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Volume Nr. 22 (87), 26. November 1970

Full text: Stenographischer Bericht (Public Domain) Issue1970/71, V. Wahlperiode, Band IV, 66.-95. Sitzung (Public Domain)

87. Sitzung vom 3G. November 1970 
719 
Padberg 
um etwa von dem Amt des Lehrers mit einem Wahl 
fach zu dem Amt des Studienrats überzugehen, ein zu 
sätzliches wissenschaftliches Studium und die wissen 
schaftliche Staatsprüfung verlangen. Wir glauben aber, 
daß es doch zu überlegen wäre, ob es richtig ist, auf 
eine schulpraktische Ausbildung im Hinblick auf dieses 
erstrebte Unterrichtsziel ganz zu verzichten. 
Wir könnten uns vorstellen, daß man zwar bei der 
einen Zusatzprüfung bleibt, daß man aber anschließend 
bei einem Einsatz diesen betreffenden Kollegen in 
einem gewissen Umfang die Verpflichtung einer schul 
praktischen Ausbildung unter Anrechnung auf ihre 
Pflichtstundenzahl gibt, einmal um die betreffenden Kol 
legen, die dann bis in die Kollegstufe des Gymnasiums 
unterrichten sollen, vor einer Frustration zu bewahren 
und den Erfolg ihrer eigenen Unterrichtstätigkeit ab- 
zusichem. Es ist nun einmal nicht das gleiche, in der 
Mittel- oder Unterstufe pädagogische Erfolge zu haben 
und diese nun in der Studienstufe in gleicher Weise 
zu verwirklichen. 
Ich darf zum letzten Punkt kommen: Herr Senator, 
Sie lehnen in Ihrer Begründung ausdrücklich die Ein 
führung des Begriffes „Studienseminar“ und „Studien 
referendar“ ab mit dem Hinweis, daß das zu der Vor 
stellung verführen könnte, daß Sie allgemein das 
Referendariat für Lehrer einführen wollten, was Sie 
ja zur Zeit nicht können, wie Sie es ja dargelegt haben. 
Andererseits können Sie nicht bestreiten, daß es eben 
das Referendariat tatsächlich für das Amt des Studien 
rates gibt und damit diese spezifische Ausbildung in 
Form eines Vorbereitungsdienstes, sowie die Dienst 
bezeichnung „Studienreferendar“. 
Wir sind der Meinung, daß man da durch einfaches 
Weglassen auch nichts Gutes erreicht, sondern eine 
falsche Vorstellung von einer scheinbar völlig gleichen 
Lehrerausbildung hervorruft, die in Wirklichkeit nicht 
vorhanden ist. 
Wir könnten uns vorstellen, daß man zumindest bei 
dem Begriff „schulpraktisches Seminar“ in Klammem 
etwa schreibt „einschließlich der Studienseminare“ oder 
bei dem Wort „Lehramtsanwärter“ vielleicht „ein 
schließlich der Studienreferendare“. Denn Sie haben ja 
mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß Sie durchaus 
grundsätzlich dem Referendariat für alle Lehrergruppen 
positiv gegenüberstehen. Aus der Gesetzesvorlage 
könnte man den entgegengesetzten Eindruck gewinnen. 
Meine Damen und Herren, mit diesen vier Punkten 
möchte ich meine Bemerkungen zu dieser Gesetzesvor 
lage abschließen. Und ich darf nur der Hoffnung Aus 
druck geben, daß wir in den Diskussionen im Ausschuß 
vielleicht doch für den einen oder anderen Punkt unserer 
Vorstellungen auch Verständnis bei der Mehrheitsfrak 
tion dieses Ausschusses gewinnen. Danke schön. 
(Beifall bei der CDU.) 
Präsident Sickert; Ich schließe die erste Lesung. Der 
Ältestenrat empfiehlt, die Vorlage an den Ausschuß 
für Schulwesen federführend, an den Ausschuß für 
Inneres und an den Ausschuß für Wissenschaft und 
Kunst zu überweisen. Wer den Überweisungen die Zu 
stimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Hand 
zeichen. — Danke, das ist so beschlossen. 
Ich rufe auf 
lfd. Nr. 19, Drucksache 1365: 
Antrag der Fraktion der CDU über Lehrer an 
Musikschulen. 
Das Wort zur Begründung hat Frau Abgeordnete 
Schneider! 
Frau Schneider (CDU): Herr Präsident! Meine Damen 
und Herren! Nur wenige sind noch hier und hören uns 
zu. Deshalb will ich mir die ganze Vorrede ersparen 
und Ihnen vor allen Dingen die ganze geschichtliche 
Entwicklung ersparen. 
Wir wollen, daß jetzt endlich Nägel mit Köpfen ge 
macht werden. Erstens haben wir beantragt, daß die 
Kündigungen zurückgenommen werden, die gegen die 
Musiklehrer ausgesprochen worden sind. 
Es heißt, wenn die Verträge nicht so eingehalten 
würden, wie es der Senat vorschreibt, dann ginge ihnen 
die Kündigung zu. Das ist nach unserer Auffassung ein 
Verstoß gegen Treu und Glauben, denn man kann nie 
manden zwingen, einen solchen Vertrag abzuschließen, 
wenn man ihm außerdem auferlegt, die sozialen Lasten 
selber zu tragen. 
Wir sind auf der anderen Seite aber auch der Mei 
nung, daß für das Musikleben hier in Berlin etwas getan 
werden muß. Und wenn unsere qualifizierten Musik 
lehrer einer nach dem anderen abwandem, so wissen 
wir nicht, wie das weitergehen soll. 
Ich möchte noch einmal auf die Resolution des Phil 
harmonischen Orchesters verweisen, das sich ja wohl 
bestimmt nicht so sehr stark dafür eingesetzt hätte, 
wenn es nicht gesehen hätte, wo wir mit unserer Musik 
erziehung hier in Berlin und auch zu einem Teil in 
Deutschland hinsteuern. 
Wenn das Philharmonische Orchester in seiner Reso 
lution u. a. schreibt, daß eine weitestgehende Förderung 
des Musikunterrichts der Kinder gerade im Grund 
schulalter ein Gebot der Stunde ist, um zu verhindern, 
daß Deutschland auf musikalischem Gebiet auf die 
Stufe eines Entwicklungslandes herabsinkt, so sollte 
uns das allen zu denken geben. 
Wir haben wiederholt hier vorgetragen, daß wir 
auch selbständige Leiter für die Musikschulen haben 
wollen. Ich habe auch begründet, weshalb wir sie in 
vieler Hinsicht brauchen. Am wichtigsten erscheint uns 
aber der Besuch der Eltern, deren Kinder musikbegabt 
sind, um sie dem Unterricht zuzuführen. Sie wissen, daß 
die Leiter der Musikschulen fast alle nur teilbeschäftigt 
sind, d. h. sie werden von der Volkshochschule für 
einige wenige Stunden freigestellt, in denen sie in der 
Woche für die Volksmusikschule arbeiten, das reicht 
aber nicht aus. 
Wir haben nun für die Leiter gesprochen, und außer 
dem haben wir uns für eine gerechte Bezahlung der 
Musiklehrer ausgesprochen. Und zum dritten weisen wir 
darauf hin, daß bei dieser Regelung, wie sie der Senat 
im Augenblick getroffen hat. eine Chancenungleichheit 
für die Schüler besteht. 
Wenn nämlich der qualifizierte Lehrer die Möglichkeit 
hat, mehr Geld für seine Unterrichtsstunden zu bekom 
men, dann kann er dieses tun, aber die Kinder bekom 
men die Stipendiengelder vom Senat nicht, der Vertrag 
wird gekündigt. Das heißt deutlich gesagt, daß Eltern, 
die es sich leisten können, ihren Kindern guten Musik 
unterricht geben zu lassen, die Musiklehrer auch ent 
sprechend bezahlen. Die Eltern, die dieses nicht können, 
sind auf die Stipendiengelder angewiesen. Bei der heu 
tigen Regelung dürften bald die Lehrer fehlen. 
Infolgedessen beantrage ich, daß wir erst einmal 
Planstellen für Musiklehrer einrichten. Hätten wir das 
vor Jahren getan, als wir die ersten Anträge gestellt 
hatten, dann hatten wir heute bereits an allen Musik 
schulen Planstellen. 
Und zum zweiten müssen wir Leiter für die Musik 
schulen einstellen, die auch fachliche Qualifikation mit 
bringen müssen. Im übrigen wollen wir, daß diese Ver 
träge, die unserer Meinung nach gegen Treu und Glau 
ben verstoßen, in Zukunft nicht mehr Grund zu einer 
Kündigung sein dürfen. 
(Beifall bei der CDU.) 
Präsident Sickert; Das Wort in der Beratung hat Herr 
Abgeordneter Zehden!
	        
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