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75. Sitzung vom 11. Juni 1970
Präsident Sickert
Überweisungsanträge liegen mir nicht vor. Dann stelle
ich fest, daß das Haus von den Vorlagen zu den lfd.
Nrn. 3 bis 11 Kenntnis genommen hat.
Ich rufe auf die
I. und II. Lesung der Vorlage über Gesetz zur
Übernahme von Gesetzen,
deren Dringlichkeit Sie vorhin bereits anerkannt haben.
Ich verbinde gemäß § 31 Abs. 3 der Geschäftsordnung
die I. und II. Lesung. Wer dem Gesetz seine Zustim
mung zu geben wünscht, den bitte ich um das Hand
zeichen. Danke, das ist so beschlossen.
Ich rufe auf
lfd, Nr. 12, Drucksache 1160:
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Familie,
Jugend und Sport vom 20. Mai 1970 zum Antrag
der Fraktion der CDU über Strukturanalyse der
Berliner Familien
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht 7 —
Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Beratung. Wird
das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich
schließe die Beratung und komme zur Abstimmung über
die Eeschlußempfehlung des Ausschusses für Familie,
Jugend und Sport, Drucksache 1160. Wer dem die Zu
stimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das
Handzeichen. — Das ist so beschlossen.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 13, Drucksache 1161:
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bau-
und Wohnungswesen vom 20. Mai 1970 zum
Antrag der Fraktion der CDU über Abschaffung
des unkoordinierten Aufgrabens von Straßen
land
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? —
Bitte, Herr Abgeordneter Blasek!
Blasek (SPD), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Mit der Drucksache 1161 liegt
Ihnen eine Beschlußempfehlung des Ausschusses für
Bau- und Wohnungswesen zum Antrag der CDU-Frak-
tion über Abschaffung des unkoordinierten Aufgrabens
von Straßenland, Drucksache 762, vor. Der Antrag
wurde am 12. Juni des vergangenen Jahres hier an die
Ausschüsse für Betriebe und federführend an den Bau
ausschuß überwiesen. Nach seinem Inhalt — ich darf
den Antrag von damals nochmals verlesen:
Der Senat wird beauftragt, bis zum 30. Dezember
1969 eine Regelung zur Koordinierung für das Auf
graben von Straßenland vorzulegen. Dadurch soll
verhindert werden, daß innerhalb kurzer Fristen an
gleichen Stellen Fahrbahnen und Gehwege auf
gerissen und hierdurch der Verkehr belästigt und
unnötige Kosten verursacht werden. —
hätte der Senat bis zum 30. Dezember 1969 bereits eine
Regelung vorlegen müssen. Die Schwierigkeiten, das da
für erforderliche Material zusammenzutragen, und die
Beratungen in den Ausschüssen führten zu der Be
schlußempfehlung, die Jahreszahl 1969 durch die
Jahreszahl 1970 zu ersetzen. Diese Beschlußempfehlung
wurde im Bauausschuß einstimmig während seiner
65. Sitzung am Mittwoch, dem 20. Mai 1970, in der ab
schließenden Beratung gefaßt. Der Senat hatte auf Er
suchen des Ausschusses für Betriebe Stellungnahmen
der Berliner Leitungsverwaltungen bzw. Betriebe der
Bundespost und der Bewag zur Frage der Koordinie
rung des Aufgrabens von Straßenland sowie Berichte
der Länder und größerer Städte der Bundesrepublik
über die dortige Koordinierungspraxis eingeholt und sie
den Ausschüssen vorgelegt. Ferner wurde berichtet, daß
bisher in den Bezirken auch koordiniert worden sei;
die Bauverwaltung sich jetzt aber die Erfahrung in
Hannover und Mainz, wo Koordinierungsbüros unter
Einbeziehung der Datenverarbeitung eingerichtet sind,
insbesondere aber die Erfahrungen der Stadt Wien, die
seit einem Jahr ein EDV-Programm für die Koordinie
rung hat, zunutze machen werde. Da in Berlin mit
einem Umfang von etwa 20 000 Maßnahmen pro Jahr
zu rechnen ist, könnte ohne Einschaltung der EDV, also
eine manuelle Erfassung, nicht das von den Ausschüssen
gewünschte und für die Sache erforderliche Ergebnis
erbracht werden.
Abschließend ist zu berichten, daß der Ausschuß für
Bau- und Wohnungswesen — wie der Ausschuß für
Betriebe — in seiner Sitzung am 4. Dezember 1969 zu
der Auffassung gelangt ist, daß die Koordinierung des
Aufgrabens von Straßenland verbessert werden muß.
Er hält zu diesem Zweck die Einrichtung einer zen
tralen Koordinierungsstelle für tiefbautechnische Maß
nahmen bei der Senatsverwaltung für Bau- und Woh
nungswesen unter Einbeziehung der elektronischen
Datenverarbeitung für erforderlich.
Der Ausschuß erwartet bei der vorzulegenden Rege
lung, daß für neugebaute Straßen ein grundsätzliches
Aufgrabungsverbot — befristet auf die Dauer von drei
bis fünf Jahren — ausgesprochen wird. Ausnahmen von
diesem Verbot sollen nur in besonders begründeten
Fällen zugelassen werden.
Meine Damen und Herren! Unter Berücksichtigung
des Beratungsergebnisses aus dem Ausschuß bitten wir
um Annahme dieser Beschlußempfehlung.
Präsident Sickert: Ich eröffne die Beratung. Das Wort
hat Herr Abgeordneter Dolata.
Dolata (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Wenn wir diesen Antrag verabschieden, wird
der Senat an seine Zusage, die er im Ausschuß gegeben
hat, sich gebunden fühlen. Soweit, so gut.
Aber diese Zusage durch die Formulierung jetzt im
vorliegenden Text reicht uns nicht ganz aus. Wir haben
das im Ausschuß sehr deutlich angesprochen. Wir
haben vorgehabt, die Dinge langfristig zu regeln und
nicht nur verhältnismäßig kurzfristige Regelungen zu
schaffen.
Die angeschnittene Regelung mit den drei Jahren
Aufgrabeverbot — aus Hamburg übernommen — und
ähnliches entspricht durchaus unseren Vorstellungen.
Nur würden wir es gerne sehen, daß doch etwas lang
fristiger, großstädtischer, weltstädtischer dabei geplant
wird. Die Planung allein so auf ein Kalenderjahr
abzustimmen, diese Koordinierung auf ein Kalenderjahr
abzustimmen, das ist zu wenig.
Wir sind der Auffassung, daß tatsächlich auch Bargeld
eingespart werden kann, wenn man das etwas lang
fristiger, nämlich auf drei, vier oder fünf Jahre im
voraus, mit allen beteiligten Stellen versucht abzustmi-
men.
Dann wird nicht nur der Ärger in der Öffentlichkeit
über Verkehrsumleitungen und Behinderungen vermie
den, sondern dann kann man sicher auch Einsparungen
im finanziellen Bereich erreichen. Und darum geht es
uns vornehmlich.'
Wir möchten also bitten, wenn der Senat diese Re| e "
lungen vorbereitet, die er uns dann bis zu diesem jetz
geändert vorgeschlagenen Termin vorlegen wird, d° c ’•
noch zu prüfen, ob wir vielleicht aus eigener Initiative
des Senats — und wenn nicht, dann durch unsere j etzl =
Ankündigung — zu dieser weitergehenden Regelung