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Band Nr. 17 (82), 8. Oktober 1970

Volltext: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1970/71, V. Wahlperiode, Band IV, 66.-95. Sitzung (Public Domain)

82. Sitzung vom 8. Oktober 1910 
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Senator Schwedler 
In dem Bestreben, möglichst vielen Flugpassagieren 
eine Buchung zu ermöglichen, können bei den Luft 
verkehrsgesellschaften Fehler auftreten, die in einzel 
nen Fällen zu einer Überbuchung führen. 
Zu der dritten Frage darf ich sagen, daß der Senat der 
Überzeugung ist, daß die Luftverkehrsgesellschaften 
nach besten Kräften für einen ordnungsgemäßen Ablauf 
des Berliner Luftverkehrs sorgen. Weltweit treten 
jedoch beim Luftverkehr Probleme auf, von denen auch 
Berlin nicht völlig verschont bleiben kann. 
In Zusammenarbeit mit den Luftverkehrsgesellschaf 
ten bemüht sich der Senat, für die besonderen Anfor 
derungen des Berliner Luftverkehrs Vorsorge zu tref 
fen. 
Präsident Sickert: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? 
— Das ist nicht der Fall. Damit ist der Tagesordnungs 
punkt 1 erledigt. 
Ich rufe auf 
lfd. Nr. 2, Drucksache 1296: 
Große Anfrage der Fraktion der CDU über 
Anhalten von Postsendungen. 
Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter 
Franke! 
Franke (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Vor etwa fünf Jahren, nämlich im November 
1965, mußte ich hier schon einmal eine Große Anfrage 
meiner Fraktion zu dem Thema „Anhalten von Post 
sendungen“ begründen. 
Der Vorgang seinerzeit war folgender: Vor der Som 
merpause 1965 hatte meine Fraktion an die Berliner 
Schulen, insbesondere an die Eltemvertreter der Ber 
liner Schulen, eine Broschüre meiner Partei mit dem 
Titel „Berlins Kinder brauchen die beste Schule“ 
gesandt. 
Diese Broschüre ist weitgehend von den Direktoren 
der Schulen bzw. von den zuständigen Herren an die 
Schulelternausschüsse verteilt worden. 
Nach der Sommerpause, d. h. vier Monate, nachdem 
wir die Versendung begonnen hatten, schrieb uns im 
Oktober 1965 der Herr Landesschulrat Bath einen Brief, 
in dem er mitteilte, daß es den Schulleitern bzw. den 
Schulen nicht zuzumuten sei, derartige Postsendungen, 
die politische Werbung zum Inhalt hätten, in den Schu 
len an die Lehrer zu verteilen. 
Punkt 1. Dagegen ist nichts einzuwenden. Darauf 
haben wir uns seinerzeit in einem Gespräch mit der 
Schulverwaltung auch geeinigt. Aber zweitens hat der 
Landesschulrat auch die Auffassung vertreten, daß ord 
nungsgemäß adressierte und frankierte Briefe an Schul 
elternvertreter diesen nicht weiter zugeleitet zu werden 
brauchen. 
Unsere Erkundigungen bei der Landespostdirektion 
haben seinerzeit ergeben, daß es sich dabei zwar noch 
nicht um einen strafbaren Pall gehandelt hat, da wir 
ja, wenn auch zu einem sehr späten Zeitpunkt, über 
den Vorgang unterrichtet wurden. Aber es war immer 
hin ein glatter Fall von Postunterdrückung. 
Wir haben daraufhin hier in diesem Hause diese 
Fr age diskutiert. Und der seinerzeitige Senator für 
Schulwesen, Herr Evers, hat klar und deutlich — und 
ich darf mit Genehmigung des Herr Präsidenten zitie- 
ren — gesagt: 
Der Schuleitemausschuß hat natürlich — und da 
haben Sie völlig recht — die Anschrift der betref 
fenden Schule. An den Schulelternausschuß gerich 
tete Brief Sendungen müssen an den Vorsitzenden 
des Schulelternausschusses weitergeleitet werden. 
So ist es offenbar in den meisten Schulen geschehen, 
aber eben nicht an allen. Und der Herr Senator hat 
auch erklärt, er werde dafür Sorge tragen, daß an den 
Schulelternausschuß adressierte Sendungen in jedem 
Pall dem Vorsitzenden in geeigneter Form übermittelt 
werden. Und er wolle dafür sorgen, daß dies in Zukunft 
an allen Berliner Schulen passiert. 
Wir haben nun zu unserem Bedauern festgestellt, 
meine Damen und Herren, einmal aus der Presse, aber 
zum anderen auch aufgrund persönlicher Diskussionen, 
die wir mit Elternvertretern zumindest an einer Berli 
ner Schule hatten, daß dies offensichtlich nicht funktio 
niert, und daß diese Weisung, die der Herr Senator für 
Schulwesen seinerzeit geben wollte — zumindest über 
seinen Landesschulrat -— wohl nicht alle Schulen er 
reicht hat oder nicht immer ganz korrekt ausgelegt 
wird. 
Tatsache ist jedenfalls, daß ein Schulleiter — oder 
vielleicht sogar mehrere Schulleiter Berliner Schulen — 
Briefe, die an die Elternausschüsse gerichtet waren, 
nicht weitergeleitet haben. 
Nun ist es natürlich ein alter Streit, ob die Schule 
gewissermaßen der Briefkasten für alle möglichen 
Schreiber ist, und ob die Schule dazu da ist, Werbung, 
insbesondere wirtschaftlicher, parteipolitischer oder wel 
cher Art auch immer, zu machen. 
Solange aber die Senatsverwaltung damit einverstan 
den ist, daß das Schulelternblatt, daß Broschüren des 
Freidenkervertaandes und daß auch Broschüren von 
Wirtschaftsverbänden in den Schulen verteilt und an 
Lehrer und Eltern weitergegeben werden, meinen wir, 
daß auch die politischen Parteien, insbesondere, wenn 
sie sich mit verschlossenen und frankierten Briefen an 
die Elternvertreter wenden, das Recht haben, diese 
Briefe an die Adresse des. Schuleltemausschusses zu 
versenden. 
Es hat dann vor einigen Jahren einen Versuch in 
einem Drei-Parteien-Gespräch beim Landesschulrat ge 
geben, diese Frage zu klären und auf einen gemein 
samen Nenner zu kommen. Dazu ist es seinerzeit nicht 
gekommen. Es blieb also nach wie vor die Weisung des 
Senators, daß der Elternausschuß an der Schule zu er 
reichen sei. 
Nun, bei diesem geschilderten Vorgang, bei dem sich 
die Elternvertreter darüber beklagten, wurde den 
Eltemvertretem vom Bürgermeister — gestützt auf eine 
Äußerung, eine Meinung oder ein Gutachten seines 
Rechtsamtes, was immer es war — erklärt, die Schullei 
ter seien nicht verpflichtet, alle Post an die Elternaus 
schüsse weiterzuleiten. 
Dieses wurde nicht nur der Presse, sondern mir auch 
persönlich vom Landesschulrat bestätigt. Er hat mir 
gesagt, an die Eltern adressierte offensichtlich poli 
tische Broschüren oder Propagandaschriften brauchten 
nicht weiter verteilt zu werden. 
Er konnte mir nicht erklären, wie man verfahren will, 
wenn das von außen nicht erkennbar ist. Er konnte mir 
auch nicht .erklären, wie man verfahren will, um die 
Sache aus dem Wege zu räumen. Ob man die Briefe an 
die Eltern zurückschicken soll, oder ob man sie auffor 
dern soll, die Post abzuholen, oder ob man die Post 
vernichten sollte. 
Wir wollen, daß eine praktikable Lösung erreicht 
wird, meine Damen und Herren, daß auch diese, ich 
möchte es schon so sagen, Rechtsunsicherheit beseitigt 
wird. Es geht nicht, daß der Senator sagt, daß es so sein 
sollte, und der Landesschulrat sagt „Nein", und ein 
Rechtsamt in einem Bezirk gibt dazu wieder eine andere 
Auslegung. 
Wir alle haben selbstverständlich das Interesse, daß 
die Schulleiter und die Schulverwaltungen, die natür 
lich mit allem möglichen Papierkrieg überlastet sind,
	        
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