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66. Sitzung vom 15. Januar 1970
Lfd. Nr. 33, Drucksache 972:
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Schul
wesen vom 8. Dezember 1969 zum Antrag der
Fraktion der CDU über Mensen an fachbezoge
nen Akademien
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? —
Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Beratung. Wird
das Wort in der Beratung gewünscht? — Das ist nicht
der Fall. Ich schließe die Beratung.
Wer der Drucksache Nr. 972 seine Zustimmung zu
geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. —•
Danke; das ist so beschlossen.
Lfd. Nr, 34, Drucksache 1000:
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wis
senschaft und Kunst vom 8. Dezember 1969 zum
Antrag der Fraktion der CDU über Studenten
schaften
Eine schriftliche Berichterstattung ist der Beschluß
empfehlung angefügt. Wird das Wort zu einer münd
lichen Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht
der Fall. Ich eröffne die Beratung. Wird das Wort ge
wünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die
Beratung.
Ich komme zur Abstimmung über die Beschlußemp
fehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst,
Drucksache Nr. 1000. Wer dieser Drucksache seine Zu
stimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das
Handzeichen. — Danke, das ist so beschlossen.
Lfd, Nr. 35, Drucksache 1009:
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bun
desangelegenheiten und Gesamtberliner Fragen
vom 22. Dezember 1969 zum Antrag der Frak
tion der CDU über zeitgerechte Weiterentwick
lung des Rundfunk- und Fensehwesens
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? —
Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Beratung. Wird
das Wort gewünscht ? —
Herr Abgeordneter Wronski. -
Wronski (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Obwohl sich Berichterstattung offenbar er
übrigt hat über diesen Sachkomplex, der ja in den
letzten Wochen in Berlin einiges Aufsehen erregt hat,
und sicher auch viele Kollegen dieses Hauses über den
Sachzusammenhang genügend informiert sind, ein
Wort noch von unserer Seite als Initiatoren dieses An
trages, der zum Zeitpunkt, als die Diskussion über
Gebührenerhöhungen der Rundfunkanstalten noch nicht
abgeschlossen war, von uns als ein Beitrag eingebracht
wurde — nämlich im Juni des vergangenen Jahres —,
zu hoffen, die Ratifizierung der Gesetze allen Beteilig
ten, die dazu verurteilt waren, sich daran zu beteiligen,
zu erleichtern.
Nun dieser Antrag, ich muß das zusammenfassend
nochmal in Erinnerung bringen, den die CDU im Juni
vorigen Jahres brachte, hat in sieben einzelnen Punk
ten einige Sachvoraussetzungen gestellt, die nach unse
rer Auffassung sinnvoll und notwendig waren, um eben
diese einheitliche Zustimmung zu diesen wichtigen
Staatsverträgen zu erwirken. Ich möchte nicht über das
Verfahren, das sich dann über die Beratung der Staats
verträge selbst anschloß, hier sprechen. Darüber ist
genug gesagt worden in der letzten Sitzung des ver
gangenen Jahres. Es ist auch in der Öffentlichkeit
diskutiert worden in der einen oder anderen Richtung.
Uns geht es darum festzuhalten, wie die Erledigung
unseres Antrages von uns bewertet wird. Dabei wollen
wir feststellen, daß etliche dieser sieben Punkte befrie
digend, einige ausreichend als erledigt anzusehen sind,
daß aber einige völlig offenbleiben. Insbesondere offen
ist die für uns sehr wichtige Frage; die in unserem
Punkt 5 angesprochen wurde, der vergleichbaren Haus
haltsschemata der einzelnen Rundfunkanstalten, und
nicht zuletzt auch die Frage 7 hinsichtlich der Regelung
von Gebührenbefreiungen. Nun wissen wir aus dem
Studium der Ausschußberichte, daß wir hinsichtlich des
Punktes 7 noch eine Regelung zu erwarten haben. Ich
will also hoffen, daß sie in dem gleichen Tempo dem
Hause vorgelegt wird wie zum Schluß, sozusagen im
Schlußgalopp, des letzten Jahres nachher die Staats
verträge ratifiziert wurden, und nicht, daß man jetzt
etwa in den Irrtum verfällt, nachdem die finanziellen
Voraussetzungen für alle Rundfunkanstalten geregelt
seien, könne man sich auch dieser Geschichte nun wie
der intensiver und damit zeitraubender widmen. Ich
las aus allen Protokollen, daß das nicht der Fall sein
soll, daß man sehr ernsthaft bemüht ist, da nicht in
Verzug zu kommen.
Nun komme ich zum wichtigsten Punkt, meine
Damen und Herren, zum Punkt 5, der Vergleichbar
keit des Haushaltsrechtes der Rundfunkanstalten. Meine
Damen und Herren! Wir stehen nicht an, festzustellen,
daß diese Arbeit, wenn man sie sich ernsthaft vorneh
men will, in der Tat eine Mammutarbeit sein wird des
wegen, weil aus unserer Sicht hier eine so zum Teil
kontroverse Interessenlage und Interessenkollision nach
Regionen, nach Ländern und nach sonstigen Gesichts
punkten vorliegt, die es offenbar unmöglich macht, in
einem zügigen, schnell überschaubaren Verfahren das
zu erreichen, was im Grunde alle wohl in Deutschland
wollen und nie zustande kriegen, nämlich die — und
das steht dahinter — Durchsichtigkeit der ganzen
Finanzgebarung. Meine Damen und Herren! Wenn hier
im Text expressis verbis gefordert wird Vergleichbar
keit der Finanzgebarung, so steht doch im Grunde da
hinter überhaupt die Möglichkeit, der Ansatzpunkt,
kritischer als bislang und unmittelbarer als bisher
möglich, Einsicht und, und wenn Sie so wollen, auch
indirekt Einfluß zu nehmen auf die gesamten Haus
haltspraktiken der jeweiligen Sendeanstalten. Daß
diese Frage immer wieder zu Recht gestellt wird, mögen
Sie daraus ersehen, daß immer wieder in der Öffent
lichkeit vom Verbraucher durch die Presse kritische
Fragen laut werden, ob diese oder jene Sendung bei
spielsweise mit diesem offenbar als sehr hoch erkenn
baren materiellen Aufwand vertretbar sei, und daß
man letzten Endes als Geldgeber, der beispielsweise
auch dieses Parlament ja ist, praktisch keinen Einfluß
darauf nehmen kann, wie diese Mittel sinnvoller ein
zusetzen wären. Auch die sehr wichtige Frage, die hier
von uns nicht direkt angesprochen wurde, ob es über
haupt in Deutschland noch zeitgemäß und sinnvoll ist,
sich den Luxus von neun parallelen Sendeanstalten zu
erlauben, steht letzten Endes dahinter. Diese Frage ist
wichtig. Sie kann, wenn man sie ernsthaft diskutieren
will, nur in Gang gebracht werden durch den harten
Zwang des finanziellen Offenbarungseides, wenn Sie so
wollen. Es ist in den Ausschußberatungen erkennbar
geworden, daß in der Grundtendenz diese Problematik
auch erkannt wird und daß man offenbar gewillt ist,
jedenfalls was den Gesetzgeber dieses Landes Berlin
betrifft, initiativ zu bleiben. Daran — insbesondere an
den Herrn Vorsitzenden dieses Unterausschusses sei
dieses Wort gerichtet — knüpft sich unsere Hoffnung,
daß unsere Initiative, die wir vor einem Dreivierteljahr
hier ergriffen haben, damit nicht beendet ist, daß das
der Anfang sein soll oder, sagen wir, der erste Schritt
sein soll, auf diesem Weg weiter fortzuschreiten, gerade
zu einem Zeitpunkt, wo wir frei sind von dem Druck,
bis zu einem bestimmten Termin finanzielle Sicherhei
ten für unsere notleidende Sendeanstalt zu schaffen.
Ich möchte das also hier abschließend feststellen für
unsere Fraktion. Es sind einige Punkte offen geblieben
in der Behandlung des Antrages. Verfahrensmäßig ist
er als erledigt anzusehen, in der Sache nicht. Die Be
reitschaft aller im Ausschuß vertretenen Parteien, ge-