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Volume Nr. 48, 05.04.73

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1973, 6. Wahlperiode, Band III, 43.-65. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode 
48. Sitzung vom 8. April 1973 
1763 
gebracht worden. Eine Entscheidung hatten wir daher 
nicht zu fällen, und es erscheint wohl auch nicht sinnvoll, 
irgendwo eine Grenze der Darlehnshöhe zu ziehen. 
Den zunächst unterbreiteten Änderungsantrag der SPD- 
Fraktion, in § 3 Abs. 2, in dem Satz: „Sie“ — die Konzes 
sion — „kann unter Auflagen erteilt werden...“ dieses 
„kann“ durch ein „ist“ zu ersetzen, haben wir im Innen 
ausschuß nicht weiter verfolgt. Der Antrag wurde auch 
nicht mehr aufrechterhalten. Sonst hätte nämlich jede 
Konzession, auch wenn man gar keine Auflagen hätte 
machen wollen, doch noch irgendeine Anstandsauflage ent 
halten, weil das Gesetz es so gefordert hätte. 
Zu § 5: Durch die Einführung des Wortes „auch“ in § 5 
Abs. 5 wurde sichergestellt, daß ln der vom Senat zu erlas 
senden Rechtsverordnung über die Spielordnung auch die 
Teilnahme am Spiel von angemessenen Einkommens- und 
Vermögensverhältnissen abhängig gemacht werden kann. 
Um an dem erheblichen Einkommen des Tronc, das sich 
teilweise — wie Untersuchungen ergeben haben — auf bis 
zu 35 % des Bruttospielertrages belaufen kann, teilhaben 
zu können, ist durch die Neufassung des Abs. 2 in § 5 be 
stimmt worden, daß der Senat durch Rechtsverordnung die 
Verwendung eines gewissen Teiles dieser Einnahme für 
gemeinnützige Zwecke festlegen kann. 
Die | § 8 bis 10 sind gestrichen worden bei unseren Be 
ratungen, weil der Innenausschuß mehrheitlich keinen Bei 
rat installiert wissen wollte. — Und nun abschließend zu 
§ 10 der neuen Fassung: Die Änderung dieser Vorschrift 
dahin, das Gesetz erst sechs Monate nach der Verkündung 
im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft treten 
zu lassen, erfolgte, um dem Senat eine ausreichende Zeit 
für die Konzessionsvergabe zu geben. Der Vollständigkeit 
halber wäre noch zu erwähnen, daß ein von der CDU- 
Fraktion zunächst gestellter Änderungsantrag zu § 3 Abs. 3, 
anstelle des Konzessionszeitraums von 15 Jahren einen von 
zehn Jahren vorzusehen mit der Optionsmöglichkeit für 
weitere zehn Jahre, nicht wieder eingebracht wurde, weil 
nach Aussage der Innenverwaltung diese 15 Jahre eine 
Mindestzeit sind und etwa In einem Gespräch den beiden 
Vertragspartnern — dem Senat und dem Konzessionsneh 
mer — bei Anbietung sehr hoher Investitionen der Senat 
durchaus in der Lage wäre, auf einen längeren Zeitraum als 
15 Jahre abzuschließen. 
Und nun, meine Damen und Herren, darf ich Sie bitten, 
unserer Beschlußempfehlung zu folgen, damit neben den 
Roulettfarben rouge et nolr nun auch noch das grüne Licht 
des Gesetzgebers kommt. — Ich danke Ihnen. 
(Beifall) 
Stellv. Präsident Hoppe: Für den Hauptausschuß wird 
auf Berichterstattung verzichtet. Ich eröffne deshalb die 
II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der 14 Pa 
ragraphen miteinander zu verbinden. — Widerspruch er 
folgt nicht. Dann ist so beschlossen. 
Ich rufe auf die Paragraphen 1 bis 14, die Überschrift und 
die Einleitung im Wortlaut des Antrages der Fraktion der 
P.D.P., Drucksache 6/343, unter Berücksichtigung der Be 
schlußempfehlung des Ausschusses für Inneres, Drucksache 
6/845. Das Wort in der Beratung hat Herr Abgeordneter 
Zellermayer. 
(Zurufe von der SPD) 
Zellermayer (CDU): Herr Präsident! Meine sehr ver 
ehrten Damen und Herren! Der freundliche Beifall, der 
mich hier empfängt, beweist, daß Sie alle wissen, daß Ich 
zu den ursprünglichen Promotern dieser Idee gehört habe, 
obwohl — das muß ich sagen —, wenn ich mich recht er 
innere, vor ca. 20 Jahren Männer der unterschiedlichsten 
Politischen Couleur sich zu dieser Spielbank bekannten, 
u. a. auch der damalige Bürgermeister Kressmann, der sich 
auch für diese Spielbank erwärmte, und zwar unter dem 
Gesichtspunkt, daß, im Vergleich zu anderen Großstädten 
der Welt, Berlin Attraktionen brauchte, die damals nicht 
vorhanden waren, obwohl die Faszination von Wieder 
erlangung der Hauptstadtfunktion und Wiedervereinigung 
realisierbar erschien. Wenn heute — 20 Jahre später — 
diese Faszination nicht mehr vorhanden ist und die Wieder 
erlangung dieser Funktion ad calendas graecas — um nicht 
zu sagen: bis zum St. Nimmerleinstag — vertagt worden 
ist, empfiehlt es sich naturgemäß, der Stadt neue Leitvor 
stellungen zu geben. In den Leitvorstellungen des Berliner 
Senats hatte er auch festgestellt, daß die Entwicklung 
Berlins zu einer Kongreß- und Tagungsstadt in Zukunft 
vorrangig behandelt werden sollte. 
Wenn man sich diesem Gedanken nicht verschließt, ist die 
Errichtung einer Spielbank eine der notwendigen Facetten 
der Attraktionen, die eine solche Stadt braucht. Und wenn 
— was ich nicht bezweifle — heute mit Mehrheit über 
diesen Antrag positiv entschieden wird, dann muß man sich 
nur überlegen, wie man diese Chance bestmöglich ausnutzt. 
Was ich hier jetzt vortrage, kann natürlich in das Gesetz 
keinen Eingang finden, aber es sollte bei der Vergabe der 
Konzession doch mit berücksichtigt werden. Wir wissen 
alle, daß seit Jahren Versuche, in Berlin ein Revuetheater 
anzusiedeln, sich einfach nicht realisieren ließen, weil eine 
private Grundlage dafür nicht möglich ist. Ich könnte mir 
vorstellen, daß diese Spielbank in einem Vergnügungs 
center angesiedelt wird, das ähnlich wie damals das „Haus 
Vaterland" — wenn auch nicht in dieser Größe — dazu 
beitragen könnte, eine zusätzliche Attraktion für Berlin 
zu bilden. Und diese Kombination zwischen Revuetheater 
und Spielkasino ist ja keine Erfindung von mir, sondern 
wird überall auf der Welt mit großem Erfolg praktiziert, 
um so mehr, als das eine das andere befruchtet. 
Ein weiteres Wort vielleicht zu der Vergabe der Konzes 
sion. 
(Zurufe von der SPD: Ah!) 
Es werden sich wahrscheinlich sehr viele Gruppen um 
diese Konzession bemühen. Ich bin der Meinung, daß man 
alle seriösen Gruppen, nationale und internationale Grup 
pen, in eine neu zu gründende Aktiengesellschaft einbrin- 
gen sollte, damit eine breite finanzielle Basis dafür ge 
schaffen wird, weiter bin ich der Meinung, daß das Know- 
how, das diese Gruppe brauchen wird, auch dadurch 
vergrößert wird. Im übrigen hätte eine Aktiengesellschaft 
die Vorteile, daß das deutsche Aktienrecht alles berück 
sichtigt und Transparenz und Sicherheit gegeben wären. 
Darüber hinaus wäre auch die Möglichkeit gegeben, Ber 
liner, die sich an dieser Sache beteiligen wollen, sich durch 
Zeichnung von Anteilen an diesem Unternehmen beteiligen 
zu lassen, so daß das Gefühl, daß diese Spielbank nicht 
allein eine auswärtige, sondern eine Berliner Sache ist, ge 
stärkt werden könnte. 
Ein anderer Punkt ist die Frage des Standortes, und da 
kann man nur sagen, daß diese Spielbank naturgemäß 
nicht am Rande der Stadt angesiedelt werden dürfte, son 
dern 
(Unruhe — Glocke des Präsidenten) 
wahrscheinlich in der Nähe der City oder im Grunewald 
oder im Tiergarten. 
Stellv. Präsident Hoppe: Herr Zellermeyer, darf ich Sie 
einen Augenblick unterbrechen? — Meine Damen und 
Herren, wir hoffen ja, daß es in der Spielbank immer hei 
tere Spiele bleiben werden, deshalb ist ja Heiterkeit an 
gebracht, aber ich darf das doch nicht mit Unruhe ver 
wechseln. 
Zellermayer (CDU): Ich danke Ihnen, Herr Präsident! — 
Wenn man also diese Standortfrage sorgfältig prüft und 
sie prüft unter dem Gesichtspunkt, wie sie unter dem Ge 
sichtswinkel des Tourismus am besten zu realisieren wäre, 
dann glaube ich, daß der Abstand von der City zur Spiel 
bank nicht zu groß sein dürfte. Im übrigen hoffe ich, daß
	        
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