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Volume Nr. 13 (56), 25. September 1969

Full text : Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1969, V. Wahlperiode, Band III, 44.-65. Sitzung (Public Domain)

56.  Sitzung  vom  25.  September  1969

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Senator  Evers
der  Studienreferendare  sich  Anfang  September  geweigert ­
  hat,  der  beabsichtigten  Einstellung  von  90  Studienreferendaren ­
  zuzustimmen;  das  ist  die  Platzzahl,  die  wir
jetzt  frei  haben.  Er  hat  sich  geweigert,  weil  nicht  alle
Bewerber  eingestellt  werden  können.  Da  es  sich  bei
dieser  Einstellung  von  Beamten  um  eine  Mitbestimmungsangelegenheit ­
  nach  dem  Personalvertretungsgesetz ­
  handelt,  habe  ich  das  für  den  Fall  der  Nichteinigrung ­
  vorgesehene  Verfahren  eingeleitet;  Am  gestrigen
Nachmittag  hat  die  Verhandlung  mit  dem  Hauptpersonalrat ­
  stattgefunden.  In  dieser  Besprechung  hat  der
Hauptpersonalrat  ausgeführt,  er  könne  die  Rechtsauffassung ­
  des  örtlichen,  also  des  Personalrats  der  Studienreferendare, ­
  nicht  übernehmen  und  nicht  vertreten,
vielmehr  solle  die  Einstellung  der  Referendare  vorgenommen ­
  werden.  Der  Hauptpersonalrat  hat  im  Rahmen ­
  der  Besprechungen  aber  auch  ausgeführt,  daß  er  die
Schaffung  der  für  1970  von  mir  beauftragten  120  weiteren ­
  Ausbildungsplätze  für  sachlich  notwendig  hält.
Nach  der  gestrigen  Verhandlung  habe  ich  verfügt,  daß
die  90  Referendare,  die  jetzt  eingestellt  werden  sollen,
auch  eingestellt  werden.
Zu  Ihrer  Frage  2:  Es  trifft  zu,  daß  das  Land  Berlin  in
einer  Verwaltungsstreitsache  über  die  Aufnahme  eines
Bewerbers  in  den  Vorbereitungsdienst  vor  dem  Verwaltungsgericht ­
  in  erster  Instanz  teilweise  unterlegen
ist.  Das  Verwaltungsgericht  hat  unter  anderem  —  ich
muß  das  hier  etwas  ausführlicher  sagen,  weil  es  das
ganze  Haus  betrifft  —  ausgeführt:
Nach  Artikel  12  des  Grundgesetzes  haben  alle  Deutschen ­
  das  Hecht,  Beruf,  Arbeitsplatz  und  Ausbildungsstätte ­
  frei  zu  wählen.  Aufgrund  dieser  Verfassungsnorm ­
  sei  das  Land  Berlin  verpflichtet,  Ausbildungsplätze
für  Studienreferendare  bis  zum  Erreichen  der  Ausbildungskapazität ­
  der  Berliner  Schule  einzurichten.
Das  Verwaltungsgericht  hat  weiter  ausgeführt,  es
habe  nicht  zu  der  Überzeugung  gelangen  können,  daß  im
Jahre  1968  die  Ausbildungskapazität  der  Berliner  Schule
völlig  ausgeschöpft  gewesen  sei.  Deshalb  sei  auch  ein
Bescheid  der  Senatsverwaltung  für  Schulwesen  vom
Juni  1968,  durch  den  ein  Bewerber  bei  der  damaligen
Einstellung  noch  nicht  berücksichtigt  wurde,  auch  unter
Beachtung  des  vom  Lande  Berlin  vorgetragenen  haushaltsrechtlichen ­
  Gesichtspunktes  des  Fehlens  weiterer
Haushaltsmittel  im  Jahre  1968  nicht  rechtmäßig  gewesen. ­
  Das  Verwaltungsgericht  hat  in  seinem  Urteil
weiter  darauf  hingewiesen,  daß  die  Zahl  der  Ausbildungskräfte ­
  und  damit  die  Ausbildungskapazität  der
Berliner  Schule  insbesondere  dadurch  zu  vermehren  sei,
daß  das  Land  den  ausbildenden  Lehrern  Erleichterungen
bei  der  Zahl  ihrer  Pflichtstunden  gewährt.  Der  Haushaltsgesetzgeber ­
  des  Landes  habe  die  entsprechenden
Haushaltsmittel  bereitzustellen,  sowohl  im  Hinblick  auf
die  Steigerung  der  Zahl  der  Ausbilder  als  auch  im  Hinblick ­
  auf  eine  noch  größere  Zahl  von  Ausbildungsplätzen
für  Studienreferendare  als  bisher.
Ich  habe  bei  der  Antwort  zur  Frage  1  darauf  hingewiesen, ­
  daß  die  Vermehrung  der  Zahl  der  Ausbildungsplätze ­
  und  des  Ausbildungspersonals  Ihnen  mit  der
Nachschiebeliste  zum  Haushalt  voraussichtlich  vorgeschlagen ­
  wird.
Gegen  dieses  eben  auszugsweise  zitierte  Urteil  des  Verwaltungsgerichtes ­
  hat  der  Senat,  vertreten  durch  den
Senator  für  Schulwesen,  beim  Oberverwaltungsgericht
Berufung  eingelegt,  und  zwar  ausschließlich  deswegen,
weil  das  Verwaltungsgericht  in  seinen  Entscheidungsgründen ­
  auch  zu  dem  Haushaltsgesetz  für  das  Jahr  1968
—  der  Streitfall  war  1968  —  Stellung  genommen  und
dabei  die  Ansicht  vertreten  hat,  daß  es  teilweise  nicht
der  Verfassung  entspreche  und  demgemäß  das  Verwaltungshandeln ­
  aufgrund  dieses  Gesetzes  —  dieses  Haushaltsgesetzes ­
  —  ebenfalls  mit  dem  geltenden  Recht  nicht
übereinstimme.  Wegen  der  damit  aufgeworfenen  Rechtsfragen ­
  haushaltsrechtlicher  und  finanzverfassungsrechtlicher ­
  Art,  die  von  grundsätzlicher  rechtlicher  Bedeutung
sind,  ist  es  erforderlich,  hierüber  die  Entscheidung  des
Oberverwaltungsgerichtes  herbeizuführen.

Präsident  Sickert:  Wird  das  Wort  zu  einer  Zusatzfrage
gewünscht?  —  Herr  Abgeordneter  Padberg!

Padberg  (CDU):  Herr  Senator,  gestatten  Sie  in  diesem
Zusammenhang  die  Frage:  Trifft  es  zu,  daß,  Presse*
meldungen  entsprechend,  die  neue  Ausbildungsordnung
im  Hause  bereits  beschlossen  ist  und  den  zuständigen
Gremien  bereits  vorliegt,  ohne  daß  die  interessierten  Verbände ­
  und  die  Studienseminare  selbst  diese  Ausbildungsordnung ­
  abschließend  diskutieren  konnten  ?

Präsident  Sickert:  Bitte,  Herr  Senator  Evers!

Evers,  Senator  für  Schulwesen:  Das  ist  zwar  ein  anderes ­
  Gebiet,  Herr  Abgeordneter  Padberg,  aber  ich  bin
dennoch  bereit,  darauf  zu  antworten:  Der  Ausschuß  für
Lehrerbildung,  die  Verbände  sind  zu  der  Ausbildungsordnung ­
  gehört  worden.  Die  Studienseminare  im  einzelnen ­
  nicht;  das  entspricht  auch  nicht  den  Gepflogenheiten.
Ich  bitte  aber  um  Verständnis,  wenn  ich  jetzt  hier  vor
dem  Abgeordnetenhaus  nicht  über  alle  Einzelheiten,  zumal ­
  das  die  Frage  nicht  betrifft,  Auskunft  zu  geben  in
der  Lage  bin.

Präsident  Sickert:  Eine  weitere  Zusatzfrage?  —  Herr
Abgeordneter  Oxfort!

Oxfort  (F.D.P.):  Herr  Senator,  teilt  heute  der  Senat
die  Auffassung,  die  in  diesem  hier  genannten  Urteil  des
Verwaltungsgerichts  zum  Ausdruck  gekommen  ist,  wonach ­
  derjenige,  der  eine  solche  Laufbahn  eingeschlagen
hat,  einen  Anspruch  auf  Ausbildung  hat  ohne  Rücksicht
darauf,  ob  er  nachher  eine  Chance  hat,  nach  Abschluß
seiner  Ausbildung  auch  von  der  öffentlichen  Gewalt  in
ein  Dienstverhältnis  übernommen  zu  werden  ?

Präsident  Sickert:  Bitte,  Herr  Senator.

Evers,  Senator  für  Schulwesen:  Herr  Abgeordneter
Oxfort,  die  Schwierigkeit  in  der  Vergangenheit  lag  darin,
daß  wir  meinten,  die  Ausbildungskapazität  für  Referendare, ­
  die  ja  schulpraktisch  ausgebildet  werden  sollen  in
dieser  Vorbereitungszeit,  sei  erschöpft.  Wir  haben  eine
Reihe  von  Beschwerden  von  Eltern  gehabt,  die  sich  darüber ­
  beklagt  haben,  daß  ständig  Referendare  „Probierstunden“ ­
  geben,  was  den  Fortgang  des  Unterrichts  nicht
immer  sonderlich  positiv  beeinflusse.  Das  Verwaltungsgericht ­
  hat  dann  einen  Vergleich  mit  dem  Land  Hamburg
hergestellt  und  ist  von  da  her  zu  der  Konsequenz  gekommen, ­
  daß  auch  Berlin,  das  etwa  gleiche  Schülerzahlen ­
  hat,  seine  Ausbildungskapazität  zu  vermehren
habe.

Präsident  Sickert:  Eine  weitere  Zusatzfrage  —  Herr
Abgeordneter  Heinschke!

Heinschke  (CDU):  Herr  Senator,  sind  Sie  mit  mir  der
Meinung,  daß  wir  in  Berlin  alles  tun  sollten,  um  möglichst ­
  alle  Referendare  unterzubringen,  weil  wir  dadurch
einmal  Abwanderungen  nach  Westdeutschland  verhindern ­
  und  zweitens  vielleicht,  falls  möglich,  einen  gewissen ­
  Überhang  uns  schaffen  könnten  für  die  sich  jetzt
schon  abzeichnenden  Mängelerscheinungen  im  Lehrerberuf, ­
  was  also  offene  Stellen  angeht  und  was  noch,  wie
Sie  selber  mal  in  der  Antwort  auf  eine  Anfrage  über
Mathematiklehrer  sagten,  auf  uns  zukommen  wird  ?

Präsident  Sickert:  Bitte,  Herr  Senator  Evers.
            
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