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Volume Nr. 15, 27.11.75

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1975, 7. Wahlperiode, Band I, 1.-19. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin — 7. Wahlperiode 
16. Sitzung vom 27. November 1975 
548 
lfd. Nr. 12, Drucksache 7/250: 
Verordnung über die Wahl des Vorstandes der Ber 
liner Wertpapierbörse 
lfd. Nr. 13, Drucksache 7/256: 
Verordnung über die Festsetzung des Bebauungs 
planes XII-226 
Die lfd. Nr. 11 soll an den Ausschuß für Bau- und Woh 
nungswesen überwiesen werden. Widerspruch erhebt sich 
nicht. Dann stelle ich fest, daß die beantragte Überweisung 
beschlossen ist und die übrigen Verordnungen zur Kenntnis 
genommen worden sind. 
Ich rufe auf 
lfd. Nr. 14, Drucksache 7/259: 
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Schul 
wesen vom 10. November 1975 zum Antrag der 
Fraktion der CDU über spezielle Arbeitsbeschaf 
fungsmaßnahmen (ABM) für Jugendliche ohne 
Schulabschluß 
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht ? - Das ist 
nicht der Fall. Ich eröffne die Beratung. Wird das Wort 
gewünscht? - Das ist auch nicht der Fall. Ich schließe die 
Beratung. Ich lasse abstimmen über den Antrag Druck 
sache 7/199 unter Berücksichtigung der Beschlußempfeh 
lung Drucksache 7/259. Wer dem seine Zustimmung zu 
geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke, 
das ist mit Mehrheit so beschlossen. 
Ich rufe auf 
lfd. Nr. 15, Drucksache 7/267: 
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Vermögens- 
Verwaltung vom 23. Oktober 1975 zur Vorlage - zur 
Beschlußfassung - gemäß § 38 der Geschäftsordnung 
des Abgeordnetenhauses von Berlin (Nr. 20/1975 des 
Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte) 
Wer der Beschlußempfehlung seine Zustimmung geben 
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke! Das 
ist mit Mehrheit geschehen. 
Ich rufe auf 
lfd. Nr. 16, Drucksache 7/258: 
Antrag der Fraktion der CDU über Verpachtung der 
Kantinen der Eigenbetriebe 
Der Senat wird beauftragt, bei den im Prüfungs 
bericht 1974 des Rechnungshofes von Berlin auf 
Seite 45 genannten Eigenbetrieben des Landes Berlin, 
sofern sie im Küchen- und Kantinenbereich Verluste 
erwirtschaften, zur Eindämmung dieser jährlichen 
Verluste dafür zu sorgen, daß der Verwaltungsrat 
nach § 7 Abs. 5 des Eigenbetriebsgesetzes eine Emp 
fehlung an die Geschäftsleitung zur Verpachtung von 
Küchen und Kantinen der betroffenen Eigenbetriebe 
erteilt. 
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Matthes. 
(Abg. Hucklenbroich: Jetzt kommt der Nachtisch!) 
Matthes (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Der Antrag der CDU geht zurück auf den Bericht 
des Rechnungshofs, der in unserer Drucksache auch er 
wähnt worden ist. Ich kann ja davon ausgehen, daß die 
meisten Mitglieder dieses Hauses diesen Prüfungsbericht 
des Rechnungshofs kennen und sicherlich die gleiche Über 
raschung erlebt haben, wie es den Mitgliedern der CDU- 
Fraktion gegangen ist, daß diese Empfehlungen, die vom 
Rechnungshofsbericht aufgrund seiner Prüfungen ergangen 
sind, bis heute von den Eigenbetrieben, nach dem, was wir 
von Senatsseite zur Kenntnis bekommen haben, nicht ver 
wirklicht wurden und verwirklicht werden sollen. 
In dieser Drucksache des Rechnungshofs geht es darum, 
daß die Kantinen und Küchenbetriebe in den Berliner 
Eigenbetrieben von zwei bemerkenswerten Erkenntnissen 
getragen werden, die aufgrund der finanziellen Seite von 
besonderer Bedeutung sind. Es gibt von diesen Eigenbetrie 
ben insgesamt sechs an der Zahl, die ihre Küchen- und 
Kantinenbetriebe privat verpachtet haben, und es gibt drei 
dieser Berliner Eigenbetriebe, die ihre Kantinen- und 
Küchenbetriebe in eigener Regie bewirtschaften. Der Unter 
schied zwischen diesen beiden Formen des Betreibens von 
Küchen- und Kantinenbetrieben liegt darin, daß diejenigen 
Eigenbetriebe, die ihre Kantinen verpachtet haben, Erträge 
aus diesem Geschäft erzielen, und daß die anderen Eigen 
betriebe, die sie selbst bewirtschaften, 1972 einen Verlust 
von 2,6 Mio DM erwirtschaftet haben. Aufgrund dieser 
Erkenntnisse ist der Rechnungshof zu seiner Empfehlung 
gekommen, daß diese Eigenbetriebe sich der Überlegung 
anschließen sollten, ob sie nicht ihre Küchen- und Kantinen 
betriebe auch verpachten könnten. Ich darf mit Genehmi 
gung des Herrn Präsidenten aus dem Rechnungshofbericht 
zitieren, was dazu die Auffassung des Senators für Finan 
zen ist: 
Der Senator für Finanzen teilt unsere Auffassung, 
daß die jährlichen Verluste im Küchen- und Kantinen 
bereich der BVG, der Gasag, der BSR und KPM Maß 
nahmen zur Eindämmung dieser Entwicklung notwen 
dig machen. 
Soweit ganz vernünftig. 
Die Möglichkeit einer Verpachtung soll allerdings nur 
bei der Kantine der KPM erwogen werden. Er weist 
darauf hin, daß die Versuche einer Verpachtung von 
Küchen und Kantinen bei Eigenbetrieben in der Ver 
gangenheit aus Rentabllitätsgründen gescheitert seien. 
Dieses ist die Meinung des Senators für Finanzen, daß eine 
Verpachtung grundsätzlich nur bei einer quantitativen und 
qualitativ reduzierten Versorgung möglich sei. Der Rech 
nungshof dazu: 
Diese Ansicht können wir nicht teilen. Unsere Beob 
achtungen in verpachteten Einrichtungen haben ge 
zeigt, daß die Bewirtschaftung durch Betriebsfremde 
nicht zu einer Einschränkung der sozialen Belange der 
Betriebsangehörigen führen muß. Die Preise der Mittag 
essen und Kantinenwaren waren auch im Fall der Ver 
pachtung für die Mitarbeiter annehmbar; gleichzeitig 
wurden hohe Kosten für das Personal gespart. 
Dies ist eine Erkenntnis, die der Rechnungshof in seinem 
Bericht dargestellt hat und welcher der Senator für Finan 
zen bzw. die anderen zuständigen Senatoren offensichtlich 
widersprechen, denn sonst hätte dies längst zu Maßnahmen 
in den Eigenbetrieben des Landes Berlin führen müssen. 
Die CDU hat deshalb den Antrag eingebracht, um zu emp 
fehlen, daß die zuständigen Mitglieder der jeweiligen Ver 
waltungsräte der Eigenbetriebe eine entsprechende Emp 
fehlung an die Geschäftsleitung erteilen, um auch ln den 
Eigenbetrieben, die ihre Kantinen selbst bewirtschaften, zu 
einer privaten Vergabe zu gelangen. 
Eine solche private Vergabe oder Verpachtung hat nichts 
mit dieser vielleicht - wie manche vermuten könnten - 
allgemeinen Frage nach der Privatisierung von irgend 
welchen Teilbereichen zu tun. Hier geht es nur um e> n 
organisatorisches Problem. Dieses organisatorische Problem 
wird in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung ganz 
glücklich gelöst. Ich möchte hier keine Liste der Einzel 
beispiele darstellen, von der BfA angefangen über eine 
ganze Menge anderer Einrichtungen des öffentlichen Dien
	        
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