56. Sitzung vom 25. September 1969
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Senator Evers
der Studienreferendare sich Anfang September geweigert
hat, der beabsichtigten Einstellung von 90 Studienreferendaren
zuzustimmen; das ist die Platzzahl, die wir
jetzt frei haben. Er hat sich geweigert, weil nicht alle
Bewerber eingestellt werden können. Da es sich bei
dieser Einstellung von Beamten um eine Mitbestimmungsangelegenheit
nach dem Personalvertretungsgesetz
handelt, habe ich das für den Fall der Nichteinigrung
vorgesehene Verfahren eingeleitet; Am gestrigen
Nachmittag hat die Verhandlung mit dem Hauptpersonalrat
stattgefunden. In dieser Besprechung hat der
Hauptpersonalrat ausgeführt, er könne die Rechtsauffassung
des örtlichen, also des Personalrats der Studienreferendare,
nicht übernehmen und nicht vertreten,
vielmehr solle die Einstellung der Referendare vorgenommen
werden. Der Hauptpersonalrat hat im Rahmen
der Besprechungen aber auch ausgeführt, daß er die
Schaffung der für 1970 von mir beauftragten 120 weiteren
Ausbildungsplätze für sachlich notwendig hält.
Nach der gestrigen Verhandlung habe ich verfügt, daß
die 90 Referendare, die jetzt eingestellt werden sollen,
auch eingestellt werden.
Zu Ihrer Frage 2: Es trifft zu, daß das Land Berlin in
einer Verwaltungsstreitsache über die Aufnahme eines
Bewerbers in den Vorbereitungsdienst vor dem Verwaltungsgericht
in erster Instanz teilweise unterlegen
ist. Das Verwaltungsgericht hat unter anderem — ich
muß das hier etwas ausführlicher sagen, weil es das
ganze Haus betrifft — ausgeführt:
Nach Artikel 12 des Grundgesetzes haben alle Deutschen
das Hecht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte
frei zu wählen. Aufgrund dieser Verfassungsnorm
sei das Land Berlin verpflichtet, Ausbildungsplätze
für Studienreferendare bis zum Erreichen der Ausbildungskapazität
der Berliner Schule einzurichten.
Das Verwaltungsgericht hat weiter ausgeführt, es
habe nicht zu der Überzeugung gelangen können, daß im
Jahre 1968 die Ausbildungskapazität der Berliner Schule
völlig ausgeschöpft gewesen sei. Deshalb sei auch ein
Bescheid der Senatsverwaltung für Schulwesen vom
Juni 1968, durch den ein Bewerber bei der damaligen
Einstellung noch nicht berücksichtigt wurde, auch unter
Beachtung des vom Lande Berlin vorgetragenen haushaltsrechtlichen
Gesichtspunktes des Fehlens weiterer
Haushaltsmittel im Jahre 1968 nicht rechtmäßig gewesen.
Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil
weiter darauf hingewiesen, daß die Zahl der Ausbildungskräfte
und damit die Ausbildungskapazität der
Berliner Schule insbesondere dadurch zu vermehren sei,
daß das Land den ausbildenden Lehrern Erleichterungen
bei der Zahl ihrer Pflichtstunden gewährt. Der Haushaltsgesetzgeber
des Landes habe die entsprechenden
Haushaltsmittel bereitzustellen, sowohl im Hinblick auf
die Steigerung der Zahl der Ausbilder als auch im Hinblick
auf eine noch größere Zahl von Ausbildungsplätzen
für Studienreferendare als bisher.
Ich habe bei der Antwort zur Frage 1 darauf hingewiesen,
daß die Vermehrung der Zahl der Ausbildungsplätze
und des Ausbildungspersonals Ihnen mit der
Nachschiebeliste zum Haushalt voraussichtlich vorgeschlagen
wird.
Gegen dieses eben auszugsweise zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtes
hat der Senat, vertreten durch den
Senator für Schulwesen, beim Oberverwaltungsgericht
Berufung eingelegt, und zwar ausschließlich deswegen,
weil das Verwaltungsgericht in seinen Entscheidungsgründen
auch zu dem Haushaltsgesetz für das Jahr 1968
— der Streitfall war 1968 — Stellung genommen und
dabei die Ansicht vertreten hat, daß es teilweise nicht
der Verfassung entspreche und demgemäß das Verwaltungshandeln
aufgrund dieses Gesetzes — dieses Haushaltsgesetzes
— ebenfalls mit dem geltenden Recht nicht
übereinstimme. Wegen der damit aufgeworfenen Rechtsfragen
haushaltsrechtlicher und finanzverfassungsrechtlicher
Art, die von grundsätzlicher rechtlicher Bedeutung
sind, ist es erforderlich, hierüber die Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichtes herbeizuführen.
Präsident Sickert: Wird das Wort zu einer Zusatzfrage
gewünscht? — Herr Abgeordneter Padberg!
Padberg (CDU): Herr Senator, gestatten Sie in diesem
Zusammenhang die Frage: Trifft es zu, daß, Presse*
meldungen entsprechend, die neue Ausbildungsordnung
im Hause bereits beschlossen ist und den zuständigen
Gremien bereits vorliegt, ohne daß die interessierten Verbände
und die Studienseminare selbst diese Ausbildungsordnung
abschließend diskutieren konnten ?
Präsident Sickert: Bitte, Herr Senator Evers!
Evers, Senator für Schulwesen: Das ist zwar ein anderes
Gebiet, Herr Abgeordneter Padberg, aber ich bin
dennoch bereit, darauf zu antworten: Der Ausschuß für
Lehrerbildung, die Verbände sind zu der Ausbildungsordnung
gehört worden. Die Studienseminare im einzelnen
nicht; das entspricht auch nicht den Gepflogenheiten.
Ich bitte aber um Verständnis, wenn ich jetzt hier vor
dem Abgeordnetenhaus nicht über alle Einzelheiten, zumal
das die Frage nicht betrifft, Auskunft zu geben in
der Lage bin.
Präsident Sickert: Eine weitere Zusatzfrage? — Herr
Abgeordneter Oxfort!
Oxfort (F.D.P.): Herr Senator, teilt heute der Senat
die Auffassung, die in diesem hier genannten Urteil des
Verwaltungsgerichts zum Ausdruck gekommen ist, wonach
derjenige, der eine solche Laufbahn eingeschlagen
hat, einen Anspruch auf Ausbildung hat ohne Rücksicht
darauf, ob er nachher eine Chance hat, nach Abschluß
seiner Ausbildung auch von der öffentlichen Gewalt in
ein Dienstverhältnis übernommen zu werden ?
Präsident Sickert: Bitte, Herr Senator.
Evers, Senator für Schulwesen: Herr Abgeordneter
Oxfort, die Schwierigkeit in der Vergangenheit lag darin,
daß wir meinten, die Ausbildungskapazität für Referendare,
die ja schulpraktisch ausgebildet werden sollen in
dieser Vorbereitungszeit, sei erschöpft. Wir haben eine
Reihe von Beschwerden von Eltern gehabt, die sich darüber
beklagt haben, daß ständig Referendare „Probierstunden“
geben, was den Fortgang des Unterrichts nicht
immer sonderlich positiv beeinflusse. Das Verwaltungsgericht
hat dann einen Vergleich mit dem Land Hamburg
hergestellt und ist von da her zu der Konsequenz gekommen,
daß auch Berlin, das etwa gleiche Schülerzahlen
hat, seine Ausbildungskapazität zu vermehren
habe.
Präsident Sickert: Eine weitere Zusatzfrage — Herr
Abgeordneter Heinschke!
Heinschke (CDU): Herr Senator, sind Sie mit mir der
Meinung, daß wir in Berlin alles tun sollten, um möglichst
alle Referendare unterzubringen, weil wir dadurch
einmal Abwanderungen nach Westdeutschland verhindern
und zweitens vielleicht, falls möglich, einen gewissen
Überhang uns schaffen könnten für die sich jetzt
schon abzeichnenden Mängelerscheinungen im Lehrerberuf,
was also offene Stellen angeht und was noch, wie
Sie selber mal in der Antwort auf eine Anfrage über
Mathematiklehrer sagten, auf uns zukommen wird ?
Präsident Sickert: Bitte, Herr Senator Evers.