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Volume Nr. 10 (75), 11. Juni 1970

Full text: Stenographischer Bericht (Public Domain) Issue1970/71, V. Wahlperiode, Band IV, 66.-95. Sitzung (Public Domain)

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75. Sitzung vom 11. Juni 1970 
Präsident Sickert 
Überweisungsanträge liegen mir nicht vor. Dann stelle 
ich fest, daß das Haus von den Vorlagen zu den lfd. 
Nrn. 3 bis 11 Kenntnis genommen hat. 
Ich rufe auf die 
I. und II. Lesung der Vorlage über Gesetz zur 
Übernahme von Gesetzen, 
deren Dringlichkeit Sie vorhin bereits anerkannt haben. 
Ich verbinde gemäß § 31 Abs. 3 der Geschäftsordnung 
die I. und II. Lesung. Wer dem Gesetz seine Zustim 
mung zu geben wünscht, den bitte ich um das Hand 
zeichen. Danke, das ist so beschlossen. 
Ich rufe auf 
lfd, Nr. 12, Drucksache 1160: 
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Familie, 
Jugend und Sport vom 20. Mai 1970 zum Antrag 
der Fraktion der CDU über Strukturanalyse der 
Berliner Familien 
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht 7 — 
Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Beratung. Wird 
das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich 
schließe die Beratung und komme zur Abstimmung über 
die Eeschlußempfehlung des Ausschusses für Familie, 
Jugend und Sport, Drucksache 1160. Wer dem die Zu 
stimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das 
Handzeichen. — Das ist so beschlossen. 
Ich rufe auf 
lfd. Nr. 13, Drucksache 1161: 
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bau- 
und Wohnungswesen vom 20. Mai 1970 zum 
Antrag der Fraktion der CDU über Abschaffung 
des unkoordinierten Aufgrabens von Straßen 
land 
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — 
Bitte, Herr Abgeordneter Blasek! 
Blasek (SPD), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine 
Damen und Herren! Mit der Drucksache 1161 liegt 
Ihnen eine Beschlußempfehlung des Ausschusses für 
Bau- und Wohnungswesen zum Antrag der CDU-Frak- 
tion über Abschaffung des unkoordinierten Aufgrabens 
von Straßenland, Drucksache 762, vor. Der Antrag 
wurde am 12. Juni des vergangenen Jahres hier an die 
Ausschüsse für Betriebe und federführend an den Bau 
ausschuß überwiesen. Nach seinem Inhalt — ich darf 
den Antrag von damals nochmals verlesen: 
Der Senat wird beauftragt, bis zum 30. Dezember 
1969 eine Regelung zur Koordinierung für das Auf 
graben von Straßenland vorzulegen. Dadurch soll 
verhindert werden, daß innerhalb kurzer Fristen an 
gleichen Stellen Fahrbahnen und Gehwege auf 
gerissen und hierdurch der Verkehr belästigt und 
unnötige Kosten verursacht werden. — 
hätte der Senat bis zum 30. Dezember 1969 bereits eine 
Regelung vorlegen müssen. Die Schwierigkeiten, das da 
für erforderliche Material zusammenzutragen, und die 
Beratungen in den Ausschüssen führten zu der Be 
schlußempfehlung, die Jahreszahl 1969 durch die 
Jahreszahl 1970 zu ersetzen. Diese Beschlußempfehlung 
wurde im Bauausschuß einstimmig während seiner 
65. Sitzung am Mittwoch, dem 20. Mai 1970, in der ab 
schließenden Beratung gefaßt. Der Senat hatte auf Er 
suchen des Ausschusses für Betriebe Stellungnahmen 
der Berliner Leitungsverwaltungen bzw. Betriebe der 
Bundespost und der Bewag zur Frage der Koordinie 
rung des Aufgrabens von Straßenland sowie Berichte 
der Länder und größerer Städte der Bundesrepublik 
über die dortige Koordinierungspraxis eingeholt und sie 
den Ausschüssen vorgelegt. Ferner wurde berichtet, daß 
bisher in den Bezirken auch koordiniert worden sei; 
die Bauverwaltung sich jetzt aber die Erfahrung in 
Hannover und Mainz, wo Koordinierungsbüros unter 
Einbeziehung der Datenverarbeitung eingerichtet sind, 
insbesondere aber die Erfahrungen der Stadt Wien, die 
seit einem Jahr ein EDV-Programm für die Koordinie 
rung hat, zunutze machen werde. Da in Berlin mit 
einem Umfang von etwa 20 000 Maßnahmen pro Jahr 
zu rechnen ist, könnte ohne Einschaltung der EDV, also 
eine manuelle Erfassung, nicht das von den Ausschüssen 
gewünschte und für die Sache erforderliche Ergebnis 
erbracht werden. 
Abschließend ist zu berichten, daß der Ausschuß für 
Bau- und Wohnungswesen — wie der Ausschuß für 
Betriebe — in seiner Sitzung am 4. Dezember 1969 zu 
der Auffassung gelangt ist, daß die Koordinierung des 
Aufgrabens von Straßenland verbessert werden muß. 
Er hält zu diesem Zweck die Einrichtung einer zen 
tralen Koordinierungsstelle für tiefbautechnische Maß 
nahmen bei der Senatsverwaltung für Bau- und Woh 
nungswesen unter Einbeziehung der elektronischen 
Datenverarbeitung für erforderlich. 
Der Ausschuß erwartet bei der vorzulegenden Rege 
lung, daß für neugebaute Straßen ein grundsätzliches 
Aufgrabungsverbot — befristet auf die Dauer von drei 
bis fünf Jahren — ausgesprochen wird. Ausnahmen von 
diesem Verbot sollen nur in besonders begründeten 
Fällen zugelassen werden. 
Meine Damen und Herren! Unter Berücksichtigung 
des Beratungsergebnisses aus dem Ausschuß bitten wir 
um Annahme dieser Beschlußempfehlung. 
Präsident Sickert: Ich eröffne die Beratung. Das Wort 
hat Herr Abgeordneter Dolata. 
Dolata (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Wenn wir diesen Antrag verabschieden, wird 
der Senat an seine Zusage, die er im Ausschuß gegeben 
hat, sich gebunden fühlen. Soweit, so gut. 
Aber diese Zusage durch die Formulierung jetzt im 
vorliegenden Text reicht uns nicht ganz aus. Wir haben 
das im Ausschuß sehr deutlich angesprochen. Wir 
haben vorgehabt, die Dinge langfristig zu regeln und 
nicht nur verhältnismäßig kurzfristige Regelungen zu 
schaffen. 
Die angeschnittene Regelung mit den drei Jahren 
Aufgrabeverbot — aus Hamburg übernommen — und 
ähnliches entspricht durchaus unseren Vorstellungen. 
Nur würden wir es gerne sehen, daß doch etwas lang 
fristiger, großstädtischer, weltstädtischer dabei geplant 
wird. Die Planung allein so auf ein Kalenderjahr 
abzustimmen, diese Koordinierung auf ein Kalenderjahr 
abzustimmen, das ist zu wenig. 
Wir sind der Auffassung, daß tatsächlich auch Bargeld 
eingespart werden kann, wenn man das etwas lang 
fristiger, nämlich auf drei, vier oder fünf Jahre im 
voraus, mit allen beteiligten Stellen versucht abzustmi- 
men. 
Dann wird nicht nur der Ärger in der Öffentlichkeit 
über Verkehrsumleitungen und Behinderungen vermie 
den, sondern dann kann man sicher auch Einsparungen 
im finanziellen Bereich erreichen. Und darum geht es 
uns vornehmlich.' 
Wir möchten also bitten, wenn der Senat diese Re| e " 
lungen vorbereitet, die er uns dann bis zu diesem jetz 
geändert vorgeschlagenen Termin vorlegen wird, d° c ’• 
noch zu prüfen, ob wir vielleicht aus eigener Initiative 
des Senats — und wenn nicht, dann durch unsere j etzl = 
Ankündigung — zu dieser weitergehenden Regelung
	        
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