Abgeordnetenhaus von Berlin - G. Wahlperiode
51. Sitzung vom 24. Mai 1978
— Nein, sie fahren leise; mit donnern meine ich nur, daß
sie fahren; sie sind gezwungen, zu ganz bestimmten Zeiten
zu fahren. Sie behindern die Verteilung; wir hatten eine
gesunde Verteilung, die Boote fuhren alle zu verschiedenen
Zeiten nach Hause. Jetzt geht das nicht mehr. Wir wissen
ganz genau, welche weiteren Probleme auf uns zukommen.
Auf uns kommen bei der Verordnung die Probleme zu: Was
ist ein Ausnahmefall ? Dann wird der Herr Senator sicherlich
noch überlegen, wie er denn die Segler überhaupt rausläßt
aus den Stegen; das geht nicht ohne Motor, Herr
Senator. All die Dinge sind wichtig.
(Abg. Kuchler: Ich zeige Ihnen mal, wie
man das macht!)
— Nein, Herr Kollege, das weiß ich selber; wie ich schon
sagte: Ich segle nämlich. Ich habe einen Motorsegler nur
deswegen, weil ich in meinem Cockpit mehr Platz haben
will; Sie werden bei mir kaum einen Motor laufen hören,
ich segle, und ich segle Ihnen das sogar vor bei jedem
Wetter; aber nicht alle können das möglicherweise. Für
viele ist es sehr schwierig, mit einem Segelboot bei viel
Wind aus dem Steg herauszukommen.
Und einen anderen Punkt möchte ich doch auch noch
einmal kurz unterstreichen, über den vorhin auch schon
einmal gesprochen wurde, nämlich bei der Hochschuldebatte,
bei der es so heiß herging. Da wurde gesagt, man
müsse doch auch die Angemessenheit der Mittel berücksichtigen.
Ja, wie wäre es denn, wenn Sie hier auch mal die
Angemessenheit der Mittel berücksichtigen würden, hier
bei dieser Verordnung. Denn alles, was zu erreichen ist,
können Sie mit viel einfacheren Mitteln und nicht mit
einem strikten Verbot durchführen, und das wissen Sie
genau, wenn Sie unsere Vorschläge gelesen haben.
Unsere Hoffnung bleibt nur noch, daß sich doch die Vernunft
bei Ihnen durchsetzt und Sie vor allen Dingen nicht
eines tun — deshalb appelliere ich wirklich im vollen Ernst
und ohne jeden Hintergedanken jetzt an Sie —: Klammern
Sie sich bitte nicht an dieser Verbotsvorstellung fest, gehen
Sie bitte unvoreingenommen in die Ausschußdebatten hinein,
und lassen Sie sich auch einmal von uns überzeugen,
wenn wir Vorschläge machen, wie dieses sehr strenge
Mittel des Verbotes verhindert werden kann. Denn ich muß
leider dabei bleiben: Das Wochenendfahrverbot ist nicht
nur für Motorboote, sondern für sehr viele Wassersporttreibende
ungerecht und unsozial. Deshalb lassen Sie uns
eine Debatte führen, bei der wir hoffen können, daß Sie
sich vernünftigen Gründen beugen werden. — Ich danke
Ihnen.
(Beifall bei der CDU)
Stellv. Präsident Lorenz: Das Wort hat der Abgeordnete
Oxfort.
Oxfort (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Ich möchte mich in dieser Debatte auf einige Bemerkungen
beschränken zu der vom Senator vorgetragenen
beabsichtigten Zweiten Verordnung zur Regelung der
Schiffahrt auf den Berliner Gewässern, ohne das zu wiederholen,
was der Kollege Wahl bereits vorgetragen hat.
Eine Vorbemerkung möchte ich machen, um mir hinterher
nicht den Vorwurf zuzuziehen, hier spreche jemand ln
eigener Sache. Ich selbst habe ein eigenes Motorboot, zu
dessen Benutzung ich allerdings nur selten komme. Ich
hoffe, Sie werden nichts dagegen haben, daß ich das an den
Anfang meiner Erörterungen stelle; vielleicht wäre es
wünschenswert, wenn das in Zukunft bei möglichen eigenen
Interessen immer geschähe.
Die beabsichtigte Zweite Verordnung, von der der Senator
für Bau- und Wohnungswesen hier gesprochen hat,
regelt — und das ist besonders bemerkenswert, ich habe
mich durch eine Rückfrage noch einmal davon überzeugt —
keineswegs den Verkehr an den ersten und dritten Wochenenden
auf allen Berliner Gewässern, sondern es bleibt nach
dem Katalog, der in dem Entwurf der Verordnung enthalten
ist, Raum frei auch für den Betrieb von Motorbooten.
So können Sie zum Beispiel ln Zukunft ohne jede
Schwierigkeit auf der Spree fahren.
Zweitens — und darauf hat Herr Kollege Gomann eben
zu Recht aufmerksam gemacht — bleibt das Problem der
Segelboote. Nicht nur, daß die Segler Schwierigkeiten
haben werden, den Steg zu verlassen, sondern es wird unzählige
Segler geben — vor allem auch von großen Booten
—, die nur sehr schwer wieder zurückkommen. Und
dann versuche ich, mir vorzustellen, was geschieht, wenn
während des Betriebes der Segelboote eine Flaute eintritt
und die Segler sich mit Hilfe ihrer Segel nicht fortbewegen
können;
(Abg. Tromp: Paddeln!)
dies würde vermutlich zur Folge haben, daß in ganz enormem
Maße für die Zukunft Hilfsdienste zu leisten sein
werden, es sei denn, man bringt das Problem auf den
Nenner, daß man, um das Problem endgültig zu lösen, ln
diesem Falle den Bootseignern empfiehlt, die Boote einfach
umzukippen.
Ein anderer Punkt aber scheint mir noch nicht hinreichend
genug angesprochen zu sein: Der Senat von
Berlin hat in seiner Berlin-Werbung nicht nur sehr nachdrücklich
auf den Freizeitwert dieser Stadt hingewiesen,
sondern er hat öffentliche Veranstaltungen, die auch mit
dem Betrieb von Motorbooten Zusammenhängen, gefördert,
und er hat darüber hinaus ja nicht unerheblich dazu beigetragen,
daß die entsprechende Messe, auf der in Berlin
solche Boote vorgestellt, angepriesen und verkauft worden
sind, auch tatsächlich ihren Absatz bei ihren Kunden
erzielt hat; und ich weiß aus eigener Erfahrung, daß es
viele Berliner gibt, die sich zwar keinen Urlaub leisten,
aber ihr ganzes Geld in solche Boote hineingesteckt haben.
Ich meine, hier wird eine ganz moralische Frage aufgeworfen,
die Frage nämlich, welchen Vertrauensschutz der
Bürger von einer Regierung erwarten kann, die bis zu
einem bestimmten Zeitpunkt ihn sozusagen noch dazu
ermuntert, sein Geld in solche Vorhaben zu stecken, und
der dann plötzlich von einem Tag zum anderen Tag hinnehmen
muß, daß ein Verbot eintritt. Wenn solche Maßnahmen
wirklich beabsichtigt worden wären, und wenn sie
wirklich das angemessene Mittel wären, dann hätte man
zumindest erwarten müssen, daß solche Regelungen langfristig
in Kraft treten, damit der einzelne Bürger die Möglichkeit
hat, sich darauf vorzubereiten. Das, was im Augenblick
auf diesem Gebiete geschieht, verletzt den Grundsatz
des Vertrauensschutzes und ist damit moralisch einfach
beanstandens wert.
Was mich aber eben doch an diesem ganzen Vorgang
besonders bestürzt hat, ist die Tatsache — wir alle lesen
ja Zeitungsberichte auch über diesen Vorgang, und nirgendwo
habe ich insoweit ein Dementi gefunden —, daß
offensichtlich der Senator für Bau- und Wohnungswesen
selbst erhebliche Rechtsbedenken gegen die Meinung, die
von der überwiegenden Mehrheit seiner Fraktion getragen
worden ist, vorgebracht hat. Diese Rechtsbedenken sind ja
nun nicht ohne weiteres ausgeräumt mit dem, was hier als
neue Verordnung angekündigt wird. Für bestürzend halte
ich es, daß eine Landesregierung oder ein einzelner Minister
sich auf den Druck einer Fraktion hin entschließt, eine
solche Maßnahme zu treffen und Verordnungen aufgrund
gesetzlicher Ermächtigungen zu erlassen, ohne daß vorher
auch nur hinreichend Gelegenheit bestand, das ganze Parlament
mit diesem Problem vertraut zu machen. Ich halte
es für unerträglich für die Entwicklung in unserem demokratischen
Staat, wenn ein Minister gegen den eigenen
Sachverstand, aufgrund politischen Druckes seiner Fraktion,
sich zu solchen Maßnahmen entschließt.
(Abg. Dr. Haus: Das ist doch nicht richtig!—
Beifall bei der CDU und der F.D.P.)
Stellv. Präsident Lorenz: Das Wort hat der Abgeordnete
Königstein.
1889