Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode
83. Sitzung vom 6. Juli 1972
1170
werden. Ich glaube, ich kann es mir ersparen, die einzelnen
Beamtengruppen hier aufzuzählen, die von der Maßnahme
erfaßt werden. Ich verweise hier auf die Begründung zur
Vorlage.
Der Ausschuß für Inneres hat in drei Sitzungen diese
Vorlage beraten. Ihren Niederschlag finden diese Beratun
gen in unserer Beschlußempfehlung zur Vorlage über Stel
lenumwandlungen, Drucksache 6/528.
Wie bereits bei den Beratungen des 8. LBesAG und den
entsprechenden Stellenumwandlungsvorlagen, sind bei den
Beratungen im Innenausschuß wieder die Vertreter der Ge
werkschaften und Berufsverbände gehört worden. Die Be
teiligung der Vertreter der Gewerkschaften und Berufsver
bände beschränkte sich jedoch nicht nur auf die Anhörung
nach § 60 LEG im Ausschuß, sondern die Gewerkschaften
und Berufsverbände und der Hauptpersonalrat waren be
reits im vorparlamentarischen Raum an der Erarbeitung
der Vorlage echt beteiligt. In den Erklärungen der Vertre
ter der Gewerkschaften und Berufsverbände vor dem
Innenausschuß ist dieses Verfahren als außerordentlich
positiv vermerkt worden.
Das heißt jedoch nicht, daß dieses Haus diese Vorlage
und ihre Verabschiedung nicht zu verantworten hat. Wir,
die wir für die Materie vorbereitend tätig waren, haben in
den Arbeitskreisen der Fraktionen und im Innenausschuß
gemäß den von uns aufgestellten Leitlinien über die Be
handlung von Stellenumwandlungen die Vorlage beraten.
Das Ergebnis dieser Beratungen finden Sie in unserer Be
schlußempfehlung, Drucksache 528.
Zur Vorlage selbst darf ich darauf verweisen, daß in der
Anlage 1 die auch von den Gewerkschaften als unstrittig
bezeichneten Fälle verzeichnet sind. Die Anlage 2 bein
haltet die Fälle, in denen zwischen Senat und Gewerk
schaften im vorparlamentarischen Raum keine Einigung
erzielt werden konnte. In der Beschlußempfehlung schlägt
der Ausschuß einstimmig die Ihnen vorgelegten Änderun
gen vor.
Die Änderungen betreffen insgesamt drei Stellenhebun
gen im Abschnitt 0520 — Verwaltungsbereich Polizeibe
hörde — und eine Stellenanhebung im Abschnitt 4200 —
Verwaltungsbereich Bauaufsichtsamt —. Für die übrigen
im sogenannten „Negativkatalog“ enthaltenen Stellen der
Verwaltungsbereiche Polizeibehörde, Feuerwehr, Bauauf
sicht, Hochbau- und Gartenbauamt sind die Hebungen ins
besondere an den bereits ausgefüllten Obergrenzen geschei
tert, bzw. gehören diese Stellen, wie im Bereich der Berliner
Entwässerungswerke, nicht zu einem Funktionsbereich, der
von der Verordnung zu § 5 des Bundesbesoldungsgesetzes
erfaßt wird.
Bei dieser Gelegenheit lassen Sie mich noch einmal dar
auf hinweisen, daß bei den Beratungen sowohl von den
Vertretern der Gewerkschaften aber auch von den Vertre
tern der einzelnen Ausschußfraktionen übereinstimmend
zum Ausdruck gebracht wurde, unbedingt zum Wegfall der
im Bundesbesoldungsgesetz enthaltenen Obergrenzen zu
kommen, um dem Dienstherm die Möglichkeit zu geben,
eine sachgerechte Dienstpostenbewertung durchzuführen.
(Abg. Baetge: Sehr richtig!)
Von der Fraktion der CDU ist insbesondere die Unüber
sichtlichkeit der Stellenumwandlungsvorlage sowie die Tat
sache, daß niemand die Ausfüllung der Obergrenzen, rele
vant auf die einzelnen Positionen bezogen, vernünftig er
klären könne, gerügt worden.
Der Innenausschuß ist daher der Meinung, daß wir
gemeinsam, Parlament, Verwaltung und auch Gewerkschaf
ten, bemüht bleiben sollten, zu einem leistungsgerechten,
besoldungsgerechten, analytischen Dienstpostenbewer
tungssystem zu kommen, weil das derzeit durch Bundes
recht vorgezeichnete System nur neue Ungerechtigkeiten
schafft.
Nun darf ich als Ergebnis unserer Beratungen vier Pro
tokollnotizen vortragen. In der Drucksache 6/451 finden Sie
auf Seite 15 unter e) — Vollzugsdienst der Schutzpolizei —
die lfd. Nrn. 5 und 6. Hier wird geregelt, daß von den 2. und
3. Zugführern 26 von der Besoldungsgruppe A 9 nach A10
aufsteigen, während 12 der 2. und 3. Zugführer in der Be
soldungsgruppe A 9 verbleiben.
Die Fraktion der CDU hatte sich in den Beratungen
dafür ausgesprochen, alle Zugführer von der Besoldungs
gruppe A 9 nach A10 anzuheben, und später den Antrag
mit der Prämisse zurückgezogen, daß sichergestellt werden
müsse, daß die in Besoldungsgruppe A 9 verbleibenden
Beamten in spätestens drei Jahren nach der Besoldungs
gruppe A10 gehoben würden.
Die Senatsverwaltung für Inneres hat dazu folgende Er
klärung zu Protokoll gegeben:
Die Anzahl der Eingangsstellen ist so gering, daß
eine Benachteiligrung der in der Eingangsstelle im
Exekutivdienst Tätigen im Vergleich zu der allge
meinen Verwaltung, bei der innerhalb desselben Zeit
raums mindestens eine Durchstufung nach Besol
dungsgruppe A10 erreicht ist, nicht erfolgt.
Die zweite Protokollnotiz erfolgte zum Abschnitt 0520,
Seite 16, lfd. Nr. 7 — Vollzugsdienst der Kriminalpolizei —:
Dieses von den Gewerkschaften vorgebrachte laufbahn-
rechtliche Problem ist in diesem Zusammenhang nicht lös
bar. Der Ausschuß hat in einer Protokollnotiz festgestellt,
daß er davon ausgehe, daß die von der Innenverwaltung
zugesagten Vorschläge zur Lösung dieses Problems bald
möglichst realisiert würden.
Die dritte Protokollnotiz bezieht sich auf das in der Vor
lage 6/451 auf Seite 16 unter g) — Vollzugsdienst der
Feuerwehr — enthaltene Problem der Anpassung der Stel
lenverhältnisse im mittleren Dienst an die des Vollzugs
dienstes der Schutzpolizei vom 1.1.1972 an. Die Diskussion
im Ausschuß ergab, daß die vorgeschlagenen Verbesserun
gen in den Entwurf des Stellenplans 1973 eingearbeitet
werden sollten. Wir haben daher folgendes zu Protokoll
notiert:
Der Ausschuß geht davon aus, daß in die Senats
vorlage die bereits in der Vorlage der Innenverwal
tung eingearbeiteten vorgeschlagenen Verbesserun
gen des Stellenplans 1973 eingearbeitet werden.
Die vierte Protokollnotiz bezieht sich auf den auf Seite 17
unter j) — Bau-, gartenbau- und vermessungstechnischer
Verwaltungsdienst — in lfd. Nr. 13 ausgewiesenen Verwal
tungsbereich „Berliner Entwässerungswerke“.
In den Diskussionen im Ausschuß ergab sich, daß es sich
bei den unter dieser lfd. Nr. 13 enthaltenen Stellen um
Stellen handelt, die ursprünglich schon in der Vorlage zum
Achten Besoldungsrechtsänderungsgesetz enthalten waren,
später aber mit dem Hinweis gestrichen wurden, sie in der
jetzt vorliegenden Rechtsverordnung berücksichtigen zu
wollen. Das ist aber nicht geschehen. Es wurde daher fol
gendes zu Protokoll notiert:
„Die Hebungen der Stellen des Leiters der technischen
Außenprüfung und des technischen Hauptsachbearbeiters
werden demnächst geregelt.“
Die Senatsverwaltung erklärte hierzu, daß eine Zusage,
dieses Problem demnächst zu regeln, hier nicht gemacht
werden könne, da diese Stellen nicht zu einem Funktions
bereich, der von der Rechtsverordnung zu § 5 des Bundes
besoldungsgesetzes erfaßt wird, gehören.
Abschließend darf ich für den Innenausschuß von dieser
Stelle aus einen herzlichen Dank sagen den beteiligten
Vertretern der Verwaltung und den Gewerkschaften für
ihre sehr umfangreiche und zeitraubende Arbeit im vor
parlamentarischen Raum und ihre Mitarbeit und Unter
stützung bei unseren Ausschußberatungen.
Namens des Innenausschusses bitte ich Sie, der Beschluß
empfehlung, Drucksache 6/528, zuzustimmen. — Ich danke
Ihnen.
(Beifall)
Stellv. Präsident Lorenz: Wird das Wort zur Bericht
erstattung auch für den Hauptausschuß gewünscht? —