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Volume Nr. 82, 10.10.74

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1974/75, 6. Wahlperiode, Band IV, 66.-93. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode 
82. Sitzung vom 10. Oktober 1974 
Treppenräume durch Einbau von Wandteilen und Türen, 
Einbau von Feuerschutztüren, Ummantelung von Bautei 
len aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes sowie 
Verkleidung der Heizkörper, Änderung der Garderoben 
haken usw. 
Zu 2.: Nach bisher vorliegenden Angaben müßten in 
Neukölln rund 9 Millionen DM und in Reinickendorf 
3 Millionen DM für die Beseitigung der Beanstandungen 
aufgewendet werden. Um einen überblick über den sich 
aus den Forderungen der Eigenunfallversicherung erge 
benden Gesamtbedarf zu erhalten, sind alle bezirklichen 
Haushaltsämter gebeten worden, entsprechende Unter 
suchungen anzustellen. Es ist beabsichtigt, die weiteren 
Schritte mit den zuständigen bezirklichen Stellen so weit 
abzustimmen, daß diese in die Lage versetzt werden, die 
für die Beseitigung der Mängel erforderderlichen Beträge 
in ihre mittelfristige Planung mit einzustellen. 
Zu 3.: Der Senat hat diese Auffassung nicht. Die von der 
Eigenunfallversicherung gestellten Forderungen betreffen 
in der Mehrzahl Altbauten, die schon Jahrzehnte genutzt 
werden. Bei der Errichtung dieser Bauten, die dem zur 
Zeit ihrer Entstehung geltenden Recht entsprachen, haben 
die jetzt von der Eigenunfallversicherung angewendeten 
Vorschriften noch nicht bestanden. Bei Neubauvorhaben 
ist gewährleistet, daß die zum Zeitpunkt der Planung und 
bauaufsichtlichen Genehmigung geltenden Sicherheitsvor 
schriften beachtet werden. 
Zu 4.: Wie bereits ausgeführt, kann von einer sträflich 
vernachlässigten Abstimmung im Zusammenhang mit Neu 
bauvorhaben nicht gesprochen werden. Die Frage nach der 
Verantwortung stellt sich damit ernsthaft nicht. 
Präsident Sickert: Eine Zusatzfrage - Herr Abgeordne 
ter Ulzen! 
Ulzen (CDU); Herr Senator! Sind Sie bereit, nach Be 
endigung der Untersuchungen einen Bericht darüber zu 
veröffentlichen, auf welche Höhe die Kosten sich belaufen, 
die aufgewendet werden müssen, um die Mängel, die an 
gefallen sind, zu beseitigen. 
Präsident Sickert: Herr Senator Dr. Riebschläger! 
Dr. Riebschläger, Senator für Bau- und Wohnungswesen; 
Selbstverständlich! 
Präsident Sickert: Eine weitere Zusatzfrage - Herr Ab 
geordneter Brinckmeier! 
Brinckmeier (SPD): Herr Senator! Teilen Sie meine 
Auffassung, daß durch die Berichterstattung über diesen 
Vorgang bei vielen Bürgern der falsche Eindruck entstan 
den sein könnte, daß durch die aufgetretenen Mängel der 
Versicherungsschutz der Schüler nicht mehr gewährleistet 
sei? 
Präsident Sickert: Herr Senator Dr. Riebschläger! 
Dr. Riebschläger, Senator für Bau- und Wohnungswesen; 
Diesen Eindruck teile ich in vollem Umfange. Die Sicher 
heit der Schüler lassen wir in keinem Falle gefährden. 
Präsident Sickert: Weitere Zusatzfragen? 
Das Wort hat der Abgeordnete Kayser zu einer Münd 
lichen Anfrage über Verteilung von Wahlkampfschriften 
auf dem Dienstwege. 
Kayser (F.D.P.): Ich frage den Senat: 
1. Trifft es zu, daß Schulleitern an Berliner Schulen 
mit der Bitte um Verteilung an Lehrer und Elternvertreter 
eine Schrift der SPD mit politischer Argumentation über 
das Schulverfassungsgesetz zugestellt worden ist, obgleich 
die Schulverwaltung außerdem den Text des verabschiede 
ten Schulverfassungsgesetzes für den Dienstgebrauch ver 
teilt hat ? 
2. Wie vereinbart der Senat diese Praktiken mit den 
einem Kollegen der CDU in der letzten Sitzung des Abge 
ordnetenhauses gegebenen Auskünften? 
3. Können alle Fraktionen des Hauses nunmehr davon 
ausgehen, daß die Verteilung von Wahlkampfbroschüren 
in den Berliner Verwaltungen auf dem Dienstwege zulässig 
ist? 
Präsident Sickert: Das Wort hat Herr Senator Löffler. 
Löffler, Senator für Schulwesen: Herr Präsident! Meine 
Damen und Herren! Herr Kollege Kayser! Zu Ihrer ersten 
Frage: Es trifft nicht zu, daß den Schulleitern der Berliner 
Schulen eine Schrift der SPD mit der Bitte um Verteilung 
an Lehrer und Elternvertreter zugegangen ist. Richtig ist 
vielmehr, daß in den letzten Wochen Sendungen mit der 
Anschrift „An die Elternvertretung und die Schülermit 
verwaltung“ der betreffenden Schule eingegangen sind, 
in denen jeweils Exemplare einer Broschüre „Mitbestim 
mung in der Schule“ enthalten waren. Der Vorgang ist 
auch Gegenstand eines Schriftwechsels mit dem Herrn 
Abgeordneten Diepgen gewesen. Darin habe ich nochmals 
die Sachlage erläutert. 
Mit einem Rundschreiben hat die Senatsverwaltung für 
Schulwesen bereits im Jahre 1970 klargestellt, daß der 
Elternausschuß und die Elternvertretung der Schule unter 
der Anschrift der jeweiligen Schule erreichbar sein müssen. 
An den Elternausschuß gerichtete Briefsendungen - wie in 
diesem Falle - müssen also an den Vorsitzenden weiter 
geleitet werden. Soweit die hier in Rede stehende Post 
sendung an die Eltemvertretung der Schule gerichtet war, 
soll sie entsprechend dem zitierten Rundschreiben behan 
delt und weitergeleitet werden. 
Anders verhält es sich mit Posteingängen für die 
Schülervertretung. Es muß im Interesse der gebotenen 
Neutralität der Schule und der Wahrung des Schulfriedens 
dabei bleiben, daß Schriften der Parteien in den Schulen 
nicht zur Verteilung gelangen. Schülervertretungen unter 
liegen schulrechtlich der Aufsicht und der Verantwortung 
der Schule und der Schulverwaltung. Da gibt es ein un 
mittelbares Rechtsverhältnis und eine Fürsorgepflicht der 
Schule für die Schüler. 
Mit Fernschreiben vom 26. September dieses Jahres 
habe ich die Schulämter nochmals entsprechend unter 
richtet. Ich glaube, Herr Kollege Kayser, daß mit diesen 
Darlegungen die Beantwortung Ihrer Fragen 2 und 3 ent 
fällt. 
Präsident Sickert: Zusatzfrage - Herr Abgeordneter 
Kayser! 
Kayser (F.D.P.): Herr Senator! Ist Ihrer Antwort zu 
Frage 1 zu entnehmen, daß Sendungen an die Eltemver 
tretung als solche zulässig sind, daß aber Sendungen an 
die Eltemvertreter der einzelnen Klassen unzulässig sind? 
Präsident Sickert: Herr Senator Löffler! 
Löffler, Senator für Schulwesen; Ich habe deutlich ge 
sagt, daß Post über die Anschrift der Schule an die Eltern 
vertretungen — das schließt auch die Klassen ein — weiter 
geleitet werden muß. Die Antwort ist klar und ergibt sich 
aus dem Rundschreiben. 
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