10. Sitzung vom 9. April 1970
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Senator Löffler
Institut für Wirtschaftsforschung in Verbindung treten,
um auch zu ermitteln, wie diese 0,4 bis 1,5 % Differen
zen sich ergeben und zu erklären sind; es kann sein —
und die Vermutung spricht dafür —, daß die Zahlen
des Hauses die' exakteren sind, weil das Deutsche
Institut für Wirtschaftsforschung als Quelle angibt
„eigene Erhebung“ oder „eigene Feststellung“; hier
können Unsicherheitsrelationen eine Rolle gespielt ha
ben.
Ich darf in diesem Zusammenhang gleich die Frage
5 a der Opposition beantworten, nämlich: Welche
Schlußfolgerungen hinsichtlich vermehrter Zahl von
Lehrerplanstellen der Senat in der mittelfristigen Fi
nanzplanung aufgrund dieses Zahlenmaterials gezogen
hat. — Für das Jahr 1971 beabsichtigt der Senat, die
Zahl der Lehrerplanstellen um 354 zu vermehren, zu
züglich 21 Stellen für Lehrervertretungskräfte; für das
Jahr 1972 um 371 zuzüglich 22 Vertretungskräfte und
für das Jahr 1973 um 339 zuzüglich 20 Stellen für
Vertretungen. Das sind die konkreten Schlußfolgerun
gen im Personalbereich aufgrund dieses Zahlenmaterials
in der Zeit zwischen dem 12. Januar und dem 3. März,
wo die endgültige Beschlußfassung des Senats erfolgte.
Zur Frage 2 der Opposition darf ich wie folgt ant
worten; Zunächst noch einmal die Frage; Ist der Senat
der Auffassung, daß nach seinen Planungen ausreichend
Schulraum bis 1975 für Oberschulen zur Verfügung
steht? — Meine Damen und Herren! Die mittelfristige
Finanzplanung, wie sie heute debattiert wurde, sieht
im Oberschulbereich den Bau von 256 Klassenräumen
vor. Auch unter Berücksichtigung der an den Berliner
Oberschulen noch vorhandenen freien Raumkapazität
ist bis 1975 ein weiterer zusätzlicher Raumbedarf von
rund 400 Klassenräumen zu erwarten. Das heißt, über
die schon bewilligten, in die Finanzplanung aufge-
nommenen Vorhaben müßten weitere Vorhaben, die
insgesamt zusätzlich 400 Räume für die Oberschulen
ergeben, beschlossen werden. Das ist bisher nicht ge
schehen. Aus diesem Grunde hat der Senat am 3. März
den folgenden Beschluß gefaßt, den der Herr Versitzende
der Opposition voll zitiert hat, daß nämlich — ich
brauche jetzt den Beschluß nicht mehr im Wortlaut
zu bringen, sondern ihn nur noch inhaltlich zu refe
rieren — der Schulsenator die Auflage hat, das neueste
überarbeitete statistische Material, aus dem sich die
Notwendigkeit für weitere Bauvorhaben ergeben
könnte, dem Senat vorzulegen, damit der Senat Schluß
folgerungen ziehen kann.
Nun bestünde ja das Problem, meine Damen und
Herren — ich darf das jetzt theoretisch darstellen —,
daß der Senat, wenn er aus dem aufbereiteten Material,
das mein Haus vorlegen muß, im Laufe dieses Jahres
Schlußfolgerungen ziehen will, eine solche Schlußfol
gerung — mindestens für das Jahr 1972 — bautechnisch
und bauplantechnisch nicht mehr ziehen kann, weil
inzwischen keine Vorbereitungen innerhalb der Bezirke
getroffen werden könnten. Aus diesem Grunde ist
zwischen dem Senator für Finanzen und mir eine
Vereinbarung getroffen worden, wonach für Projekte,
die die Bezirke bis zum 1. November 1969 für den
Baubeginn im Jahre 1972 angemeldet haben und die in
der mittelfristigen Finanzplanung nicht berücksichtigt
werden konnten, die Genehmigung zur Aufstellung von
Bauplanungsunterlagen zu erteilen ist. Damit ist sicher
gestellt, daß, wenn der Senat in Ausführung des Be
schlusses, den ich jetzt durchführen muß, Schlußfolge
rungen zu ziehen bereit und in der Lage ist, die Bezirke
»ei der Erstellung der Bauplanungsunterlagen nicht
:n Verzuggeraten.
(Abg. Mendel; Gilt das nur für die Oberschulen ?)
— Nein, generell, auch für den Grundschulbereich; ich
zitiere das hier beim Oberschulbereich, aber es gilt
ur die anderen Schulbereiche auch. — über die durch
diese Regelung noch nicht einbezogenen Projekte für
aas Jahr 1973 werden zwischen der Senatsverwaltung
uir Finanzen und der Schulverwaltung in der nächsten
-rakunft Gespräche geführt werden mit dem gleichen
Ziel, um zu erreichen, daß die technisch-planerischen
Vorbereitungen in den Bezirken erstellt werden können.
Die Planung der Neubauprojekte, namentlich für den
Oberschulbereich, für die Jahre 1973/75, also für den
Zeitraum, in dem die Schülerwelle voll die Oberschulen
erreichen wird, läuft bereits seit Monaten. In den
Bezirken sind Erhebungen über den jetzigen Raum
bestand vorgenommen worden. Globale Rechnungen
für die Schülerzahlen der nächsten Jahre liegen bereits
vor; sie müssen allerdings noch für die jeweiligen
Schuleinzugsbereiche und die Verwaltungsbezirke ver
feinert werden. Außerdem werden bereits jetzt zwi
schen den beteiligten Dienststellen Verhandlungen über
die dringenden Neubauprojekte für das Jahr 1973 ge
führt.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit in Erinnerung
rufen, daß die Frage der Schulraumerfassung — und
die spielt ja bei der Frage der Berechnung des Schul
raumbedarfs eine besondere Rolle — nicht zentral
geregelt ist in Berlin. Bei der Verwaltungsreform im
Jahre 1958 ist die Erfassung und Bereitstellung der
Schulräume den Bezirken übertragen worden. Damals
existierte im Hause, dem Herr Tiburtius Vorstand, ein
entsprechendes Referat, das die Ermittlung dieser Un
terlagen und' die Errechnung von Kapazitätsfragen
durchführte. Damals ist dieses Referat aufgelöst wor
den. Ich trage das ohne jeden polemischen Akzent vor,
einfach um zu referieren, daß es eine Zeit gab, in
der das Instrumentarium der Schulverwaltung stärker
war — ich will nicht sagen, daß es feiner war — und
den Zugriff in gewisse Problemkreise, die heute der
Planung der Bezirke unterliegen, ermöglichte.
Ich darf mich nunmehr der dritten Frage zuwenden.
Sie lautet; Ist der Senat ferner der Auffassung, daß
nach seiner Planung Schicht- und Schachtelunterricht
an Grundschulen vermieden werden kann und Klassen-
frequensen gesenkt werden können? — Ich gebe frei
mütig zu, daß das die politisch interessanteste Frage
im Katalog dieser sechs Fragen ist. — Die Zahl der
Schüler an Grundschulen betrug im Schuljahr 1969/70
rund 124 500. Nachdem in den Grundschulen die An
meldungen für das neue Schuljahr vorliegen, kann
die Gesamtzahl der Grundschüler für das Schuljahr
1970/71 festgestellt werden. Der Schülerbestand in den
1. bis 6. Klassen der Grundschule steigt danach auf
131000 bis 131500. Er wird sich also gegenüber dem
abgelaufenen Schuljahr der Grundschule um etwa 6 600
bis 7 000 erhöhen. Das heißt, Ende August/Anfang Sep
tember müßten für diese rund 7 000 mehr Grundschüler
die entsprechenden Räume zur Verfügung stehen.
An dieser Stelle ist zu bemerken, daß sich die genaue
Zahl der Grundschüler erst nach Abschluß des Ein
schulungsverfahrens angeben läßt. In der Vorlage, in
dem Zahlenwerk, das dem Senat zugrunde liegt, finden
Sie noch für das Jahr 1970 eine geringere Gesamtzahl
für die Grundschule, eben weil zu diesem Zeitpunkt
das Einschulungsverfahren ja gerade begonnen hatte;
das heißt, damals erfolgte die Anmeldung der Schul
anfänger durch die Eltern. Wir haben es in diesem
Bereich mit einer verschiedenen Anzahl variabler Fak
toren zu tun. Einmal ist es den Eltern überlassen,
diejenigen Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem
31. Dezember des jeweiligen Jahres das 6. Lebensjahr
vollenden, freiwillig zum Schulbesuch anzumelden. Das
ist nicht zu erfassen, wieviel Eltern diesen Entschluß
für die jüngeren Kinder fassen. Wir haben zwar gewisse
Erfahrungswerte, die aber keinen zuverlässigen Schluß
erlauben, wie das im nächsten Jahr sich voraussicht
lich entwickeln wird. Exakte Voraussagen also über
die zu erwartende Zahl der Anmeldungen sind daher
von einem Jahr zum anderen Jahr nicht möglich. Aber
auch nach Vorliegen dieser Anmeldungen steht die
Schülerzahl des nächsten Schuljahres durchaus noch
nicht fest.
(Abg. Lummer meldet sich zu einer Zwischenfrage.)
— Bitte sehr.