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Volume Nr. 25, 25.03.76

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode 
23. Sitzung vom 25. März 197G 
973 
Präsident Lorenz: Herr Senator Korber! 
Korber, Senator für Arbeit und Soziales: Herr Abgeord 
neter Llppschütz, hier gilt dasselbe. Die nach dem Schul 
verfassungsgesetz gewählten Elternvertreter sind in jedem 
Fall gesetzlich unfallversichert, im Gegensatz zu den 
Eltern, die aus privater Veranlassung heraus dem Schul 
unterricht beiwohnen. Die Eltemvertreter sind ln einem 
solchen Fall ebenfalls gesetzlich unfallversichert. 
Präsident Lorenz: Keine Zusatzfragen? 
Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Krüger zu 
einer Mündlichen Anfrage über Heim für Obdachlose. 
Krüger (F.D.P.): Herr Präsident! Meine sehr verehrten 
Damen und Herren! Ich frage den Senat: Teilt der Senat 
meine Auffassung, daß die Bezeichnung des Heimes in der 
Buckower Chaussee 114 als „Aufnahme- und Durchgangs 
heim Tempelhof“ den Bewohnern bei der Arbeitssuche zu 
sätzliche Schwierigkeiten bereitet, und denkt der Senat 
daran, diese Namensgebung zu ändern ? 
Präsident Lorenz: Herr Senator Korber! 
Korber, Senator für Arbeit und Soziales: Herr Präsident! 
Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Krüger! Die 
Bezeichnung „Aufnahme- und Durchgangsheim“ entspricht, 
wie Sie wahrscheinlich wissen, der Aufgabenstellung dieser 
Einrichtung. Eine andere Bezeichnung — das ist meine 
Auffassung — würde eventuelle Schwierigkeiten bei der 
Arbeitsaufnahme für die Bewohner wohl nur für kurze 
Zeit vermindern. Aber entscheidend ist, daß für die Na 
mensgebung ausschließlich das Bezirksamt zuständig ist; 
denn es ist eine bezirkseigene Einrichtung, ein bezirks 
eignes Heim und kein zentral verwaltetes, so daß also der 
Senat, selbst wenn er wollte, gar nicht auf eine Änderung 
drängen könnte. 
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Krüger! 
Krüger (F.D.P.): Herr Korber, stimmen Sie mir zu, daß 
dieses Durchgangsheim Tempelhof im Grunde genommen 
ein Modellfall des Senats sein sollte für diese Kategorie 
„Obdachlose“ ? 
Präsident Lorenz: Herr Senator Korber! 
Korber, Senator für Arbeit und Soziales: Modellfall im 
Sinne eines Durchgangshelmes; aber das ändert doch nichts 
an der Tatsache, daß wir nicht den Namen dieses Heimes 
bestimmen können, denn es ist und bleibt ein Helm des 
Bezirks. Wir sind also rechtlich gar nicht ln der Lage, dem 
Heim einen anderen Namen zu geben, selbst wenn wir es 
wollten. 
Präsident Lorenz: Keine weiteren Zusatzfragen. 
Das Wort hat der Abgeordnete Schulze zu einer Münd- 
ächen Anfrage über Bekleidung bei Prüfungen an der 
Fachschule für Verwaltung und Rechtspflege. 
Schulze (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat: 
1. Trifft es zu, daß ein Bezirksamtsdirektor bei Prüfun 
gen an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechts 
pflege die Kleidung von Prüfern und Prüflingen beanstan 
det hat? 
2. Wenn ja: Hat der Senat vor, eine Kleiderordnung für 
Prüfer und Prüflinge zu erlassen und gegebenenfalls den 
Bezirksamtsdirektor von Steglitz an der Ausarbeitung zu 
beteiligen ? 
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat Herr 
Senator Neubauer. 
Neubauer, Senator für Inneres: Herr Präsident! Meine 
Damen und Herren! Es trifft zu, daß ein Bezirksamts 
direktor bei der Prüfung durch eine Prüfungskommission, 
die im Auftrag des Prüfungsausschusses beim Senator für 
Inneres den mündlichen Teil der Prüfung für den gehobe 
nen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Fach Sozial 
psychologie bzw. Soziologie im Gebäude der Fachhoch 
schule für Verwaltung und Rechtspflege abgenommen hat, 
die Kleidung von Prüfern und Prüflingen beanstandet hat. 
Als das für diese erwähnten Prüfungen verantwortliche 
Senatsmitglied — um das gleich zu sagen — habe ich nicht 
die Absicht, eine Kleiderordnung zu erlassen. Hätte ich sie 
aber, würde ich keinen Bezirksamtsdirektor heranziehen, 
sondern mindestens auf den Level von Oestergaard oder 
ähnliches gehen wollen. 
(Zurufe: Ooh! — 
Abg. Lummer; Wenn schon, dann bitte Berliner!) 
Ich habe aber nicht die Absicht, eine Kleiderordnung zu 
erlassen, weil Prüfungen früherer Kleiderordnungen — die 
gab es nämlich mal — gezeigt haben, daß die Entwicklung 
dort auch gar nicht aufzuhalten war. Denn in früheren 
Kleiderordnungen begann das einmal mit dem Stresemann, 
mit dem man dort bei Prüfungen zu erscheinen hatte. 
(Zurufe: Sehr gut! — Das waren noch Zeiten! — 
Oben ohne!) 
— Das weiß ich nicht. Die Prüfer und Prüflinge waren — 
wie die Ergebnisse der Prüfungen gezeigt haben — auch 
nicht intelligenter als die, die heute geprüft werden. 
(Heiterkeit) 
Ich habe also nicht die Absicht, eine solche Kleider 
ordnung zu erlassen. Aber — um Mißverständnisse aus- 
zuschließen — ein Mindestmaß an Äußerlichkeiten ist 
natürlich zu fordern und sollte beachtet werden, das heißt, 
um die Grundübereinstimmung herzustellen: Sie müssen 
bekleidet sein, wenn sie zur Prüfung kommen. 
(Heiterkeit und Beifall) 
Darüber gibt es auf keinen Fall Streit, und da fängt es 
schon an, schwieriger zu werden. 
(Zuruf: Badehose genügt!) 
Denn die Beanstandung bestand unter anderem darin, daß 
einer der Prüfenden eine Hose — gegen diese korrekte 
Hose ist nicht Einspruch erhoben worden — und einen 
Pullover anhatte. 
(Abg. Boehm: War der gewaschen?) 
Nun, da fängt man eben an, darüber nachzudenken: 
Reicht das aus für eine Prüfung? Oder müßten dem noch 
andere Kleidungsstücke hinzugefügt werden? Weil das 
eben so schwierig ist — das können weder Juristen klären, 
noch kann das durch Geschmacksabstimmungen festge 
stellt werden —, kommt die Kleiderordnung also nicht in 
Frage. Ich werde trotzdem darauf achten — um das noch 
einmal abschließend zu sagen —, daß das Benehmen dort 
auch bei Prüfungen so ist, daß man davon ausgehen kann,
	        
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