Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode
64. Sitzung vom 14. Dezember 1973
Lassen Sie mich deswegen ein paar große Linien andeu
ten, die uns im nächsten Jahr gemeinsam beschäftigen
werden, ganz abgesehen von den Haushaltszahlen, die wir
heute beschließen. Da ist einmal der hier schon angespro
chene Hochschulentwicklungsplan. Ich werde dem Senat
im Januar einen Hochschulentwicklungsplan vorlegen, der
nach Stellungnahme durch die Hochschulen des Landes
Berlin dem Hause nach dem Universitätsgesetz vorgelegt
wird, und ich habe die Hoffnung, daß wir den nächsten
Haushalt hier in Ansehung eines solchen Hochschulent
wicklungsplanes beschließen werden und damit das, was
wir hier machen —- ich vorschlage, Sie beschließen —, in
einer besseren Koordinierung der überregionalen Planungs
gesichtspunkte hier tun können. Ich gebe ganz ehrlich zu,
daß es bisher sowohl für den Senat als auch für das Ab
geordnetenhaus sehr schwierig war, das, was hier im ein
zelnen für die Universitäten beschlossen wird, in einem
großen Gesamtzusammenhang zu sehen und zu werten.
Ich hoffe, daß es das letzte Mal ist, daß wir ohne eine
solche Orientierungshilfe auskommen werden. Ob Sie sich
in der Lage sehen, den Hochschulentwicklungsplan, wie ihn
das Universitätsgesetz vorsieht, zu beschließen, d. h. ihm
Ihre Zustimmung zu geben, ist offen und soll hier von mir
nicht präjudiziert werden.
Ich darf noch einmal daran erinnern: Dieser Hochschul
entwicklungsplan wäre nicht ohne das vielgeschmähte
Hochschulgesetz des Jahres 1969 entstanden. Erst dieses
Hochschulgesetz hat allen Beteiligten — Senat, Abgeord
netenhaus und Hochschulen — eine Verpflichtung aufer
legt, der sie mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung —
nichts geht so schnell, wie es gehen sollte — gefolgt sind,
so daß wir die Hoffnung haben, im nächsten Jahr besseren
Boden unter den Füßen zu haben. Dies ist eine klare Aus
wirkung des Universitätsgesetzes des Jahres 1969. Ich will
damit nicht etwa die Opposition überreden, das ganze
Gesetz für gut zu finden, sondern ich möchte Sie nur
überreden, Teile dieses Gesetzes für nicht ganz unnütz
zu empfinden, weil sie uns helfen, Orientierungshilfen zu
bekommen,
(Frau Abg. Dr. Besser; § 1!)
die wir bisher entbehren mußten.
Eine weitere Aktivität aus meinem Ressort, mit der ich
die Zeit und die Energien dieses Hauses wohl sehr werde
beanspruchen müssen, ist, daß ich ebenfalls vorhabe, sehr
bald im neuen Jahr dem Senat eine Vorlage zur Novellie
rung des Universitätsgesetzes vorzulegen, die dann an das
Haus geht, von ihm in dieser Legislaturperiode noch bera
ten und, wenn es irgend geht, auch verabschiedet werden
soll. Nun weiß ich ganz genau, was das für einen An
spruch an dieses Haus bedeutet, denn selbst, wenn man
sich einen bestimmten Zeitplan macht, dauert die Bera
tung von Hochschulgesetzen immer länger als man denkt
und will. Ich sage hier mit aller Offenheit, daß ich mich
bemühen werde, bei diesen Vorschlägen, die ich dem Senat
und diesem Hause mache, wirklich die Summe der Erfah
rungen meines Amtes zur Verfügung zu stellen, sowohl
die allgemeinen Erfahrungen über eine längere Zeitstrecke
als auch die speziellen Erfahrungen der vier Jahre seit
dem Inkrafttreten des Universitätsgesetzes.
Ich sage hier auch ganz offen, daß ich die Schwierig
keiten sehe, wenn ich so sagen darf, die politischen Schwie
rigkeiten. Der CDU wird die eine oder andere Regelung,
die verändernd an die Stelle alter Regelungen tritt, nicht
weit genug gehen, und die F.D.P. hat mich schon gewarnt,
in dieser Frage zu weit zu gehen. Zwischen diesen beiden
Lagern werde ich stehen; ich hoffe, mich in dieser besonde
ren Lage auf die SPD-Fraktion stützen zu können, wenn
es darum geht, das zu tun, was wir für notwendig halten.
Nun, meine Damen und Herren, wird allerdings — Sie
kennen ja meine Absichten in diesem Bereich, weil es ja
einen Referentenentwurf zur Novellierung gegeben hat, an
den sich diese Novellierung anlehnen wird — eine Konzen
tration notwendig sein. Es wird eine Konzentration not
wendig sein, nämlich a) aus zeitlichen Gründen — wir ha
ben alle nicht mehr beliebig viel Zeit in dieser Legislatur
periode, wenn wir es in dieser Legislaturperiode schaffen
wollen — und b) aus Gründen, wenn ich so sagen darf, der
Rechtssicherheit, denn es wäre ungut, die Universitäten
sozusagen halbjährlich mit neuen Rechtsvorschriften zu
überfallen, denen sie sich anzupassen haben. Es ist ja schon
darauf hingewiesen worden, daß, wie ich auch sage, glück
licherweise gestern im Bundestag das Hochschulrahmen
recht in erster Lesung beraten worden ist, also auf dem
Wege zu uns ist, und es wäre ungut, wenn wir also hier
Gesetze machen, die allzubald durch neue Anpassungsge
setze nun übergeordnetem Recht angepaßt werden müß
ten. Wir werden uns deshalb auf die Punkte bei der No
vellierung, wie ich meine, aus weiser Absicht beschränken
müssen, die durch solch einen Prozeß des zu erwartenden
Rahmenrechtes möglichst nicht erfaßt werden.
Ich sage aber hier aus gegebenem Anlaß ausdrücklich
zwei Punkte: Ich werde im Sinne des Referentenentwur
fes, der vorliegt und der nachgelesen werden kann, das
Tutorenwesen einer neuen Regelung zuführen, auch im
Hinblick auf den Antrag der CDU. Ich möchte das politi
sche Ziel erreichen, daß wir eine Regelung des Tutoren-
wesens haben, daß keiner in diesem Haus unsicher zu sein
braucht, daß das Geld, das wir in diese Einrichtung stek-
ken, auch tatsächlich dem Zweck zugeführt wird, dem es
dienen soll, nämlich der Unterstützung der Hochschulleh
rer, ihre Lehre intensiv in kleine Gruppen der Studenten
zu übertragen. Das muß erreicht werden; dazu werde ich
einen Vorschlag machen, und ich hoffe, daß es dann nicht
mehr an der Regel sein wird, jetzt schon beinahe standard
mäßig Streichungen gerade ln diesem Gebiet vorzusehen.
Ich sage es also aus gegebenem Anlaß, und ich sage hier
auch ganz ausdrücklich und habe mich dazu auch schon
öffentlich geäußert: Die tatsächlichen Vorkommnisse an
unserer Universität machen es sicherlich auch noch einmal
notwendig, bei diesem Vorgang die Frage der Raumver
gabe kritisch zu untersuchen und sich zu überlegen, ob es
rechtliche Instrumentarien gibt, das, was wir insgesamt
beklagen, hier zu verbessern.
Ich sage aber auch ausdrücklich, um hier niemanden
nach dem Munde zu reden; Ich halte zusammen mit denen,
mit denen ich auch das Universitätsgesetz des Jahres 1969
bewirkt habe, an den Zielen der Reform von 1969 aus
drücklich fest. Aber ich frage mich, ob das rechtliche In
strumentarium geeignet war, diese Ziele, die wir klar vor
Augen hatten, auch tatsächlich zu erreichen. Und wo die
ses gesetzliche Instrumentarium dazu nicht geeignet ist,
werde ich in meiner Verantwortung Vorschläge machen,
wie man es verbessern kann. So sehe ich die doppelte Pro
blematik. Sie wird mich wieder, wie so oft, zwischen zwei
Fronten führen, aber das ist keine neue Situation, die muß
ausgehalten werden, solange man nur meint, selber das
Richtige zu tun.
Noch ein kurzer Punkt hier, wir werden diesmal, hoffe
ich — und bisher ist es auch nicht angeklungen —, in der
Generaldebatte vielleicht ein wenig ohne Spannungen im
Theaterbereich über die Runden kommen. Und da danke
ich ganz besonders dem Hauptausschuß, daß er mit viel
Verständnis für die speziellen Probleme dieses Gebietes
einen Unterausschuß eingesetzt hat, wo wir in sehr enger
Tuchfühlung und sehr frei und offen über alle Detailpro
bleme sprechen konnten. Das hat dazu geführt, daß der
Hauptausschuß nunmehr diesem Hause hier Vorschläge
machen kann, die also von diesen Spannungen früherer
Jahre frei sind. Ich bedanke mich dabei bei dem Haupt
ausschuß, wie ich mich überhaupt dafür bedanke, daß
diese schwierigen Fragen dort mit Verständnis diskutiert
worden sind, und ich hätte die Hoffnung, daß auch dieses
Haus im wesentlichen diesen Empfehlungen folgen kann.
Wenn das Haus dem Haushalt, wie er jetzt vorliegt, fol
gen kann, so vermag ich meinerseits zu sagen, daß das
eine gute Grundlage ist, um die Vielfalt und die Qualität
des Berliner kulturellen Lebens auch im nächsten Jahr zu
erhalten, und ich glaube, wir sind uns alle im klaren dar
über, wie wichtig das für die Weiterentwicklung dieser
Stadt ist.
Ich darf vielleicht noch sagen und damit auf ein Thema
nochmal kurz zurückkommen, das der Abg. Rasch ange
sprochen hat: Zu diesen Novellierungsvorschlägen wird
auch gehören, daß wir die Referentenentwürfe, die wir
veröffentlicht haben, über die Integration der PH und auch
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