Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode
10. Sitzung am 7. doll 1071
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schaffen werden, was wir Ihnen mit unserem Gesetz hier
vorlegen. Wir wissen, daß es darin zum Beispiel eine etwas
nicht ganz griffige Formulierung etwa im Absatz 2 des
§ 1 gibt, wo davon gesprochen wird, daß Staatsverträge
und sonstige Vereinbarungen von grundsätzlicher Bedeu
tung vorgelegt werden sollen. Diese grundsätzliche Bedeu
tung ist ein Bedriff, den wir auch anderweitig verwenden.
Er ist zum Beispiel auch hinsichtlich der Zuständigkeit
des Rates der Bezirksbürgermeister in unsere Vorschrif
tensprache eingeflossen.
Meine Damen und Herren! Meine Freunde und ich haben
die Bitte, daß Sie dem Grundsatz eines solchen Gesetzes
und seiner Notwendigkeit zustimmen und daß Sie unsere
Prämisse akzeptieren, daß das nach allen Seiten noch
durchgesprochen werden kann. Wir möchten nicht, wenn
Planung sehr modern in unserer Stadt stattflndet für die
Zukunft, daß dann das Parlament präjudiziert wird durch
solche Planungen, die natürlich ihrerseits, wenn sie ver
nünftig angelegt sind und wirklich weiträumig — und wir
haben den Eindruck, daß das, was der Senat einleitet, so
etwas sein kann; ob es es ist, wissen alle Beteiligten erst,
wenn einige Erfahrungen gewonnen sind. Das legt den
Senat und das legt uns mit Mitteln, Investitionen fest, so
daß die abgeschlossene Planung eine normative Kraft ent
wickelt, die, würde sie erst nach ihrem Abschluß dem Par
lament vorgelegt werden, es dem Parlament erschwert,
hier noch gestaltend einzugreifen. Wir sind uns bei alle
dem natürlich dessen bewußt, daß Planen nicht Aufgabe
des Parlaments, sondern der Regierung ist. Aber wenn
Kontrolle für das Parlament bezüglich dieses Plans mög
lich bleiben soll, dann kann sie mit Rücksicht eben auf den
Umfang solcher Planung heute nicht erst dann einsetzen,
wenn diese Planung abgeschlossen ist. Sie muß in den
Planungsvorgang selbst mindestens informatorisch mit
hineinwirken können.
Wir möchten an dieser Stelle, weil das exemplarisch
unsere Auffassung zu diesen Dingen wiedergibt, schon
unsere Auffassung ankündigen, die wir zu der Druck
sache 94, die hier in der letzten Sitzung zur Beratung an-
stand und jetzt im Ausschuß zur Beratung liegt, haben;
Wir sind bereit, ja zu sagen zu der Tatsache, daß Abge
ordnete in den Planungsausschüssen, wie sie in Verbin
dung mit den Planungsteams im Zusammenhang der Pla
nungskonzeption des Senats tätig werden sollen, mitwir-
ken. Wir sind aber der Meinung, daß das mit einer ver
schiedenartigen Maßgabe erfolgen soll, nämlich; daß die
Teilnahme der Abgeordneten den ausschließlichen Zweck
ihrer Vorinformation hat; zweitens: Die Abgeordneten
binden mit ihrer Meinungsäußerung in den Ausschüssen
weder das Parlament noch ihre Fraktionen. Drittens: Bei
Beschlußfassungen der Planungsausschüsse wirken die
Abgeordneten nicht mit. Viertens; Die Abgeordneten sind
bei ihrer Teilnahme ln den Planungsausschüssen Nicht-
beteiligte im Sinne des §4 des Gesetzes über die Unter
suchungsausschüsse.
Meine Damen und Herren! Wir sind — abschließend —
für Planung, wir sind für moderne Planung, wir sind aber
auch für kontrollierte Planung. Deshalb diese Vorlage die
ses Gesetzes. Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der CDU)
Präsident Sickert: Das Wort hat der Abgeordnete Dr.
Haus.
Dr. Haus (SPD); Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Diese CDU-Vorlage versucht, sehr Unterschied
liches zu regeln, vielleicht allzu Unterschiedliches: die Re
gierungsplanung, dann die Planung der Gemeinschafts
aufgaben zwischen Bund und Ländern und dann eben als
drittes das, was unter die Staatsverträge fällt.
Wir stehen diesen Bemühungen positiv gegenüber,
denn wir meinen in der Tat, daß die Roller der Parlamente
in der Zukunft sich danach bestimmen wird, welche Ver
bindung sie zur Planung werden hersteilen können. Und
daß Regieren und Verwalten in Zukunft mehr als bisher
Planen heißt, ist eben eine der Feststellungen, die dies
präzisieren.
Nun sind in der Vorlage der CDU zumindest zwei
Punkte enthalten, die entweder etwas über das hinaus
gehen, was wohl beabsichtigt wird oder auch an anderer
Stelle geregelt werden könnte.
Da ist erstens die Anmeldung zu Rahmenplanungen
nach dem Grundgesetz, wie es für Gemeinschaftsaufgaben
nach Artikel 91a des Bonner Grundgesetzes in Schwung
gekommen ist. Hier ist möglicherweise die Landeshaus
haltsordnung ein präziser, richtiger Ort der Regelung. So
haben es auch andere Bundesländer—Hamburg und Hessen
zum Beispiel — gemacht. Und an der Stelle wollte heute
an sich der Spezialist für Finazfragen aus unserer Frak
tion deshalb etwas sagen. Aber im Ziel, diese Planungen
auch dem Parlament und seinem Einfluß zugänglich zu
machen, sind wir einer Meinung. Wir haben seit Ende des
letzten Jahres die Praxis vom Hauptausschuß, daß wir
diese Dinge zur Kenntnis bekommen. Wenn Sie in Ihre
Tagesordnung sehen und sich die letzten Mitteilungen des
Präsidenten herausgreifen, finden Sie an der Spitze die
zwei Vorlagen, die auch letztens schon durch den Haupt
ausschuß gegangen sind. Es gibt also nicht mehr ganz
den übelstand, daß diese Planungen am Landesparlament
hier in Berlin Vorbeigehen. Aber in der Tat, man kann
das ja über eine Vereinbarung zwischen dem Abgeord
netenhaus und dem Senat hinausführen und gesetzlich
verfestigen.
Der zweite Problemballen liegt bei dem — und das hat
Herr Luster schon angedeutet —, was die Staatsverträge
ausmacht. Wir kennen Staatsverträge, die wir hier rati
fizieren. Da ist schon die Frage, ob wir die denn auch zur
Vorlage haben wollen. Da werden wir also differenzieren
können. Und das andere betrifft die sonstigen Vereinba
rungen. Wenn wir die uns alle hier noch vorlegen lassen
wollten, kämen wir ln ein Gefilde, in das wir an sich gar
nicht hineinwollen. Die binden oft ja kaum eine einzelne
Verwaltung, geschweige denn den Senat. Hier ist also
differenzierte und differenzierende Prüfung in den Aus
schüssen nötig.
Und nun drittens zum eigentlichen; das, was in dem
Antrag „Regierungsplanung“ genannt wird. Das soll res-
sortübergreifend und längerfristig sein. Hier in der Tat
muß nach einer umfassenden und gleichermaßen funktio
nalen Regelung gesucht werden. Und das wird sehr viel
schwerer sein, als wir es uns heute vielleicht vorstellen;
denn andere Länder haben da auch noch keine wirklichen
Spuren — trotz der nordrhein-westfälischen Gutachter
tätigkeit — treten können. Wir werden durch Heranzie
hen des Ergebnisses dieser bisherigen Bemühungen sehen
müssen, ob sich in einem Stadtstaat wie Berlin, wie bei
anderen Dingen auch, modellhaft etwas unternehmen und
erreichen läßt. Vielleicht kann man dann auch gleich die
von Halbjahr zu Halbjahr wichtiger werdende Frage hin
einnehmen, wie denn auch die Betroffenen von Planungen
— und nicht nur wir hier als Entscheider — Berücksichti
gung und frühzeitige Beteiligung finden können. Es geht
dabei um das Verhältnis zwischen Bürger und Planung.
Es wäre ja denkbar, meine Damen und Herren — auch
wenn es manchem Exekutivangehörigen einen Schauer
über den Rücken jagen mag —. daß es ein Landespla
nungsgesetz gibt, das das, was an öffentlicher Planung
die nächsten Jahrfünfte und Jahrzehnte auf uns zukommt,
von Epoche zu Epoche neu einfängt, um es dieser Ent
scheidungsinstanz wirklich zugänglich zu machen. Da
kann man nun wirklich nicht laut genug betonen, das dies
— falls man es als ein mögliches Zukunftsziel hinstellt —,
nichts mit Planungseuphorie zu tun hat —, nichts zu tun
hat mit dem Optimismus, den man oft allen nachwirft und
vorwirft, die überhaupt daran gehen, die Dinge in der
öffentlichen Entscheidung rationaler zu machen und sie
noch etwas aufzuschieben und den Entscheiden! vorher
zugänglich zu machen. Dies heißt zum Beispiel in einigen
Definitionen auch planen. Das Parlament — hier stimme
ich völlig mit dem überein, was Herr Luster gesagt hat —
und der Ausschuß können und sollen dies nicht planen.
Es wird doch immer wieder gesagt: Na, Ihr wagt Euch
mit dem Anspruch, informiert zu werden, zu weit hinein
in die Planung. Nein, nur so weit, wie die Information
und die Alternatlven-Entwicklung und die Information
über Alternatlven-Entwicklung hierherkommen müssen
und nicht erst immer dieser elende Augenblick herauf
beschworen werden darf, in dem wir vor der Entscheidung