Abgeordnetenhaus von Berlin - G. Wahlperiode
68. Sitzung vom 28. Februar 1974
über alles andere, was damit zusammenhängt, sachlich und
ohne Polemik uns werden unterhalten können, stimmen
wir der Überweisung dieses Antrages in den Schulausschuß
und in den Bauausschuß zu. — Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der SPD)
Präsident Sickert: Das Wort hat der Abgeordnete
Kayser.
Kayser (F.D.P.); Es ist schwierig bei Anträgen, die
offensichtlich aus dem Drange der Zeit heraus von der
CDU-Fraktion in einer gewissen Häufung in die heutige
Sitzung geraten sind,
(Abg. Schwarz: Sehr viel mehr!)
aus den Einzelformulierungen heraus genau zu erkennen,
worauf sie abzielen. Ich muß trotz anderen politischen
Standpunktes das, was der Kollege Koppen eben ausge
führt hat, im wesentlichen unterstreichen, die Unterlagen
des Schulentwicklungsplans II weisen hierzu tatsächlich
Zahlen aus. Allerdings ist die Begründung des Kollegen
Zemla mehr darauf abgestellt gewesen, was wäre, wenn
beispielsweise Fachräume in Grundschulen nicht zweck
entfremdet wären. Darauf zielt allerdings diese Initiative
nicht ab, es sei denn, Sie gehen davon aus, daß jetzt alle
Grundschulen etwa in Schnellbauweise Fachräume ange
baut erhalten. Das wirft aber die bekannten Probleme auf.
Insofern ist die Substanz dieses Antrages sehr undeutlich,
und es wird eingehender Beratungen bedürfen — auch im
Kreise der antragstellenden Fraktion —, um sich schlüssig
zu werden, worauf dieser Antrag abzielen soll. Es ist im
Grunde nur zu begrüßen, genaue Zahlen zu bekommen.
Aber nach der Formulierung ist es nicht deutlich, ob man
neue Zahlen über die bekannten hinaus haben will, denn
hier heißt es „für das Fachraumprogramm“, welches ist
nun gemeint, ein bestimmtes des Senats, ein ideales Fach
raumprogramm oder ein bestimmtes, daß die CDU präfe-
renziert? Das ist nicht ganz deutlich herausgekommen,
auch nicht bei der Begründung. Insofern erhoffen wir uns
auch von der Ausschußarbeit Klarheit, möchten aber hier
die Anregung geben, das wir uns nun nicht zu allen
Einzelpunkten, wie schon eben zu hören war, mit besonde
ren Anträgen beschäftigen sollten. Es wäre sinnvoller, im
Rahmen einer Gesamtkonzeption wichtige Bereiche der
Schulpoltik fundiert zu erörtern und nicht die Zeit für
Einzelbereiche zu verzetteln. — Danke schön!
(Beifall bei der F.D.P.)
Präsident Sickert: Meine Damen und Herren! Wortmel
dungen liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe die Be
ratung. Der Ältestenrat empfiehlt, den Antrag an den
Ausschuß für Schulwesen federführend und an den Aus
schuß für Bau- und Wohnungswesen zu überweisen. Wer
den Überweisungen die Zustimmung zu geben wünscht, den
bitte ich um das Handzeichen. — Danke schön, das ist so
beschlossen.
Lfd. Nr. 27, Drucksache 6/1249:
Vorlage — zur Beschlußfassung — über Zustimmung
zur Aufhebung der Sperre bei 1202/1974, Haushalts
stelle 722 61 — Neubau eines Tunnels unter der Clay-
allee im Zuge der Berliner Straße/Potsdamer Straße
in Zehlendorf —
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist
nicht der Fall. Ich eröffne die Beratung. Wird das Wort
gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Be
ratung. Der Ältestenrat empfiehlt, die Vorlage an den
Ausschuß- für Bau- und Wohnungswesen sowie an den
Hauptäusschuß zu überweisen. — Ich höre keinen Wider
spruch.
Meine Damen und Herren, wir wären an sich am Schluß
der Tagesordnung, aber die Fraktion der F.D.P. hat unter
Bezugnahme auf § 39 Absatz 3 der Geschäftsordnung den
Antrag der Fraktion der CDU
Lfd. Nr. 23, Drucksache 6/1279:
Antrag über ärztliche Meldepflicht bei körperlich und
geistig beilinderten Kindern
aufgenommen. Darf ich fragen, ob hier eine Begründung
gewünscht wird? — Bitte, Herr Abgeordneter Wahl!
Wahl (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Her
ren! Schon in unserem Antrag 1109 ist im Absatz 1 d von
uns auch die Forderung aufgestellt worden, daß eine ärzt
liche Meldepflicht im Zusammenhang mit der Meldung von
Beschädigung von Kindern eingeführt werden sollte. Wir
haben, wie ich vorhin ausgeführt habe, diesen Katalog, der
in unserem Antrag enthalten ist, als besonders dringliche
Punkte betrachtet und waren demzufolge betroffen, daß
in der bereits gelaufenen Beratung dieses Antrags von uns
im Gesundheitsausschuß gerade dieser Satz in der Emp
fehlung des Gesundheitsausschusses der Ablehnung ver
fallen ist. Wir sind glücklich darüber, daß uns die
Geschäftsordnung die Möglichkeit bietet, wegen der
Wichtigkeit, die wir diesem Thema beimessen, diesen
Antrag hier erneut aufzugreifen und hoffen, daß die Ge
legenheit, sich über den Problemkreis der ärztlichen
Meldepflicht erneut unterhalten und in den Ausschüssen
beraten zu können, dazu führen wird, daß wir zu einem
einheitlichen Votum bezüglich der ärztlichen Meldepflicht
kommen werden. — Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der F.D.P.)
Präsident Sichert: Das Wort hat der Abgeordnete
Dr. Behrendt.
Dr. Behrendt (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Die Tatsache, daß die Fraktion der CDU einen
bereits auf der Tagesordnung erschienenen Antrag wieder
zurückgezogen hat oder zumindest seine Beratung zurück
stellen wollte, möchte ich doch vor dem Haus etwas ver
deutlichen. Es handelt sich hier um ein — wie es bei jeder
Fraktion Vorkommen mag — technisches Versehen inso
weit, als die Dinge noch in der Beratung in dem zustän
digen Arbeitskreis der Fraktion waren, aber der Antrag
bereits gestellt wurde. Bei der Beratung in der Fraktion
hat sich herausgestellt, daß das abgeänderte Bundessozial
hilfegesetz ja bereits eine Meldepflicht, wenn auch eine
nicht namentliche, vorsieht. Jeder Arzt, der Kenntnis davon
hat, daß eine derartige Behinderung vorliegt, ist gehalten
zu melden. Darüber hinaus ist jeder Arzt nach dem
Bundessozialhilfegesetz in den Fällen, in denen er an
nehmen muß, daß seitens der Sorgeberechtigten keine ent
sprechenden Maßnahmen eingeleitet oder unterstützt wer
den, gehalten, der Behörde entsprechende Meldung zu
erstatten.
Wir glauben also, daß damit bereits einem wesentlichen
Teil der Forderung auf Einführung der Meldepflicht Rech
nung getragen ist. Der Streitpunkt, der noch auftauchen
mag, ist die Frage einer namentlichen Meldepflicht. Bei
der Beurteilung dieses Faktors mag die Tatsache eine Be
deutung haben, daß es eine gewisse Dunkelziffer gibt, die
unterschiedlich hoch veranschlagt wird, über denjenigen
Personenkreis, bei dem eine derartige Meldung nicht er
folgt, weil der Erziehungsberechtigte eine derartige
Meldung — sicherlich unzweckmäßigerweise — nicht er
statten will.
Wir glauben also, daß sich das auf die Frage zuspitzen
muß, ob wir eine namentliche Meldepflicht fordern oder
nicht. Hier gibt es tatsächlich gewisse Bedenken, die darin
begründet sind, daß wir dann einen Eingriff in das Per
sönlichkeitsrecht und auch in das Vertrauensverhältnis
Arzt-Patient vornehmen, der. schwerwiegende Folgen
haben könnte. Lassen wir aber diese Frage beiseite, so.
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