimmung
zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. —
Danke, das ist so beschlossen.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 15, Drucksache 7/418:
Antrag der Fraktion der CDU über Änderungen der
Zuständigkeit für Eitern-Kinder-Gruppen
Der Senat wird beauftragt, die Zuständigkeit für
Sonderprojekte und Eltem-Kinder-Gruppen auf die
bezirklichen Abteilungen für Jugend und Sport zu
übertragen. Die personellen und finanziellen Mittel
sind dabei anteilmäßig auf die Bezirke zu über
tragen.
Das Wort zur Begründung — wird nicht gewünscht. Das
Wort zur Beratung — wird nicht gewünscht. Der Ältesten
rat empfiehlt Überweisung an den Ausschuß für Familie,
Jugend und Sport — federführend — sowie an den Haupt
ausschuß. Wer diesen Überweisungen die Zustimmung zu
geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. —
Danke, das ist so beschlossen.
Lfd. Nr. 16, Drucksache 7/420:
Antrag der Fraktion der F.D.P. über Änderung der
Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von
Berlin
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
Artikel I
An § 9 GO wird folgender Absatz 3 angefügt;
„(3) Soweit nach dieser Geschäftsordnung die
Fraktionen ihrer Stärke entsprechend zu berück
sichtigen sind, ist das Verhältnis der mathematischen
Proportion maßgebend (System Niemeyer)."
Artikel II
Diese Änderung tritt am 1. April 1976 in Kraft.
Den Antrag habe ich bereits vorab dem Geschäftsord-
nungsausschuß überwiesen und bitte um nachträgliche
Zustimmung hierzu. — Das ist so geschehen.
(Heiterkeit)
~~ Da kein Widerspruch erfolgt ist, habe ich zur Kenntnis
genommen, daß das Abgeordnetenhaus damit einverstan-
e n war und somit die nachträgliche Überweisung be
schlossen ist.
G Ne ken der bereits erfolgten Vorabüberweisung an den
..^chäftsordnungsausschuß empfiehlt der Ältestenrat auch
Verweisung an die Ausschüsse für Justiz, für Inneres
woi federführend — für Verfassung. Wer diesen über-
ich' SUngen die Zus tl mmu ng zu geben wünscht, den bitte
um das Handzeichen. — Danke, das ist so beschlossen.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 17, Drucksache 7/421:
Antrag der Fraktion der F.D.P. über umfassendes
Konzept für die Uferbereiche der Havel
Der Senat wird aufgefordert, unter Beteiligung
aller zuständigen Verwaltungen ein umfassendes
Konzept für die Uferbereiche der Berliner Gewässer
zu entwickeln.
Hier bitte ich um eine Änderung. In der Überschrift muß
es statt „Havel“ richtig heißen: „Berliner Gewässer".
Auch hier wird das Wort zur Begründung und zur Be
ratung nicht gewünscht. Der Ältestenrat empfiehlt die
Überweisung an den Ausschuß für Bau- und Wohnungs
wesen — federführend — und an den Ausschuß für Ge
sundheit und Umweltschutz. Wer diesen Überweisungen die
Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Hand
zeichen. — Danke, das ist so beschlossen.
Den
dringlichen
Antrag der Fraktion der SPD über Konkretisierung
des Auflagenbeschlusses des Abgeordnetenhauses
von Berlin vom 11. Dezember 1975 zum Haushalts
plan 1976, Haushaltsabschnitt 08 90 — Leistungen
für die Universitäten und für die Hochschule der
Künste —
Die gemäß § 46 des Universitätsgesetzes der Freien
Universität Berlin und der Technischen Universität
Berlin erteilten Auflagen werden wie folgt konkre
tisiert:
1. Bei der Ermittlung, in welchen Bereichen der
Universitäten Stellen zu streichen sind, ist neben
den im Beschluß des Abgeordnetenhauses vom
11. Dezember 1975 genannten Punkten (Drs. 7/
280, II. B 13 a und b) folgendes zu berücksich
tigen:
a) Bei der Bemessung des Personalbedarfs ist
von folgenden Richtwerten auszugehen:
8 Semesterwochenstunden
für Hochschullehrer
4 Semesterwochenstunden
für Assistenzprofessoren
4 Semesterwochenstunden
für wissenschaftliche Assistenten
und in der Regel mindestens
12 Semesterwochenstunden
für Akademische Räte und Lektoren.
b) Forschungssemester bleiben bei der Berech
nung der Lehrkapazität außer Ansatz.
2. Alle freien oder freiwerdenden Stellen dürfen so
lange nicht besetzt werden, bis das Abgeord
netenhaus den Bericht über die Ausführung des
Beschlusses vom 11. Dezember 1975 sowie dieses
Beschlusses zur Kenntnis genommen hat. Ent
sprechendes gilt für die Einstellung nichtplan
mäßiger Dienstkräfte.
Die Freigabe einzelner Stellen kann vorher er
folgen, wenn deren Besetzung zur Aufrecht
erhaltung des Lehr- und Forschungsbetriebes
oder zur Erledigung sonstiger dringender Auf
gaben der Universität unabweisbar ist. Entspre
chendes gilt für die Einstellung nichtplanmäßi
ger Dienstkräfte, über die Freigabe entscheidet
der Senator für Wissenschaft und Kunst als
geschäftsführender Vorsitzender der Personal
kommission.