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Volume Nr. 64, 14.12.73

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1973, 6. Wahlperiode, Band III, 43.-65. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode 
64. Sitzung vom 14. Dezember 1973 
Lassen Sie mich deswegen ein paar große Linien andeu 
ten, die uns im nächsten Jahr gemeinsam beschäftigen 
werden, ganz abgesehen von den Haushaltszahlen, die wir 
heute beschließen. Da ist einmal der hier schon angespro 
chene Hochschulentwicklungsplan. Ich werde dem Senat 
im Januar einen Hochschulentwicklungsplan vorlegen, der 
nach Stellungnahme durch die Hochschulen des Landes 
Berlin dem Hause nach dem Universitätsgesetz vorgelegt 
wird, und ich habe die Hoffnung, daß wir den nächsten 
Haushalt hier in Ansehung eines solchen Hochschulent 
wicklungsplanes beschließen werden und damit das, was 
wir hier machen —- ich vorschlage, Sie beschließen —, in 
einer besseren Koordinierung der überregionalen Planungs 
gesichtspunkte hier tun können. Ich gebe ganz ehrlich zu, 
daß es bisher sowohl für den Senat als auch für das Ab 
geordnetenhaus sehr schwierig war, das, was hier im ein 
zelnen für die Universitäten beschlossen wird, in einem 
großen Gesamtzusammenhang zu sehen und zu werten. 
Ich hoffe, daß es das letzte Mal ist, daß wir ohne eine 
solche Orientierungshilfe auskommen werden. Ob Sie sich 
in der Lage sehen, den Hochschulentwicklungsplan, wie ihn 
das Universitätsgesetz vorsieht, zu beschließen, d. h. ihm 
Ihre Zustimmung zu geben, ist offen und soll hier von mir 
nicht präjudiziert werden. 
Ich darf noch einmal daran erinnern: Dieser Hochschul 
entwicklungsplan wäre nicht ohne das vielgeschmähte 
Hochschulgesetz des Jahres 1969 entstanden. Erst dieses 
Hochschulgesetz hat allen Beteiligten — Senat, Abgeord 
netenhaus und Hochschulen — eine Verpflichtung aufer 
legt, der sie mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung — 
nichts geht so schnell, wie es gehen sollte — gefolgt sind, 
so daß wir die Hoffnung haben, im nächsten Jahr besseren 
Boden unter den Füßen zu haben. Dies ist eine klare Aus 
wirkung des Universitätsgesetzes des Jahres 1969. Ich will 
damit nicht etwa die Opposition überreden, das ganze 
Gesetz für gut zu finden, sondern ich möchte Sie nur 
überreden, Teile dieses Gesetzes für nicht ganz unnütz 
zu empfinden, weil sie uns helfen, Orientierungshilfen zu 
bekommen, 
(Frau Abg. Dr. Besser; § 1!) 
die wir bisher entbehren mußten. 
Eine weitere Aktivität aus meinem Ressort, mit der ich 
die Zeit und die Energien dieses Hauses wohl sehr werde 
beanspruchen müssen, ist, daß ich ebenfalls vorhabe, sehr 
bald im neuen Jahr dem Senat eine Vorlage zur Novellie 
rung des Universitätsgesetzes vorzulegen, die dann an das 
Haus geht, von ihm in dieser Legislaturperiode noch bera 
ten und, wenn es irgend geht, auch verabschiedet werden 
soll. Nun weiß ich ganz genau, was das für einen An 
spruch an dieses Haus bedeutet, denn selbst, wenn man 
sich einen bestimmten Zeitplan macht, dauert die Bera 
tung von Hochschulgesetzen immer länger als man denkt 
und will. Ich sage hier mit aller Offenheit, daß ich mich 
bemühen werde, bei diesen Vorschlägen, die ich dem Senat 
und diesem Hause mache, wirklich die Summe der Erfah 
rungen meines Amtes zur Verfügung zu stellen, sowohl 
die allgemeinen Erfahrungen über eine längere Zeitstrecke 
als auch die speziellen Erfahrungen der vier Jahre seit 
dem Inkrafttreten des Universitätsgesetzes. 
Ich sage hier auch ganz offen, daß ich die Schwierig 
keiten sehe, wenn ich so sagen darf, die politischen Schwie 
rigkeiten. Der CDU wird die eine oder andere Regelung, 
die verändernd an die Stelle alter Regelungen tritt, nicht 
weit genug gehen, und die F.D.P. hat mich schon gewarnt, 
in dieser Frage zu weit zu gehen. Zwischen diesen beiden 
Lagern werde ich stehen; ich hoffe, mich in dieser besonde 
ren Lage auf die SPD-Fraktion stützen zu können, wenn 
es darum geht, das zu tun, was wir für notwendig halten. 
Nun, meine Damen und Herren, wird allerdings — Sie 
kennen ja meine Absichten in diesem Bereich, weil es ja 
einen Referentenentwurf zur Novellierung gegeben hat, an 
den sich diese Novellierung anlehnen wird — eine Konzen 
tration notwendig sein. Es wird eine Konzentration not 
wendig sein, nämlich a) aus zeitlichen Gründen — wir ha 
ben alle nicht mehr beliebig viel Zeit in dieser Legislatur 
periode, wenn wir es in dieser Legislaturperiode schaffen 
wollen — und b) aus Gründen, wenn ich so sagen darf, der 
Rechtssicherheit, denn es wäre ungut, die Universitäten 
sozusagen halbjährlich mit neuen Rechtsvorschriften zu 
überfallen, denen sie sich anzupassen haben. Es ist ja schon 
darauf hingewiesen worden, daß, wie ich auch sage, glück 
licherweise gestern im Bundestag das Hochschulrahmen 
recht in erster Lesung beraten worden ist, also auf dem 
Wege zu uns ist, und es wäre ungut, wenn wir also hier 
Gesetze machen, die allzubald durch neue Anpassungsge 
setze nun übergeordnetem Recht angepaßt werden müß 
ten. Wir werden uns deshalb auf die Punkte bei der No 
vellierung, wie ich meine, aus weiser Absicht beschränken 
müssen, die durch solch einen Prozeß des zu erwartenden 
Rahmenrechtes möglichst nicht erfaßt werden. 
Ich sage aber hier aus gegebenem Anlaß ausdrücklich 
zwei Punkte: Ich werde im Sinne des Referentenentwur 
fes, der vorliegt und der nachgelesen werden kann, das 
Tutorenwesen einer neuen Regelung zuführen, auch im 
Hinblick auf den Antrag der CDU. Ich möchte das politi 
sche Ziel erreichen, daß wir eine Regelung des Tutoren- 
wesens haben, daß keiner in diesem Haus unsicher zu sein 
braucht, daß das Geld, das wir in diese Einrichtung stek- 
ken, auch tatsächlich dem Zweck zugeführt wird, dem es 
dienen soll, nämlich der Unterstützung der Hochschulleh 
rer, ihre Lehre intensiv in kleine Gruppen der Studenten 
zu übertragen. Das muß erreicht werden; dazu werde ich 
einen Vorschlag machen, und ich hoffe, daß es dann nicht 
mehr an der Regel sein wird, jetzt schon beinahe standard 
mäßig Streichungen gerade ln diesem Gebiet vorzusehen. 
Ich sage es also aus gegebenem Anlaß, und ich sage hier 
auch ganz ausdrücklich und habe mich dazu auch schon 
öffentlich geäußert: Die tatsächlichen Vorkommnisse an 
unserer Universität machen es sicherlich auch noch einmal 
notwendig, bei diesem Vorgang die Frage der Raumver 
gabe kritisch zu untersuchen und sich zu überlegen, ob es 
rechtliche Instrumentarien gibt, das, was wir insgesamt 
beklagen, hier zu verbessern. 
Ich sage aber auch ausdrücklich, um hier niemanden 
nach dem Munde zu reden; Ich halte zusammen mit denen, 
mit denen ich auch das Universitätsgesetz des Jahres 1969 
bewirkt habe, an den Zielen der Reform von 1969 aus 
drücklich fest. Aber ich frage mich, ob das rechtliche In 
strumentarium geeignet war, diese Ziele, die wir klar vor 
Augen hatten, auch tatsächlich zu erreichen. Und wo die 
ses gesetzliche Instrumentarium dazu nicht geeignet ist, 
werde ich in meiner Verantwortung Vorschläge machen, 
wie man es verbessern kann. So sehe ich die doppelte Pro 
blematik. Sie wird mich wieder, wie so oft, zwischen zwei 
Fronten führen, aber das ist keine neue Situation, die muß 
ausgehalten werden, solange man nur meint, selber das 
Richtige zu tun. 
Noch ein kurzer Punkt hier, wir werden diesmal, hoffe 
ich — und bisher ist es auch nicht angeklungen —, in der 
Generaldebatte vielleicht ein wenig ohne Spannungen im 
Theaterbereich über die Runden kommen. Und da danke 
ich ganz besonders dem Hauptausschuß, daß er mit viel 
Verständnis für die speziellen Probleme dieses Gebietes 
einen Unterausschuß eingesetzt hat, wo wir in sehr enger 
Tuchfühlung und sehr frei und offen über alle Detailpro 
bleme sprechen konnten. Das hat dazu geführt, daß der 
Hauptausschuß nunmehr diesem Hause hier Vorschläge 
machen kann, die also von diesen Spannungen früherer 
Jahre frei sind. Ich bedanke mich dabei bei dem Haupt 
ausschuß, wie ich mich überhaupt dafür bedanke, daß 
diese schwierigen Fragen dort mit Verständnis diskutiert 
worden sind, und ich hätte die Hoffnung, daß auch dieses 
Haus im wesentlichen diesen Empfehlungen folgen kann. 
Wenn das Haus dem Haushalt, wie er jetzt vorliegt, fol 
gen kann, so vermag ich meinerseits zu sagen, daß das 
eine gute Grundlage ist, um die Vielfalt und die Qualität 
des Berliner kulturellen Lebens auch im nächsten Jahr zu 
erhalten, und ich glaube, wir sind uns alle im klaren dar 
über, wie wichtig das für die Weiterentwicklung dieser 
Stadt ist. 
Ich darf vielleicht noch sagen und damit auf ein Thema 
nochmal kurz zurückkommen, das der Abg. Rasch ange 
sprochen hat: Zu diesen Novellierungsvorschlägen wird 
auch gehören, daß wir die Referentenentwürfe, die wir 
veröffentlicht haben, über die Integration der PH und auch 
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