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Volume Nr. 60, 08.11.73

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1973, 6. Wahlperiode, Band III, 43.-65. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode 
60. Sitzung vom 8. November 1973 
3. Behandlungszentren einzurichten, in denen Fach 
ärzte. Heilpädagogen, Psychologen, Logopäden, 
Kindergärtnerinnen, Beschäftigungstherapeutin 
nen und Krankengymnastinnen zusammenzuarbei 
ten. Die bestehenden Einrichtungen dieser Art 
sind zu fördern, 
4. im Berliner Hochschulsystem und in anderen Aus 
bildungsstätten Ausbildungs- bzw. Studiengänge 
für Heilpädagogik einzuführen. 
lfd. Nr. 23, Drucksache 6/1112: 
Antrag der Fraktion der CDU über die Rehabilita 
tion psychisch Kranker 
Der Senat von Berlin wird beauftragt, sich unver 
züglich um eine Änderung der Bestimmungen der 
Durchführungsverordnung zum Arbeitsförderungs 
gesetz (AFG) in Verbindung mit der Anordnung des 
Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über 
die Arbeits- und Berufsfürsorge Behinderter 
(A Reha) zu bemühen. 
Die Änderung soll darauf abzielen, daß bei psy 
chisch Behinderten die Übernahme der Kosten für 
einen Eingliederungslehrgang zur individuellen För 
derung zukünftig nicht mehr von der Beurteilung der 
Erfolgsaussicht eines solchen Lehrgangs durch das 
Arbeitsamt abhängig gemacht wird. Die Dauer des 
Eingliederungslehrgangs soll für diesen Personen 
kreis bis zu sechs Monaten betragen können. Der 
Eingliederungslehrgang soll mit einer Beurteilung 
der Erfolgsaussicht weiterer Förderungsmaßnahmen 
durch das Arbeitsamt abschließen. Der Senat von 
Berlin wird beauftragt, baldmöglichst über seine Be 
mühungen Bericht zu erstatten. 
Der Ältestenrat empfiehlt Überweisung 
der lfd. Nr. 21 an den Ausschuß für Bundesangelegen 
heiten und Gesamtberliner Fragen sowie an den Ausschuß 
für Arbeit und Soziales federführend; 
der lfd. Nr. 22 an den Ausschuß für Familie, Jugend und 
Sport, Ausschuß für Gesundheit und Umweltschutz, Aus 
schuß für Schulwesen, Ausschuß für Arbeit und Soziales 
— federführend — sowie an den Hauptausschuß; 
lfd. Nr. 23 an den Ausschuß für Arbeit und Soziales 
federführend sowie an den Ausschuß für Gesundheit und 
Umweltschutz. 
Wer diesen Überweisungen seine Zustimmung zu geben 
wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke, das 
ist die Mehrheit, folglich so beschlossen. 
Ich rufe auf die 
lfd. Nr. 24, Drucksache 6/1120: 
Antrag der Fraktion der SPD über Einsetzung eines 
Ausschusses für Ausländerfragen 
Gemäß Artikel 32 Abs. 1 und 2 der Verfassung von 
Berlin in Verbindung mit § 20 der Geschäftsordnung 
des Abgeordnetenhauses wird ein ständiger Ausschuß 
für Ausländerfragen eingesetzt, der aus 15 Mitglie 
dern besteht, die im Verhältnis 8: 6:1 auf die Frak 
tionen zu verteilen sind. 
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Bitte, Herr 
Abgeordneter Hauff! 
Hauff (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren: 
Haben Sie wegen der Gewichtigkeit dieses Antrages unserer 
Fraktion noch einige Minuten Geduld. Die von unserer 
Fraktion beantragte Einsetzung eines neuen ständigen 
Ausschusses für Ausländerfragen — wir meinen damit, für 
Fragen der Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer und 
ihrer Familien — ist als eine politische Absichtserklärung 
zu werten, diesem angesprochenen Personenkreis und den 
mit ihm zusammenhängenden vielfältigen Problemen in 
Zukunft verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen. Die Tat 
sache, daß zur Zeit ca. 83 000 ausländische Arbeitnehmer, 
mit Familienangehörigen insgesamt rund 150 000 Personen, 
in Berlin leben und arbeiten, insbesondere in einigen Innen 
stadtbezirken wie Wedding und Kreuzberg, und daß diese 
Zahl in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen wird, 
rechtfertigt unserer Auffassung nach die Schaffung eines 
besonderen Parlamentsausschusses, der sich ausschließlich 
mit Ausländerfragen befassen soll. 
Darüber hinaus hat die bisherige Behandlung, zum Bei 
spiel des vom ressortübergreifenden Planungsteam „Ein 
gliederung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien“ 
vorgelegten Abschlußberichts in den zuständigen Fachaus 
schüssen des Abgeordnetenhauses Planung und Stadtent 
wicklung, Arbeit und Soziales, Schulwesen, Familie, Jugend 
und Sport, Bau- und Wohnungswesen und Inneres, gezeigt, 
daß der globale, übergreifende Charakter dieser Thematik 
einer besonderen Koordinierung bedarf. 
Nun sollte dem neu zu schaffenden Ausschuß nicht nur 
eine solche Koordinierungsfunktion zugestanden werden. In 
diesem Fall könnte die bisherige Praxis beibehalten und 
der Ausschuß für Planung und Stadtentwicklung oder der 
Ausschuß für Arbeit und Soziales mit der Federführung 
dieser Fragen befaßt werden. Vielmehr sollte er mit um 
fassender Kompetenz ausgestattet werden, um zu verhin 
dern, daß, wie bisher in den einzelnen Fachausschüssen, im 
Grunde unabhängig voneinander streng nach Zuständig 
keiten geordnet, lediglich Detaillösungen für die vielfälti 
gen, aber eng miteinander verzahnten Problemkreise ge 
sucht werden. Dies birgt nach unserer Auffassung die Ge 
fahr in sich, daß die Fachausschüsse aufgrund eines feh 
lenden Gesamtüberblicks beispielsweise ihre Prioritäten so 
setzen, daß diese der Gesamtproblematik möglicherweise 
nicht gerecht werden. Demgegenüber hätte ein spezielles 
mit dem Gesamtkomplex vertrautes Gremium den notwen 
digen überblick, um zu sinnvollen und realisierbaren Ent 
scheidungen zu kommen. 
Es ist nicht unsere Absicht, diesen Ausschuß für Aus 
länderfragen zu einem 
Stellv. Präsident Dr. Schönherr: Herr Hauff, gestatten 
Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten von Kekule! 
von Kekul£ (CDU): Herr Hauff, darf ich Sie fragen, dient 
Ihr umfangreicher Vortrag jetzt dazu, den Versuch zu un 
ternehmen, die fehlende Initiative der SPD-Fraktion in 
dieser Frage aufzumöbeln ? 
(Zurufe von der SPD) 
Hauff (SPD): Herr Kollege von KekuK, ganz im Gegen 
teil, wir sind der Auffassung, daß es nützlicher ist, statt 
Schaufensteranträge zu stellen, zu einem Gremium zu kom 
men, in dem tatsächliche Arbeitsergebnisse möglich werden. 
(Zuruf von der SPD: Sehr gut! — Beifall bei der SPD) 
Es ist nicht unsere Absicht, diesen Ausschuß für Ausländer 
fragen zu einem überausschuß hochzustilisieren und da 
durch andere Fachausschüsse von einer Mitbefassung aus 
zuschließen. Eine Mitberatung in Fragen, die die auslän 
dischen Arbeitnehmer und ihre Familien betreffen, in an 
deren Ausschüssen des Abgeordnetenhauses sollte aber nur 
innerhalb eines vom Ausländerausschuß vorher festumrls- 
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