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Volume Nr. 22, 20.01.72

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1972, 6. Wahlperiode, Band II, 22.-42. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode 
22. Sitzung vom 20. Januar 1972 
Präsident Sickert: Herr Senator Stein! 
Dr. Stein, Senator für Wissenschaft und Kunst; Herr 
Abgeordneter Luster, Sie können nicht davon ausgehen. Ich 
volite Sie nur beruhigen, falls Sie davon ausgehen sollten, 
laß dann immer noch jemand darüber wacht, daß daraus 
Ikein Schaden entstehen würde. 
(Beifall bei der SPD) 
Präsident Sickert: Eine weitere Zusatzfrage 
(geordneter Diepgen! 
Herr Ab- 
Dlepgen (CDU): Herr Senator! Können Sie dann dem 
iJlHaus vielleicht erklären, warum Sie die erste Frage vom 
[ Herrn Kollegen Luster bis jetzt immer noch nicht beantwor- 
: tet haben? 
Präsident Sickert: Herr Senator Stein! 
Dr. Stein, Senator für Wissenschaft und Kunst: Ich 
. glaube, mit großer Geduld alle Fragen beantwortet zu 
haben. 
(Abg. Stobbe: Sehr gut! — Vereinzelter Beifall 
bei der SPD) 
Präsident Sickert: Weitere Zusatzfragen liegen mir nicht 
vor. 
Das Wort hat der Abgeordnete von Kekule zu einer 
Mündlichen Anfrage über Sprengung der wissenschaftlichen 
Konferenz „Herrschaft und Krise“ in der FU. 
von Keknld (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat: Welchen Behinderungen und 
Gefährdungen waren die Teilnehmer der wissenschaftlichen 
Konferenz „Herrschaft und Krise“ an der FU, die am 
10. Januar 1972 begann, ausgesetzt ? 
Mit welchen Maßnahmen gedenkt der Senat künftig die 
Universität anzuhalten, für einen störungsfreien Verlauf 
internationaler Konferenzen an Berliner Hochschulen zu 
sorgen ? 
Präsident Sickert: Das Wort zur Beantwortung hat Herr 
Senator Stein. 
Dr. Stein, Senator für Wissenschaft und Kunst; Herr 
Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Frage 1: Die 
Konferenz „Herrschaft und Krise" wurde am Montag, dem 
10. Januar 1972, vormittags, offenbar von Angehörigen des 
Kommunistischen Studentenverbandes, abgekürzt KSV, 
nachhaltig gestört, so daß die Kongreßhalle als Ausweich 
quartier benutzt wurde. Am Nachmittag wurde ein erfolg 
reicher Versuch unternommen, die Veranstaltung im Audi 
max der Universität durchzuführen. Am Dienstag, dem 
11.1.1972 kam es vormittags zu Beginn der Veranstaltung, 
die wiederum im Audimax durchgeführt werden sollte, zu 
erheblichen Auseinandersetzungen, so daß ab 11 Uhr er 
neut die Kongreßhalle als Ausweichquartier benutzt wurde. 
Auch am Nachmittag des Dienstag fand die Veranstaltung 
ohne Störungen in der Kongreßhalle statt. Am Mittwoch, 
dem 12.1.1972, begann die Veranstaltung in der Kongreß 
halle um 10 Uhr. Da zwei Teilnehmer darauf bestanden, 
ihre Ausführungen im Universitätsbereich, notfalls auch 
unter schwierigen äußeren Bedingungen, zu machen, wurde 
die Veranstaltung um 11 Uhr ln das Otto-Suhr-Institut ver 
legt. Dort konnte sie einschließlich der Nachmittagsveran 
staltung zu Ende geführt werden. 
Der Senat wertet das Verhalten der Verantwortlichen in 
der Freien Universität und das der Kongreßteilnehmer sehr 
positiv. Er weist darauf hin, daß der Universitätspräsident 
imter Verzicht auf einen massiven Polizeieinsatz in der 
Universität alle Möglichkeiten wahrgenommen hat, um den 
Störern in geeigneter, betont hochschulpolitischer Weise 
entgegenzutreten. Er begrüßt insbesondere auch die mehr 
fachen, schließlich erfolgreichen Versuche, die Tagung 
trotz der Störungen im Universitätsbereich durchzusetzen. 
Was die Frage 2 betrifft: Da die Hochschulen an einer 
geordneten Durchführung ihrer Tagrungen selbst interes 
siert sind, gehe ich davon aus, daß es einer besonderen Auf 
forderung durch den Senat dazu nicht bedarf. Der Senat 
wird aber den Hochschulen jede zweckmäßige Hilfe gewäh 
ren, um internationale Tagungen störungsfrei durchzufüh 
ren. Ein allgemein gültiges Schema gibt es dafür nicht. Der 
Senat wird dann eingreifen, wenn die Hochschule die Auf 
gabe selbst nicht lösen kann, er wird nach Möglichkeit den 
Wünschen der Hochschule jeweils Rechnung tragen. Auch 
im vorliegenden Fall war dem Präsidenten der Freien Uni 
versität eine solche Hilfe zugesagt und bereitgestellt 
worden. 
Präsident Sickert: Wird das Wort zu einer Zusatzfrage 
gewünscht ? — Das ist nicht der Fall. 
Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Boroffka zu 
einer Mündlichen Anfrage über Berufungsverfahren im 
Zentralinstitut für soziale Medizin. 
Boroffka (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat: Ist das Berufungsverfahren 
am Zentralinstitut für soziale Medizin korrekt verlaufen ? 
2. Ist der Senat bereit, Berufungen entsprechend der nach 
weislichen wissenschaftlichen Qualifikation vorzunehmen, 
auch wenn er damit von der Reihenfolge der Berufungsliste 
abweichen muß ? 
Präsident Sickert: Herr Senator Stein! 
Dr. Stein, Senator für Wissenschaft und Kunst: Herr 
Präsident! Herr Abgeordneter Boroffka! Meine Damen und 
Herren! Zu 1: Bisher liegt dem Senator für Wissenschaft 
und Kunst noch kein vollständiger und ordnungsmäßiger 
Berufungsvorschlag im Sinne des § 27 Universitätsgesetz 
vor. Insbesondere fehlen noch Gutachten, Mehrheits- und 
Minderheitsvoten. Dem Senat sind aber bis zum heutigen 
Zeitpunkt auch noch keine Stimmen aus der Universität 
bekannt geworden, daß das bisherige Berufungsverfahren 
unkorrekt verlaufen sei. Falls es solche Stimmen geben 
sollte, wird dem selbstverständlich nachgegangen. 
Zu 2: Der Senator für Wissenschaft und Kunst wird nach 
Eingang der Berufungsvorschläge diese, wie jede andere Be 
rufung, mit aller gebotenen Sorgfalt prüfen und dabei alle 
Möglichkeiten des § 27 Universitätsgesetz, der das Beru 
fungsverfahren im einzelnen regelt, in Betracht ziehen. Ich 
darf das Haus daran erinnern: Nach § 27 Absatz 4 Uni 
versitätsgesetz ist der Senator für Wissenschaft und Kunst 
nicht an die Reihenfolge der Berufungsliste gebunden. Das 
heißt, er kann unter den drei vorgeschlagenen Bewerbern — 
in der Regel sollen es drei sein — den wählen, den er für den 
qualifiziertesten hält. Nach § 27 Absätze Universitätsgesetz 
hat der Senator für Wissenschaft und Kunst auch das Recht, 
einen eingereichten Berufungsvorschlag an die Universität 
zurückzugeben und einen neuen Vorschlag anzufordern, 
der innerhalb von 6 Monaten vorzulegen ist. Sollte diese 
Frist nicht eingehalten werden, so kann der Senator für 
Wissenschaft und Kunst von sich aus eine geeignete Per 
sönlichkeit nach Einholung von Gutachten berufen. Außer 
dem besteht die Möglichkeit, daß der Senator für Wissen 
schaft und Kunst von sich aus zusätzliche Gutachten einholt, 
um eine sachgerechte Entscheidung in jedem Fall zu ge 
währleisten. Ob und welche Möglichkeiten bei dem ange 
sprochenen Berufungsvorgang in Betracht kommen, werde 
ich nach Überprüfung des gesamten Vorgangs zu entschei 
den und zu verantworten haben. 
Präsident Sickert: Eine Zusatzfrage — Herr Abgeord 
neter Boroffka! 
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