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Volume Nr. 28, 27.04.72

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1972, 6. Wahlperiode, Band II, 22.-42. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode 
28. Sitzung vom 27. April 1972 
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nicht durchführbar. Im X-Fall, bei dem Wert auf lohn 
intensive Arbeit gelegt werden muß, ist auch heute noch 
der 24 cm dicke Stein für Innenwände ein vollwertiges Bau 
element. 
2. Für Wohnungsaußenwände wird seit Oktober 1962 ein 
Wärmedurchlaßwiderstand gefordert, der dem einer min 
destens eineinhalb Steine dicken beiderseits verputzten 
Vollziegel wand entspricht. Der 24 cm dicke Hohlblockstein 
mit einer Rohwichte von 1,6 erreicht den Mindestwärme 
dämmwert von 0,58 m2h°/kcal nicht. Auf die Bevorratungs 
bestände hat diese Anordnung nur geringe Auswirkungen 
im übrigen gehabt, da 30 cm dicke Steine für Außenwände 
vorhanden waren. Die Bestände waren mit einem Anteil 
von 25 % an 30-cm-Steinen und 75 % an 24 cm dicken Stei 
nen angelegt worden. Dieses Verhältnis entsprach etwa dem 
Anteil an Wohnungsaußen- und -Innenwänden. 
Bis August 1968 wurde der ursprüngliche Bestand von 
7.5 Millionen Hohlblocksteinen 24 cm dick auf unter 4 Millio 
nen Stück abgebaut. Dabei wurden für eine Teilmenge von 
1.6 Millionen auch zur Erfüllung des Bevorratungspro 
gramms 1,3 Millionen 30-cm-Steine als Ersatz eingelagert. 
Beim Austausch der 24-cm- gegen 30-cm-Steine wurde den 
die Austauschaktion durchführenden Betonwerken nur der 
Differenzbetrag zwischen den beiden Steinsorten vergütet. 
Berlin trug dabei selbstverständlich die Transportkosten. 
Welche preislichen Auswirkungen der neuen Vorschriften 
auf die Baukosten in bezug auf den Materialanteil für 
Wandelemente ergäben sich daraus? — Die reinen Bau 
kosten einer Wohnung betrugen 1962, dem Jahr der Ein 
führung der neuen DIN-Vorschrift, im Mittel etwa 24 000 
DM. — Das waren noch Zeiten. — Für eine Wohnung 
wurden seinerzeit etwa 840 Hohlblocksteine benötigt. Setzt 
man den ungünstigsten Fall voraus, daß sowohl für die 
Außen- als auch für die Innenwände nur 24 cm dicke 
Steine verwendet werden konnten, so betrugen die Mehr 
kosten bei einem Ab-Werk-Preis von je 1000 Stück 30-cm- 
Steine mit einer Druckfestigkeit von 50 kilopond/cm2 1130,— 
DM und die gleiche Menge 24-cm-Steine mit gleicher Druck 
festigkeit 925 DM oder 205 DM je 1000 Steine oder 172,20 
DM je Wohneinheit. 
Abschließend darf ich — für die Frage der Steine im Ein 
vernehmen mit meinem Kollegen Schwedler — noch darauf 
hinweisen, daß die Darlegung in Punkt 22 des Berichtes des 
Rechnungshofs unrichtig ist. Ob er sich Unrichtigkeiten 
erlauben darf, stelle ich dahin. Die von meiner Verwaltung 
zu einem Sonderpreis abgegegebenen Steine hatten nicht 
den Einstandswert von 855 bis 1130 DM je 1000 Steine, son 
dern solchen von 570 DM bis 855 DM je 1000 Stück. 
Und nun. meine Damen und Herren, komme ich zur Auf 
lösung der Holzlager. In Anpassung an die seit Jahren be 
triebene Reduzierung der Braunkohlenbestände stand die 
Verwaltung im Jahre 1970 vor der Notwendigkeit, entspre 
chend dem rückläufigen Jahresverbrauch auch die Bevor 
ratungsbestände an Brennholz abzubauen. Das haben wir 
als Notwendigkeit empfunden, obwohl es natürlich sehr viel 
einfacher gewesen wäre, alles liegen zu lassen. Dann wäre 
gar nichts passiert, und es hätte gar keine Beanstandung 
gegeben. Aber das kommt nicht in Frage. 
Vorweg ist auf die Beanstandung des Rechnungshofs, 
es sei vor dem Verkauf der bevorrateten Lager weder eine 
Ausschreibung vorgenommen noch auf andere Weise ver 
sucht worden, sich ernsthaft um Konkurrenzangebote zu 
bemühen, einzugehen. Bereits an anderer Stelle früher habe 
ich ja in den allgemeinen Formulierungen dargelegt, daß 
ein zwingender Grund für eine öffentliche Ausschreibung 
für den Bearbeiter nicht bestand. Dies gilt auch für die Ver 
wertung der Holzlager, wenn man eine besondere Markt 
lage annahm — und wahrhaftig, diese besondere Markt 
lage konnte man annehmen — und wenn auch bekannt war, 
welche potentiellen Interessenten für die Abnahme von 
Brennholz in Frage gekommen waren. In einem Schrei 
ben vom 17. November 1970 hatte sich die Firma K. für die 
aufzulösenden Holzmengen aus der Bevorratung interes 
siert und um Mitteilung eines Gesprächstermins gebeten. 
Auf dieses Schreiben hin vereinbarte die Verwaltung für 
ein Gespräch den Termin am 22. Dezember 1970, der von 
der Firma ohne jede Erklärung nicht wahrgenommen wur 
de. Das kann die Firma tun, das passiert ja sehr oft, nur der 
Verwaltung darf das nicht passieren. Aber, das ist ja völlig 
korrekt verlaufen. Im Januar 1971, das heißt also etwa 
14 Tage später, fragte der Bearbeiter einen zufällig im 
Dienstgebäude anwesenden Angestellten der Firma K., war 
um der vereinbarte Termin weder wahrgenommen noch ver 
schoben worden sei. Der Angestellte der Firma K. bemerkte 
dazu, daß die Firma K. wegen des milden Wetters kein In 
teresse an der Abnahme von Brennholz habe. Darauf führte 
die Verwaltung Verkaufsverhandlungen mit der Firma St., 
und diese Verhandlungen führten dann zum Verkauf der 
Holzlager T und J. 
Zu den Ausführungen des Rechnungshofs, die Firma K. 
habe nichts von dem Verkauf des fünf Jahre alten Holzes 
— eines Teilpostens von etwa 6916 rm — im Lager J ge 
wußt, ist zu bemerken, daß der Verwaltung aufgrund 
ihrer Kenntnis der Marktlage bekannt war, daß ein Be 
darf an Bevorratungshoiz nicht bestand. Der Holzhandel 
verfügte im Winter 1970/71 über Bestände, die wider Er 
warten nicht absetzbar waren, weil die Nachfrage gering 
war. Der Bearbeiter konnte aufgrund des Desinteresses der 
Firma K. — nicht eingehaltener Gesprächstermin und zwei 
Anfragen im Januar 1971 — von einer erneuten Beteili 
gung der Firma K. bei der Verwertung der Holzlager ab- 
sehen und sah auch keinen Anlaß, mit weiteren Firmen 
oder mit der Fachorganisation über mögliche höhere Ver 
kaufspreise zu verhandeln. Zu dieser Annahme konnte man 
um so mehr gelangen, als die Firma K. in einem späteren 
Schreiben Vota 11. März 1971 ebenfalls zum Ausdruck 
brachte, daß die in Aussicht genommenen Bevorratungs 
lager wegen qualitativer Bedenken und mangelnder Absatz 
möglichkeit nicht ohne weiteres verkäuflich seien. Das hat 
sich ja inzwischen auch bei dem Abnehmer St. herausge 
stellt. Aufgrund der Beschwerden, nicht am Verkauf des 
Holzes beteiligt worden zu sein, habe ich selbst zwei Firmen 
angerufen und ihnen mehrere tausend Raummeter — ich 
habe ihnen praktisch gesagt: jede Menge — angeboten. 
(Zuruf von der Zuschauertribüne: Das ist nicht wahr! 
Für 50 Mark haben Sie sie angeboten!) 
Stellv. Präsident Lorenz: Seiten Sie bitte ruhig dort hin 
ten, Stellungnahmen und Zwischenrufe von der Zuschauer 
tribüne sind nicht gestattet. Wenn das noch mal passiert, 
muß ich Sie hinausweisen. 
Dr. König, Senator für Wirtschaft; Ich habe — um das 
nochmal zu wiederholen, da das die Erregung eines Be 
suchers hier hervorruft — selbst — ich berufe mich also 
jetzt nicht auf Mitarbeiter; ich habe das hier schon einmal 
gesagt — zwei Firmen aufgrund von eingegangenen Briefen 
angerufen und habe ihnen mehrere tausend Raummeter 
altes Holz, zum Beispiel 18 Jahre gelagertes Holz, zum 
Preise von 30 DM — zu diesem Preise ist nämlich das Holz 
an den anderen Holzhändler St., oder was für ein Händler er 
auch ist, abgegeben worden — angeboten. Dem ersten Händ 
ler, dem ich das anbot, verschlug das Angebot die Sprache. 
Der zweite wollte nur das Holz haben, das bereits an St. 
verkauft war, und hat sofort die schönsten Beleidigungen 
an Politiker und Verwaltung losgelassen. Ich habe das Ge 
spräch als beendet erklärt und dies später ln einem Brief 
noch einmal ausdrücklich bestätigt. 
Der Rechnungshof behauptet, daß wegen eines Angebots 
einer Firma, die glaubhaft versichert habe, die gesamte 
Partie Holz der Lager T und J zu einem Preis von 40 DM 
je rm zu übernehmen, damit bei der Auflösung der Holz
	        
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