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Volume Nr. 21, 14. Dezember 1971

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1971, 6. Wahlperiode, Band I, 1.-21. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode 
21. Sitzung vom 14. Dezember 1971 
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nannt das Gesetz zum Schutze des Röhrichtbestandes vom 
November 1969, das in der Welt ohne Beispiel ist, die Ver 
ordnung über die Reinhaltung oberirdischer Gewässer, bis 
her in Deutschland ohne Beispiel, erlassen am 5. Oktober 
1964, die Erste Verordnung zur Regelung der Schiffahrt auf 
den Gewässern in Berlin-West vom 6. April 1970 — in 
Deutschland bisher weiterhin ohne Beispiel — und die Grün 
dung eines Öffentlich-rechtlichen Abwässerverbandes der 
Fahrgastschiffahrt in Berlin-West im Jahre 1969 für die 
Sammlung von Ableitung der Fäkalien von der Fahrgast 
schiffahrt, in der ganzen Welt ohne Beispiel. Warum er 
wähne ich das ? Um zu beweisen, daß auch in der Vergangen 
heit Berlin nicht geschlafen hat, und daß sich Berlin durch 
aus nicht zu schämen braucht. 
Ich bin mir völlig darüber im klaren, daß die vor uns 
liegenden Aufgaben auf dem Gebiet des Umweltschutzes 
nicht leichter, sondern eher komplizierter und schwieriger 
werden. Durch die rasante Weiterentwicklung der Technik 
werden auch die Probleme in Sachen Umweltschutz in 
schnellerem Tempo auf uns zukommen. 
Nun noch einige Bemerkungen zur Finanzierung. Für den 
Einbau schalldämmender Fenster waren ursprünglich für 
das Jahr 1972 5 Millionen Mark vorgesehen. Auf Antrag der 
SPD ist diese Summe um 2 Millionen auf 7 Millionen Mark 
erhöht worden. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzpla 
nung sind Mittel für die Arbeiten vorgesehen, die im Augen 
blick schon überschaubar sind, so daß dort keine Bedenken 
zu bestehen brauchen. Aber in diesem Zusammenhang 
möchte ich von dieser Stelle aus und schon heute darauf 
aufmerksam machen, je weiter die Arbeiten der Abteilung 
Umweltschutz voranschreiten und damit die Aufgaben und 
die Möglichkeiten ihrer technischen Lösung auf den Tisch 
des Hauses gelegt werden, werden wir uns auf einen be 
trächtlichen gesteigerten Finanzbedarf gefaßt machen 
müssen, und ich glaube, den müssen wir auch befriedigen, 
wenn wir es mit dem Umweltschutz ernst meinen. Ich glaube, 
ich darf unterstellen, daß es in diesem Hause keinen gibt, 
der es mit diesem Problem nicht ernst meint. 
Lassen Sie mich bitte zum Abschluß noch auf folgendes 
hinweisen. Es ist schon kurz angesprochen worden, und zwar 
von Herrn Professor Schönherr: Neben den finanziellen 
Mitteln ist zur Bewältigung aller Aufgaben eine gezielte 
Aufklärung der Bevölkerung unerläßlich. Vernünftiger Um 
weltschutz setzt die Mitarbeit aller, das heißt eines jeden 
einzelnen Bürgers voraus. Und ich bin der Meinung, die 
Erfordernisse des Umweltschutzes müssen so intensiv in das 
öffentliche Bewußtsein gebracht werden, wie es z. B. für die 
Anforderung der persönlichen Hygiene bereits geschehen ist, 
d. h. sie müssen Selbstverständlichkeiten für den Bürger 
schlechthin werden. Ich glaube, wenn wir von dieser Warte 
aus diese Aufgaben gemeinsam in Angriff nehmen, dürfte 
es uns nicht schwerfallen, Lösungen zum Wohle unserer 
Bevölkerung zu finden. 
(Beifall bei der SPD) 
Präsident Sickert: Das Wort hat Herr Abgeordneter 
Dr. Behrendt. 
Dr. Behrendt (CDU); Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Im Rahmen der Debatte über den wichtigen Etat 
Gesundheit und Umweltschutz müssen auch ein paar Be 
merkungen zu dem Berliner Krankenhauswesen gemacht 
werden. Herr Kollege Hasenclever ist bereits auf einen 
speziellen Aspekt eingegangen und hat die Notwendigkeit 
herausgestellt, die Versorgung der psychisch Kranken auf 
eine neue Basis zu stellen und hierbei zu Problemen der 
inneren und äußeren Reform der Struktur der Kranken 
hauseinrichtungen Stellung zu nehmen. 
Für die Erörterung über das Berliner Krankenhauswesen 
bleibt, zumindest im Augenblick noch — nach Veröffent 
lichung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, das der 
Bund noch zu verabschieden hat, mag das anders aus- 
sehen —, die wichtigste Grundlage die im vorigen Jahr vom 
Senat vorgelegte Bettenplanung. Wir bekräftigen im Rah 
men der Haushaltsdebatte in diesem Zusammenhang er 
neut, daß nach unserer Auffassung zwar geschäftsordnungs 
mäßig, das heißt formal, die Aussprache über diese Betten 
planung ihre Erledigung gefunden haben mag, daß wir aber 
in der Sache keinesfalls diese Vorlage als erledigt ansehen. 
Wir hatten schon bei der letzten Erörterung dieser Vorlage 
im Parlament zum Ausdruck gebracht, daß wir den Antrag 
der SPD-Fraktion, lediglich für den Teilbereich A eine neue 
Vorlage zu fordern, für unzulänglich halten, da wir davon 
ausgingen — was sich ja auch bewahrheitet hat —, daß auch 
Auswirkungen auf andere Teilbereiche dann zu erwarten 
sein würden, wenn man für einen Teilbereich eine Ergän 
zungsvorlage anfordert. Wir sind aber auch deshalb der 
Meinung — und wir wiederholen das heute —, daß diese 
Vorlage keine Erledigung gefunden hat, weü sie in vielen 
Punkten unzureichend war. Sie hat keine Auskunft gegeben 
über die Struktur unserer Krankenhäuser. Es gibt auch 
keine Bauwertuntersuchungen, um nur diese prägnanten 
Beispiele zu nennen. 
Was nun die Vorlage für den Teilbereich A angeht, die 
ja noch rechtzeitig zu der Haushaltsberatung vom Senat 
vorgelegt werden konnte, so zeichnet sie sich für unser 
Empfinden durch zwei Gesichtspunkte aus; zum einen, daß, 
was wir ja geahnt hatten, sie eben doch ihre Auswirkungen 
auf andere Berliner Bereiche hat, und zum anderen, daß 
sie in Formulierung und Vortrag ein seltenes Dokument der 
Lustlosigkeit des Senats ist. Man merkte richtig, daß dieser 
sich durch den Beschluß des Abgeordnetenhauses gezwun 
gen fühlte, eine Angelegenheit zu vertreten, die er nicht 
gerne zu seiner eigenen machen wollte. Aber ich glaube, 
das Abgeordnetenhaus war gut beraten, als es den Senat 
dazu gebracht hatte, die Einrichtung eines neuen Kranken 
hauses für den Verwaltungsbezirk Reinickendorf, und damit 
für den nördlichen Einzugsbereich, neu zu berücksichtigen. 
Meine Damen und Herren, neben dieser Vorlage für die 
Bettenplanung, die wir im Prinzip als noch nicht erledigt 
ansehen, bleiben andere wichtige Punkte noch völlig un 
erledigt. Das ist zum einen der seit 1967 bestehende Antrag 
der Fraktion der CDU über die Betriebsform der Kranken 
anstalten. Wir hatten den Senat beauftragt, zu überprüfen, 
welche Betriebsform für die Krankenhäuser die zweck 
mäßigste sein würde. Wenn der Berichterstatter für den 
Hauptausschuß hier zum Ausdruck gebracht hatte, daß man 
auf eine Erneuerung des Auflagenbeschlusses verzichtet 
habe, weil ohnehin im Rahmen des vom Senat geplanten 
und vorzulegenden Krankenhausgesetzes diese Frage an 
gesprochen werden müßte, so möchten wir von der CDU- 
Fraktion uns dieser Argumentation fügen, aber wir werden 
eben auch darauf achten, daß im Rahmen der Erörterung 
dieses Krankenhausgesetzes diese Dinge genügend zur 
Sprache kommen. 
Weiter unerledigt ist die Frage der akademischen Lehr 
krankenhäuser. Wir wissen bis heute nicht, welche Aus 
wirkungen die Erfüllung der neuen Studienordnung und 
Approbationsordnung auf den Betrieb der städtischen 
Krankenanstalten haben wird. 
Nun ist also gesagt worden, wir sollen das Krankenhaus 
gesetz abwarten, der Senat wird es ja demnächst vorlegen. 
Die Vorlage dieses Gesetzes ist wiederum aber — und das 
hat uns der Senat auch schon mitgeteilt — zeitlich gekop 
pelt an das Inkrafttreten des Krankenhausfinanzierungs 
gesetzes. Und zu diesem Gesetz beziehungsweise seinen 
Auswirkungen haben wir von der CDU-Fraktion einen An 
trag eingebracht, den ich dem Herrn Präsidenten eben über 
reicht habe. Die Beratungen im Bundestag sind so weit 
gediehen, daß mit einer Verabschiedung des Krankenhaus 
finanzierungsgesetzes, das Auswirkungen für viele Teil 
bereiche des Krankenhauswesens haben dürfte, noch für 
das erste Quartal 1972 zu rechnen ist. Nach dem derzeitigen 
Stand der Verhandlungen ist beabsichtigt, das Kranken 
hausfinanzierungsgesetz rückwirkend zum 1. Januar 1972 in 
Kraft treten zu lassen. Demnach ist es allerdings höchste 
Zeit, daß der Senat im Rahmen des Möglichen, das heißt, 
soweit nach dem jetzigen Beratungsstand vorhersehbar ist, 
welche Entwicklung das Krankenhausfinanzierungsgesetz 
nehmen wird, das Parlament über die Auswirkungen unter 
richtet. Wir erwarten vom Senat, daß er im Rahmen dieses 
Berichtes auch darüber Auskunft gibt, ob er entsprechend 
dem Auftrag des Bundesgesetzes einen Landeskranken 
hausbedarfsplan vorlegen wird, oder ob er von der Aus 
nahmeregelung Gebrauch machen wird, weil er sich nicht 
imstande sehen oder nicht gewillt sein sollte, bis zum 
31. 12. 72 diesen Plan vorzulegen, sondern im Einzelfall die
	        
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