Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode
28. Sitzung vom 27. April 1972
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nicht durchführbar. Im X-Fall, bei dem Wert auf lohn
intensive Arbeit gelegt werden muß, ist auch heute noch
der 24 cm dicke Stein für Innenwände ein vollwertiges Bau
element.
2. Für Wohnungsaußenwände wird seit Oktober 1962 ein
Wärmedurchlaßwiderstand gefordert, der dem einer min
destens eineinhalb Steine dicken beiderseits verputzten
Vollziegel wand entspricht. Der 24 cm dicke Hohlblockstein
mit einer Rohwichte von 1,6 erreicht den Mindestwärme
dämmwert von 0,58 m2h°/kcal nicht. Auf die Bevorratungs
bestände hat diese Anordnung nur geringe Auswirkungen
im übrigen gehabt, da 30 cm dicke Steine für Außenwände
vorhanden waren. Die Bestände waren mit einem Anteil
von 25 % an 30-cm-Steinen und 75 % an 24 cm dicken Stei
nen angelegt worden. Dieses Verhältnis entsprach etwa dem
Anteil an Wohnungsaußen- und -Innenwänden.
Bis August 1968 wurde der ursprüngliche Bestand von
7.5 Millionen Hohlblocksteinen 24 cm dick auf unter 4 Millio
nen Stück abgebaut. Dabei wurden für eine Teilmenge von
1.6 Millionen auch zur Erfüllung des Bevorratungspro
gramms 1,3 Millionen 30-cm-Steine als Ersatz eingelagert.
Beim Austausch der 24-cm- gegen 30-cm-Steine wurde den
die Austauschaktion durchführenden Betonwerken nur der
Differenzbetrag zwischen den beiden Steinsorten vergütet.
Berlin trug dabei selbstverständlich die Transportkosten.
Welche preislichen Auswirkungen der neuen Vorschriften
auf die Baukosten in bezug auf den Materialanteil für
Wandelemente ergäben sich daraus? — Die reinen Bau
kosten einer Wohnung betrugen 1962, dem Jahr der Ein
führung der neuen DIN-Vorschrift, im Mittel etwa 24 000
DM. — Das waren noch Zeiten. — Für eine Wohnung
wurden seinerzeit etwa 840 Hohlblocksteine benötigt. Setzt
man den ungünstigsten Fall voraus, daß sowohl für die
Außen- als auch für die Innenwände nur 24 cm dicke
Steine verwendet werden konnten, so betrugen die Mehr
kosten bei einem Ab-Werk-Preis von je 1000 Stück 30-cm-
Steine mit einer Druckfestigkeit von 50 kilopond/cm2 1130,—
DM und die gleiche Menge 24-cm-Steine mit gleicher Druck
festigkeit 925 DM oder 205 DM je 1000 Steine oder 172,20
DM je Wohneinheit.
Abschließend darf ich — für die Frage der Steine im Ein
vernehmen mit meinem Kollegen Schwedler — noch darauf
hinweisen, daß die Darlegung in Punkt 22 des Berichtes des
Rechnungshofs unrichtig ist. Ob er sich Unrichtigkeiten
erlauben darf, stelle ich dahin. Die von meiner Verwaltung
zu einem Sonderpreis abgegegebenen Steine hatten nicht
den Einstandswert von 855 bis 1130 DM je 1000 Steine, son
dern solchen von 570 DM bis 855 DM je 1000 Stück.
Und nun. meine Damen und Herren, komme ich zur Auf
lösung der Holzlager. In Anpassung an die seit Jahren be
triebene Reduzierung der Braunkohlenbestände stand die
Verwaltung im Jahre 1970 vor der Notwendigkeit, entspre
chend dem rückläufigen Jahresverbrauch auch die Bevor
ratungsbestände an Brennholz abzubauen. Das haben wir
als Notwendigkeit empfunden, obwohl es natürlich sehr viel
einfacher gewesen wäre, alles liegen zu lassen. Dann wäre
gar nichts passiert, und es hätte gar keine Beanstandung
gegeben. Aber das kommt nicht in Frage.
Vorweg ist auf die Beanstandung des Rechnungshofs,
es sei vor dem Verkauf der bevorrateten Lager weder eine
Ausschreibung vorgenommen noch auf andere Weise ver
sucht worden, sich ernsthaft um Konkurrenzangebote zu
bemühen, einzugehen. Bereits an anderer Stelle früher habe
ich ja in den allgemeinen Formulierungen dargelegt, daß
ein zwingender Grund für eine öffentliche Ausschreibung
für den Bearbeiter nicht bestand. Dies gilt auch für die Ver
wertung der Holzlager, wenn man eine besondere Markt
lage annahm — und wahrhaftig, diese besondere Markt
lage konnte man annehmen — und wenn auch bekannt war,
welche potentiellen Interessenten für die Abnahme von
Brennholz in Frage gekommen waren. In einem Schrei
ben vom 17. November 1970 hatte sich die Firma K. für die
aufzulösenden Holzmengen aus der Bevorratung interes
siert und um Mitteilung eines Gesprächstermins gebeten.
Auf dieses Schreiben hin vereinbarte die Verwaltung für
ein Gespräch den Termin am 22. Dezember 1970, der von
der Firma ohne jede Erklärung nicht wahrgenommen wur
de. Das kann die Firma tun, das passiert ja sehr oft, nur der
Verwaltung darf das nicht passieren. Aber, das ist ja völlig
korrekt verlaufen. Im Januar 1971, das heißt also etwa
14 Tage später, fragte der Bearbeiter einen zufällig im
Dienstgebäude anwesenden Angestellten der Firma K., war
um der vereinbarte Termin weder wahrgenommen noch ver
schoben worden sei. Der Angestellte der Firma K. bemerkte
dazu, daß die Firma K. wegen des milden Wetters kein In
teresse an der Abnahme von Brennholz habe. Darauf führte
die Verwaltung Verkaufsverhandlungen mit der Firma St.,
und diese Verhandlungen führten dann zum Verkauf der
Holzlager T und J.
Zu den Ausführungen des Rechnungshofs, die Firma K.
habe nichts von dem Verkauf des fünf Jahre alten Holzes
— eines Teilpostens von etwa 6916 rm — im Lager J ge
wußt, ist zu bemerken, daß der Verwaltung aufgrund
ihrer Kenntnis der Marktlage bekannt war, daß ein Be
darf an Bevorratungshoiz nicht bestand. Der Holzhandel
verfügte im Winter 1970/71 über Bestände, die wider Er
warten nicht absetzbar waren, weil die Nachfrage gering
war. Der Bearbeiter konnte aufgrund des Desinteresses der
Firma K. — nicht eingehaltener Gesprächstermin und zwei
Anfragen im Januar 1971 — von einer erneuten Beteili
gung der Firma K. bei der Verwertung der Holzlager ab-
sehen und sah auch keinen Anlaß, mit weiteren Firmen
oder mit der Fachorganisation über mögliche höhere Ver
kaufspreise zu verhandeln. Zu dieser Annahme konnte man
um so mehr gelangen, als die Firma K. in einem späteren
Schreiben Vota 11. März 1971 ebenfalls zum Ausdruck
brachte, daß die in Aussicht genommenen Bevorratungs
lager wegen qualitativer Bedenken und mangelnder Absatz
möglichkeit nicht ohne weiteres verkäuflich seien. Das hat
sich ja inzwischen auch bei dem Abnehmer St. herausge
stellt. Aufgrund der Beschwerden, nicht am Verkauf des
Holzes beteiligt worden zu sein, habe ich selbst zwei Firmen
angerufen und ihnen mehrere tausend Raummeter — ich
habe ihnen praktisch gesagt: jede Menge — angeboten.
(Zuruf von der Zuschauertribüne: Das ist nicht wahr!
Für 50 Mark haben Sie sie angeboten!)
Stellv. Präsident Lorenz: Seiten Sie bitte ruhig dort hin
ten, Stellungnahmen und Zwischenrufe von der Zuschauer
tribüne sind nicht gestattet. Wenn das noch mal passiert,
muß ich Sie hinausweisen.
Dr. König, Senator für Wirtschaft; Ich habe — um das
nochmal zu wiederholen, da das die Erregung eines Be
suchers hier hervorruft — selbst — ich berufe mich also
jetzt nicht auf Mitarbeiter; ich habe das hier schon einmal
gesagt — zwei Firmen aufgrund von eingegangenen Briefen
angerufen und habe ihnen mehrere tausend Raummeter
altes Holz, zum Beispiel 18 Jahre gelagertes Holz, zum
Preise von 30 DM — zu diesem Preise ist nämlich das Holz
an den anderen Holzhändler St., oder was für ein Händler er
auch ist, abgegeben worden — angeboten. Dem ersten Händ
ler, dem ich das anbot, verschlug das Angebot die Sprache.
Der zweite wollte nur das Holz haben, das bereits an St.
verkauft war, und hat sofort die schönsten Beleidigungen
an Politiker und Verwaltung losgelassen. Ich habe das Ge
spräch als beendet erklärt und dies später ln einem Brief
noch einmal ausdrücklich bestätigt.
Der Rechnungshof behauptet, daß wegen eines Angebots
einer Firma, die glaubhaft versichert habe, die gesamte
Partie Holz der Lager T und J zu einem Preis von 40 DM
je rm zu übernehmen, damit bei der Auflösung der Holz