Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode
51. Sitzung vom 24. Mai 1973
1890
Königstein (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Ich habe nicht die Absicht, noch einmal eine neue
Runde zu beginnen, aber der Kollege Gomann hat hier ein
Zitat aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
und Umweltschutz angeführt, woraufhin er glaubte,
daß ich mit meiner Äußerung diametral gegenüber der
Argumentation stehe, wie sie bisher von der SPD-Fraktion
gepflegt worden ist. Deswegen gestatten Sie mir zwei
Sätze noch zur Aufklärung; wir werden ja dann noch Zeit
haben, in den Beratungen des Ausschusses uns noch eingehend
darüber zu unterhalten.
Ich habe die Meinung geäußert, Herr Kollege Gomann,
daß ich ein Gesetz generell als eine Handlungsanleitung
für den Bürger aufgefaßt wissen will, daß ich auf der
anderen Seite — und diese Argumentation haben Sie entweder
nicht verstanden oder zu erwähnen vergessen — es
also auch für notwendig halte, daß die Möglichkeit besteht,
dieses Gesetz auch zu kontrollieren; und der Kollege
Boroffka hat im Ausschuß angeführt, daß zum Beispiel bei
der Vorlage der Geschwindigkeitsbegrenzung diese Möglichkeit
dann bestanden hätte. Aber lassen Sie mich sagen:
Eine generelle Geschwindigkeitskontrolle auf allen Berliner
Gewässern ist bisher nicht möglich.
Lassen Sie mich noch hinzufügen, daß neben der Möglichkeit,
Kontrollen durchzuführen — also die Gesetzesabsicht
zu überprüfen —, auch noch der politische Wille einer
Fraktion oder der Mehrheitsfraktion dazugehört. So wollte
ich meine Äußerung im Ausschuß für Gesundheit und Umweltschutz
aufgefaßt wissen. Ich hoffe, daß wir einer Meinung
sind, daß Sie aus dieser Argumentation nun nicht
etwa ableiten können, daß ich mich bei Begründungen für
die Ablehnung Ihrer Anträge im Gegensatz zu meiner
Fraktion befinde.
(Abg. Gomann: Um Gottes Willen, ich will Ihnen
doch keine Schwierigkeiten machen!)
Stellv. Präsident Lorenz: Das Wort hat Herr Senator
Dr. Riebschläger.
Dr. Riebschläger, Senator für Bau- und Wohnungswesen:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gäbe nach
dem Verlauf dieser Debatte manche Einzelheit, die auch
den weiteren — und Ich hoffe, fruchtbaren — Streit vor
dem Plenum dieses Hauses lohnte. Ich möchte mich trotzdem
auf einige Anmerkungen beschränken, da ja übereinstimmend
der Wille vorhanden zu sein scheint, die Fragen
vertiefend in den Ausschüssen zu diskutieren.
Ich will hier nicht die Frage aufwerfen, ob es der Ausfluß
von Ignorantentum ist, einer solchen Verordnung
näherzutreten, schon gar nicht die weitergehende Frage,
ob nicht all die Einsichten, die heute übereinstimmend ln
diesem Hause hinsichtlich der Qualität der Berliner Gewässer
und ihres Erholungswerts deutlich zum Ausdruck
kamen, eben gerade zu dem zwingen, was Sie in der Konsequenz
als Ignorantentum glauben abstempeln zu können.
Dies trifft also nicht besonders hart, es trifft besonders
dann nicht allzu hart, wenn — wie bei Herrn Abgeordneten
Wahl von der P.D.P.-Fraktion — sich die Polemiken in
Richtungen bewegen, die ernsthaft, wenn Sie ln der Verantwortung
stünden, von Ihnen nicht verantwortet werden
könnten. Deswegen möchte ich mich bei der F.D.P.-Fraktion
nur auf das beschränken, wozu sich Herr Kollege
Oxfort soeben geäußert hat, zur Frage nämlich, daß ja
nicht alle Gewässer davon betroffen seien. Dies ist keine
Sensation! Dies resultiert aus der zur Verfügung stehenden
Rechtsgrundlage einerseits, der Zielrichtung der Verordnung
andererseits, bedeutet also, daß die ganze Zielrichtung
im wesentlichen auf die Gewässer abzielt, die, wie
Havel oder havelseenartige Erweiterung, im Blickfeld unseres
Interesses als Mittelpunkt der Berliner Erholungslandschaft
stehen.
Der zweite Punkt betrifft das angezogene Gutachten des
Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes. Ich habe mich
durch Einsichtnahme davon überzeugen können, daß man
nur zu einer Feststellung, wie sie der Herr Abgeordnete
Wahl getroffen hat, kommen kann, wenn man es nicht bis
zu Ende gelesen hat. Da ich aber hoffe, daß er das getan
hat, verstehe ich seine Äußerung nicht, denn in Verbindung
der Konsequenzen, die auf den Seiten 32 und 33 dieses
Gutachtens ausgeführt sind, unterliegt es gar keinem
Zweifel, daß die angestrebte Verordnung ohne jeden Rechtszweifel
läuft. Deswegen sind auch Ihre Hoffnungen, daß
Gerichte oder andere die Rechtsmaterie beurteilende Instanzen
hier etwa zu einer Aufhebung oder Einschränkung
dieser Verordnung kommen könnten, mindestens auf sehr
unsicherem Grunde gebaut. Darin liegt ja wohl auch im
wesentlichen Ihr Appell begründet, daß Sie nicht ernsthaft
der Auffassung sind, daß diese Verordnung, so wie sie
hier vorgelegt worden ist, rechtlich angreifbar ist. Und zugleich
möchte ich Herrn Kollegen Oxfort beruhigen; diese
Verordnung ist das Ergebnis und der Gegenstand eines
gegenseitigen Überzeugungsprozesses. Es gibt hier keinen
Ansatzpunkt für das, was Sie glaubten, in Ihren sorgenvollen
Äußerungen zum Ausdruck bringen zu müssen, etwa
eine Verordnung als Ausfluß eines teil- oder vollimperativen
Mandats von Senatoren. Wenn Sie das meinten,
kann ich Sie beruhigen; es gibt manche, die das sogar als
Teil eines anderen Prozesses sehen.
Stellv. Präsident Lorenz: Gestatten Sie eine Zwischenfrage
? — Herr Abgeordneter Oxfort!
Oxfort (P.D.P.); Herr Senator! Besteht dann wenigstens
theoretisch die Chance, daß Sie sich auch vom Abgeordnetenhaus
und nicht nur von der eigenen Fraktion
überzeugen lassen ?
Dr. Riebschläger, Senator für Bau- und Wohnungswesen:
Diese Möglichkeit besteht, wie Sie aus jahrelangen Debatten
wissen, immer, wenn die Argumente so gewichtig sind,
daß man es verantworten kann, sich von ihnen überzeugen
zu lassen, Herr Oxfort.
Stellv. Präsident Lorenz: Eine weitere Zwischenfrage?
— Herr Abgeordneter Gomann!
Gomann (CDU): Herr Senator! Sind Sie nun von Ihrer
Fraktion total überzeugt, oder haben Sie noch leichte Zweifel?
(Heiterkeit bei der CDU)
Dr. Riebschläger, Senator für Bau- und Wohnungswesen:
Total hin ich in diesem Sinne niemals von einer Gesamtheit
von Menschen mit unterschiedlichen Meinungen überzeugt,
das geht nicht; aber ich glaube, das, was hier als
Verordnung vorgelegt wird, kann ich als voll mit meiner
Überzeugung und mit der politischen Rückendeckung der
Fraktion, die diese Regierung trägt, ausgestattet ansehen
und insofern in Übereinstimmung sehen. — Wenn Ihnen
das genügt ?
(Beifall bei der SPD)
Noch einiges zu dem, was in etwas vergröberter Zitierwelse
aus meiner Beantwortung herausgenommen wurde:
Herr Wahl, ich darf Sie beruhigen, ich spreche nicht vom
Ist-Zustand der Berliner Gewässer, wenn ich von einer
Kloake rede. Es gibt natürlich Teile des Berliner Gewässernetzes,
die davon nicht berührt werden; die man als
solche auch bezeichnen kann, die sind Ihnen aus den zahl-