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Volume Nr. 51, 24.05.73

Full text : Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1973, 6. Wahlperiode, Band III, 43.-65. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus  von  Berlin  -  6.  Wahlperiode

51.  Sitzung  vom  24.  Mai  1973

1890

Königstein  (SPD):  Herr  Präsident!  Meine  Damen  und
Herren!  Ich  habe  nicht  die  Absicht,  noch  einmal  eine  neue
Runde  zu  beginnen,  aber  der  Kollege  Gomann  hat  hier  ein
Zitat  aus  der  letzten  Sitzung  des  Ausschusses  für  Gesundheit ­
  und  Umweltschutz  angeführt,  woraufhin  er  glaubte,
daß  ich  mit  meiner  Äußerung  diametral  gegenüber  der
Argumentation  stehe,  wie  sie  bisher  von  der  SPD-Fraktion
  gepflegt  worden  ist.  Deswegen  gestatten  Sie  mir  zwei
Sätze  noch  zur  Aufklärung;  wir  werden  ja  dann  noch  Zeit
haben,  in  den  Beratungen  des  Ausschusses  uns  noch  eingehend ­
  darüber  zu  unterhalten.
Ich  habe  die  Meinung  geäußert,  Herr  Kollege  Gomann,
daß  ich  ein  Gesetz  generell  als  eine  Handlungsanleitung
für  den  Bürger  aufgefaßt  wissen  will,  daß  ich  auf  der
anderen  Seite  —  und  diese  Argumentation  haben  Sie  entweder ­
  nicht  verstanden  oder  zu  erwähnen  vergessen  —  es
also  auch  für  notwendig  halte,  daß  die  Möglichkeit  besteht, ­
  dieses  Gesetz  auch  zu  kontrollieren;  und  der  Kollege
Boroffka  hat  im  Ausschuß  angeführt,  daß  zum  Beispiel  bei
der  Vorlage  der  Geschwindigkeitsbegrenzung  diese  Möglichkeit ­
  dann  bestanden  hätte.  Aber  lassen  Sie  mich  sagen:
Eine  generelle  Geschwindigkeitskontrolle  auf  allen  Berliner
Gewässern  ist  bisher  nicht  möglich.
Lassen  Sie  mich  noch  hinzufügen,  daß  neben  der  Möglichkeit, ­
  Kontrollen  durchzuführen  —  also  die  Gesetzesabsicht ­
  zu  überprüfen  —,  auch  noch  der  politische  Wille  einer
Fraktion  oder  der  Mehrheitsfraktion  dazugehört.  So  wollte
ich  meine  Äußerung  im  Ausschuß  für  Gesundheit  und  Umweltschutz ­
  aufgefaßt  wissen.  Ich  hoffe,  daß  wir  einer  Meinung ­
  sind,  daß  Sie  aus  dieser  Argumentation  nun  nicht
etwa  ableiten  können,  daß  ich  mich  bei  Begründungen  für
die  Ablehnung  Ihrer  Anträge  im  Gegensatz  zu  meiner
Fraktion  befinde.
(Abg.  Gomann:  Um  Gottes  Willen,  ich  will  Ihnen
doch  keine  Schwierigkeiten  machen!)

Stellv.  Präsident  Lorenz:  Das  Wort  hat  Herr  Senator
Dr.  Riebschläger.

Dr.  Riebschläger,  Senator  für  Bau-  und  Wohnungswesen:
Herr  Präsident!  Meine  Damen  und  Herren!  Es  gäbe  nach
dem  Verlauf  dieser  Debatte  manche  Einzelheit,  die  auch
den  weiteren  —  und  Ich  hoffe,  fruchtbaren  —  Streit  vor
dem  Plenum  dieses  Hauses  lohnte.  Ich  möchte  mich  trotzdem ­
  auf  einige  Anmerkungen  beschränken,  da  ja  übereinstimmend ­
  der  Wille  vorhanden  zu  sein  scheint,  die  Fragen
vertiefend  in  den  Ausschüssen  zu  diskutieren.
Ich  will  hier  nicht  die  Frage  aufwerfen,  ob  es  der  Ausfluß ­
  von  Ignorantentum  ist,  einer  solchen  Verordnung
näherzutreten,  schon  gar  nicht  die  weitergehende  Frage,
ob  nicht  all  die  Einsichten,  die  heute  übereinstimmend  ln
diesem  Hause  hinsichtlich  der  Qualität  der  Berliner  Gewässer ­
  und  ihres  Erholungswerts  deutlich  zum  Ausdruck
kamen,  eben  gerade  zu  dem  zwingen,  was  Sie  in  der  Konsequenz ­
  als  Ignorantentum  glauben  abstempeln  zu  können.
Dies  trifft  also  nicht  besonders  hart,  es  trifft  besonders
dann  nicht  allzu  hart,  wenn  —  wie  bei  Herrn  Abgeordneten
Wahl  von  der  P.D.P.-Fraktion  —  sich  die  Polemiken  in
Richtungen  bewegen,  die  ernsthaft,  wenn  Sie  ln  der  Verantwortung ­
  stünden,  von  Ihnen  nicht  verantwortet  werden
könnten.  Deswegen  möchte  ich  mich  bei  der  F.D.P.-Fraktion
  nur  auf  das  beschränken,  wozu  sich  Herr  Kollege
Oxfort  soeben  geäußert  hat,  zur  Frage  nämlich,  daß  ja
nicht  alle  Gewässer  davon  betroffen  seien.  Dies  ist  keine
Sensation!  Dies  resultiert  aus  der  zur  Verfügung  stehenden ­
  Rechtsgrundlage  einerseits,  der  Zielrichtung  der  Verordnung ­
  andererseits,  bedeutet  also,  daß  die  ganze  Zielrichtung ­
  im  wesentlichen  auf  die  Gewässer  abzielt,  die,  wie
Havel  oder  havelseenartige  Erweiterung,  im  Blickfeld  unseres ­
  Interesses  als  Mittelpunkt  der  Berliner  Erholungslandschaft ­
  stehen.

Der  zweite  Punkt  betrifft  das  angezogene  Gutachten  des
Wissenschaftlichen  Parlamentsdienstes.  Ich  habe  mich
durch  Einsichtnahme  davon  überzeugen  können,  daß  man
nur  zu  einer  Feststellung,  wie  sie  der  Herr  Abgeordnete
Wahl  getroffen  hat,  kommen  kann,  wenn  man  es  nicht  bis
zu  Ende  gelesen  hat.  Da  ich  aber  hoffe,  daß  er  das  getan
hat,  verstehe  ich  seine  Äußerung  nicht,  denn  in  Verbindung
der  Konsequenzen,  die  auf  den  Seiten  32  und  33  dieses
Gutachtens  ausgeführt  sind,  unterliegt  es  gar  keinem
Zweifel,  daß  die  angestrebte  Verordnung  ohne  jeden  Rechtszweifel ­
  läuft.  Deswegen  sind  auch  Ihre  Hoffnungen,  daß
Gerichte  oder  andere  die  Rechtsmaterie  beurteilende  Instanzen ­
  hier  etwa  zu  einer  Aufhebung  oder  Einschränkung
dieser  Verordnung  kommen  könnten,  mindestens  auf  sehr
unsicherem  Grunde  gebaut.  Darin  liegt  ja  wohl  auch  im
wesentlichen  Ihr  Appell  begründet,  daß  Sie  nicht  ernsthaft
der  Auffassung  sind,  daß  diese  Verordnung,  so  wie  sie
hier  vorgelegt  worden  ist,  rechtlich  angreifbar  ist.  Und  zugleich ­
  möchte  ich  Herrn  Kollegen  Oxfort  beruhigen;  diese
Verordnung  ist  das  Ergebnis  und  der  Gegenstand  eines
gegenseitigen  Überzeugungsprozesses.  Es  gibt  hier  keinen
Ansatzpunkt  für  das,  was  Sie  glaubten,  in  Ihren  sorgenvollen ­
  Äußerungen  zum  Ausdruck  bringen  zu  müssen,  etwa
eine  Verordnung  als  Ausfluß  eines  teil-  oder  vollimperativen ­
  Mandats  von  Senatoren.  Wenn  Sie  das  meinten,
kann  ich  Sie  beruhigen;  es  gibt  manche,  die  das  sogar  als
Teil  eines  anderen  Prozesses  sehen.

Stellv.  Präsident  Lorenz:  Gestatten  Sie  eine  Zwischenfrage ­
  ?  —  Herr  Abgeordneter  Oxfort!

Oxfort  (P.D.P.);  Herr  Senator!  Besteht  dann  wenigstens ­
  theoretisch  die  Chance,  daß  Sie  sich  auch  vom  Abgeordnetenhaus ­
  und  nicht  nur  von  der  eigenen  Fraktion
überzeugen  lassen  ?

Dr.  Riebschläger,  Senator  für  Bau-  und  Wohnungswesen:
Diese  Möglichkeit  besteht,  wie  Sie  aus  jahrelangen  Debatten ­
  wissen,  immer,  wenn  die  Argumente  so  gewichtig  sind,
daß  man  es  verantworten  kann,  sich  von  ihnen  überzeugen
zu  lassen,  Herr  Oxfort.

Stellv.  Präsident  Lorenz:  Eine  weitere  Zwischenfrage?
—  Herr  Abgeordneter  Gomann!

Gomann  (CDU):  Herr  Senator!  Sind  Sie  nun  von  Ihrer
Fraktion  total  überzeugt,  oder  haben  Sie  noch  leichte  Zweifel? ­

(Heiterkeit  bei  der  CDU)

Dr.  Riebschläger,  Senator  für  Bau-  und  Wohnungswesen:
Total  hin  ich  in  diesem  Sinne  niemals  von  einer  Gesamtheit ­
  von  Menschen  mit  unterschiedlichen  Meinungen  überzeugt, ­
  das  geht  nicht;  aber  ich  glaube,  das,  was  hier  als
Verordnung  vorgelegt  wird,  kann  ich  als  voll  mit  meiner
Überzeugung  und  mit  der  politischen  Rückendeckung  der
Fraktion,  die  diese  Regierung  trägt,  ausgestattet  ansehen
und  insofern  in  Übereinstimmung  sehen.  —  Wenn  Ihnen
das  genügt  ?
(Beifall  bei  der  SPD)
Noch  einiges  zu  dem,  was  in  etwas  vergröberter  Zitierwelse ­
  aus  meiner  Beantwortung  herausgenommen  wurde:
Herr  Wahl,  ich  darf  Sie  beruhigen,  ich  spreche  nicht  vom
Ist-Zustand  der  Berliner  Gewässer,  wenn  ich  von  einer
Kloake  rede.  Es  gibt  natürlich  Teile  des  Berliner  Gewässernetzes, ­
  die  davon  nicht  berührt  werden;  die  man  als
solche  auch  bezeichnen  kann,  die  sind  Ihnen  aus  den  zahl-
            
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