Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode
60. Sitzung vom 8. November 1973
3. Behandlungszentren einzurichten, in denen Fach
ärzte. Heilpädagogen, Psychologen, Logopäden,
Kindergärtnerinnen, Beschäftigungstherapeutin
nen und Krankengymnastinnen zusammenzuarbei
ten. Die bestehenden Einrichtungen dieser Art
sind zu fördern,
4. im Berliner Hochschulsystem und in anderen Aus
bildungsstätten Ausbildungs- bzw. Studiengänge
für Heilpädagogik einzuführen.
lfd. Nr. 23, Drucksache 6/1112:
Antrag der Fraktion der CDU über die Rehabilita
tion psychisch Kranker
Der Senat von Berlin wird beauftragt, sich unver
züglich um eine Änderung der Bestimmungen der
Durchführungsverordnung zum Arbeitsförderungs
gesetz (AFG) in Verbindung mit der Anordnung des
Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über
die Arbeits- und Berufsfürsorge Behinderter
(A Reha) zu bemühen.
Die Änderung soll darauf abzielen, daß bei psy
chisch Behinderten die Übernahme der Kosten für
einen Eingliederungslehrgang zur individuellen För
derung zukünftig nicht mehr von der Beurteilung der
Erfolgsaussicht eines solchen Lehrgangs durch das
Arbeitsamt abhängig gemacht wird. Die Dauer des
Eingliederungslehrgangs soll für diesen Personen
kreis bis zu sechs Monaten betragen können. Der
Eingliederungslehrgang soll mit einer Beurteilung
der Erfolgsaussicht weiterer Förderungsmaßnahmen
durch das Arbeitsamt abschließen. Der Senat von
Berlin wird beauftragt, baldmöglichst über seine Be
mühungen Bericht zu erstatten.
Der Ältestenrat empfiehlt Überweisung
der lfd. Nr. 21 an den Ausschuß für Bundesangelegen
heiten und Gesamtberliner Fragen sowie an den Ausschuß
für Arbeit und Soziales federführend;
der lfd. Nr. 22 an den Ausschuß für Familie, Jugend und
Sport, Ausschuß für Gesundheit und Umweltschutz, Aus
schuß für Schulwesen, Ausschuß für Arbeit und Soziales
— federführend — sowie an den Hauptausschuß;
lfd. Nr. 23 an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
federführend sowie an den Ausschuß für Gesundheit und
Umweltschutz.
Wer diesen Überweisungen seine Zustimmung zu geben
wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke, das
ist die Mehrheit, folglich so beschlossen.
Ich rufe auf die
lfd. Nr. 24, Drucksache 6/1120:
Antrag der Fraktion der SPD über Einsetzung eines
Ausschusses für Ausländerfragen
Gemäß Artikel 32 Abs. 1 und 2 der Verfassung von
Berlin in Verbindung mit § 20 der Geschäftsordnung
des Abgeordnetenhauses wird ein ständiger Ausschuß
für Ausländerfragen eingesetzt, der aus 15 Mitglie
dern besteht, die im Verhältnis 8: 6:1 auf die Frak
tionen zu verteilen sind.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Bitte, Herr
Abgeordneter Hauff!
Hauff (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren:
Haben Sie wegen der Gewichtigkeit dieses Antrages unserer
Fraktion noch einige Minuten Geduld. Die von unserer
Fraktion beantragte Einsetzung eines neuen ständigen
Ausschusses für Ausländerfragen — wir meinen damit, für
Fragen der Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer und
ihrer Familien — ist als eine politische Absichtserklärung
zu werten, diesem angesprochenen Personenkreis und den
mit ihm zusammenhängenden vielfältigen Problemen in
Zukunft verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen. Die Tat
sache, daß zur Zeit ca. 83 000 ausländische Arbeitnehmer,
mit Familienangehörigen insgesamt rund 150 000 Personen,
in Berlin leben und arbeiten, insbesondere in einigen Innen
stadtbezirken wie Wedding und Kreuzberg, und daß diese
Zahl in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen wird,
rechtfertigt unserer Auffassung nach die Schaffung eines
besonderen Parlamentsausschusses, der sich ausschließlich
mit Ausländerfragen befassen soll.
Darüber hinaus hat die bisherige Behandlung, zum Bei
spiel des vom ressortübergreifenden Planungsteam „Ein
gliederung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien“
vorgelegten Abschlußberichts in den zuständigen Fachaus
schüssen des Abgeordnetenhauses Planung und Stadtent
wicklung, Arbeit und Soziales, Schulwesen, Familie, Jugend
und Sport, Bau- und Wohnungswesen und Inneres, gezeigt,
daß der globale, übergreifende Charakter dieser Thematik
einer besonderen Koordinierung bedarf.
Nun sollte dem neu zu schaffenden Ausschuß nicht nur
eine solche Koordinierungsfunktion zugestanden werden. In
diesem Fall könnte die bisherige Praxis beibehalten und
der Ausschuß für Planung und Stadtentwicklung oder der
Ausschuß für Arbeit und Soziales mit der Federführung
dieser Fragen befaßt werden. Vielmehr sollte er mit um
fassender Kompetenz ausgestattet werden, um zu verhin
dern, daß, wie bisher in den einzelnen Fachausschüssen, im
Grunde unabhängig voneinander streng nach Zuständig
keiten geordnet, lediglich Detaillösungen für die vielfälti
gen, aber eng miteinander verzahnten Problemkreise ge
sucht werden. Dies birgt nach unserer Auffassung die Ge
fahr in sich, daß die Fachausschüsse aufgrund eines feh
lenden Gesamtüberblicks beispielsweise ihre Prioritäten so
setzen, daß diese der Gesamtproblematik möglicherweise
nicht gerecht werden. Demgegenüber hätte ein spezielles
mit dem Gesamtkomplex vertrautes Gremium den notwen
digen überblick, um zu sinnvollen und realisierbaren Ent
scheidungen zu kommen.
Es ist nicht unsere Absicht, diesen Ausschuß für Aus
länderfragen zu einem
Stellv. Präsident Dr. Schönherr: Herr Hauff, gestatten
Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten von Kekule!
von Kekul£ (CDU): Herr Hauff, darf ich Sie fragen, dient
Ihr umfangreicher Vortrag jetzt dazu, den Versuch zu un
ternehmen, die fehlende Initiative der SPD-Fraktion in
dieser Frage aufzumöbeln ?
(Zurufe von der SPD)
Hauff (SPD): Herr Kollege von KekuK, ganz im Gegen
teil, wir sind der Auffassung, daß es nützlicher ist, statt
Schaufensteranträge zu stellen, zu einem Gremium zu kom
men, in dem tatsächliche Arbeitsergebnisse möglich werden.
(Zuruf von der SPD: Sehr gut! — Beifall bei der SPD)
Es ist nicht unsere Absicht, diesen Ausschuß für Ausländer
fragen zu einem überausschuß hochzustilisieren und da
durch andere Fachausschüsse von einer Mitbefassung aus
zuschließen. Eine Mitberatung in Fragen, die die auslän
dischen Arbeitnehmer und ihre Familien betreffen, in an
deren Ausschüssen des Abgeordnetenhauses sollte aber nur
innerhalb eines vom Ausländerausschuß vorher festumrls-
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