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Volume Nr. 21 (86), 19. November 1970

Full text: Stenographischer Bericht (Public Domain) Issue1970/71, V. Wahlperiode, Band IV, 66.-95. Sitzung (Public Domain)

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8G. Sitzung vom 19. November 1970 
Heimann (SPD): Herr Präsident, wir mußten ja erst 
einmal den Antrag der CDU abwarten; vorher kann 
man nicht Stellung nehmen zu einem Antrag. Der An 
trag der CDU ist aber erst hier zu § 58 erfolgt, so daß die 
SPD-Fraktion vorher überhaupt keine Möglichkeit 
hatte, Stellung zu nehmen; da dies ein Abänderungs 
antrag ist und der Antrag als solcher erst eingebracht 
werden mußte, glaube ich, müßte es geschäftsordnungs 
mäßig die Möglichkeit geben, dies von daher nochmal 
zu erörtern. 
Präsident Sickert: Nein, Herr Abgeordneter Heimann. 
Dann hätten Sie zu dem Zeitpunkt, als der § 42 in der 
Beratung stand, Ihren Abänderungsantrag einbringen 
können. Der § 42 ist so, wie er jetzt im Wortlaut ist, ver 
abschiedet. Etwas anderes läßt die Geschäftsordnung 
nicht zu. — Frau Dr. Besser! 
FrauDr.Besser (CDU): Herr Präsident! Meine Damen 
und Herren! Ich teile an sich auch die Auffassung zur 
Geschäftsordnung, daß man einen schon verabschiedeten 
Paragraphen in derselben Sitzung nachher nicht gleich 
wieder novellieren kann. Wir hätten nichts dagegen 
gehabt, das wissen Sie ja, wir wären Ihrem Abände 
rungsantrag durchaus gefolgt. Wir müssen Sie nun bit 
ten, hilfsweise das nun doch in dem Paragraphen zu 
regeln, den wir ursprünglich vorgeschlagen hatten. Dort 
kann man es auch regeln. Ich sehe keine Schwerigkei- 
ten, es dort zu regeln, obwohl ich Ihnen völlig zugeben 
würde, daß der andere Paragraph vielleicht noch gün 
stiger wäre. Aber ein Zusammenhang mit dieser Rege 
lung, die wir treffen wollen, ist doch gegeben im § 58, so 
daß man an dieser Stelle diesen Abänderungsantrag 
bringen und m. E. auch zustimmend verabschieden 
kann. Ich bitte Sie um diese Zustimmung. 
Präsident Sickert: Das Wort hat Frau Dr. von 
Simson! 
Frau Dr. von Simson (F.D.P.): Herr Präsident! Meine 
Damen und Herren! Ich möchte die Kollegen von der 
CDU und von der SPD fragen, ob sie mit voller Absicht 
hier die Voraussetzungen für die Mitarbeit an der For 
schung, d. h. also einfach der Möglichkeit, zu forschen, 
für die Herren und Damen, die aus den Fachhochschulen 
kommen, höher setzen, als sie es an ihren eigenen Uni 
versitäten tun; denn selbstverständlich ist es an den 
Universitäten so, daß die Assistenten und selbstver 
ständlich auch die Assistenzprofessoren sehr stark in 
der Forschung mit drin sind. Nun können Sie mir er 
widern, daß an den Fachhochschulen dieser Mittelbau 
nicht vorgesehen ist. Aber trotzdem bin ich der Mei 
nung, daß es einfach optisch nicht schön ist, so etwas zu 
schreiben. Ich verstehe vollkommen die Beweggründe, 
die Sie gehabt haben, um diese sehr optische Einfügung 
vorzunehmen, weil Sie gerne die Leute von der Benut 
zung teurer Apparate — ich will es mal so kraß sagen, 
wie es gedacht ist — ausschließen wollen, von denen Sie 
meinen, daß sie ihrer ganzen Vorbildung und ihrer bis 
herigen Arbeit nach nicht in der Lage sind, diese Appa 
raturen adäquat zu benutzen. Aber da wir ja überhaupt 
für die Benutzung dieser Apparaturen an den Univer 
sitäten durch Mitglieder der Lehrkörper der Fachhoch 
schulen die Kommissionen haben, von denen wir heute 
schon gesprochen haben, nämlich eben im besagten 
§ 42 Abs. 1, bin ich der Meinung, daß es vollkommen 
genügt, diesen Kommissionen zu überlassen, wie sie die 
Bestimmungen über die Benutzung machen wollen. Ich 
bin der Meinung, daß es eine optisch nicht sehr schöne 
Form ist, von den Mitgliedern des Lehrkörpers der 
Fachhochschule mehr zu verlangen, als von den Leuten 
verlangt wird, die im Bereich der Universität selber 
sind. 
Präsident Sickert: Das Wort hat der Abgeordnete 
Heimann! 
Heimann (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Um eine Lösung dieses mehr geschäftsord 
nungsmäßigen Problems zu finden, würde die SPD- 
Fraktion ihren Abänderungsantrag jetzt neu formulie 
ren, und der könnte dann lauten, wie die CDU-Fraktion 
beantragt: 
In § 58 Abs. 1 wird folgender Satz 3 eingefügt; 
— Und jetzt kommt die Abänderung: 
„In den gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 6 zu erlassenden 
Richtlinien ist festzulegen, daß für die Teilnahme 
an der Grundlagenforschung in jedem Fall die 
Berufungsvoraussetzungen des § 13a des Hochschul 
lehrergesetzes erfüllt sein müssen.“ 
Das ist genau das, was wir ursprünglich in § 42 Abs. 1 
Nr. 6 regeln wollten. Jetzt machen wir es über den Weg, 
daß wir das in § 58 — das ist ja auch eine Übergangs 
bestimmung — hineinschreiben. Das kommt auf dasselbe 
hinaus, beschränkt sich dann aber auf die Fälle des § 42 
Abs. 1 Nr. 6. — Ich darf nur um Verzeihung bitten, 
Herr Präsident: Die SPD-Fraktion gibt dies später 
schriftlich rauf. 
Präsident Sickert: Nein, das braucht die SPD-Frak 
tion nicht zu tun. Das kann nur die CDU-Fraktion jetzt 
als ihren Antrag in ihren übernehmen. 
(Abg. Lorenz: Wir übernehmen das!) 
— Ich habe gesehen, die CDU-Fraktion wäre mit der 
Abänderung ihres Antrages dahingehend einverstanden, 
so daß das praktisch der Antrag der CDU-Fraktion 
wird und es der SPD-Fraktion erspart bleibt, einen 
neuen Antrag zu stellen. — Frau Dr. Besser! 
Frau Dr. Besser (CDU): Herr Präsident! Meine Damen 
und Herren! Die CDU-Fraktion ist bereit, die Formu 
lierungen, die Sie, Herr Heimann, vorgetragen haben, 
zu übernehmen als ihren Antrag. 
Präsident Sickert: Ich danke schön, damit ist uns jetzt 
wirklich geholfen, und wir brauchen nicht eine Novel 
lierung eines Paragraphen in derselben Sitzung vor 
zunehmen, was einfach nicht möglich gewesen wäre. 
Darf ich dann jetzt fragen, ob das Abgeordnetenhaus 
dem Abänderungsantrag der CDU-Fraktion zum § 58 
Abs. 1 auf Einfügung dieses neuen Satzes 3 zustimmen 
möchte? Ich bitte um das Handzeichen. — Danke, das 
ist die Mehrheit; das ist so beschlossen. 
Dann lasse ich jetzt abstimmen über den § 58 im Wort 
laut der Beschlußempfehlung. Wer dem die Zustimmung 
zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — 
Danke, das ist so beschlossen. 
§§59 bis 64. — Wortmeldungen? — Nicht der Fall. Ich 
komme zur Abstimmung: Wer den §§59 bis 64 die Zu 
stimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das 
Handzeichen. — Danke, das ist so beschlossen. 
Wir kommen zur Anlage; hierzu Abänderungsantrag 
der Fraktion der CDU. Er heißt: 
Die Anlage — Überleitungsübersicht zu § 62 — der 
Drucksache Nr. 1334 erhält in der ersten Fußnote 
im Satz 1 folgende Fassung: 
„Erhalten als Dozenten der BesGr. AH 5 eine un 
widerrufliche und ruhegehaltsfähige Stellenzulage 
von 259,20 DM.“ 
Frau Dr. Besser! 
(Beifall bei der F.D.P.)
	        
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