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Volume Nr. 10, 7. Juli 1971

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1971, 6. Wahlperiode, Band I, 1.-21. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode 
10. Sitzung am 7. doll 1071 
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schaffen werden, was wir Ihnen mit unserem Gesetz hier 
vorlegen. Wir wissen, daß es darin zum Beispiel eine etwas 
nicht ganz griffige Formulierung etwa im Absatz 2 des 
§ 1 gibt, wo davon gesprochen wird, daß Staatsverträge 
und sonstige Vereinbarungen von grundsätzlicher Bedeu 
tung vorgelegt werden sollen. Diese grundsätzliche Bedeu 
tung ist ein Bedriff, den wir auch anderweitig verwenden. 
Er ist zum Beispiel auch hinsichtlich der Zuständigkeit 
des Rates der Bezirksbürgermeister in unsere Vorschrif 
tensprache eingeflossen. 
Meine Damen und Herren! Meine Freunde und ich haben 
die Bitte, daß Sie dem Grundsatz eines solchen Gesetzes 
und seiner Notwendigkeit zustimmen und daß Sie unsere 
Prämisse akzeptieren, daß das nach allen Seiten noch 
durchgesprochen werden kann. Wir möchten nicht, wenn 
Planung sehr modern in unserer Stadt stattflndet für die 
Zukunft, daß dann das Parlament präjudiziert wird durch 
solche Planungen, die natürlich ihrerseits, wenn sie ver 
nünftig angelegt sind und wirklich weiträumig — und wir 
haben den Eindruck, daß das, was der Senat einleitet, so 
etwas sein kann; ob es es ist, wissen alle Beteiligten erst, 
wenn einige Erfahrungen gewonnen sind. Das legt den 
Senat und das legt uns mit Mitteln, Investitionen fest, so 
daß die abgeschlossene Planung eine normative Kraft ent 
wickelt, die, würde sie erst nach ihrem Abschluß dem Par 
lament vorgelegt werden, es dem Parlament erschwert, 
hier noch gestaltend einzugreifen. Wir sind uns bei alle 
dem natürlich dessen bewußt, daß Planen nicht Aufgabe 
des Parlaments, sondern der Regierung ist. Aber wenn 
Kontrolle für das Parlament bezüglich dieses Plans mög 
lich bleiben soll, dann kann sie mit Rücksicht eben auf den 
Umfang solcher Planung heute nicht erst dann einsetzen, 
wenn diese Planung abgeschlossen ist. Sie muß in den 
Planungsvorgang selbst mindestens informatorisch mit 
hineinwirken können. 
Wir möchten an dieser Stelle, weil das exemplarisch 
unsere Auffassung zu diesen Dingen wiedergibt, schon 
unsere Auffassung ankündigen, die wir zu der Druck 
sache 94, die hier in der letzten Sitzung zur Beratung an- 
stand und jetzt im Ausschuß zur Beratung liegt, haben; 
Wir sind bereit, ja zu sagen zu der Tatsache, daß Abge 
ordnete in den Planungsausschüssen, wie sie in Verbin 
dung mit den Planungsteams im Zusammenhang der Pla 
nungskonzeption des Senats tätig werden sollen, mitwir- 
ken. Wir sind aber der Meinung, daß das mit einer ver 
schiedenartigen Maßgabe erfolgen soll, nämlich; daß die 
Teilnahme der Abgeordneten den ausschließlichen Zweck 
ihrer Vorinformation hat; zweitens: Die Abgeordneten 
binden mit ihrer Meinungsäußerung in den Ausschüssen 
weder das Parlament noch ihre Fraktionen. Drittens: Bei 
Beschlußfassungen der Planungsausschüsse wirken die 
Abgeordneten nicht mit. Viertens; Die Abgeordneten sind 
bei ihrer Teilnahme ln den Planungsausschüssen Nicht- 
beteiligte im Sinne des §4 des Gesetzes über die Unter 
suchungsausschüsse. 
Meine Damen und Herren! Wir sind — abschließend — 
für Planung, wir sind für moderne Planung, wir sind aber 
auch für kontrollierte Planung. Deshalb diese Vorlage die 
ses Gesetzes. Ich danke Ihnen. 
(Beifall bei der CDU) 
Präsident Sickert: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. 
Haus. 
Dr. Haus (SPD); Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Diese CDU-Vorlage versucht, sehr Unterschied 
liches zu regeln, vielleicht allzu Unterschiedliches: die Re 
gierungsplanung, dann die Planung der Gemeinschafts 
aufgaben zwischen Bund und Ländern und dann eben als 
drittes das, was unter die Staatsverträge fällt. 
Wir stehen diesen Bemühungen positiv gegenüber, 
denn wir meinen in der Tat, daß die Roller der Parlamente 
in der Zukunft sich danach bestimmen wird, welche Ver 
bindung sie zur Planung werden hersteilen können. Und 
daß Regieren und Verwalten in Zukunft mehr als bisher 
Planen heißt, ist eben eine der Feststellungen, die dies 
präzisieren. 
Nun sind in der Vorlage der CDU zumindest zwei 
Punkte enthalten, die entweder etwas über das hinaus 
gehen, was wohl beabsichtigt wird oder auch an anderer 
Stelle geregelt werden könnte. 
Da ist erstens die Anmeldung zu Rahmenplanungen 
nach dem Grundgesetz, wie es für Gemeinschaftsaufgaben 
nach Artikel 91a des Bonner Grundgesetzes in Schwung 
gekommen ist. Hier ist möglicherweise die Landeshaus 
haltsordnung ein präziser, richtiger Ort der Regelung. So 
haben es auch andere Bundesländer—Hamburg und Hessen 
zum Beispiel — gemacht. Und an der Stelle wollte heute 
an sich der Spezialist für Finazfragen aus unserer Frak 
tion deshalb etwas sagen. Aber im Ziel, diese Planungen 
auch dem Parlament und seinem Einfluß zugänglich zu 
machen, sind wir einer Meinung. Wir haben seit Ende des 
letzten Jahres die Praxis vom Hauptausschuß, daß wir 
diese Dinge zur Kenntnis bekommen. Wenn Sie in Ihre 
Tagesordnung sehen und sich die letzten Mitteilungen des 
Präsidenten herausgreifen, finden Sie an der Spitze die 
zwei Vorlagen, die auch letztens schon durch den Haupt 
ausschuß gegangen sind. Es gibt also nicht mehr ganz 
den übelstand, daß diese Planungen am Landesparlament 
hier in Berlin Vorbeigehen. Aber in der Tat, man kann 
das ja über eine Vereinbarung zwischen dem Abgeord 
netenhaus und dem Senat hinausführen und gesetzlich 
verfestigen. 
Der zweite Problemballen liegt bei dem — und das hat 
Herr Luster schon angedeutet —, was die Staatsverträge 
ausmacht. Wir kennen Staatsverträge, die wir hier rati 
fizieren. Da ist schon die Frage, ob wir die denn auch zur 
Vorlage haben wollen. Da werden wir also differenzieren 
können. Und das andere betrifft die sonstigen Vereinba 
rungen. Wenn wir die uns alle hier noch vorlegen lassen 
wollten, kämen wir ln ein Gefilde, in das wir an sich gar 
nicht hineinwollen. Die binden oft ja kaum eine einzelne 
Verwaltung, geschweige denn den Senat. Hier ist also 
differenzierte und differenzierende Prüfung in den Aus 
schüssen nötig. 
Und nun drittens zum eigentlichen; das, was in dem 
Antrag „Regierungsplanung“ genannt wird. Das soll res- 
sortübergreifend und längerfristig sein. Hier in der Tat 
muß nach einer umfassenden und gleichermaßen funktio 
nalen Regelung gesucht werden. Und das wird sehr viel 
schwerer sein, als wir es uns heute vielleicht vorstellen; 
denn andere Länder haben da auch noch keine wirklichen 
Spuren — trotz der nordrhein-westfälischen Gutachter 
tätigkeit — treten können. Wir werden durch Heranzie 
hen des Ergebnisses dieser bisherigen Bemühungen sehen 
müssen, ob sich in einem Stadtstaat wie Berlin, wie bei 
anderen Dingen auch, modellhaft etwas unternehmen und 
erreichen läßt. Vielleicht kann man dann auch gleich die 
von Halbjahr zu Halbjahr wichtiger werdende Frage hin 
einnehmen, wie denn auch die Betroffenen von Planungen 
— und nicht nur wir hier als Entscheider — Berücksichti 
gung und frühzeitige Beteiligung finden können. Es geht 
dabei um das Verhältnis zwischen Bürger und Planung. 
Es wäre ja denkbar, meine Damen und Herren — auch 
wenn es manchem Exekutivangehörigen einen Schauer 
über den Rücken jagen mag —. daß es ein Landespla 
nungsgesetz gibt, das das, was an öffentlicher Planung 
die nächsten Jahrfünfte und Jahrzehnte auf uns zukommt, 
von Epoche zu Epoche neu einfängt, um es dieser Ent 
scheidungsinstanz wirklich zugänglich zu machen. Da 
kann man nun wirklich nicht laut genug betonen, das dies 
— falls man es als ein mögliches Zukunftsziel hinstellt —, 
nichts mit Planungseuphorie zu tun hat —, nichts zu tun 
hat mit dem Optimismus, den man oft allen nachwirft und 
vorwirft, die überhaupt daran gehen, die Dinge in der 
öffentlichen Entscheidung rationaler zu machen und sie 
noch etwas aufzuschieben und den Entscheiden! vorher 
zugänglich zu machen. Dies heißt zum Beispiel in einigen 
Definitionen auch planen. Das Parlament — hier stimme 
ich völlig mit dem überein, was Herr Luster gesagt hat — 
und der Ausschuß können und sollen dies nicht planen. 
Es wird doch immer wieder gesagt: Na, Ihr wagt Euch 
mit dem Anspruch, informiert zu werden, zu weit hinein 
in die Planung. Nein, nur so weit, wie die Information 
und die Alternatlven-Entwicklung und die Information 
über Alternatlven-Entwicklung hierherkommen müssen 
und nicht erst immer dieser elende Augenblick herauf 
beschworen werden darf, in dem wir vor der Entscheidung
	        
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