Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode
58. Sitzung vom IX. Oktober 1973
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelbera
tung der zwei Paragraphen zu verbinden. — Widerspruch
erfolgt nicht. Demzufolge ist so beschlossen.
Ich rufe auf die §§ 1 und 2, die Überschrift und die Ein
leitung im Wortlaut der Vorlage Drucksache 6/958 unter
Berücksichtigung der Beschlußempfehlung des Hauptaus
schusses Drucksache 6/1073. Wird das Wort gewünscht? —
Das Wort zur Berichterstattung für den Hauptausschuß
hat Herr Abgeordneter Ehrke.
Ehrke (SPD), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Der zweite Nachtragshaushaltsplan
1973, mit dem das Etatvolumen für das laufende Jahr aus
den in Drucksache 6/958 näher genannten Gründen um
rund 558 Mio DM erweitert werden soll, hat insgesamt
ohne Gegenstimmen die Billigung des Hauptausschusses
gefunden. Lediglich die F.D.P.-Fraktion hat sich der
Stimme enthalten.
Der Beratungsverlauf im Hauptausschuß gibt mir jedoch
Veranlassung, zu einigen Punkten noch ein paar kurze An
merkungen zu machen:
Wie Sie aus der Beschlußempfehlung des Hauptausschus
ses in der Drucksache 6/1073 ersehen haben, soll der Ab
schnitt 05 15 — Landesverwaltungsamt — aus dem Nach
tragshaushalt gestrichen werden. In diesem Abschnitt war
vorgesehen, den Betrag der Verpflichtungsermächtigung
zur Haushaltsstelle für Mieten, Grundstücke und Gebäude
um weitere 19 Mio DM für die Anmietung von Büroräumen
für die Senatsverwaltung für Finanzen zu erhöhen. Als
Sachverhalt lag dem zugrunde, daß die Finanzverwaltung
bekanntermaßen heute noch immer sehr zersplittert unter
gebracht ist und man deshalb einen Erweiterungsbau in
unmittelbarem Anschluß an das jetzige Bürodienstgebäude
in der Nürnberger Straße vorgesehen hätte. Hier hat sich
die Finanzverwaltung selbst im Ausschuß zu Wort gemel
det und mitgeteilt, daß die vorliegenden Kostenanschläge
für das Projekt zu hoch gewesen seien und aus diesem
Grunde zur Zeit darauf verzichtet werde, dem Vorhaben
näherzutreten. Gleichzeitig wurde darum gebeten, die Ver
pflichtungsermächtigung wieder zu streichen. Dieser An
regung ist der Hauptausschuß gefolgt.
Ein weiterer Punkt, der aus der Beschlußempfehlung des
Hauptausschusses nicht deutlich wird, den ich aber er
wähnen möchte, hängt mit dem „Steglitzer Kreisel“ zusam
men. Auch in diesem Fall ging es um eine Verpflichtungs
ermächtigung, und zwar in einem Betrag von 4 139 000 DM
im Bezirkshaushaltsplan Steglitz, auf dessen Grundlage ein
Mietvertrag zur Anmietung weiterer zehn Geschosse im
Bürogebäude „Steglitzer Kreisel“ mit einer Fläche von
rund 9 550 qm zuzüglich weiterer 165 Wageneinstellplätze
abgeschlossen werden soll. Hier war der Ausschuß zu
nächst geneigt, den Betrag der Verpflichtungsermächtigung
zu sperren, bis das Haus über eine entsprechende Beschluß
vorlage, die zur Zeit vom Senat erarbeitet werden soll, be
funden hat. Auf eine solche Sperre hat aber dann der Aus
schuß verzichtet, nachdem der Senator für Finanzen die
feste Zusage gemacht hat, die Verpflichtungsermächtigung
nicht eher in Anspruch zu nehmen, bis die angekündigte
Senatsvorlage das Abgeordnetenhaus passiert hat. Ein ent
sprechender Vermerk im Protokoll der Hauptausschußsit
zung ist festgehalten.
Lassen Sie mich dann noch sagen, daß der Ausschuß die
Etatposition 29 10 — Zusätzliche Finanzierungshilfe an die
Deutschlandhalle — kritisiert hat. Hier ging es uns weniger
um den Tatbestand als um die Tatsache, daß in öffentlicher
Erklärung erst gesagt worden ist, die Eissporthalle würde
mit privaten Mitteln finanziert werden, und dann — aus
dem Haushalt ersichtlich — die öffentliche Hand mit einem
sehr hohen Kredit einbegriffen hat. Die Tatsache der Finan
zierung war für uns nicht Anlaß der Kritik, sondern die
Feststellung, daß, wenn Finanzierungen aus dem Haushalt
gegeben werden sollen, dies auch deutlich gesagt werden
muß. Wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, daß dies
eine günstigere Finanzierung ist.
Darüber hinaus hat es auch zu anderen Positionen dieses
Nachtragshaushalts einen Meinungsaustausch im Ausschuß
gegeben. Ich möchte mich aber hier auf diese wenigen,
Ihnen vorgetragenen Anmerkungen beschränken und darf
Sie bitten, auch Ihrerseits dem zweiten Nachtragshaushalt
1973 zuzustimmen und damit den Weg für den Haushalts
vollzug freizugeben. -— Herzlichen Dank!
(Beifall bei der SPD)
Stellv. Präsident Lorenz: Meine Damen und Herren! Die
§§ 1 und 2, die Überschrift und die Einleitung waren schon
aufgerufen. Wird in der Besprechung das Wort gewünscht ?
— Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Einzel
beratung und verbinde die Einzelabstimmungen mit der
Schlußabstimmung. Wer dem zweiten Nachtragshaushalts
gesetz 1973 im Wortlaut der Vorlage Drucksache 6/958
unter Berücksichtigung der Beschlußempfehlung des
Hauptausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte
ich um das Handzeichen. — Danke schön! Wer ist dage
gen? — Wer enthält sich der Stimme? — Bei mehreren
Enthaltungen ist damit das Haushaltsgesetz angenommen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur
lfd. Nr. 3, Drucksache 6/985:
Bericht über den Schulentwicklungsplan II 1973 bis
1977.
Ich möchte auf die schriftliche Berichtigung wesentlicher
Druckfehler aufmerksam machen, die Ihnen fotokopiert
zugestellt worden ist. — Das Wort hat Herr Senator
Löffler.
Löffler, Senator für Schulwesen: Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Mit dem Schulentwicklungsplan II,
dessen Laufzeit nunmehr auch mit der mittelfristigen Fi
nanzplanung übereinstimmt, steckt der Senat einen Orien
tierungsrahmen für die Weiterentwicklung und Reform des
Berliner Schulwesens ab. Der Senat läßt sich dabei von der
Überzeugung leiten, kontinuierlich das Berliner Schulwesen
strukturell, organisatorisch und in bezug auf seine Lern
inhalte so zu gestalten, daß der Grundsatz der Chancen
gleichheit in noch größerem Maße verwirklicht wird und
der einzelne in die Lage versetzt wird, seine Fähigkeiten im
Gesamtrahmen von Rechten und Pflichten des sozialen
Rechtsstaates zu entfalten. Entsprechend der gesellschafts
politischen Bedeutung dieser Zielsetzung dokumentiert der
Senat mit diesem Plan erneut seinen Willen, dem Bildungs
wesen im Rahmen seiner Politik Priorität zuzuerkennen.
Aus seiner Verpflichtung gegenüber der Bürgerschaft
hat der Senat eine Planung vorgelegt, die sich finanziell,
personell und im Hinblick auf notwendige Investitionen
an dem Leistbaren orientiert. Von diesen Voraussetzungen
ist der Senat bereits bei der Erarbeitung des ersten
Schulentwicklungsplanes ausgegangen. Der jetzt vorgelegte
zweite Plan enthält neben einer Fortschreibung und wei
teren Differenzierung der Maßnahmen auch einen Bericht
über die Verwirklichung des ersten Planes in den Jahren
1971 und 1972. Ich kann hier nicht auf die Details ein-
gehen. Das Ergebnis der ersten Durchführungsphase kann
ich aber dahingehend zusammenfassen, daß die angekün
digten Maßnahmen, von wenigen, unbedeutenden Aus
nahmen abgesehen, voll verwirklicht wurden. Das ist nicht
nur ein Erfolg einer praxisbezogenen Planung, sondern
zugleich ein Erfolg der Bildungspolitik dieses Senats. Die
wichtigsten Aussagen will ich kurz erwähnen; Für das
Schuljahr 1972/73 waren im Schulentwicklungsplan 1510
Vorklassen vorgesehen, 509 waren am 1. Dezember des ver
gangenen Jahres eingerichtet. Die für die 1. Klassen der
Grundschule im Schulentwicklungsplan I angestrebte Fre
quenz von 35,3 wurde mit 33 um mehr als 2 Punkte unter
schritten.
Das vorgesehene Grundschulbauprogramm ist ebenso
verwirklicht worden wie die Planung und der Baubeginn
der Mittelstufenzentren. Die für die verschiedenen päd
agogischen Verbesserungen und die steigenden Schülerzah-
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