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Volume Nr. 68, 28.02.74

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1974/75, 6. Wahlperiode, Band IV, 66.-93. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - G. Wahlperiode 
68. Sitzung vom 28. Februar 1974 
über alles andere, was damit zusammenhängt, sachlich und 
ohne Polemik uns werden unterhalten können, stimmen 
wir der Überweisung dieses Antrages in den Schulausschuß 
und in den Bauausschuß zu. — Ich danke Ihnen. 
(Beifall bei der SPD) 
Präsident Sickert: Das Wort hat der Abgeordnete 
Kayser. 
Kayser (F.D.P.); Es ist schwierig bei Anträgen, die 
offensichtlich aus dem Drange der Zeit heraus von der 
CDU-Fraktion in einer gewissen Häufung in die heutige 
Sitzung geraten sind, 
(Abg. Schwarz: Sehr viel mehr!) 
aus den Einzelformulierungen heraus genau zu erkennen, 
worauf sie abzielen. Ich muß trotz anderen politischen 
Standpunktes das, was der Kollege Koppen eben ausge 
führt hat, im wesentlichen unterstreichen, die Unterlagen 
des Schulentwicklungsplans II weisen hierzu tatsächlich 
Zahlen aus. Allerdings ist die Begründung des Kollegen 
Zemla mehr darauf abgestellt gewesen, was wäre, wenn 
beispielsweise Fachräume in Grundschulen nicht zweck 
entfremdet wären. Darauf zielt allerdings diese Initiative 
nicht ab, es sei denn, Sie gehen davon aus, daß jetzt alle 
Grundschulen etwa in Schnellbauweise Fachräume ange 
baut erhalten. Das wirft aber die bekannten Probleme auf. 
Insofern ist die Substanz dieses Antrages sehr undeutlich, 
und es wird eingehender Beratungen bedürfen — auch im 
Kreise der antragstellenden Fraktion —, um sich schlüssig 
zu werden, worauf dieser Antrag abzielen soll. Es ist im 
Grunde nur zu begrüßen, genaue Zahlen zu bekommen. 
Aber nach der Formulierung ist es nicht deutlich, ob man 
neue Zahlen über die bekannten hinaus haben will, denn 
hier heißt es „für das Fachraumprogramm“, welches ist 
nun gemeint, ein bestimmtes des Senats, ein ideales Fach 
raumprogramm oder ein bestimmtes, daß die CDU präfe- 
renziert? Das ist nicht ganz deutlich herausgekommen, 
auch nicht bei der Begründung. Insofern erhoffen wir uns 
auch von der Ausschußarbeit Klarheit, möchten aber hier 
die Anregung geben, das wir uns nun nicht zu allen 
Einzelpunkten, wie schon eben zu hören war, mit besonde 
ren Anträgen beschäftigen sollten. Es wäre sinnvoller, im 
Rahmen einer Gesamtkonzeption wichtige Bereiche der 
Schulpoltik fundiert zu erörtern und nicht die Zeit für 
Einzelbereiche zu verzetteln. — Danke schön! 
(Beifall bei der F.D.P.) 
Präsident Sickert: Meine Damen und Herren! Wortmel 
dungen liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe die Be 
ratung. Der Ältestenrat empfiehlt, den Antrag an den 
Ausschuß für Schulwesen federführend und an den Aus 
schuß für Bau- und Wohnungswesen zu überweisen. Wer 
den Überweisungen die Zustimmung zu geben wünscht, den 
bitte ich um das Handzeichen. — Danke schön, das ist so 
beschlossen. 
Lfd. Nr. 27, Drucksache 6/1249: 
Vorlage — zur Beschlußfassung — über Zustimmung 
zur Aufhebung der Sperre bei 1202/1974, Haushalts 
stelle 722 61 — Neubau eines Tunnels unter der Clay- 
allee im Zuge der Berliner Straße/Potsdamer Straße 
in Zehlendorf — 
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist 
nicht der Fall. Ich eröffne die Beratung. Wird das Wort 
gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Be 
ratung. Der Ältestenrat empfiehlt, die Vorlage an den 
Ausschuß- für Bau- und Wohnungswesen sowie an den 
Hauptäusschuß zu überweisen. — Ich höre keinen Wider 
spruch. 
Meine Damen und Herren, wir wären an sich am Schluß 
der Tagesordnung, aber die Fraktion der F.D.P. hat unter 
Bezugnahme auf § 39 Absatz 3 der Geschäftsordnung den 
Antrag der Fraktion der CDU 
Lfd. Nr. 23, Drucksache 6/1279: 
Antrag über ärztliche Meldepflicht bei körperlich und 
geistig beilinderten Kindern 
aufgenommen. Darf ich fragen, ob hier eine Begründung 
gewünscht wird? — Bitte, Herr Abgeordneter Wahl! 
Wahl (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Her 
ren! Schon in unserem Antrag 1109 ist im Absatz 1 d von 
uns auch die Forderung aufgestellt worden, daß eine ärzt 
liche Meldepflicht im Zusammenhang mit der Meldung von 
Beschädigung von Kindern eingeführt werden sollte. Wir 
haben, wie ich vorhin ausgeführt habe, diesen Katalog, der 
in unserem Antrag enthalten ist, als besonders dringliche 
Punkte betrachtet und waren demzufolge betroffen, daß 
in der bereits gelaufenen Beratung dieses Antrags von uns 
im Gesundheitsausschuß gerade dieser Satz in der Emp 
fehlung des Gesundheitsausschusses der Ablehnung ver 
fallen ist. Wir sind glücklich darüber, daß uns die 
Geschäftsordnung die Möglichkeit bietet, wegen der 
Wichtigkeit, die wir diesem Thema beimessen, diesen 
Antrag hier erneut aufzugreifen und hoffen, daß die Ge 
legenheit, sich über den Problemkreis der ärztlichen 
Meldepflicht erneut unterhalten und in den Ausschüssen 
beraten zu können, dazu führen wird, daß wir zu einem 
einheitlichen Votum bezüglich der ärztlichen Meldepflicht 
kommen werden. — Ich danke Ihnen. 
(Beifall bei der F.D.P.) 
Präsident Sichert: Das Wort hat der Abgeordnete 
Dr. Behrendt. 
Dr. Behrendt (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Die Tatsache, daß die Fraktion der CDU einen 
bereits auf der Tagesordnung erschienenen Antrag wieder 
zurückgezogen hat oder zumindest seine Beratung zurück 
stellen wollte, möchte ich doch vor dem Haus etwas ver 
deutlichen. Es handelt sich hier um ein — wie es bei jeder 
Fraktion Vorkommen mag — technisches Versehen inso 
weit, als die Dinge noch in der Beratung in dem zustän 
digen Arbeitskreis der Fraktion waren, aber der Antrag 
bereits gestellt wurde. Bei der Beratung in der Fraktion 
hat sich herausgestellt, daß das abgeänderte Bundessozial 
hilfegesetz ja bereits eine Meldepflicht, wenn auch eine 
nicht namentliche, vorsieht. Jeder Arzt, der Kenntnis davon 
hat, daß eine derartige Behinderung vorliegt, ist gehalten 
zu melden. Darüber hinaus ist jeder Arzt nach dem 
Bundessozialhilfegesetz in den Fällen, in denen er an 
nehmen muß, daß seitens der Sorgeberechtigten keine ent 
sprechenden Maßnahmen eingeleitet oder unterstützt wer 
den, gehalten, der Behörde entsprechende Meldung zu 
erstatten. 
Wir glauben also, daß damit bereits einem wesentlichen 
Teil der Forderung auf Einführung der Meldepflicht Rech 
nung getragen ist. Der Streitpunkt, der noch auftauchen 
mag, ist die Frage einer namentlichen Meldepflicht. Bei 
der Beurteilung dieses Faktors mag die Tatsache eine Be 
deutung haben, daß es eine gewisse Dunkelziffer gibt, die 
unterschiedlich hoch veranschlagt wird, über denjenigen 
Personenkreis, bei dem eine derartige Meldung nicht er 
folgt, weil der Erziehungsberechtigte eine derartige 
Meldung — sicherlich unzweckmäßigerweise — nicht er 
statten will. 
Wir glauben also, daß sich das auf die Frage zuspitzen 
muß, ob wir eine namentliche Meldepflicht fordern oder 
nicht. Hier gibt es tatsächlich gewisse Bedenken, die darin 
begründet sind, daß wir dann einen Eingriff in das Per 
sönlichkeitsrecht und auch in das Vertrauensverhältnis 
Arzt-Patient vornehmen, der. schwerwiegende Folgen 
haben könnte. Lassen wir aber diese Frage beiseite, so. 
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