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Volume Nr. 1 (66), 15. Januar 1970

Full text: Stenographischer Bericht (Public Domain) Issue1970/71, V. Wahlperiode, Band IV, 66.-95. Sitzung (Public Domain)

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66. Sitzung vom 15. Januar 1970 
Lfd. Nr. 33, Drucksache 972: 
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Schul 
wesen vom 8. Dezember 1969 zum Antrag der 
Fraktion der CDU über Mensen an fachbezoge 
nen Akademien 
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — 
Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Beratung. Wird 
das Wort in der Beratung gewünscht? — Das ist nicht 
der Fall. Ich schließe die Beratung. 
Wer der Drucksache Nr. 972 seine Zustimmung zu 
geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. —• 
Danke; das ist so beschlossen. 
Lfd. Nr, 34, Drucksache 1000: 
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wis 
senschaft und Kunst vom 8. Dezember 1969 zum 
Antrag der Fraktion der CDU über Studenten 
schaften 
Eine schriftliche Berichterstattung ist der Beschluß 
empfehlung angefügt. Wird das Wort zu einer münd 
lichen Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht 
der Fall. Ich eröffne die Beratung. Wird das Wort ge 
wünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die 
Beratung. 
Ich komme zur Abstimmung über die Beschlußemp 
fehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, 
Drucksache Nr. 1000. Wer dieser Drucksache seine Zu 
stimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das 
Handzeichen. — Danke, das ist so beschlossen. 
Lfd, Nr. 35, Drucksache 1009: 
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bun 
desangelegenheiten und Gesamtberliner Fragen 
vom 22. Dezember 1969 zum Antrag der Frak 
tion der CDU über zeitgerechte Weiterentwick 
lung des Rundfunk- und Fensehwesens 
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — 
Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Beratung. Wird 
das Wort gewünscht ? — 
Herr Abgeordneter Wronski. - 
Wronski (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Obwohl sich Berichterstattung offenbar er 
übrigt hat über diesen Sachkomplex, der ja in den 
letzten Wochen in Berlin einiges Aufsehen erregt hat, 
und sicher auch viele Kollegen dieses Hauses über den 
Sachzusammenhang genügend informiert sind, ein 
Wort noch von unserer Seite als Initiatoren dieses An 
trages, der zum Zeitpunkt, als die Diskussion über 
Gebührenerhöhungen der Rundfunkanstalten noch nicht 
abgeschlossen war, von uns als ein Beitrag eingebracht 
wurde — nämlich im Juni des vergangenen Jahres —, 
zu hoffen, die Ratifizierung der Gesetze allen Beteilig 
ten, die dazu verurteilt waren, sich daran zu beteiligen, 
zu erleichtern. 
Nun dieser Antrag, ich muß das zusammenfassend 
nochmal in Erinnerung bringen, den die CDU im Juni 
vorigen Jahres brachte, hat in sieben einzelnen Punk 
ten einige Sachvoraussetzungen gestellt, die nach unse 
rer Auffassung sinnvoll und notwendig waren, um eben 
diese einheitliche Zustimmung zu diesen wichtigen 
Staatsverträgen zu erwirken. Ich möchte nicht über das 
Verfahren, das sich dann über die Beratung der Staats 
verträge selbst anschloß, hier sprechen. Darüber ist 
genug gesagt worden in der letzten Sitzung des ver 
gangenen Jahres. Es ist auch in der Öffentlichkeit 
diskutiert worden in der einen oder anderen Richtung. 
Uns geht es darum festzuhalten, wie die Erledigung 
unseres Antrages von uns bewertet wird. Dabei wollen 
wir feststellen, daß etliche dieser sieben Punkte befrie 
digend, einige ausreichend als erledigt anzusehen sind, 
daß aber einige völlig offenbleiben. Insbesondere offen 
ist die für uns sehr wichtige Frage; die in unserem 
Punkt 5 angesprochen wurde, der vergleichbaren Haus 
haltsschemata der einzelnen Rundfunkanstalten, und 
nicht zuletzt auch die Frage 7 hinsichtlich der Regelung 
von Gebührenbefreiungen. Nun wissen wir aus dem 
Studium der Ausschußberichte, daß wir hinsichtlich des 
Punktes 7 noch eine Regelung zu erwarten haben. Ich 
will also hoffen, daß sie in dem gleichen Tempo dem 
Hause vorgelegt wird wie zum Schluß, sozusagen im 
Schlußgalopp, des letzten Jahres nachher die Staats 
verträge ratifiziert wurden, und nicht, daß man jetzt 
etwa in den Irrtum verfällt, nachdem die finanziellen 
Voraussetzungen für alle Rundfunkanstalten geregelt 
seien, könne man sich auch dieser Geschichte nun wie 
der intensiver und damit zeitraubender widmen. Ich 
las aus allen Protokollen, daß das nicht der Fall sein 
soll, daß man sehr ernsthaft bemüht ist, da nicht in 
Verzug zu kommen. 
Nun komme ich zum wichtigsten Punkt, meine 
Damen und Herren, zum Punkt 5, der Vergleichbar 
keit des Haushaltsrechtes der Rundfunkanstalten. Meine 
Damen und Herren! Wir stehen nicht an, festzustellen, 
daß diese Arbeit, wenn man sie sich ernsthaft vorneh 
men will, in der Tat eine Mammutarbeit sein wird des 
wegen, weil aus unserer Sicht hier eine so zum Teil 
kontroverse Interessenlage und Interessenkollision nach 
Regionen, nach Ländern und nach sonstigen Gesichts 
punkten vorliegt, die es offenbar unmöglich macht, in 
einem zügigen, schnell überschaubaren Verfahren das 
zu erreichen, was im Grunde alle wohl in Deutschland 
wollen und nie zustande kriegen, nämlich die — und 
das steht dahinter — Durchsichtigkeit der ganzen 
Finanzgebarung. Meine Damen und Herren! Wenn hier 
im Text expressis verbis gefordert wird Vergleichbar 
keit der Finanzgebarung, so steht doch im Grunde da 
hinter überhaupt die Möglichkeit, der Ansatzpunkt, 
kritischer als bislang und unmittelbarer als bisher 
möglich, Einsicht und, und wenn Sie so wollen, auch 
indirekt Einfluß zu nehmen auf die gesamten Haus 
haltspraktiken der jeweiligen Sendeanstalten. Daß 
diese Frage immer wieder zu Recht gestellt wird, mögen 
Sie daraus ersehen, daß immer wieder in der Öffent 
lichkeit vom Verbraucher durch die Presse kritische 
Fragen laut werden, ob diese oder jene Sendung bei 
spielsweise mit diesem offenbar als sehr hoch erkenn 
baren materiellen Aufwand vertretbar sei, und daß 
man letzten Endes als Geldgeber, der beispielsweise 
auch dieses Parlament ja ist, praktisch keinen Einfluß 
darauf nehmen kann, wie diese Mittel sinnvoller ein 
zusetzen wären. Auch die sehr wichtige Frage, die hier 
von uns nicht direkt angesprochen wurde, ob es über 
haupt in Deutschland noch zeitgemäß und sinnvoll ist, 
sich den Luxus von neun parallelen Sendeanstalten zu 
erlauben, steht letzten Endes dahinter. Diese Frage ist 
wichtig. Sie kann, wenn man sie ernsthaft diskutieren 
will, nur in Gang gebracht werden durch den harten 
Zwang des finanziellen Offenbarungseides, wenn Sie so 
wollen. Es ist in den Ausschußberatungen erkennbar 
geworden, daß in der Grundtendenz diese Problematik 
auch erkannt wird und daß man offenbar gewillt ist, 
jedenfalls was den Gesetzgeber dieses Landes Berlin 
betrifft, initiativ zu bleiben. Daran — insbesondere an 
den Herrn Vorsitzenden dieses Unterausschusses sei 
dieses Wort gerichtet — knüpft sich unsere Hoffnung, 
daß unsere Initiative, die wir vor einem Dreivierteljahr 
hier ergriffen haben, damit nicht beendet ist, daß das 
der Anfang sein soll oder, sagen wir, der erste Schritt 
sein soll, auf diesem Weg weiter fortzuschreiten, gerade 
zu einem Zeitpunkt, wo wir frei sind von dem Druck, 
bis zu einem bestimmten Termin finanzielle Sicherhei 
ten für unsere notleidende Sendeanstalt zu schaffen. 
Ich möchte das also hier abschließend feststellen für 
unsere Fraktion. Es sind einige Punkte offen geblieben 
in der Behandlung des Antrages. Verfahrensmäßig ist 
er als erledigt anzusehen, in der Sache nicht. Die Be 
reitschaft aller im Ausschuß vertretenen Parteien, ge-
	        
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