Path:
Volume Nr. 18, 25. November 1971

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1971, 6. Wahlperiode, Band I, 1.-21. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode 
18. Sitzung vom 25. November 1971 
Präsident Sickert: Bitte, Herr Abgeordneter Schmitz. 
Schmitz (CDU): Herr Kollege Haus, würden Sie zugeben, 
daß diese Verzerrung, die Sie hier ansprechen, auch bundes 
einheitlich ist, weil nur ein Teilaspekt der Besoldungsneu 
regelung von Bundesseite her vorgelegt worden ist ? 
Dr. Haus (SPD): Nein, das würde ich nicht zugeben. Die 
Länder haben sich zurückgehalten! Ich darf sagen: Wenn 
Sie nach Einheitlichkeit forschen, dann muß man wissen, 
daß — abgesehen von Berlin — nach einer Zusammenstel 
lung von gestern nicht weniger als neun von zehn Bundes 
ländern auf den 1.1.1972, eventuell sogar auf ein späteres 
Datum gehen. Hier die Liste: Baden-Württemberg, Bayern, 
Bremen, Hamburg, zur Hälfte Hessen sowie Niedersachsen, 
Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Nur, 
wenn wir uns neben das reichste Bundesland stellen woll 
ten — Nordrhein-Westfalen —, könnten wir die Rückwir 
kung für alle Stellenverbesserungen per l.Juli 1971 be 
schließen. Da können wir nicht mitgehen. Auch muß man 
sich klarmachen: Es sind noch knappe fünf Wochen bis zum 
1. Januar 1972. Man sollte eine im Hinblick auf Betroffene 
auch etwas unbequeme Entscheidung von den Oppositions 
parteien her nicht ablehnen und nicht durch diese Ände 
rungsanträge zu umgehen versuchen. Es handelt sich um 
rd. 1000 Justizvollzugsbeamte, die vom 1. Januar 1971 an 
rückwirkend mit einer Stellenverbesserung bedacht werden 
— dort ist auch Nachholbedarf — und um rd. 2000 Feuer 
wehrleute; diese trifft diese Splittingvergünstigung rück 
wirkend zum 1. Januar 1971. 
Der Ausgabeeflfekt, wenn wir auf die Senatsvorlage und 
den l.Juli 1971 für alle zurückschwenkten, würde annähernd 
drei Millionen Mark mehr ausmachen. Aber das ist nicht 
das Entscheidende. 
Wir bitten Sie, meine Damen und Herren, den Abände 
rungsanträgen der beiden Oppositionsparteien nicht zuzu 
stimmen und die Vorlage so, wie sie vom Innenausschuß 
und vom Hauptausschuß mit Empfehlungen ausgestattet 
worden ist, hier zu verabschieden. — Vielen Dank. 
(Beifall bei der SPD) 
Präsident Sickert: Das Wort hat Herr Abgeordneter 
Hoppe. 
Hoppe (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Her 
ren! Ich habe viel Verständnis für sozialakzentuierte Lösun 
gen, insbesondere dann, wenn sie — und darauf hat der Kol 
lege Haus eben noch einmal hingewiesen — finanzielle Er 
sparnisse für den Haushalt schaffen. Dennoch muß man 
sagen dürfen, daß es im Bereich des öffentlichen Dienst 
rechts natürlich so eine Problematik mit akzentuierten So 
ziallösungen gibt. Wir sollten gerade im öffentlichen Dienst 
recht gleiche Tatbestände auch gleichmäßig behandeln. 
Aber, Herr Kollege Haus, was mich hier noch einmal 
dazu verführt hat, auf die Tribüne zu gehen, war Ihre 
Empfehlung, den Regelungen zu folgen, die von der über 
wiegenden Mehrheit der Bundesländer getroffen wurden 
und sich nicht an der Entscheidung des finanzkräftigsten 
Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zu orientieren. Hier muß 
ich allerdings sagen: ich würde meinen Überlegungen lieber 
die Finanzausstattung des Landes Berlin zugrunde legen, 
üie von der Bundesregierung gerade für diese Maßnahme 
bereitgestellt wurde. Und dazu liegt mir die Bundesrats 
drucksache 484/71 vor, in der es heißt: „Unter Bezugnahme 
auf § 37 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung unterrichte ich 
Sie — und zwar den Präsidenten des Bundesrats — hiermit 
von einer überplanmäßigen Ausgabe... des Bundeshaus 
halts 1971.“ Und es wird dann weiter ausgeführt, daß der 
Bund nach § 16 des Dritten Überleitungsgesetzes verpflichtet 
sei, Berlin zur Deckung eines auf andere Weise nicht aus 
zugleichenden Haushaltsfehlbetrages eine Bundeshilfe zu 
gewähren. Und dann heißt es: 
(Zuruf von Senator Striek) 
— Ich komme gleich darauf; Herr Senator, ich zitiere be 
stimmt korrekt, Sie können sich darauf verlassen. — „Die 
hierfür im Jahre 1971 veranschlagte Bundeshilfe in Höhe 
von 3110 Mio DM reicht aus folgenden Gründen nicht aus:“ 
und nun werden drei Tatbestände aufgeführt, und in der 
Ziffer 2 dazu ausgeführt: „Die Besoldungserhöhung nach 
dem Ersten Besoldungsvereinheitlichungs- und Neurege 
lungsgesetz und die volle Auswirkung der Tarifverträge im 
Öffentlichen Dienst ergeben für Berlin im Personalkosten 
bereich 1971 einen Mehrbedarf von rd. 400 Millionen DM.“ 
In der Vorlage wird dann weiter gesagt: „Berlin kann den 
hierfür notwendigen Deckungsbedarf nur teilweise auf 
bringen. Der Bund muß sich bereiterklären, einen Teil 
betrag von 300 Millionen DM gemäß § 16 Drittes Überlei 
tungsgesetz zu übernehmen.“ 
(Zurufe von der SPD) 
Ich entnehme Ihren Zurufen, daß wir bei derselben Vor 
lage und damit bei derselben finanzpolitischen Entscheidung 
sind. Nur weil Sie darauf so insistiert haben, Herr Kollege 
Haus, muß ich jetzt doch fragen, ob die Finanzausstattung 
Berlins für diese gesetzliche Aufgabe nicht so erfolgt ist, 
daß wir unsere Entscheidung in Übereinstimmung mit der 
gesetzlichen Regelung des Bundes auf den 1. Juli 1971 zu 
terminieren haben. Deshalb meine Bedenken, auch wenn ich 
sonst mit Ihnen für Sparsamkeit 
(Abg. Voelker: Da weichen Sie aber auch ab!) 
bin, Herr Kollege Haus. Es will mir so scheinen — und ich 
sage es einmal so, Herr Kollege Voelker —, daß wir nicht 
ganz nach der feinen Berliner Art handeln, wenn wir Bun 
desmittel, die für einen bestimmten Zweck gegeben sind, 
einsparen, um sie dann für andere Zwecke zu verwenden. 
Diese Frage stellt sich wegen der eindeutigen Erläuterung 
für die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe des 
Bundesfinanzministers. Deshalb würden wir uns in besserer 
Übereinstimmung mit dem Bundesfinanzminister befinden, 
wenn wir entsprechend den Änderungsanträgen von CDU 
und F.D.P. verfahren würden. 
(Beifall bei der F.D.P., vereinzelt bei der CDU) 
Präsident Sickert: Meine Damen und Herren! Wortmel 
dungen liegen mir nicht mehr vor, ich schließe die Aus 
sprache. 
Wir kommen zuerst zur Abstimmung über das Achte Lan 
desbesoldungsrechtsänderungsgesetz. Ich verbinde hierbei 
die Einzelabstimmungen mit der Schlußabstimmung. 
Wer diesem Gesetz seine Zustimmung zu geben wünscht, 
den bitte ich um das Handzeichen. — Danke, das ist so 
beschlossen. 
Ich komme nun zur Vorwegabstimmung über die beiden 
Anträge, die zwar nicht im Wortlaut gleich, aber doch im 
Sinne sich in Übereinstimmung befinden. Die CDU-Fraktion 
beantragt Streichung, die F.D.P.-Fraktion Wiedereinsetzung 
in den alten Stand. Ich glaube, der F.D.P.-Antrag sagt etwas 
deutlicher, was man will, weil er wieder in den Paragraphen 
einweist und so auch wieder verabschiedet werden könnte. 
Ich glaube, ich kann, da die beiden Anträge im Sinn über 
einstimmen, den F.D.P.-Antrag zur Abstimmung stellen. 
(Abg. Schmitz: 
Herr Hoppe hat wohl so gut gesprochen ? — 
weitere Zurufe) 
— Sie meinen, es ist gleich, welcher abgelehnt wird? — 
(Zurufe) 
Das habe ich nicht gemeint. — 
Wer diesem Antrag der F.D.P.-Fraktion die Zustimmung 
zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — 
Ich bitte um die Gegenprobe ? — Das letztere ist die Mehr 
heit, damit ist der Antrag abgelehnt — ich hoffe nicht, daß 
Sie wünschen, daß ich hier zum Hammelsprung kommen 
muß. Das Präsidium stellt fest: das war die Mehrheit.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.