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Volume Nr. 58, 11.10.73

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1973, 6. Wahlperiode, Band III, 43.-65. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode 
58. Sitzung vom IX. Oktober 1973 
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelbera 
tung der zwei Paragraphen zu verbinden. — Widerspruch 
erfolgt nicht. Demzufolge ist so beschlossen. 
Ich rufe auf die §§ 1 und 2, die Überschrift und die Ein 
leitung im Wortlaut der Vorlage Drucksache 6/958 unter 
Berücksichtigung der Beschlußempfehlung des Hauptaus 
schusses Drucksache 6/1073. Wird das Wort gewünscht? — 
Das Wort zur Berichterstattung für den Hauptausschuß 
hat Herr Abgeordneter Ehrke. 
Ehrke (SPD), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine 
Damen und Herren! Der zweite Nachtragshaushaltsplan 
1973, mit dem das Etatvolumen für das laufende Jahr aus 
den in Drucksache 6/958 näher genannten Gründen um 
rund 558 Mio DM erweitert werden soll, hat insgesamt 
ohne Gegenstimmen die Billigung des Hauptausschusses 
gefunden. Lediglich die F.D.P.-Fraktion hat sich der 
Stimme enthalten. 
Der Beratungsverlauf im Hauptausschuß gibt mir jedoch 
Veranlassung, zu einigen Punkten noch ein paar kurze An 
merkungen zu machen: 
Wie Sie aus der Beschlußempfehlung des Hauptausschus 
ses in der Drucksache 6/1073 ersehen haben, soll der Ab 
schnitt 05 15 — Landesverwaltungsamt — aus dem Nach 
tragshaushalt gestrichen werden. In diesem Abschnitt war 
vorgesehen, den Betrag der Verpflichtungsermächtigung 
zur Haushaltsstelle für Mieten, Grundstücke und Gebäude 
um weitere 19 Mio DM für die Anmietung von Büroräumen 
für die Senatsverwaltung für Finanzen zu erhöhen. Als 
Sachverhalt lag dem zugrunde, daß die Finanzverwaltung 
bekanntermaßen heute noch immer sehr zersplittert unter 
gebracht ist und man deshalb einen Erweiterungsbau in 
unmittelbarem Anschluß an das jetzige Bürodienstgebäude 
in der Nürnberger Straße vorgesehen hätte. Hier hat sich 
die Finanzverwaltung selbst im Ausschuß zu Wort gemel 
det und mitgeteilt, daß die vorliegenden Kostenanschläge 
für das Projekt zu hoch gewesen seien und aus diesem 
Grunde zur Zeit darauf verzichtet werde, dem Vorhaben 
näherzutreten. Gleichzeitig wurde darum gebeten, die Ver 
pflichtungsermächtigung wieder zu streichen. Dieser An 
regung ist der Hauptausschuß gefolgt. 
Ein weiterer Punkt, der aus der Beschlußempfehlung des 
Hauptausschusses nicht deutlich wird, den ich aber er 
wähnen möchte, hängt mit dem „Steglitzer Kreisel“ zusam 
men. Auch in diesem Fall ging es um eine Verpflichtungs 
ermächtigung, und zwar in einem Betrag von 4 139 000 DM 
im Bezirkshaushaltsplan Steglitz, auf dessen Grundlage ein 
Mietvertrag zur Anmietung weiterer zehn Geschosse im 
Bürogebäude „Steglitzer Kreisel“ mit einer Fläche von 
rund 9 550 qm zuzüglich weiterer 165 Wageneinstellplätze 
abgeschlossen werden soll. Hier war der Ausschuß zu 
nächst geneigt, den Betrag der Verpflichtungsermächtigung 
zu sperren, bis das Haus über eine entsprechende Beschluß 
vorlage, die zur Zeit vom Senat erarbeitet werden soll, be 
funden hat. Auf eine solche Sperre hat aber dann der Aus 
schuß verzichtet, nachdem der Senator für Finanzen die 
feste Zusage gemacht hat, die Verpflichtungsermächtigung 
nicht eher in Anspruch zu nehmen, bis die angekündigte 
Senatsvorlage das Abgeordnetenhaus passiert hat. Ein ent 
sprechender Vermerk im Protokoll der Hauptausschußsit 
zung ist festgehalten. 
Lassen Sie mich dann noch sagen, daß der Ausschuß die 
Etatposition 29 10 — Zusätzliche Finanzierungshilfe an die 
Deutschlandhalle — kritisiert hat. Hier ging es uns weniger 
um den Tatbestand als um die Tatsache, daß in öffentlicher 
Erklärung erst gesagt worden ist, die Eissporthalle würde 
mit privaten Mitteln finanziert werden, und dann — aus 
dem Haushalt ersichtlich — die öffentliche Hand mit einem 
sehr hohen Kredit einbegriffen hat. Die Tatsache der Finan 
zierung war für uns nicht Anlaß der Kritik, sondern die 
Feststellung, daß, wenn Finanzierungen aus dem Haushalt 
gegeben werden sollen, dies auch deutlich gesagt werden 
muß. Wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, daß dies 
eine günstigere Finanzierung ist. 
Darüber hinaus hat es auch zu anderen Positionen dieses 
Nachtragshaushalts einen Meinungsaustausch im Ausschuß 
gegeben. Ich möchte mich aber hier auf diese wenigen, 
Ihnen vorgetragenen Anmerkungen beschränken und darf 
Sie bitten, auch Ihrerseits dem zweiten Nachtragshaushalt 
1973 zuzustimmen und damit den Weg für den Haushalts 
vollzug freizugeben. -— Herzlichen Dank! 
(Beifall bei der SPD) 
Stellv. Präsident Lorenz: Meine Damen und Herren! Die 
§§ 1 und 2, die Überschrift und die Einleitung waren schon 
aufgerufen. Wird in der Besprechung das Wort gewünscht ? 
— Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Einzel 
beratung und verbinde die Einzelabstimmungen mit der 
Schlußabstimmung. Wer dem zweiten Nachtragshaushalts 
gesetz 1973 im Wortlaut der Vorlage Drucksache 6/958 
unter Berücksichtigung der Beschlußempfehlung des 
Hauptausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte 
ich um das Handzeichen. — Danke schön! Wer ist dage 
gen? — Wer enthält sich der Stimme? — Bei mehreren 
Enthaltungen ist damit das Haushaltsgesetz angenommen. 
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur 
lfd. Nr. 3, Drucksache 6/985: 
Bericht über den Schulentwicklungsplan II 1973 bis 
1977. 
Ich möchte auf die schriftliche Berichtigung wesentlicher 
Druckfehler aufmerksam machen, die Ihnen fotokopiert 
zugestellt worden ist. — Das Wort hat Herr Senator 
Löffler. 
Löffler, Senator für Schulwesen: Herr Präsident! Meine 
Damen und Herren! Mit dem Schulentwicklungsplan II, 
dessen Laufzeit nunmehr auch mit der mittelfristigen Fi 
nanzplanung übereinstimmt, steckt der Senat einen Orien 
tierungsrahmen für die Weiterentwicklung und Reform des 
Berliner Schulwesens ab. Der Senat läßt sich dabei von der 
Überzeugung leiten, kontinuierlich das Berliner Schulwesen 
strukturell, organisatorisch und in bezug auf seine Lern 
inhalte so zu gestalten, daß der Grundsatz der Chancen 
gleichheit in noch größerem Maße verwirklicht wird und 
der einzelne in die Lage versetzt wird, seine Fähigkeiten im 
Gesamtrahmen von Rechten und Pflichten des sozialen 
Rechtsstaates zu entfalten. Entsprechend der gesellschafts 
politischen Bedeutung dieser Zielsetzung dokumentiert der 
Senat mit diesem Plan erneut seinen Willen, dem Bildungs 
wesen im Rahmen seiner Politik Priorität zuzuerkennen. 
Aus seiner Verpflichtung gegenüber der Bürgerschaft 
hat der Senat eine Planung vorgelegt, die sich finanziell, 
personell und im Hinblick auf notwendige Investitionen 
an dem Leistbaren orientiert. Von diesen Voraussetzungen 
ist der Senat bereits bei der Erarbeitung des ersten 
Schulentwicklungsplanes ausgegangen. Der jetzt vorgelegte 
zweite Plan enthält neben einer Fortschreibung und wei 
teren Differenzierung der Maßnahmen auch einen Bericht 
über die Verwirklichung des ersten Planes in den Jahren 
1971 und 1972. Ich kann hier nicht auf die Details ein- 
gehen. Das Ergebnis der ersten Durchführungsphase kann 
ich aber dahingehend zusammenfassen, daß die angekün 
digten Maßnahmen, von wenigen, unbedeutenden Aus 
nahmen abgesehen, voll verwirklicht wurden. Das ist nicht 
nur ein Erfolg einer praxisbezogenen Planung, sondern 
zugleich ein Erfolg der Bildungspolitik dieses Senats. Die 
wichtigsten Aussagen will ich kurz erwähnen; Für das 
Schuljahr 1972/73 waren im Schulentwicklungsplan 1510 
Vorklassen vorgesehen, 509 waren am 1. Dezember des ver 
gangenen Jahres eingerichtet. Die für die 1. Klassen der 
Grundschule im Schulentwicklungsplan I angestrebte Fre 
quenz von 35,3 wurde mit 33 um mehr als 2 Punkte unter 
schritten. 
Das vorgesehene Grundschulbauprogramm ist ebenso 
verwirklicht worden wie die Planung und der Baubeginn 
der Mittelstufenzentren. Die für die verschiedenen päd 
agogischen Verbesserungen und die steigenden Schülerzah- 
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