82. Sitzung vom 8. Oktober 1910
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Senator Schwedler
In dem Bestreben, möglichst vielen Flugpassagieren
eine Buchung zu ermöglichen, können bei den Luft
verkehrsgesellschaften Fehler auftreten, die in einzel
nen Fällen zu einer Überbuchung führen.
Zu der dritten Frage darf ich sagen, daß der Senat der
Überzeugung ist, daß die Luftverkehrsgesellschaften
nach besten Kräften für einen ordnungsgemäßen Ablauf
des Berliner Luftverkehrs sorgen. Weltweit treten
jedoch beim Luftverkehr Probleme auf, von denen auch
Berlin nicht völlig verschont bleiben kann.
In Zusammenarbeit mit den Luftverkehrsgesellschaf
ten bemüht sich der Senat, für die besonderen Anfor
derungen des Berliner Luftverkehrs Vorsorge zu tref
fen.
Präsident Sickert: Wird eine Zusatzfrage gewünscht?
— Das ist nicht der Fall. Damit ist der Tagesordnungs
punkt 1 erledigt.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 2, Drucksache 1296:
Große Anfrage der Fraktion der CDU über
Anhalten von Postsendungen.
Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter
Franke!
Franke (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Vor etwa fünf Jahren, nämlich im November
1965, mußte ich hier schon einmal eine Große Anfrage
meiner Fraktion zu dem Thema „Anhalten von Post
sendungen“ begründen.
Der Vorgang seinerzeit war folgender: Vor der Som
merpause 1965 hatte meine Fraktion an die Berliner
Schulen, insbesondere an die Eltemvertreter der Ber
liner Schulen, eine Broschüre meiner Partei mit dem
Titel „Berlins Kinder brauchen die beste Schule“
gesandt.
Diese Broschüre ist weitgehend von den Direktoren
der Schulen bzw. von den zuständigen Herren an die
Schulelternausschüsse verteilt worden.
Nach der Sommerpause, d. h. vier Monate, nachdem
wir die Versendung begonnen hatten, schrieb uns im
Oktober 1965 der Herr Landesschulrat Bath einen Brief,
in dem er mitteilte, daß es den Schulleitern bzw. den
Schulen nicht zuzumuten sei, derartige Postsendungen,
die politische Werbung zum Inhalt hätten, in den Schu
len an die Lehrer zu verteilen.
Punkt 1. Dagegen ist nichts einzuwenden. Darauf
haben wir uns seinerzeit in einem Gespräch mit der
Schulverwaltung auch geeinigt. Aber zweitens hat der
Landesschulrat auch die Auffassung vertreten, daß ord
nungsgemäß adressierte und frankierte Briefe an Schul
elternvertreter diesen nicht weiter zugeleitet zu werden
brauchen.
Unsere Erkundigungen bei der Landespostdirektion
haben seinerzeit ergeben, daß es sich dabei zwar noch
nicht um einen strafbaren Pall gehandelt hat, da wir
ja, wenn auch zu einem sehr späten Zeitpunkt, über
den Vorgang unterrichtet wurden. Aber es war immer
hin ein glatter Fall von Postunterdrückung.
Wir haben daraufhin hier in diesem Hause diese
Fr age diskutiert. Und der seinerzeitige Senator für
Schulwesen, Herr Evers, hat klar und deutlich — und
ich darf mit Genehmigung des Herr Präsidenten zitie-
ren — gesagt:
Der Schuleitemausschuß hat natürlich — und da
haben Sie völlig recht — die Anschrift der betref
fenden Schule. An den Schulelternausschuß gerich
tete Brief Sendungen müssen an den Vorsitzenden
des Schulelternausschusses weitergeleitet werden.
So ist es offenbar in den meisten Schulen geschehen,
aber eben nicht an allen. Und der Herr Senator hat
auch erklärt, er werde dafür Sorge tragen, daß an den
Schulelternausschuß adressierte Sendungen in jedem
Pall dem Vorsitzenden in geeigneter Form übermittelt
werden. Und er wolle dafür sorgen, daß dies in Zukunft
an allen Berliner Schulen passiert.
Wir haben nun zu unserem Bedauern festgestellt,
meine Damen und Herren, einmal aus der Presse, aber
zum anderen auch aufgrund persönlicher Diskussionen,
die wir mit Elternvertretern zumindest an einer Berli
ner Schule hatten, daß dies offensichtlich nicht funktio
niert, und daß diese Weisung, die der Herr Senator für
Schulwesen seinerzeit geben wollte — zumindest über
seinen Landesschulrat -— wohl nicht alle Schulen er
reicht hat oder nicht immer ganz korrekt ausgelegt
wird.
Tatsache ist jedenfalls, daß ein Schulleiter — oder
vielleicht sogar mehrere Schulleiter Berliner Schulen —
Briefe, die an die Elternausschüsse gerichtet waren,
nicht weitergeleitet haben.
Nun ist es natürlich ein alter Streit, ob die Schule
gewissermaßen der Briefkasten für alle möglichen
Schreiber ist, und ob die Schule dazu da ist, Werbung,
insbesondere wirtschaftlicher, parteipolitischer oder wel
cher Art auch immer, zu machen.
Solange aber die Senatsverwaltung damit einverstan
den ist, daß das Schulelternblatt, daß Broschüren des
Freidenkervertaandes und daß auch Broschüren von
Wirtschaftsverbänden in den Schulen verteilt und an
Lehrer und Eltern weitergegeben werden, meinen wir,
daß auch die politischen Parteien, insbesondere, wenn
sie sich mit verschlossenen und frankierten Briefen an
die Elternvertreter wenden, das Recht haben, diese
Briefe an die Adresse des. Schuleltemausschusses zu
versenden.
Es hat dann vor einigen Jahren einen Versuch in
einem Drei-Parteien-Gespräch beim Landesschulrat ge
geben, diese Frage zu klären und auf einen gemein
samen Nenner zu kommen. Dazu ist es seinerzeit nicht
gekommen. Es blieb also nach wie vor die Weisung des
Senators, daß der Elternausschuß an der Schule zu er
reichen sei.
Nun, bei diesem geschilderten Vorgang, bei dem sich
die Elternvertreter darüber beklagten, wurde den
Eltemvertretem vom Bürgermeister — gestützt auf eine
Äußerung, eine Meinung oder ein Gutachten seines
Rechtsamtes, was immer es war — erklärt, die Schullei
ter seien nicht verpflichtet, alle Post an die Elternaus
schüsse weiterzuleiten.
Dieses wurde nicht nur der Presse, sondern mir auch
persönlich vom Landesschulrat bestätigt. Er hat mir
gesagt, an die Eltern adressierte offensichtlich poli
tische Broschüren oder Propagandaschriften brauchten
nicht weiter verteilt zu werden.
Er konnte mir nicht erklären, wie man verfahren will,
wenn das von außen nicht erkennbar ist. Er konnte mir
auch nicht .erklären, wie man verfahren will, um die
Sache aus dem Wege zu räumen. Ob man die Briefe an
die Eltern zurückschicken soll, oder ob man sie auffor
dern soll, die Post abzuholen, oder ob man die Post
vernichten sollte.
Wir wollen, daß eine praktikable Lösung erreicht
wird, meine Damen und Herren, daß auch diese, ich
möchte es schon so sagen, Rechtsunsicherheit beseitigt
wird. Es geht nicht, daß der Senator sagt, daß es so sein
sollte, und der Landesschulrat sagt „Nein", und ein
Rechtsamt in einem Bezirk gibt dazu wieder eine andere
Auslegung.
Wir alle haben selbstverständlich das Interesse, daß
die Schulleiter und die Schulverwaltungen, die natür
lich mit allem möglichen Papierkrieg überlastet sind,