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32. Sitzung vom 27. Juni 19G8
Senator Striek
Projekte, die im Rahmen des ERP-Investitionshilfeprogramms
durchgeführt werden sollen, spielte die Dringlichkeit
und die sofortige Durchführbarkeit eine entscheidende
Rolle, da die Aufträge bis zum 15. Juni vergeben
werden mußten.
Der Ihnen vorliegende Entwurf des Nachtragshaushaltsplans
geht von der Programmfassung aus, die am
26. April bereits die Billigung des Hauptausschusses gefunden
hat. Lediglich in einem Punkt ist eine Änderung
vorgenommen worden. Die ursprünglich für Investitionen
privater Unternehmen für Zwecke der Luft- und
Wasserreinigung bereitgehaltenen Mittel werden für
diese Zwecke nicht benötigt, bzw. Programme liegen
nicht vor und können daher für Investitionen im öffentlichen
Bereich eingesetzt werden. Das Programm, dem
inzwischen auch der Bundesschatzminister zugestimmt
hat, sieht Ausrüstungsinvestitionen in Höhe von 20,38
Millionen und Bauinvestitionen in Höhe von 23,2 Millionen
vor. Bei den Ausrüstungsinvestitionen nehmen
die Beschaffungen für Anstalten und Einrichtungen des
Gesundheits- und des Jugendwesens einschließlich der
für diesen Zweck vorgesehenen Zuwendungen an die
karitativen Verbände mit insgesamt 8,3 Millionen den
weitaus größten Raum ein. Für Beschaffungen im Bereich
des Schulwesens sind 1,88 Millionen eingeplant.
Für die Stadtreinigung sind 2,86 Millionen und für
Maßnahmen zur Lärmbekämpfung im Bereich des Flughafens
Tempelhof 3 Millionen DM vorgesehen.
Bei den Bauinvestitionen steht der Neu- und Umbau
von Gebäuden der Ausbildungsabteilung der'Polizei mit
13,6 Millionen im Vordergrund. Weiterhin sind u. a. zwei
Millionen für die Modernisierung des Krankenhauses
Moabit und 3,85 Millionen für den Neubau von dringend
benötigten Kindertagesstätten eingesetzt.
Dem voraussichtlichen kassenmäßigen Bedarf 1968
entsprechend sind im Entwurf des Nachtragshaushaltsplans
Ausgaben für Ausrüstungsinvestitionen in Höhe
von 14,25 Millionen und für Bauinvestitionen in Höhe
von 10,73 Millionen DM veranschlagt. Im nächsten
Rechnungsjahr werden im Rahmen des ERP-Investitionshilfeprogramms
insgesamt 14,7 Millionen DM fällig
werden, während ein Restbetrag von 3,9 Millionen DM
voraussichtlich erst im Rechnungsjahr 1970 benötigt
wird.
Zur Finanzierung der Einzelprojekte werden zunächst
ausschließlich ERP-Darlehen in Anspruch genommen.
Erst nach deren Ausschöpfung wird der weitere Bedarf
auf dem Kreditmarkt gedeckt werden. Demzufolge ist
für 1968 vorgesehen, 19,85 Millionen ERP-Darlehen und
5,14 Millionen Kreditmarktmittel aufzunehmen. Die im
Rechnungsjahr 1969 fälligen Ausgaben werden mit den
restlichen ERP-Darlehen und mit 8,4 Millionen aus Kreditmarktmitteln
finanziert werden. Für die Auslaufperiode
1970 bleiben dann noch 3,9 Millionen, die sich
Berlin als Eigenanteil selbst beschaffen muß.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, daß diese kurze
Darstellung der bedeutsamsten Einzelheiten über die
Beteiligung Berlins am ERP-Investitionshilfeprogramm
1968 angesichts der Erörterungen, die im April schon
stattgefunden haben, genügt.
Einige wenige Sätze widme ich den im Entwurf des
Nachtragshaushaltsplan weiterhin veranschlagten Einnahmen
und Ausgaben. Von den im ordentlichen Haushaltsplan
veranschlagten Mehreinnahmen und Mehrausgaben
entfällt der weitaus größte Anteil auf den
Bereich der Entschädigungsleistungen. Hier steht einnahmeseitig
einer um 45,9 Millionen erhöhten Beteiligung
des Bundes und der Länder ausgabeseitig ein
Mehrbedarf von 54 Millionen gegenüber. Dieser Mehrbedarf
ist insbesondere auf die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen
zurückzuführen, die in den Jahren 1966
und 1967 aufgrund des Haushaltssicherungsgesetzes des
Bundes zurückgestellt werden mußten. Weiterhin verdient
die Erhöhung der Einnahmen aus Zuweisungen
des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung
hervorgehoben zu werden. Entsprechend den erteilten
Bewilligungsbescheiden können die Zuweisungen zur
Förderung von Bauvorhaben an wissenschaftliche Einrichtungen
in Berlin um 6,9 Millionen DM höher veranschlagt
werden. Im außerordentlichen Haushaltsplan
ragt vor allem die Aufnahme eines Darlehens in Höhe
von 9,5 Millionen DM zur Finanzierung von Mehrkosten
beim Bau der Müllverbrennungsanlage in Ruhleben
heraus. Nach den zur Zeit vorliegenden Berechnungen
belaufen sich diese Mehrkosten auf insgesamt 19,2 Millionen
DM, wovon der weitaus größte Teil auf notwendige
zusätzliche bauliche und technische Maßnahmen
entfällt. Die bisherigen Betriebserfahrungen haben gezeigt,
daß es zur Durchführung eines ordnungsgemäßen
Betriebes unumgänglich ist, eine zusätzliche Sinternachbehandlungsanlage
einzubauen sowie die vorhandene
Schlackeaufbereitungs- und Fördereinrichtung zu erweitern.
Die näheren Einzelheiten hat der Hauptausschuß
bereits gestern im Rahmen der Beratungen über
die Bauplanung 1969 erörtert und einen Unterausschuß
eingesetzt. So bedauerlich, meine Damen und Herren,
ja, so ärgerlich eine nachträgliche Kostenerhöhung auch
ist, so bitte ich im vorliegenden Fall zu berücksichtigen,
daß Berlin mit dem Bau der Müllverbrennungsanlage
in dieser Dimension ein noch nicht voll erforschtes Neuland
betreten hat und die Anlage nicht ohne weiteres
mit anderen Bauvorhaben verglichen werden kann.
Von den übrigen im außerordentlichen Haushaltsplan
vorgesehenen Vorhaben wäre noch die Kapitalaufstokkung
bei der Berliner Bank und die vorzeitige Restfinanzierung
der Beschaffung von Unterrichtsmitteln
und Schuleinrichtungen im Rahmen des Zweiten Konjunkturprogramms
hervorzuheben. Für die Kapitalaufstockung
der landeseigenen Bank sind 10 Millionen DM
veranschlagt, die vorzeitige Restfinanzierung erfordert
fünf Millionen.
Unter Berücksichtigung bestimmter Einnahme- und
Ausgabekürzungen, die wegen ihrer verhältnismäßig
geringen Bedeutung hier von mir nicht mehr zusätzlich
erläutert zu werden brauchen, schließt der Entwurf des
Nachtragshaushaltsplans in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichen mit 90,65 Millionen DM ab. Der bisherige
Fehlbetrag des Haushaltsplans 1968 in Höhe von 99 Millionen
DM bleibt damit unverändert. Unverändert
bleibt auch meine Hoffnung, daß ein erheblicher Teil
des Fehlbetrages durch die Haushaltswirtschaft dieses
Jahres aufgefangen werden kann. Ich danke Ihnen.
(Beifall.)
Stellv. Präsident Dr. Keif: Ich eröffne die erste Lesung
und erteile das Wort Herrn Abgeordneten Mendel.
Mendel (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Der Hauptausschuß hat, wie von Herrn Senator
Striek eben bereits vorgetragen worden ist, inzwischen
dem Dritten Investitionshaushalt bereits zugestimmt.
Ich möchte deshalb dazu nur folgendes sagen:
Die Richtlinien des Bundes zu diesem Programm fordern,
daß die Anmeldung der Projekte, die in diesem
Programm durchgeführt werden, bis zum 31. Mai 1968
erfolgen sollte und daß die entsprechenden Aufträge bis
zum 15. Juni 1968 vergeben sein sollten. Bei diesem Programm
handelt es sich vom Staat her gesehen um eine
Verschuldung des Staates zur Hebung der Konjunktur;
denn auch ERP-Kredite sind Schulden, die sogar recht
kurzfristig zurückgezahlt werden müssen. Meiner Ansicht
nach wird dadurch, daß das Programm so schnell
durchgeführt werden mußte, das Optimum dessen, was
hätte erreicht werden können, nicht erreicht. Eine größere
Zeitspanne für das Programm wäre besser und
auch möglich gewesen. So werden leider die Beträge in
der Berliner Wirtschaft nicht so effektiv, wie sie es hätten
werden können, wenn eine langfristigere und damit
bessere Planung für das Programm möglich gewesen
wäre.
Zur Müllverbrennungsanlage in Ruhleben möchte ich
heute an dieser Stelle keine Ausführungen machen. Von
Herrn Senator Striek sind bereits die wesentlichen