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Volume Nr. 67, 14.02.74

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1974/75, 6. Wahlperiode, Band IV, 66.-93. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode 
67. Sitzung vom 14. Februar 1974 
Wahl (F.D.P.): Frau Senatorin! Ich muß noch einmal 
fragen: Welche Überprüfungsmöglichkeiten oder welche 
Uberprüfungspflichten haben Sie, wenn für derartige Ob 
jekte zum Beispiel Lottomittel in Anspruch genommen wer 
den sollen? Müssen Sie dann nicht sehr viel gründlicher 
prüfen, als Sie es offensichtlich in diesem Falle vorher getan 
haben ? 
Präsident Sickert: Frau Senator Reichel! 
Frau Reichel, Senator für Familie, Jugend und Sport: 
Mir läge fast daran zu sagen: Das war noch vor meiner 
Zeit, aber verantwortlich bin auch auch für diese Zeit. 
Sehen Sie, freie Träger versichern uns glaubhaft und 
stellen dar, auf welche Art und Weise sie den laufenden 
Betrieb einer Einrichtung sichern wollen. Dieses ist möglich 
durch Geld, das sie aus ihren laufenden Mitteln zur Ver 
fügung stellen, durch Geld, das sie von Spendern erwarten, 
was allerdings nicht von vornherein kalkulierbar ist und 
durch ehrenamtliche Mitarbeit. Das war ein wesentlicher 
Punkt, der bei den Pfadfindern eine Rolle spielte und nicht 
in dem Maße eingelöst werden kann wie beabsichtigt. In 
dem Zusammenhang ist auf den kleinen Personalstab 
und auf die Intensität der Personalaufwendungen hinzu 
weisen. Hier hat sich die personelle Voraussetzung und 
haben sich die Vorstellungen beim Träger verändert. Das 
alles war jedoch zu dem Zeitpunkt, als wir zu dem Antrag 
Stellung genommen haben, noch nicht erkennbar. 
Präsident Sickert: Meine Damen und Herren! Ich glaube, 
die Frage darf ich als ausdiskutiert erklären, sonst häufen 
sich die Wortmeldungen und die anderen Abgeordneten 
kommen nicht mehr zu ihren Fragen. 
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Biewald zu einer 
Mündlichen Anfrage über Oberstufenreform. 
Dr. Biewald (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat: 
1. Ist dem Senat bekannt, daß durch die Einführung der 
Oberstufenreform — besonders bei älteren Schulgebäuden 
— ein erheblicher Mangel an Räumen besteht ? 
2. — Und dies dient also der Hintergrundinformation, 
Herr Senator —: Hält der Senat die Einrichtung von Auf 
enthaltsräumen in solchen Schulen zur Überbrückung der 
mit dem Kursunterricht unvermeidbar auftretenden Frei 
stunden der Schüler für erforderlich, und zwar auch dann, 
wenn dafür nur unzulängliche Räume, die den Vorschriften 
der Bauordnung Berlin, in der Fassung vom 13. Februar 
1971, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 456, insbesondere 
der Vorschriften des § 62 Absatz 4 bis 6 und § 64 Absatz 1 
nicht entsprechen? 
3. Wäre der Senator für Bau- und Wohnungswesen in 
solchen Fällen bereit, nach § 86 Absatz 3 seine Zustimmung 
zur Befreiung von zwingenden Vorschriften der Bauord 
nung zu erteilen ? 
Präsident Sickert: Das Wort zur Beantwortung — Herr 
Senator Löffler! 
Löffler, Senator für Schulwesen: Herr Präsident! Meine 
Damen und Herren! Herr Kollege Biewald! Von einem 
allgemeinen Raummangel in den Gymnasien, der als Folge 
der Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe eingetreten 
wäre, kann nicht gesprochen werden. Während des ab 
1. Februar dieses Jahres laufenden Kurshalbjahrs befindet 
sich ein Jahrgang weniger in den Gymnasien. Die Abitu 
rienten sind bereits Ende des vergangenen Jahres entlassen 
worden, Neuaufnahmen in die 7. Klassen finden erst nach 
den Sommerferien statt. Die allgemeine Raumsituation an 
den Gymnasien ist daher zur Zeit entspannter als im 
Herbst- und Winterhalbjahr. Jedoch trifft es zu, daß die 
volle Anwendung der Möglichkeiten des neuen Kurssystems 
Aufenthaltsräume und auch Einzelarbeitsplätze voraus 
setzt, die an einer Vielzahl von Schulen noch fehlen. Ich 
habe auf diesen Umstand mehrfach, zuletzt in der Beant 
wortung einer Mündlichen Anfrage der Frau Abgeordneten 
Schneider in der letzten Sitzung, hingewiesen. 
Zu Ihren Fragen 2 und 3, Herr Kollege Biewald: Der 
Senat hält die Einrichtung von Aufenthaltsräumen und 
Einzelarbeitsplätzen für erforderlich. Bei Neubauten in der 
Mittel- und Oberstufe sind entsprechende Räume vorgese 
hen. Senat und Bezirke sind bemüht, im Rahmen der zur 
Verfügung stehenden Haushaltsmittel in den nächsten Jah 
ren, auch in den Altbauten, diese notwendigen Einrichtun 
gen zu schaffen. Sie fragen nach unzulänglichen Räumen im 
Sinne der Definition der Bauordnung, das heißt, Räume 
etwa, die in Kellergeschossen lägen, keine ausreichende 
Fensterfiäche haben oder nur eine unzureichende lichte 
Höhe besitzen, und fragen, ob man die herrichten könne 
für die vor uns stehende Phase. Ich darf Ihnen sagen, daß 
hier eine generelle Antwort nicht gegeben werden kann, 
sondern es kommt jeweils darauf an, ob im Einzelfall die 
Prüfung der besonderen Umstände die Möglichkeit ergibt, 
hier im Rahmen der Mittel, die die Bezirke haben, Um 
bauten vorzunehmen. Dabei werden die auf Veranlassung 
der Abteilung Volksbildung vom Hochbauamt eines Bezirks 
ausgearbeiteten Pläne von der bezirklichen Bauaufsicht ge 
prüft. Die Erteilung der erforderlichen Befreiung, nach der 
Sie fragten, setzt die Zustimmung des Senators für Bau- 
und Wohnungswesen voraus, die pauschal nicht gegeben 
werden kann, sondern eben nur nach bauaufsichtlicher Prü 
fung im Einzelfalle. 
Präsident Sickert: Eine Zusatzfrage — Herr Dr. Biewald! 
Dr. Biewald (CDU): Herr Senator! Ist Urnen aber auch 
bekannt, daß, wenn Sie von einer Entspannung in der 
Zone der Gymnasien dadurch reden, daß die 13. Klassen 
weg sind, wir in der Zwischenzeit aber auch eine Anzahl, 
nämlich die E- und die K-Phase — die Kursphase und die 
Einführungsphase — aufteilen mußten und deswegen viel 
mehr Klassenräume brauchen, als wir es je durch zwei 
oder drei Normalklassen brauchten ? Also von Entspannung 
kann jedenfalls in unserem Bereich, glaube ich, keine Rede 
sein! 
Präsident Sickert: Herr Dr. Biewald! Das war keine 
Frage, sondern das war eine — wenn Sie wollen — nach 
trägliche Belehrung. 
(Abg. Dr. Biewald: Aber so habe ich angefangen.) 
Die Frage ist so nicht gestellt worden, Herr Dr. Biewald. — 
Aber bitte, Herr Senator Löffler! 
Löffler, Senator für Schulwesen: Herr Kollege! Das sind 
umfangreiche Organisationsprobleme. Gerade in Vorbe 
reitung einer solchen denkbaren Zusatzfrage hat ein Schul 
aufsichtsbeamter, der heute ein Gymnasium besucht, mir 
mitgeteilt, daß an dieser Schule bei Einführung des Kurs 
systems weniger Kapazität beansprucht wird und der Un 
terricht kaum über die sechste Stunde hinausgeht, weil dort 
eine optimale Organisation gefunden wurde. Das trifft für 
eine Anzahl von Schulen nicht zu, zum Beispiel auch für 
die, die Sie beruflich repräsentieren. 
Präsident Sickert: Eine weitere Zusatzfrage — Herr 
Dr. Biewald! 
Dr. Biewald (CDU): Herr Senator! Soll das heißen, daß 
Schulen, die über die sechste Stunde hinausgehen, schlecht 
organisieren ? 
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