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Band Nr. 32, 27. Juni 1968

Metadaten : Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1968, V. Wahlperiode, Band II,21.-43. Sitzung (Public Domain)

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33.  Sitzung’  vom  37.  Juni  1968

Franke
nungswesens  für  den  Zeitpunkt  nach  Beendigung  der
Wohnraumbewirtschaftung,  das  heißt  also  nach  dem
31.  Dezember  1968.  Das  Hauptproblem,  das  sich  für  diesen ­
  Zeitpunkt  stellt,  ist  die  Frage,  und  die  sollte  mit
diesem  Antrag  geklärt  werden,  wieweit  von  da  ab  die
Bezirke  für  Wohnraumvergabe  zuständig  sein  sollen
oder  wieweit  eine  zentrale  Behörde  bei  der  Senatsverwaltung ­
  für  Bau-  und  Wohnungswesen  zuständig  sein
soll.  Gleichzeitig  hat  die  CDU  mit  diesem  Antrag  verbunden ­
  Vorschläge  zur  Vereinfachung  bzw.  organisatorischen ­
  Verbesserung  und  Zusammenlegung  bestimmter
Aufgaben  im  Bereich  des  Obdachlosenwesens  und  im
Bereich  der  Wohnungsaufsicht  und  Wohnungspflege.
Der  Ausschuß  für  Bau-  und  Wohnungswesen  hat  sich
in  drei  Sitzungen  mit  diesen  Problemen  befaßt.  In  der
ersten  Sitzung  hat  zunächst  Herr  Senatsdirektor  Lecher
von  der  Senatsverwaltung  für  Bau-  und  Wohnungswesen ­
  zu  erkennen  gegeben,  daß  die  Senatsverwaltung
im  Gegensatz  zur  CDU  der  Auffassung  zuneige,  die
Wohnungsvergabe  zu  zentralisieren,  insbesondere  im
Hinblick  darauf,  daß  eine  bessere  Versorgung  der  Bevölkerung ­
  von  dieser  zentralen  Behörde  aus  möglich
sei  und  daß  man  sich  darüber  hinaus  dabei  gleichzeitig
die  guten  Dienste  der  zentralen  Rechenanlage  der  städtischen ­
  Wohnungsbaugesellschaft  zunutze  machen
könnte.
Im  Anschluß  an  die  Debatte  über  den  gesamten  Antrag ­
  hat  der  Ausschuß  dann  beschlossen,  erstens  einmal
Herrn  Direktor  Schulz  von  der  Stadt  und  Land  Wohnbauten-GmbH
  zur  Frage  der  zentralen  Rechenanlage  zu
hören  und  darüber  hinaus  einen  Bericht  zu  dieser
Frage  aus  dem  Rat  der  Bürgermeister  anzufordern,  der
sich  natürlich,  da  die  Bezirke  ja  unmittelbar  betroffen
waren,  damit  befaßt  hat.
Drittens  wurde  angefordert  ein  Bericht  durch  einen
Vertreter  der  Senatsverwaltung  Arbeit,  Gesundheit  und
Soziales  hinsichtlich  der  Betreuung  der  Obdachlosen.
Ich  erwähnte  vorhin  schon,  daß  diese  Frage  im  Rahmen
dieses  Antrages  ebenfalls  geklärt  werden  sollte.
In  der  zweiten  Sitzung  hat  dann  für  den  Rat  der  Bürgermeister ­
  Herr  Bezirksbürgermeister  Dr.  Grunner  dem
Ausschuß  einen  Bericht  gegeben.  Allerdings  konnte  das
nur  eine  Art  Zwischenbericht  sein,  da  der  Rat  der  Bürgermeister ­
  entgegen  der  ursprünglichen  Zeitplanung
seine  Meinungsbildung  noch  nicht  abgeschlossen  hatte.
Dieses  hatte  zur  Folge,  daß  der  Ausschuß  daraufhin  beschloß, ­
  sich  in  einer  weiteren  Sitzung  dann  den  abschließenden ­
  Bericht  des  Rates  der  Bürgermeister  geben ­
  zu  lassen.
Die  weitere  Beratung  im  Rahmen  dieser  zweiten  Sitzung ­
  hat  dann  einstimmig  ergeben,  daß  das  Verfahren
in  den  Wohngeldstellen  —  das  war  nicht  ausdrücklich
im  ursprünglichen  Bericht  der  CDU  angesprochen,  gehört ­
  aber  natürlich  zu  dem  Gesamtkomplex  —  wie  bisher ­
  weiterlaufen  solle,  d.  h.,  die  Erfassung  der  Antragsteller ­
  und  die  Auszahlung  des  Wohngeldes  erfolgt  weiterhin ­
  im  Bezirk,  die  Errechnung  und  Erteilung  des  Bescheides ­
  zentral,  jedoch  auf  dem  Wege  über  die  Bezirke,
so  daß  der  Adressat  für  den  Bürger  nach  wie  vor  der
Bezirk  ist.
Weiterhin  wurde  einstimmig  beschlossen,  daß  die
Wohnungsaufsicht  und  -pflege  in  den  Bezirken  von  der
Bauaufsicht  wahrgenommen  werden  soll.  Herr  Direktor
Schulz  hat  dann  anschließend  in  dem  von  mir  vorhin
schon  erwähnten  Bericht  klargestellt,  daß  es  ein  entscheidender ­
  Vorteil  wäre,  die  zentrale  Regelung  zu  finden, ­
  eben  um  die  zentrale  Rechenstelle,  die  immerhin
150  Millionen  Speichereinheiten  habe  und  somit  in  der
Lage  sei,  sämtliche  Sozialwohnungen  sowie  die  städtischen ­
  und  auch  die  45  000  Altbauwohnungen,  d.  h.  insgesamt ­
  einen  Bestand  von  rund  365  000  Wohnungen,  von
sich  aus  zu  bearbeiten  bzw.  zu  verarbeiten.
Natürlich  hat  sich  daran  entscheidend  die  Frage  entzündet: ­
  Haben  wir  dann  noch  oder  können  wir  dann
nach  wie  vor  eine  bürgernahe  Verwaltung  verwirklichen, ­
  d.  h.,  ist  es  nicht  nachteilig,  wenn  der  Bürger
grundsätzlich  gezwungen  werden  soll,  zu  einer  zentralen ­

  Stelle  zu  gehen?  Ist  es  nicht  besser,  wenn  man  ihm
die  Möglichkeit  gibt,  diese  Wohnraumprobleme  in  den
Bezirken  anzusprechen  ?
Dazu  ist  natürlich  festzustellen  oder  hat  Herr  Direktor ­
  Schulz  festgestellt,  daß  es  selbstverständlich  möglich
sei,  in  den  Bezirken  sogenannte  Abfragegeräte  aufzustellen. ­
  Allerdings  muß  man  dann  dabei  bedenken,  daß
eine  zentrale  Anlage,  die  für  sämtliche  Bezirke  allein
zuständig  ist,  ca.  1,3  Millionen  Mark  kostet  und  einen
jährlichen  Kostenaufwand  von  330  000  Mark  erfordert.
Im  Gegensatz  dazu  würde  die  größere  Anlage  mit  den
zwölf  bezirklichen  Abfragegeräten  2,1  Millionen  Mark
kosten  und  einen  jährlichen  Aufwand  von  610  000  Mark
erforderlich  machen.
Es  ging  in  der  Diskussion  darum  eigentlich  quer  durch
die  Fraktionen  die  Frage,  ob  man  nicht  trotz  der  höheren ­
  Kosten  wegen  der  Tatsache,  daß  wir  immer  auf  die
Stärkung  der  Bezirksverwaltungen  Wert  legen,  zu  einer
mehr  dezentralisierten  Lösung  kommen  sollten.
Eine  abschließende  Stellungnahme  oder  Meinungsbildung ­
  erfolgte  in  dieser  zweiten  Sitzung  jedoch  nicht,  da
ja  immer  noch  der  endgültige  Bericht  des  Rates  der
Bürgermeister  ausstand.
Herr  Senatsdirektor  Wehlitz  hat  dann  in  dieser  zweiten
Sitzung  über  die  Betreuung  der  drei  Obdachlosengruppen ­
  berichtet,  über  die  Vorstellung  der  zukünftigen  Betreuung. ­
  Ich  darf  noch  einmal  erinnern:  Es  gibt  die
Gruppe  eins  mit  Einzelpersonen  und  -haushalten,  die
ohne  Verschulden  ihren  Wohnraum  verloren  haben  und
selbstverständlich  weiterhin  als  zumutbare  Mieter  angesehen ­
  werden  können.  Die  Gruppe  zwei:  Einzelpersonen ­
  und  -haushalte,  die  als  unzumutbare  Mieter  anzusehen ­
  sind,  z.  B.  wegen  häufiger  Mietrückstände,  die
aber  eben  noch  nicht  als  soziales  Problem  bezeichnet
werden  müssen.
Diese  beiden  Gruppen  sind  lediglich  mit  Wohnraum
zu  versorgen.  Zuständig  für  sie  sind  nach  der  bisherigen ­
  Regelung  die  Obdachlosenstellen  der  Abteilung
Bau-  und  Wohnungswesen.  Die  Gruppe  drei  hingegen
ist  weder  für  Vermieter  noch  für  die  Hausgemeinschaften ­
  tragbar.  Sie  bedarf  der  Resozialisierung  durch  Maßnahmen ­
  des  fürsorgerischen  Dienstes  der  Abteilung  Sozialwesen. ­
  Erst  danach  kann  die  Versorgung  mit  Wohnraum ­
  erfolgen.
Wie  Herr  Senatsdirektor  Wehlitz  berichtete,  haben  die
Sozialstadträte  diesen  Problemkreis  ebenfalls  eingehend
beraten  und  sind  einstimmig  zu  der  Auffassung  gekommen, ­
  die  bisherige  Ressortzuständigkeit  aus  sozialen
und  rechtlichen  Gründen  beizubehalten.  Diese  Entscheidung ­
  ist  jedoch  unabhängig  davon  getroffen  worden,  ob
die  Aufgaben  nach  dem  Wohnungsbindungsgesetz  in
Zukunft  zentralisiert  werden  sollen  oder  nicht.
Die  antragstellende  Fraktion  der  CDU  hat  sich  dieser
Auffassung  ebenfalls  angeschlossen  und  erklärt,  daß  somit ­
  ihre  andere  Auffassung,  die  sie  im  Antrag  gemäß
Ziffer  2  zur  Geltung  gebracht  hatte,  hinfällig  geworden
sei.
In  der  dritten  und  letzten  Sitzung  des  Ausschusses  hat
dann  Herr  Bezirksbürgermeister  Lasson  als  Berichterstatter ­
  des  Rates  der  Bürgermeister  erklärt,  daß  dort
nach  eingehender  Beratung  folgender  Beschluß  gefaßt
worden  sei;  Eine  Entscheidung  über  die  Vorlage  Nr.  115
des  Rates  der  Bürgermeister  betreffend  Neuordnung  des
Wohnungswesens  und  damit  über  den  Fragenkomplex
der  Neuordnung  des  Wohnungswesens  wird  um  ein
Jahr  zurückgestellt.  In  der  Zwischenzeit  sollen  aufgrund
des  Status  quo,  der  nicht  wesentlich  geändert  werden
soll,  Erfahrungen  gesammelt  werden,  damit  der  Rat  der
Bürgermeister  nach  Ablauf  des  vorgesehenen  Jahres
eine  Entscheidung  zur  Frage  der  Zentralisierung  des
Wohnungswesens  fällen  kann.
Der  Ausschuß  hat  sich  dieser  Auffassung  des  Rates
der  Bürgermeister  nicht  anschließen  können.  Er  hat
aber  in  der  anschließenden  Diskussion  festgestellt,  daß
ein  entscheidender  Wunsch  der  Bezirke  die  Einrichtung
von  Beratungsstellen  im  Zusammenhang  mit  der  Wohn-
            
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