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Volume Nr. 33, 06.07.72

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1972, 6. Wahlperiode, Band II, 22.-42. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode 
83. Sitzung vom 6. Juli 1972 
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werden. Ich glaube, ich kann es mir ersparen, die einzelnen 
Beamtengruppen hier aufzuzählen, die von der Maßnahme 
erfaßt werden. Ich verweise hier auf die Begründung zur 
Vorlage. 
Der Ausschuß für Inneres hat in drei Sitzungen diese 
Vorlage beraten. Ihren Niederschlag finden diese Beratun 
gen in unserer Beschlußempfehlung zur Vorlage über Stel 
lenumwandlungen, Drucksache 6/528. 
Wie bereits bei den Beratungen des 8. LBesAG und den 
entsprechenden Stellenumwandlungsvorlagen, sind bei den 
Beratungen im Innenausschuß wieder die Vertreter der Ge 
werkschaften und Berufsverbände gehört worden. Die Be 
teiligung der Vertreter der Gewerkschaften und Berufsver 
bände beschränkte sich jedoch nicht nur auf die Anhörung 
nach § 60 LEG im Ausschuß, sondern die Gewerkschaften 
und Berufsverbände und der Hauptpersonalrat waren be 
reits im vorparlamentarischen Raum an der Erarbeitung 
der Vorlage echt beteiligt. In den Erklärungen der Vertre 
ter der Gewerkschaften und Berufsverbände vor dem 
Innenausschuß ist dieses Verfahren als außerordentlich 
positiv vermerkt worden. 
Das heißt jedoch nicht, daß dieses Haus diese Vorlage 
und ihre Verabschiedung nicht zu verantworten hat. Wir, 
die wir für die Materie vorbereitend tätig waren, haben in 
den Arbeitskreisen der Fraktionen und im Innenausschuß 
gemäß den von uns aufgestellten Leitlinien über die Be 
handlung von Stellenumwandlungen die Vorlage beraten. 
Das Ergebnis dieser Beratungen finden Sie in unserer Be 
schlußempfehlung, Drucksache 528. 
Zur Vorlage selbst darf ich darauf verweisen, daß in der 
Anlage 1 die auch von den Gewerkschaften als unstrittig 
bezeichneten Fälle verzeichnet sind. Die Anlage 2 bein 
haltet die Fälle, in denen zwischen Senat und Gewerk 
schaften im vorparlamentarischen Raum keine Einigung 
erzielt werden konnte. In der Beschlußempfehlung schlägt 
der Ausschuß einstimmig die Ihnen vorgelegten Änderun 
gen vor. 
Die Änderungen betreffen insgesamt drei Stellenhebun 
gen im Abschnitt 0520 — Verwaltungsbereich Polizeibe 
hörde — und eine Stellenanhebung im Abschnitt 4200 — 
Verwaltungsbereich Bauaufsichtsamt —. Für die übrigen 
im sogenannten „Negativkatalog“ enthaltenen Stellen der 
Verwaltungsbereiche Polizeibehörde, Feuerwehr, Bauauf 
sicht, Hochbau- und Gartenbauamt sind die Hebungen ins 
besondere an den bereits ausgefüllten Obergrenzen geschei 
tert, bzw. gehören diese Stellen, wie im Bereich der Berliner 
Entwässerungswerke, nicht zu einem Funktionsbereich, der 
von der Verordnung zu § 5 des Bundesbesoldungsgesetzes 
erfaßt wird. 
Bei dieser Gelegenheit lassen Sie mich noch einmal dar 
auf hinweisen, daß bei den Beratungen sowohl von den 
Vertretern der Gewerkschaften aber auch von den Vertre 
tern der einzelnen Ausschußfraktionen übereinstimmend 
zum Ausdruck gebracht wurde, unbedingt zum Wegfall der 
im Bundesbesoldungsgesetz enthaltenen Obergrenzen zu 
kommen, um dem Dienstherm die Möglichkeit zu geben, 
eine sachgerechte Dienstpostenbewertung durchzuführen. 
(Abg. Baetge: Sehr richtig!) 
Von der Fraktion der CDU ist insbesondere die Unüber 
sichtlichkeit der Stellenumwandlungsvorlage sowie die Tat 
sache, daß niemand die Ausfüllung der Obergrenzen, rele 
vant auf die einzelnen Positionen bezogen, vernünftig er 
klären könne, gerügt worden. 
Der Innenausschuß ist daher der Meinung, daß wir 
gemeinsam, Parlament, Verwaltung und auch Gewerkschaf 
ten, bemüht bleiben sollten, zu einem leistungsgerechten, 
besoldungsgerechten, analytischen Dienstpostenbewer 
tungssystem zu kommen, weil das derzeit durch Bundes 
recht vorgezeichnete System nur neue Ungerechtigkeiten 
schafft. 
Nun darf ich als Ergebnis unserer Beratungen vier Pro 
tokollnotizen vortragen. In der Drucksache 6/451 finden Sie 
auf Seite 15 unter e) — Vollzugsdienst der Schutzpolizei — 
die lfd. Nrn. 5 und 6. Hier wird geregelt, daß von den 2. und 
3. Zugführern 26 von der Besoldungsgruppe A 9 nach A10 
aufsteigen, während 12 der 2. und 3. Zugführer in der Be 
soldungsgruppe A 9 verbleiben. 
Die Fraktion der CDU hatte sich in den Beratungen 
dafür ausgesprochen, alle Zugführer von der Besoldungs 
gruppe A 9 nach A10 anzuheben, und später den Antrag 
mit der Prämisse zurückgezogen, daß sichergestellt werden 
müsse, daß die in Besoldungsgruppe A 9 verbleibenden 
Beamten in spätestens drei Jahren nach der Besoldungs 
gruppe A10 gehoben würden. 
Die Senatsverwaltung für Inneres hat dazu folgende Er 
klärung zu Protokoll gegeben: 
Die Anzahl der Eingangsstellen ist so gering, daß 
eine Benachteiligrung der in der Eingangsstelle im 
Exekutivdienst Tätigen im Vergleich zu der allge 
meinen Verwaltung, bei der innerhalb desselben Zeit 
raums mindestens eine Durchstufung nach Besol 
dungsgruppe A10 erreicht ist, nicht erfolgt. 
Die zweite Protokollnotiz erfolgte zum Abschnitt 0520, 
Seite 16, lfd. Nr. 7 — Vollzugsdienst der Kriminalpolizei —: 
Dieses von den Gewerkschaften vorgebrachte laufbahn- 
rechtliche Problem ist in diesem Zusammenhang nicht lös 
bar. Der Ausschuß hat in einer Protokollnotiz festgestellt, 
daß er davon ausgehe, daß die von der Innenverwaltung 
zugesagten Vorschläge zur Lösung dieses Problems bald 
möglichst realisiert würden. 
Die dritte Protokollnotiz bezieht sich auf das in der Vor 
lage 6/451 auf Seite 16 unter g) — Vollzugsdienst der 
Feuerwehr — enthaltene Problem der Anpassung der Stel 
lenverhältnisse im mittleren Dienst an die des Vollzugs 
dienstes der Schutzpolizei vom 1.1.1972 an. Die Diskussion 
im Ausschuß ergab, daß die vorgeschlagenen Verbesserun 
gen in den Entwurf des Stellenplans 1973 eingearbeitet 
werden sollten. Wir haben daher folgendes zu Protokoll 
notiert: 
Der Ausschuß geht davon aus, daß in die Senats 
vorlage die bereits in der Vorlage der Innenverwal 
tung eingearbeiteten vorgeschlagenen Verbesserun 
gen des Stellenplans 1973 eingearbeitet werden. 
Die vierte Protokollnotiz bezieht sich auf den auf Seite 17 
unter j) — Bau-, gartenbau- und vermessungstechnischer 
Verwaltungsdienst — in lfd. Nr. 13 ausgewiesenen Verwal 
tungsbereich „Berliner Entwässerungswerke“. 
In den Diskussionen im Ausschuß ergab sich, daß es sich 
bei den unter dieser lfd. Nr. 13 enthaltenen Stellen um 
Stellen handelt, die ursprünglich schon in der Vorlage zum 
Achten Besoldungsrechtsänderungsgesetz enthalten waren, 
später aber mit dem Hinweis gestrichen wurden, sie in der 
jetzt vorliegenden Rechtsverordnung berücksichtigen zu 
wollen. Das ist aber nicht geschehen. Es wurde daher fol 
gendes zu Protokoll notiert: 
„Die Hebungen der Stellen des Leiters der technischen 
Außenprüfung und des technischen Hauptsachbearbeiters 
werden demnächst geregelt.“ 
Die Senatsverwaltung erklärte hierzu, daß eine Zusage, 
dieses Problem demnächst zu regeln, hier nicht gemacht 
werden könne, da diese Stellen nicht zu einem Funktions 
bereich, der von der Rechtsverordnung zu § 5 des Bundes 
besoldungsgesetzes erfaßt wird, gehören. 
Abschließend darf ich für den Innenausschuß von dieser 
Stelle aus einen herzlichen Dank sagen den beteiligten 
Vertretern der Verwaltung und den Gewerkschaften für 
ihre sehr umfangreiche und zeitraubende Arbeit im vor 
parlamentarischen Raum und ihre Mitarbeit und Unter 
stützung bei unseren Ausschußberatungen. 
Namens des Innenausschusses bitte ich Sie, der Beschluß 
empfehlung, Drucksache 6/528, zuzustimmen. — Ich danke 
Ihnen. 
(Beifall) 
Stellv. Präsident Lorenz: Wird das Wort zur Bericht 
erstattung auch für den Hauptausschuß gewünscht? —
	        
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