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81. Sitzung vom 1. Oktober 1970
Dr. Hass (SPD): Ja.
von Kekule (CDU): Herr Kollege Dr. Rass! Ist Ihnen
vielleicht anhand der Drucksachen aufgefallen, daß
unser Antrag älter ist als die Vorlage des Berichts ?
Dr. Kass (SPD): Ja, ich habe das ja angenommen
und habe deswegen vermutet, daß Sie bei der Begrün
dung darauf eingehen würden. Das haben Sie nicht
getan, deswegen muß ich es für Sie tun. Bitte, wenn
es Ihnen peinlich ist, es tut mir leid, aber ich muß das
zur Grundlage machen, was hier steht und was Sie
nicht zurückgenommen haben. —
Jetzt also abschließend zu Punkt 2: Das ist ja wirk
lich der substantielle Punkt, der auch im Ausschuß
diskutiert werden muß, nämlich: soll es bei der bis
herigen Organisationsform bleiben, eine enge Verknüp
fung, oder sollen wir dieses Landesamt für elektro
nische Datenverarbeitung herausnehmen ? Sicher, es
mag einige Punkte geben. Sie haben Beispiele gebracht
aus den nordischen Ländern, wo man diesen Weg gegan
gen ist, aber Sie sollten sich orientieren über die letzten
Erfahrungen. Sie haben etwa die Data-Zentrale in
Kopenhagen zitiert. Genau dort versucht man nun wie
der, die Sachen rückgängig zu machen; nämlich aus der
Erfahrung, die man in der Zwischenzeit gesammelt hat,
die Konsequenz zu ziehen, diese Zentralen, die Data-
Zentralen, wieder enger mit der staatlichen Verwal
tung zu verknüpfen, und zwar gibt es eine ganz ein
fache Begründung dafür. Solche Einrichtungen entwik-
keln ihr eigenes Gewicht, ihre eigene Dynamik, und
dieses möchte man doch umgekehrt gerade für die
öffentliche Verwaltung nutzbar machen. Es ist Ihnen
allen klar, daß von diesen kybernetischen Maschinen
ein Zwang zur Weiterentwicklung, ein Zwang ausgeht,
sich mit den neuen Dingen zu beschäftigen. Ich glaube,
unser aller Interesse ist es, diesen heilsamen, diesen
förderlichen Zwang auf die Verwaltung auch auf diesem
Wege ausüben zu lassen, so daß ich sagen würde, wir
sollten uns sehr gut überlegen, ob wir diesen Schritt
tun, das Landesamt herauszunehmen. Ich muß allerdings
sagen, daß ich mit der jetzigen Konstruktion auch nicht
ganz einverstanden bin, gerade was etwa die Mitwir
kung des Abgeordnetenhauses betrifft und auch die Mit
wirkung der Benutzer. Es sind sicherlich noch Verbes
serungen möglich. Es gibt dort bis jetzt, soweit ich weiß,
keinen Benutzerausschuß, aber regelmäßige Bespre
chungen. Das kann sicherlich verbessert werden, und
über unsere eigene Rolle dabei müssen wir uns auch
noch einmal Gedanken machen. Der Vorschlag, den Sie
gemacht haben, hat einen weiteren Aspekt, nämlich die
größere Beweglichkeit bei der Vergütung. Darauf haben
Sie schon hingewiesen. Das sehen wir auch so. Sie
haben aber gleichfalls gesagt, daß es auch bei den
bisherigen juristischen Konstruktionen Möglichkeiten
gibt, das zu verbessern.
Meine Damen und Herren! Ich bin damit am Ende
meiner kurzen Ausführungen. Wir sind der Meinung,
daß dieser Antrag besprochen werden sollte im Aus
schuß für Inneres, daß andererseits aber mindestens
ein weiterer Ausschuß noch damit befaßt werden sollte.
Man könnte eine ganze Reihe von Ausschüssen auf
führen neben dem Innenausschuß: nicht nur Wissen
schaft und Kunst, auch Wirtschaft ist interessiert,
Arbeit—Gesundheit—Soziales ist interessiert und man
che Ausschüsse mehr. Wir sind aber der Meinung, es
genügt, wenn neben dem eigentlichen Ausschuß, dem
Innenausschuß, ein weiterer Ausschuß, nämlich der Aus
schuß für Wissenschaft und Kunst, mit diesem Problem
befaßt wird. — Danke schön.
Präsident Sickert: Das Wort hat der Abgeordnete Dr.
Hennicke!
Dr. Hennicke (CDU): Herr Präsident! Meine sehr ver
ehrten Damen und Herren! Der Überweisung an den
Ausschuß für Wissenschaft und Kunst vermag ich im
Augenblick noch keinen Sinn abzugewinnen. Wenn wir
dem folgen, was eben Herr Kollege Rass gesagt hat,
dann sollten wir in was weiß ich wie viele Ausschüsse
überweisen. Sie haben recht, es betrifft eine Fülle von
Institutionen. Ich würde meinen, wenn wir der Be
ratung hier jetzt aufmerksam gefolgt sind, dann hat das
ja eine Ausgabenseite; dann wäre es also sinnvoll, an
den Hauptausschuß zu überweisen. Aber der Ausschuß
für Wissenschaft und Kunst als Repräsentant aller
Fachausschüsse scheint mir nicht das Höchstmaß an
Sinnvollem zu sein.
Präsident Sickert: Weitere Wortmeldungen liegen mir
nicht vor. Ich schließe die Beratung. Der Ältestenrat
empfiehlt, den Antrag an den Ausschuß für Inneres zu
überweisen. Von der Fraktion der SPD wird zusätzlich
Überweisung an den Ausschuß für Wissenschaft und
Kunst beantragt; als federführenden Ausschuß schlage
ich den Ausschuß für Inneres vor. War das ein Antrag
von Ihnen, Herr Dr. Hennicke, an den Hauptausschuß
zu überweisen ?
(Abg. Dr. Hennicke: Ja, nunmehr gestellt, bitte.)
— Dann wird jetzt von der CDU-Fraktion der Antrag
gestellt, den Antrag auch an den Hauptausschuß zu
überweisen. Wer den Ausschußüberweisungen die Zu
stimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Hand
zeichen. — Danke, das ist so beschlossen. Die Feder
führung liegt bei Inneres.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 18, Drucksache 1290:
Antrag der Fraktion der CDU über Verbesserung
des Stellenkegels der Exekutivbeamten der Ber
liner Polizei.
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird beauftragt, spätestens zum
1. Januar 1971 die Stellenrelation der Exekutiv
beamten der Berliner Polizei wie folgt zu ge
stalten:
Schutzpolizei
Allgemeiner Dienst
A 6/A 7 35%
A 8 40%
A 9 25%
Kriminalpolizei und
Gewerbeaußendienst
Allgemeiner
A 7
A 8
A 9
Dienst
10%
30%
60%
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Herr
Abgeordneter Schmitz!
Schmitz (CDU); Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Die Aufgabe der Opposition ist es sicher nichi
nur, Kritikwürdiges zu kritisieren, sondern auch Not
wendiges zu fordern, zu drängen auf einen baldigen
Abschluß. Ich sage das deshalb vorweg, weil ich mir
durch Gespräche mit anderen Kollegen die Gewißheit
verschafft habe, daß wir in der sachlichen Zielrichtung
dieses Antrages übereinstimmen. Ich möchte deshalb
hier auch keine materielle Rechtfertigung dieses An
trages — wir haben eine kurze Begründung, die Ihnen
vorliegt, schriftlich gegeben — noch einmal vortragen,
sondern nur auf zwei Dinge eingehen.
Einmal auf die naheliegende Einwendung, daß man
eine Gesamtkonzeption einmal im Besoldungsrecht
lichen, zum anderen eine Gesamtkonzeption über die