Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode
51. Sitzung vom 24. Mai 1973
1864
D-Mark, macht es erforderlich, neben einer Aufstockung
der Kreditmarktmittel um 95 Mio DM auch vom Gesamtvolumen
des Haushalts etwas abzustreichen, und zwar eine
Kürzung der Ausgaben um 50 Mio DM. Dabei sei erwähnt,
daß 40 Mio DM von der Hauptverwaltung und nur
10 Mio DM bei den Bezirken gekürzt werden sollen.
Diesen vom Senat vorgeschlagenen Kürzungen ist der
Hauptausschuß aber nicht in allen Fällen gefolgt. Der
Ausschuß hat zwar am Volumen dieser Kürzungen nichts
geändert, wohl aber die Akzente etwas anders gesetzt, well
er der Meinung war, daß insbesondere für fürsorgerische
Bereiche die finanziellen Möglichkeiten nicht eingeengt
werden sollten. So hat der Senat u. a. vorgeschlagen, die
Ansätze für Erholungsreisen, für die Familienerholung und
für die vorbeugende Gesundheitshilfe um insgesamt rund
620 000 DM zu kürzen, den größten Teil davon im Haushalt
der Bezirke. Hier waren alle drei Fraktionen im Hauptausschuß
sich einig darin, diese Beträge nicht zu kürzen,
und man war sich ebenso darin einig, entsprechende Abstriche
an anderer Stelle vorzunehmen. Das Ergebnis dieser
Umschichtung finden Sie in der Drucksache 6/918, und zwar
im wesentlichen bezogen auf zwei Positionen. Einmal handelt
es sich um den Zuschuß an die Freie Universität für
konsumtive Zwecke, der nach Meinung des Ausschusses,
gemessen an dem Gesamtansatz von rund 415 Mio DM,
r.'ch eine weitere geringfügige, sogar sachlich begründete
Kürzung um 262 000 DM verträgt, und zum anderen ist
betroffen der Ansatz zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur
im Haushalt des Senators für Wirtschaft mit einer
zusätzlichen Minusrate von 300 000 DM.
Insbesondere im zuletzt genannten Fall hat der Ausschuß
sich davon überzeugt, daß die Maßnahmen selbst
dadurch nicht eingeschränkt werden müssen, zumal diese
Etatposition noch mit einer Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 7,6 Mio DM versehen ist, die es ermöglicht,
längerfristige Dispositionen auf diesem Gebiet einzuleiten.
Es hat in der Ausschußberatung aber auch Punkte gegeben,
über die ein Einvernehmen nicht erzielt werden
konnte. So hatte beispielsweise die CDU-Fraktion beantragt,
die im Grundschul- und Gymnasialbereich vom
Senat vorgeschlagenen Kürzungen für Schul- und Hausgeräte
von insgesamt 163 000 DM nicht zu akzeptieren
mit der Begründung, daß es den Reformbemühungen auf
dem Bildungssektor widersprechen würde, wenn an dieser
Stelle Abstriche vorgenommen würden. Es geht hier in der
Tat darum, daß lediglich einige Ersatzbeschaffungen etwas
aufgeschoben werden müssen. Selbst die Schulverwaltung
hat anerkannt, daß sie mit diesem Nachtragshaushaltsplan,
was Kürzungen anbetrilft, sehr schonend behandelt worden
ist und es ihr auch möglich sein werde, diese Kürzung ohne
besondere Einbrüche in das Beschaffungsprogramm im
Rahmen der Haushaltswirtschaft zu verkraften. Unter diesen
Umständen ist der CDU-Antrag von der Ausschußmehrheit
abgelehnt worden.
Ein Antrag der CDU-Fraktion, statt dessen die Mittel
für die Berlin-Informationen im Haushaltsplan der Senatskanzlei
zu kürzen, ist ebenfalls der Ablehnung verfallen.
Neben diesen Veränderungen am Zahlenwerk schlägt
Ihnen der Hauptausschuß auch eine Ergänzung zum Gesetzestext
vor: Mit einem neuen § 3 soll der Senat ermächtigt
werden, als Übergangsregelung zur Abdeckung steigender
Schülerzahlen sowie zur Senkung der Frequenzen in
den Anfangsklassen der Grundschule bis zu insgesamt 542
Lehrerstellen frühestens zum 1. August 1973 neu zu schaffen.
Diese Stellen sollen dann wieder wegfallen, wenn entsprechende
Stellen in den Haushaltsplan aufgenommen
worden sind. Diese Frage hat bereits in der I. Lesung durch
eine entsprechende Ankündigung des Senators für Finanzen
eine Rolle gespielt. Insoweit hat der Hauptausschuß mit
seinem Beschluß, der einstimmig gefaßt worden ist, daraus
jetzt die Konsequenzen gezogen.
Die beiden Oppositionsfraktionen haben dem Nachtragshaushaltsplan
in seiner Gesamtheit nicht zugestimmt.
Wir müssen mit diesem Ersten Nachtragshaushaltsplan,
einem gewissen Zwang folgend, unser Etatvolumen neu
festsetzen. Sicher aber dürfen wir davon ausgehen, daß wir
das Beste daraus gemacht haben und im Ergebnis nicht
daran gehindert sind, unsere ursprünglichen Zielsetzungen
zu erreichen, zumal auch noch einige Zusagen des Bundes
im Hintergrund stehen, hier und da zu helfen, sofern der
Haushaltsvollzug das erforderlich machen sollte.
Trotz allem haben wir sehr wohl Veranlassung, dem Bund
auch diesmal wieder für seine Finanzierungszusage zu
danken. Mit dieser Schlußbemerkung, meine Damen und
Herren, darf ich Sie bitten, dem Ersten Nachtragshaushaltsplan
1973 mit den Änderungsbeschlüssen des Hauptausschusses
Ihre Zustimmung zu geben. — Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Präsident Sickert: Meine Damen und Herren! Ich eröffne
die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung
der vier Paragraphen miteinander zu verbinden. — Ich
höre keinen Widerspruch. Wir werden so verfahren.
Ich rufe auf die §§ 1 bis 4, die Überschrift und die Einleitung
im Wortlaut der Vorlage, Drucksache 6/875, unter
Berücksichtigung der Beschlußempfehlung des Hauptausschusses,
Drucksache 6/918. Hierzu liegt Ihnen bereits
fotokopiert ein Abänderungsantrag der CDU-Fraktion vor.
Der dem Gesetz in der Drs. 6/875 als Anlage beigefügte
erste Nachtragshaushaltsplan zum Haushaltsplan
von Berlin für das Rechnungsjahr 1973 wird
wie folgt geändert:
1. HA 03 00 — Senatskanzlei —
Zur Hst 531 02 — Berlin-Informationen — wird
der Betrag in der Spalte „Neuer Ansatz 1973“
von 8 200 000,— DM auf 8 036 400,— DM
(—163 600 — DM) festgesetzt.
2. HA 37 30 — Grundschulen —
Zur Hst 515 07 G — Schul- und Hausgerät —
wird der Betrag in der Spalte „Ansatz 1973 —
Insgesamt" von 2 009 000,— DM auf 2 109 000,—
D-Mark (+ 100 000,— DM) festgesetzt.
3. HA 37 33 — Gymnasien —
Zur Hst 515 07 G — Schul- und Hausgerät —
wird der Betrag in der Spalte „Ansatz 1973 —
Insgesamt“ von 1 236 600,— DM auf 1 300 200,—
D-Mark (+ 63 600,— DM) festgesetzt.
Das Wort hat der Abgeordnete Diepgen.
Diepgen (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Der Herr Berichterstatter hat hier bereits dargelegt,
daß es in einer Reihe von Punkten im Hauptausschuß
zu einvernehmlichen Änderungen des Nachtragshaushaltes
1973 gekommen ist. Er hat auch dargelegt,
daß die Oppositionsfraktionen diesem Nachtragshaushalt
aus grundsätzlichen Erwägungen ihre Zustimmung nicht
gegeben haben. Bereits in der I. Lesung in diesem Hause
hat mein Kollege Mendel die grundsätzlichen Bedenken
hier vorgetragen, und wir haben deutlich gemacht, daß es
sich bei diesem Ersten Nachtragshaushalt um ein Stückwerk
handelt, weil eine Reihe von notwendigen Veränderungen,
die jetzt schon sichtbar ist, nicht berücksichtigt
ist.
Wir haben hier durch den Herrn Kollegen Mendel deutlich
gemacht, daß allein durch die Kürzung der Bundeshilfe
ein Nachtragshaushalt der vorgelegten Form nicht notwendig
ist, weil Einsparungen auch nach Kenntnisnahme
durch das Abgeordnetenhaus durchaus ohne einen solchen