fullscreen : Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1968, V. Wahlperiode, Band II,21.-43. Sitzung (Public Domain)

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32.  Sitzung  vom  27.  Juni  19G8

Senator  Striek
Projekte,  die  im  Rahmen  des  ERP-Investitionshilfeprogramms
  durchgeführt  werden  sollen,  spielte  die  Dringlichkeit ­
  und  die  sofortige  Durchführbarkeit  eine  entscheidende ­
  Rolle,  da  die  Aufträge  bis  zum  15.  Juni  vergeben ­
  werden  mußten.
Der  Ihnen  vorliegende  Entwurf  des  Nachtragshaushaltsplans ­
  geht  von  der  Programmfassung  aus,  die  am
26.  April  bereits  die  Billigung  des  Hauptausschusses  gefunden ­
  hat.  Lediglich  in  einem  Punkt  ist  eine  Änderung
vorgenommen  worden.  Die  ursprünglich  für  Investitionen ­
  privater  Unternehmen  für  Zwecke  der  Luft-  und
Wasserreinigung  bereitgehaltenen  Mittel  werden  für
diese  Zwecke  nicht  benötigt,  bzw.  Programme  liegen
nicht  vor  und  können  daher  für  Investitionen  im  öffentlichen ­
  Bereich  eingesetzt  werden.  Das  Programm,  dem
inzwischen  auch  der  Bundesschatzminister  zugestimmt
hat,  sieht  Ausrüstungsinvestitionen  in  Höhe  von  20,38
Millionen  und  Bauinvestitionen  in  Höhe  von  23,2  Millionen ­
  vor.  Bei  den  Ausrüstungsinvestitionen  nehmen
die  Beschaffungen  für  Anstalten  und  Einrichtungen  des
Gesundheits-  und  des  Jugendwesens  einschließlich  der
für  diesen  Zweck  vorgesehenen  Zuwendungen  an  die
karitativen  Verbände  mit  insgesamt  8,3  Millionen  den
weitaus  größten  Raum  ein.  Für  Beschaffungen  im  Bereich ­
  des  Schulwesens  sind  1,88  Millionen  eingeplant.
Für  die  Stadtreinigung  sind  2,86  Millionen  und  für
Maßnahmen  zur  Lärmbekämpfung  im  Bereich  des  Flughafens ­
  Tempelhof  3  Millionen  DM  vorgesehen.
Bei  den  Bauinvestitionen  steht  der  Neu-  und  Umbau
von  Gebäuden  der  Ausbildungsabteilung  der'Polizei  mit
13,6  Millionen  im  Vordergrund.  Weiterhin  sind  u.  a.  zwei
Millionen  für  die  Modernisierung  des  Krankenhauses
Moabit  und  3,85  Millionen  für  den  Neubau  von  dringend
benötigten  Kindertagesstätten  eingesetzt.
Dem  voraussichtlichen  kassenmäßigen  Bedarf  1968
entsprechend  sind  im  Entwurf  des  Nachtragshaushaltsplans ­
  Ausgaben  für  Ausrüstungsinvestitionen  in  Höhe
von  14,25  Millionen  und  für  Bauinvestitionen  in  Höhe
von  10,73  Millionen  DM  veranschlagt.  Im  nächsten
Rechnungsjahr  werden  im  Rahmen  des  ERP-Investitionshilfeprogramms
  insgesamt  14,7  Millionen  DM  fällig
werden,  während  ein  Restbetrag  von  3,9  Millionen  DM
voraussichtlich  erst  im  Rechnungsjahr  1970  benötigt
wird.
Zur  Finanzierung  der  Einzelprojekte  werden  zunächst
ausschließlich  ERP-Darlehen  in  Anspruch  genommen.
Erst  nach  deren  Ausschöpfung  wird  der  weitere  Bedarf
auf  dem  Kreditmarkt  gedeckt  werden.  Demzufolge  ist
für  1968  vorgesehen,  19,85  Millionen  ERP-Darlehen  und
5,14  Millionen  Kreditmarktmittel  aufzunehmen.  Die  im
Rechnungsjahr  1969  fälligen  Ausgaben  werden  mit  den
restlichen  ERP-Darlehen  und  mit  8,4  Millionen  aus  Kreditmarktmitteln ­
  finanziert  werden.  Für  die  Auslaufperiode ­
  1970  bleiben  dann  noch  3,9  Millionen,  die  sich
Berlin  als  Eigenanteil  selbst  beschaffen  muß.
Meine  Damen  und  Herren,  ich  hoffe,  daß  diese  kurze
Darstellung  der  bedeutsamsten  Einzelheiten  über  die
Beteiligung  Berlins  am  ERP-Investitionshilfeprogramm
1968  angesichts  der  Erörterungen,  die  im  April  schon
stattgefunden  haben,  genügt.
Einige  wenige  Sätze  widme  ich  den  im  Entwurf  des
Nachtragshaushaltsplan  weiterhin  veranschlagten  Einnahmen ­
  und  Ausgaben.  Von  den  im  ordentlichen  Haushaltsplan ­
  veranschlagten  Mehreinnahmen  und  Mehrausgaben ­
  entfällt  der  weitaus  größte  Anteil  auf  den
Bereich  der  Entschädigungsleistungen.  Hier  steht  einnahmeseitig ­
  einer  um  45,9  Millionen  erhöhten  Beteiligung ­
  des  Bundes  und  der  Länder  ausgabeseitig  ein
Mehrbedarf  von  54  Millionen  gegenüber.  Dieser  Mehrbedarf ­
  ist  insbesondere  auf  die  Erfüllung  von  Zahlungsverpflichtungen ­
  zurückzuführen,  die  in  den  Jahren  1966
und  1967  aufgrund  des  Haushaltssicherungsgesetzes  des
Bundes  zurückgestellt  werden  mußten.  Weiterhin  verdient ­
  die  Erhöhung  der  Einnahmen  aus  Zuweisungen
des  Bundesministers  für  wissenschaftliche  Forschung
hervorgehoben  zu  werden.  Entsprechend  den  erteilten
Bewilligungsbescheiden  können  die  Zuweisungen  zur

Förderung  von  Bauvorhaben  an  wissenschaftliche  Einrichtungen ­
  in  Berlin  um  6,9  Millionen  DM  höher  veranschlagt ­
  werden.  Im  außerordentlichen  Haushaltsplan
ragt  vor  allem  die  Aufnahme  eines  Darlehens  in  Höhe
von  9,5  Millionen  DM  zur  Finanzierung  von  Mehrkosten
beim  Bau  der  Müllverbrennungsanlage  in  Ruhleben
heraus.  Nach  den  zur  Zeit  vorliegenden  Berechnungen
belaufen  sich  diese  Mehrkosten  auf  insgesamt  19,2  Millionen ­
  DM,  wovon  der  weitaus  größte  Teil  auf  notwendige ­
  zusätzliche  bauliche  und  technische  Maßnahmen
entfällt.  Die  bisherigen  Betriebserfahrungen  haben  gezeigt, ­
  daß  es  zur  Durchführung  eines  ordnungsgemäßen
Betriebes  unumgänglich  ist,  eine  zusätzliche  Sinternachbehandlungsanlage ­
  einzubauen  sowie  die  vorhandene
Schlackeaufbereitungs-  und  Fördereinrichtung  zu  erweitern. ­
  Die  näheren  Einzelheiten  hat  der  Hauptausschuß ­
  bereits  gestern  im  Rahmen  der  Beratungen  über
die  Bauplanung  1969  erörtert  und  einen  Unterausschuß
eingesetzt.  So  bedauerlich,  meine  Damen  und  Herren,
ja,  so  ärgerlich  eine  nachträgliche  Kostenerhöhung  auch
ist,  so  bitte  ich  im  vorliegenden  Fall  zu  berücksichtigen,
daß  Berlin  mit  dem  Bau  der  Müllverbrennungsanlage
in  dieser  Dimension  ein  noch  nicht  voll  erforschtes  Neuland ­
  betreten  hat  und  die  Anlage  nicht  ohne  weiteres
mit  anderen  Bauvorhaben  verglichen  werden  kann.
Von  den  übrigen  im  außerordentlichen  Haushaltsplan
vorgesehenen  Vorhaben  wäre  noch  die  Kapitalaufstokkung
  bei  der  Berliner  Bank  und  die  vorzeitige  Restfinanzierung ­
  der  Beschaffung  von  Unterrichtsmitteln
und  Schuleinrichtungen  im  Rahmen  des  Zweiten  Konjunkturprogramms ­
  hervorzuheben.  Für  die  Kapitalaufstockung ­
  der  landeseigenen  Bank  sind  10  Millionen  DM
veranschlagt,  die  vorzeitige  Restfinanzierung  erfordert
fünf  Millionen.
Unter  Berücksichtigung  bestimmter  Einnahme-  und
Ausgabekürzungen,  die  wegen  ihrer  verhältnismäßig
geringen  Bedeutung  hier  von  mir  nicht  mehr  zusätzlich
erläutert  zu  werden  brauchen,  schließt  der  Entwurf  des
Nachtragshaushaltsplans  in  Einnahmen  und  Ausgaben
ausgeglichen  mit  90,65  Millionen  DM  ab.  Der  bisherige
Fehlbetrag  des  Haushaltsplans  1968  in  Höhe  von  99  Millionen ­
  DM  bleibt  damit  unverändert.  Unverändert
bleibt  auch  meine  Hoffnung,  daß  ein  erheblicher  Teil
des  Fehlbetrages  durch  die  Haushaltswirtschaft  dieses
Jahres  aufgefangen  werden  kann.  Ich  danke  Ihnen.
(Beifall.)

Stellv.  Präsident  Dr.  Keif:  Ich  eröffne  die  erste  Lesung ­
  und  erteile  das  Wort  Herrn  Abgeordneten  Mendel.

Mendel  (CDU):  Herr  Präsident!  Meine  Damen  und
Herren!  Der  Hauptausschuß  hat,  wie  von  Herrn  Senator ­
  Striek  eben  bereits  vorgetragen  worden  ist,  inzwischen ­
  dem  Dritten  Investitionshaushalt  bereits  zugestimmt. ­
  Ich  möchte  deshalb  dazu  nur  folgendes  sagen:
Die  Richtlinien  des  Bundes  zu  diesem  Programm  fordern, ­
  daß  die  Anmeldung  der  Projekte,  die  in  diesem
Programm  durchgeführt  werden,  bis  zum  31.  Mai  1968
erfolgen  sollte  und  daß  die  entsprechenden  Aufträge  bis
zum  15.  Juni  1968  vergeben  sein  sollten.  Bei  diesem  Programm ­
  handelt  es  sich  vom  Staat  her  gesehen  um  eine
Verschuldung  des  Staates  zur  Hebung  der  Konjunktur;
denn  auch  ERP-Kredite  sind  Schulden,  die  sogar  recht
kurzfristig  zurückgezahlt  werden  müssen.  Meiner  Ansicht ­
  nach  wird  dadurch,  daß  das  Programm  so  schnell
durchgeführt  werden  mußte,  das  Optimum  dessen,  was
hätte  erreicht  werden  können,  nicht  erreicht.  Eine  größere ­
  Zeitspanne  für  das  Programm  wäre  besser  und
auch  möglich  gewesen.  So  werden  leider  die  Beträge  in
der  Berliner  Wirtschaft  nicht  so  effektiv,  wie  sie  es  hätten ­
  werden  können,  wenn  eine  langfristigere  und  damit
bessere  Planung  für  das  Programm  möglich  gewesen
wäre.
Zur  Müllverbrennungsanlage  in  Ruhleben  möchte  ich
heute  an  dieser  Stelle  keine  Ausführungen  machen.  Von
Herrn  Senator  Striek  sind  bereits  die  wesentlichen
            
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