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Volume Nr. 27, 13.05.76

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode 
25. Sitzung vom 25. März 1976 
1011 
Der Senat wird beauftragt, Im Bereich der Jugend 
hilfe sowohl für weibliche als auch für männliche 
Jugendliche eine für den Bedarf ausreichende An 
zahl geschlossener Plätze im Bereich der Heim 
erziehung bereitzustellen. Bei der Planung ist so 
wohl der interne Bedarf der Heimerziehung als auch 
der Bedarf zu berücksichtigen, der durch Maßnah 
men der Jugendgerichte erforderlich ist. 
Das Wort zur Begründung — wird nicht gewünscht. Das 
Wort zur Beratung — wird nicht gewünscht. Der Ältesten 
rat empfiehlt, den Antrag an den Ausschuß für Familie, 
Jugend und Sport zu überweisen. Wer dem die Zustimmung 
zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — 
Danke, das ist so beschlossen. 
Ich rufe auf 
lfd. Nr. 15, Drucksache 7/418: 
Antrag der Fraktion der CDU über Änderungen der 
Zuständigkeit für Eitern-Kinder-Gruppen 
Der Senat wird beauftragt, die Zuständigkeit für 
Sonderprojekte und Eltem-Kinder-Gruppen auf die 
bezirklichen Abteilungen für Jugend und Sport zu 
übertragen. Die personellen und finanziellen Mittel 
sind dabei anteilmäßig auf die Bezirke zu über 
tragen. 
Das Wort zur Begründung — wird nicht gewünscht. Das 
Wort zur Beratung — wird nicht gewünscht. Der Ältesten 
rat empfiehlt Überweisung an den Ausschuß für Familie, 
Jugend und Sport — federführend — sowie an den Haupt 
ausschuß. Wer diesen Überweisungen die Zustimmung zu 
geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — 
Danke, das ist so beschlossen. 
Lfd. Nr. 16, Drucksache 7/420: 
Antrag der Fraktion der F.D.P. über Änderung der 
Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von 
Berlin 
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert: 
Artikel I 
An § 9 GO wird folgender Absatz 3 angefügt; 
„(3) Soweit nach dieser Geschäftsordnung die 
Fraktionen ihrer Stärke entsprechend zu berück 
sichtigen sind, ist das Verhältnis der mathematischen 
Proportion maßgebend (System Niemeyer)." 
Artikel II 
Diese Änderung tritt am 1. April 1976 in Kraft. 
Den Antrag habe ich bereits vorab dem Geschäftsord- 
nungsausschuß überwiesen und bitte um nachträgliche 
Zustimmung hierzu. — Das ist so geschehen. 
(Heiterkeit) 
~~ Da kein Widerspruch erfolgt ist, habe ich zur Kenntnis 
genommen, daß das Abgeordnetenhaus damit einverstan- 
e n war und somit die nachträgliche Überweisung be 
schlossen ist. 
G Ne ken der bereits erfolgten Vorabüberweisung an den 
..^chäftsordnungsausschuß empfiehlt der Ältestenrat auch 
Verweisung an die Ausschüsse für Justiz, für Inneres 
woi federführend — für Verfassung. Wer diesen über- 
ich' SUngen die Zus tl mmu ng zu geben wünscht, den bitte 
um das Handzeichen. — Danke, das ist so beschlossen. 
Ich rufe auf 
lfd. Nr. 17, Drucksache 7/421: 
Antrag der Fraktion der F.D.P. über umfassendes 
Konzept für die Uferbereiche der Havel 
Der Senat wird aufgefordert, unter Beteiligung 
aller zuständigen Verwaltungen ein umfassendes 
Konzept für die Uferbereiche der Berliner Gewässer 
zu entwickeln. 
Hier bitte ich um eine Änderung. In der Überschrift muß 
es statt „Havel“ richtig heißen: „Berliner Gewässer". 
Auch hier wird das Wort zur Begründung und zur Be 
ratung nicht gewünscht. Der Ältestenrat empfiehlt die 
Überweisung an den Ausschuß für Bau- und Wohnungs 
wesen — federführend — und an den Ausschuß für Ge 
sundheit und Umweltschutz. Wer diesen Überweisungen die 
Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Hand 
zeichen. — Danke, das ist so beschlossen. 
Den 
dringlichen 
Antrag der Fraktion der SPD über Konkretisierung 
des Auflagenbeschlusses des Abgeordnetenhauses 
von Berlin vom 11. Dezember 1975 zum Haushalts 
plan 1976, Haushaltsabschnitt 08 90 — Leistungen 
für die Universitäten und für die Hochschule der 
Künste — 
Die gemäß § 46 des Universitätsgesetzes der Freien 
Universität Berlin und der Technischen Universität 
Berlin erteilten Auflagen werden wie folgt konkre 
tisiert: 
1. Bei der Ermittlung, in welchen Bereichen der 
Universitäten Stellen zu streichen sind, ist neben 
den im Beschluß des Abgeordnetenhauses vom 
11. Dezember 1975 genannten Punkten (Drs. 7/ 
280, II. B 13 a und b) folgendes zu berücksich 
tigen: 
a) Bei der Bemessung des Personalbedarfs ist 
von folgenden Richtwerten auszugehen: 
8 Semesterwochenstunden 
für Hochschullehrer 
4 Semesterwochenstunden 
für Assistenzprofessoren 
4 Semesterwochenstunden 
für wissenschaftliche Assistenten 
und in der Regel mindestens 
12 Semesterwochenstunden 
für Akademische Räte und Lektoren. 
b) Forschungssemester bleiben bei der Berech 
nung der Lehrkapazität außer Ansatz. 
2. Alle freien oder freiwerdenden Stellen dürfen so 
lange nicht besetzt werden, bis das Abgeord 
netenhaus den Bericht über die Ausführung des 
Beschlusses vom 11. Dezember 1975 sowie dieses 
Beschlusses zur Kenntnis genommen hat. Ent 
sprechendes gilt für die Einstellung nichtplan 
mäßiger Dienstkräfte. 
Die Freigabe einzelner Stellen kann vorher er 
folgen, wenn deren Besetzung zur Aufrecht 
erhaltung des Lehr- und Forschungsbetriebes 
oder zur Erledigung sonstiger dringender Auf 
gaben der Universität unabweisbar ist. Entspre 
chendes gilt für die Einstellung nichtplanmäßi 
ger Dienstkräfte, über die Freigabe entscheidet 
der Senator für Wissenschaft und Kunst als 
geschäftsführender Vorsitzender der Personal 
kommission.
	        
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