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Volume Nr. 5 (70), 9. April 1970

Full text: Stenographischer Bericht (Public Domain) Issue1970/71, V. Wahlperiode, Band IV, 66.-95. Sitzung (Public Domain)

10. Sitzung vom 9. April 1970 
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Senator Löffler 
Institut für Wirtschaftsforschung in Verbindung treten, 
um auch zu ermitteln, wie diese 0,4 bis 1,5 % Differen 
zen sich ergeben und zu erklären sind; es kann sein — 
und die Vermutung spricht dafür —, daß die Zahlen 
des Hauses die' exakteren sind, weil das Deutsche 
Institut für Wirtschaftsforschung als Quelle angibt 
„eigene Erhebung“ oder „eigene Feststellung“; hier 
können Unsicherheitsrelationen eine Rolle gespielt ha 
ben. 
Ich darf in diesem Zusammenhang gleich die Frage 
5 a der Opposition beantworten, nämlich: Welche 
Schlußfolgerungen hinsichtlich vermehrter Zahl von 
Lehrerplanstellen der Senat in der mittelfristigen Fi 
nanzplanung aufgrund dieses Zahlenmaterials gezogen 
hat. — Für das Jahr 1971 beabsichtigt der Senat, die 
Zahl der Lehrerplanstellen um 354 zu vermehren, zu 
züglich 21 Stellen für Lehrervertretungskräfte; für das 
Jahr 1972 um 371 zuzüglich 22 Vertretungskräfte und 
für das Jahr 1973 um 339 zuzüglich 20 Stellen für 
Vertretungen. Das sind die konkreten Schlußfolgerun 
gen im Personalbereich aufgrund dieses Zahlenmaterials 
in der Zeit zwischen dem 12. Januar und dem 3. März, 
wo die endgültige Beschlußfassung des Senats erfolgte. 
Zur Frage 2 der Opposition darf ich wie folgt ant 
worten; Zunächst noch einmal die Frage; Ist der Senat 
der Auffassung, daß nach seinen Planungen ausreichend 
Schulraum bis 1975 für Oberschulen zur Verfügung 
steht? — Meine Damen und Herren! Die mittelfristige 
Finanzplanung, wie sie heute debattiert wurde, sieht 
im Oberschulbereich den Bau von 256 Klassenräumen 
vor. Auch unter Berücksichtigung der an den Berliner 
Oberschulen noch vorhandenen freien Raumkapazität 
ist bis 1975 ein weiterer zusätzlicher Raumbedarf von 
rund 400 Klassenräumen zu erwarten. Das heißt, über 
die schon bewilligten, in die Finanzplanung aufge- 
nommenen Vorhaben müßten weitere Vorhaben, die 
insgesamt zusätzlich 400 Räume für die Oberschulen 
ergeben, beschlossen werden. Das ist bisher nicht ge 
schehen. Aus diesem Grunde hat der Senat am 3. März 
den folgenden Beschluß gefaßt, den der Herr Versitzende 
der Opposition voll zitiert hat, daß nämlich — ich 
brauche jetzt den Beschluß nicht mehr im Wortlaut 
zu bringen, sondern ihn nur noch inhaltlich zu refe 
rieren — der Schulsenator die Auflage hat, das neueste 
überarbeitete statistische Material, aus dem sich die 
Notwendigkeit für weitere Bauvorhaben ergeben 
könnte, dem Senat vorzulegen, damit der Senat Schluß 
folgerungen ziehen kann. 
Nun bestünde ja das Problem, meine Damen und 
Herren — ich darf das jetzt theoretisch darstellen —, 
daß der Senat, wenn er aus dem aufbereiteten Material, 
das mein Haus vorlegen muß, im Laufe dieses Jahres 
Schlußfolgerungen ziehen will, eine solche Schlußfol 
gerung — mindestens für das Jahr 1972 — bautechnisch 
und bauplantechnisch nicht mehr ziehen kann, weil 
inzwischen keine Vorbereitungen innerhalb der Bezirke 
getroffen werden könnten. Aus diesem Grunde ist 
zwischen dem Senator für Finanzen und mir eine 
Vereinbarung getroffen worden, wonach für Projekte, 
die die Bezirke bis zum 1. November 1969 für den 
Baubeginn im Jahre 1972 angemeldet haben und die in 
der mittelfristigen Finanzplanung nicht berücksichtigt 
werden konnten, die Genehmigung zur Aufstellung von 
Bauplanungsunterlagen zu erteilen ist. Damit ist sicher 
gestellt, daß, wenn der Senat in Ausführung des Be 
schlusses, den ich jetzt durchführen muß, Schlußfolge 
rungen zu ziehen bereit und in der Lage ist, die Bezirke 
»ei der Erstellung der Bauplanungsunterlagen nicht 
:n Verzuggeraten. 
(Abg. Mendel; Gilt das nur für die Oberschulen ?) 
— Nein, generell, auch für den Grundschulbereich; ich 
zitiere das hier beim Oberschulbereich, aber es gilt 
ur die anderen Schulbereiche auch. — über die durch 
diese Regelung noch nicht einbezogenen Projekte für 
aas Jahr 1973 werden zwischen der Senatsverwaltung 
uir Finanzen und der Schulverwaltung in der nächsten 
-rakunft Gespräche geführt werden mit dem gleichen 
Ziel, um zu erreichen, daß die technisch-planerischen 
Vorbereitungen in den Bezirken erstellt werden können. 
Die Planung der Neubauprojekte, namentlich für den 
Oberschulbereich, für die Jahre 1973/75, also für den 
Zeitraum, in dem die Schülerwelle voll die Oberschulen 
erreichen wird, läuft bereits seit Monaten. In den 
Bezirken sind Erhebungen über den jetzigen Raum 
bestand vorgenommen worden. Globale Rechnungen 
für die Schülerzahlen der nächsten Jahre liegen bereits 
vor; sie müssen allerdings noch für die jeweiligen 
Schuleinzugsbereiche und die Verwaltungsbezirke ver 
feinert werden. Außerdem werden bereits jetzt zwi 
schen den beteiligten Dienststellen Verhandlungen über 
die dringenden Neubauprojekte für das Jahr 1973 ge 
führt. 
Ich möchte bei dieser Gelegenheit in Erinnerung 
rufen, daß die Frage der Schulraumerfassung — und 
die spielt ja bei der Frage der Berechnung des Schul 
raumbedarfs eine besondere Rolle — nicht zentral 
geregelt ist in Berlin. Bei der Verwaltungsreform im 
Jahre 1958 ist die Erfassung und Bereitstellung der 
Schulräume den Bezirken übertragen worden. Damals 
existierte im Hause, dem Herr Tiburtius Vorstand, ein 
entsprechendes Referat, das die Ermittlung dieser Un 
terlagen und' die Errechnung von Kapazitätsfragen 
durchführte. Damals ist dieses Referat aufgelöst wor 
den. Ich trage das ohne jeden polemischen Akzent vor, 
einfach um zu referieren, daß es eine Zeit gab, in 
der das Instrumentarium der Schulverwaltung stärker 
war — ich will nicht sagen, daß es feiner war — und 
den Zugriff in gewisse Problemkreise, die heute der 
Planung der Bezirke unterliegen, ermöglichte. 
Ich darf mich nunmehr der dritten Frage zuwenden. 
Sie lautet; Ist der Senat ferner der Auffassung, daß 
nach seiner Planung Schicht- und Schachtelunterricht 
an Grundschulen vermieden werden kann und Klassen- 
frequensen gesenkt werden können? — Ich gebe frei 
mütig zu, daß das die politisch interessanteste Frage 
im Katalog dieser sechs Fragen ist. — Die Zahl der 
Schüler an Grundschulen betrug im Schuljahr 1969/70 
rund 124 500. Nachdem in den Grundschulen die An 
meldungen für das neue Schuljahr vorliegen, kann 
die Gesamtzahl der Grundschüler für das Schuljahr 
1970/71 festgestellt werden. Der Schülerbestand in den 
1. bis 6. Klassen der Grundschule steigt danach auf 
131000 bis 131500. Er wird sich also gegenüber dem 
abgelaufenen Schuljahr der Grundschule um etwa 6 600 
bis 7 000 erhöhen. Das heißt, Ende August/Anfang Sep 
tember müßten für diese rund 7 000 mehr Grundschüler 
die entsprechenden Räume zur Verfügung stehen. 
An dieser Stelle ist zu bemerken, daß sich die genaue 
Zahl der Grundschüler erst nach Abschluß des Ein 
schulungsverfahrens angeben läßt. In der Vorlage, in 
dem Zahlenwerk, das dem Senat zugrunde liegt, finden 
Sie noch für das Jahr 1970 eine geringere Gesamtzahl 
für die Grundschule, eben weil zu diesem Zeitpunkt 
das Einschulungsverfahren ja gerade begonnen hatte; 
das heißt, damals erfolgte die Anmeldung der Schul 
anfänger durch die Eltern. Wir haben es in diesem 
Bereich mit einer verschiedenen Anzahl variabler Fak 
toren zu tun. Einmal ist es den Eltern überlassen, 
diejenigen Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 
31. Dezember des jeweiligen Jahres das 6. Lebensjahr 
vollenden, freiwillig zum Schulbesuch anzumelden. Das 
ist nicht zu erfassen, wieviel Eltern diesen Entschluß 
für die jüngeren Kinder fassen. Wir haben zwar gewisse 
Erfahrungswerte, die aber keinen zuverlässigen Schluß 
erlauben, wie das im nächsten Jahr sich voraussicht 
lich entwickeln wird. Exakte Voraussagen also über 
die zu erwartende Zahl der Anmeldungen sind daher 
von einem Jahr zum anderen Jahr nicht möglich. Aber 
auch nach Vorliegen dieser Anmeldungen steht die 
Schülerzahl des nächsten Schuljahres durchaus noch 
nicht fest. 
(Abg. Lummer meldet sich zu einer Zwischenfrage.) 
— Bitte sehr.
	        
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