Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode
82. Sitzung vom 10. Oktober 1974
Treppenräume durch Einbau von Wandteilen und Türen,
Einbau von Feuerschutztüren, Ummantelung von Bautei
len aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes sowie
Verkleidung der Heizkörper, Änderung der Garderoben
haken usw.
Zu 2.: Nach bisher vorliegenden Angaben müßten in
Neukölln rund 9 Millionen DM und in Reinickendorf
3 Millionen DM für die Beseitigung der Beanstandungen
aufgewendet werden. Um einen überblick über den sich
aus den Forderungen der Eigenunfallversicherung erge
benden Gesamtbedarf zu erhalten, sind alle bezirklichen
Haushaltsämter gebeten worden, entsprechende Unter
suchungen anzustellen. Es ist beabsichtigt, die weiteren
Schritte mit den zuständigen bezirklichen Stellen so weit
abzustimmen, daß diese in die Lage versetzt werden, die
für die Beseitigung der Mängel erforderderlichen Beträge
in ihre mittelfristige Planung mit einzustellen.
Zu 3.: Der Senat hat diese Auffassung nicht. Die von der
Eigenunfallversicherung gestellten Forderungen betreffen
in der Mehrzahl Altbauten, die schon Jahrzehnte genutzt
werden. Bei der Errichtung dieser Bauten, die dem zur
Zeit ihrer Entstehung geltenden Recht entsprachen, haben
die jetzt von der Eigenunfallversicherung angewendeten
Vorschriften noch nicht bestanden. Bei Neubauvorhaben
ist gewährleistet, daß die zum Zeitpunkt der Planung und
bauaufsichtlichen Genehmigung geltenden Sicherheitsvor
schriften beachtet werden.
Zu 4.: Wie bereits ausgeführt, kann von einer sträflich
vernachlässigten Abstimmung im Zusammenhang mit Neu
bauvorhaben nicht gesprochen werden. Die Frage nach der
Verantwortung stellt sich damit ernsthaft nicht.
Präsident Sickert: Eine Zusatzfrage - Herr Abgeordne
ter Ulzen!
Ulzen (CDU); Herr Senator! Sind Sie bereit, nach Be
endigung der Untersuchungen einen Bericht darüber zu
veröffentlichen, auf welche Höhe die Kosten sich belaufen,
die aufgewendet werden müssen, um die Mängel, die an
gefallen sind, zu beseitigen.
Präsident Sickert: Herr Senator Dr. Riebschläger!
Dr. Riebschläger, Senator für Bau- und Wohnungswesen;
Selbstverständlich!
Präsident Sickert: Eine weitere Zusatzfrage - Herr Ab
geordneter Brinckmeier!
Brinckmeier (SPD): Herr Senator! Teilen Sie meine
Auffassung, daß durch die Berichterstattung über diesen
Vorgang bei vielen Bürgern der falsche Eindruck entstan
den sein könnte, daß durch die aufgetretenen Mängel der
Versicherungsschutz der Schüler nicht mehr gewährleistet
sei?
Präsident Sickert: Herr Senator Dr. Riebschläger!
Dr. Riebschläger, Senator für Bau- und Wohnungswesen;
Diesen Eindruck teile ich in vollem Umfange. Die Sicher
heit der Schüler lassen wir in keinem Falle gefährden.
Präsident Sickert: Weitere Zusatzfragen?
Das Wort hat der Abgeordnete Kayser zu einer Münd
lichen Anfrage über Verteilung von Wahlkampfschriften
auf dem Dienstwege.
Kayser (F.D.P.): Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß Schulleitern an Berliner Schulen
mit der Bitte um Verteilung an Lehrer und Elternvertreter
eine Schrift der SPD mit politischer Argumentation über
das Schulverfassungsgesetz zugestellt worden ist, obgleich
die Schulverwaltung außerdem den Text des verabschiede
ten Schulverfassungsgesetzes für den Dienstgebrauch ver
teilt hat ?
2. Wie vereinbart der Senat diese Praktiken mit den
einem Kollegen der CDU in der letzten Sitzung des Abge
ordnetenhauses gegebenen Auskünften?
3. Können alle Fraktionen des Hauses nunmehr davon
ausgehen, daß die Verteilung von Wahlkampfbroschüren
in den Berliner Verwaltungen auf dem Dienstwege zulässig
ist?
Präsident Sickert: Das Wort hat Herr Senator Löffler.
Löffler, Senator für Schulwesen: Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Herr Kollege Kayser! Zu Ihrer ersten
Frage: Es trifft nicht zu, daß den Schulleitern der Berliner
Schulen eine Schrift der SPD mit der Bitte um Verteilung
an Lehrer und Elternvertreter zugegangen ist. Richtig ist
vielmehr, daß in den letzten Wochen Sendungen mit der
Anschrift „An die Elternvertretung und die Schülermit
verwaltung“ der betreffenden Schule eingegangen sind,
in denen jeweils Exemplare einer Broschüre „Mitbestim
mung in der Schule“ enthalten waren. Der Vorgang ist
auch Gegenstand eines Schriftwechsels mit dem Herrn
Abgeordneten Diepgen gewesen. Darin habe ich nochmals
die Sachlage erläutert.
Mit einem Rundschreiben hat die Senatsverwaltung für
Schulwesen bereits im Jahre 1970 klargestellt, daß der
Elternausschuß und die Elternvertretung der Schule unter
der Anschrift der jeweiligen Schule erreichbar sein müssen.
An den Elternausschuß gerichtete Briefsendungen - wie in
diesem Falle - müssen also an den Vorsitzenden weiter
geleitet werden. Soweit die hier in Rede stehende Post
sendung an die Eltemvertretung der Schule gerichtet war,
soll sie entsprechend dem zitierten Rundschreiben behan
delt und weitergeleitet werden.
Anders verhält es sich mit Posteingängen für die
Schülervertretung. Es muß im Interesse der gebotenen
Neutralität der Schule und der Wahrung des Schulfriedens
dabei bleiben, daß Schriften der Parteien in den Schulen
nicht zur Verteilung gelangen. Schülervertretungen unter
liegen schulrechtlich der Aufsicht und der Verantwortung
der Schule und der Schulverwaltung. Da gibt es ein un
mittelbares Rechtsverhältnis und eine Fürsorgepflicht der
Schule für die Schüler.
Mit Fernschreiben vom 26. September dieses Jahres
habe ich die Schulämter nochmals entsprechend unter
richtet. Ich glaube, Herr Kollege Kayser, daß mit diesen
Darlegungen die Beantwortung Ihrer Fragen 2 und 3 ent
fällt.
Präsident Sickert: Zusatzfrage - Herr Abgeordneter
Kayser!
Kayser (F.D.P.): Herr Senator! Ist Ihrer Antwort zu
Frage 1 zu entnehmen, daß Sendungen an die Eltemver
tretung als solche zulässig sind, daß aber Sendungen an
die Eltemvertreter der einzelnen Klassen unzulässig sind?
Präsident Sickert: Herr Senator Löffler!
Löffler, Senator für Schulwesen; Ich habe deutlich ge
sagt, daß Post über die Anschrift der Schule an die Eltern
vertretungen — das schließt auch die Klassen ein — weiter
geleitet werden muß. Die Antwort ist klar und ergibt sich
aus dem Rundschreiben.
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