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33. Sitzung’ vom 37. Juni 1968
Franke
nungswesens für den Zeitpunkt nach Beendigung der
Wohnraumbewirtschaftung, das heißt also nach dem
31. Dezember 1968. Das Hauptproblem, das sich für diesen
Zeitpunkt stellt, ist die Frage, und die sollte mit
diesem Antrag geklärt werden, wieweit von da ab die
Bezirke für Wohnraumvergabe zuständig sein sollen
oder wieweit eine zentrale Behörde bei der Senatsverwaltung
für Bau- und Wohnungswesen zuständig sein
soll. Gleichzeitig hat die CDU mit diesem Antrag verbunden
Vorschläge zur Vereinfachung bzw. organisatorischen
Verbesserung und Zusammenlegung bestimmter
Aufgaben im Bereich des Obdachlosenwesens und im
Bereich der Wohnungsaufsicht und Wohnungspflege.
Der Ausschuß für Bau- und Wohnungswesen hat sich
in drei Sitzungen mit diesen Problemen befaßt. In der
ersten Sitzung hat zunächst Herr Senatsdirektor Lecher
von der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen
zu erkennen gegeben, daß die Senatsverwaltung
im Gegensatz zur CDU der Auffassung zuneige, die
Wohnungsvergabe zu zentralisieren, insbesondere im
Hinblick darauf, daß eine bessere Versorgung der Bevölkerung
von dieser zentralen Behörde aus möglich
sei und daß man sich darüber hinaus dabei gleichzeitig
die guten Dienste der zentralen Rechenanlage der städtischen
Wohnungsbaugesellschaft zunutze machen
könnte.
Im Anschluß an die Debatte über den gesamten Antrag
hat der Ausschuß dann beschlossen, erstens einmal
Herrn Direktor Schulz von der Stadt und Land Wohnbauten-GmbH
zur Frage der zentralen Rechenanlage zu
hören und darüber hinaus einen Bericht zu dieser
Frage aus dem Rat der Bürgermeister anzufordern, der
sich natürlich, da die Bezirke ja unmittelbar betroffen
waren, damit befaßt hat.
Drittens wurde angefordert ein Bericht durch einen
Vertreter der Senatsverwaltung Arbeit, Gesundheit und
Soziales hinsichtlich der Betreuung der Obdachlosen.
Ich erwähnte vorhin schon, daß diese Frage im Rahmen
dieses Antrages ebenfalls geklärt werden sollte.
In der zweiten Sitzung hat dann für den Rat der Bürgermeister
Herr Bezirksbürgermeister Dr. Grunner dem
Ausschuß einen Bericht gegeben. Allerdings konnte das
nur eine Art Zwischenbericht sein, da der Rat der Bürgermeister
entgegen der ursprünglichen Zeitplanung
seine Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen hatte.
Dieses hatte zur Folge, daß der Ausschuß daraufhin beschloß,
sich in einer weiteren Sitzung dann den abschließenden
Bericht des Rates der Bürgermeister geben
zu lassen.
Die weitere Beratung im Rahmen dieser zweiten Sitzung
hat dann einstimmig ergeben, daß das Verfahren
in den Wohngeldstellen — das war nicht ausdrücklich
im ursprünglichen Bericht der CDU angesprochen, gehört
aber natürlich zu dem Gesamtkomplex — wie bisher
weiterlaufen solle, d. h., die Erfassung der Antragsteller
und die Auszahlung des Wohngeldes erfolgt weiterhin
im Bezirk, die Errechnung und Erteilung des Bescheides
zentral, jedoch auf dem Wege über die Bezirke,
so daß der Adressat für den Bürger nach wie vor der
Bezirk ist.
Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, daß die
Wohnungsaufsicht und -pflege in den Bezirken von der
Bauaufsicht wahrgenommen werden soll. Herr Direktor
Schulz hat dann anschließend in dem von mir vorhin
schon erwähnten Bericht klargestellt, daß es ein entscheidender
Vorteil wäre, die zentrale Regelung zu finden,
eben um die zentrale Rechenstelle, die immerhin
150 Millionen Speichereinheiten habe und somit in der
Lage sei, sämtliche Sozialwohnungen sowie die städtischen
und auch die 45 000 Altbauwohnungen, d. h. insgesamt
einen Bestand von rund 365 000 Wohnungen, von
sich aus zu bearbeiten bzw. zu verarbeiten.
Natürlich hat sich daran entscheidend die Frage entzündet:
Haben wir dann noch oder können wir dann
nach wie vor eine bürgernahe Verwaltung verwirklichen,
d. h., ist es nicht nachteilig, wenn der Bürger
grundsätzlich gezwungen werden soll, zu einer zentralen
Stelle zu gehen? Ist es nicht besser, wenn man ihm
die Möglichkeit gibt, diese Wohnraumprobleme in den
Bezirken anzusprechen ?
Dazu ist natürlich festzustellen oder hat Herr Direktor
Schulz festgestellt, daß es selbstverständlich möglich
sei, in den Bezirken sogenannte Abfragegeräte aufzustellen.
Allerdings muß man dann dabei bedenken, daß
eine zentrale Anlage, die für sämtliche Bezirke allein
zuständig ist, ca. 1,3 Millionen Mark kostet und einen
jährlichen Kostenaufwand von 330 000 Mark erfordert.
Im Gegensatz dazu würde die größere Anlage mit den
zwölf bezirklichen Abfragegeräten 2,1 Millionen Mark
kosten und einen jährlichen Aufwand von 610 000 Mark
erforderlich machen.
Es ging in der Diskussion darum eigentlich quer durch
die Fraktionen die Frage, ob man nicht trotz der höheren
Kosten wegen der Tatsache, daß wir immer auf die
Stärkung der Bezirksverwaltungen Wert legen, zu einer
mehr dezentralisierten Lösung kommen sollten.
Eine abschließende Stellungnahme oder Meinungsbildung
erfolgte in dieser zweiten Sitzung jedoch nicht, da
ja immer noch der endgültige Bericht des Rates der
Bürgermeister ausstand.
Herr Senatsdirektor Wehlitz hat dann in dieser zweiten
Sitzung über die Betreuung der drei Obdachlosengruppen
berichtet, über die Vorstellung der zukünftigen Betreuung.
Ich darf noch einmal erinnern: Es gibt die
Gruppe eins mit Einzelpersonen und -haushalten, die
ohne Verschulden ihren Wohnraum verloren haben und
selbstverständlich weiterhin als zumutbare Mieter angesehen
werden können. Die Gruppe zwei: Einzelpersonen
und -haushalte, die als unzumutbare Mieter anzusehen
sind, z. B. wegen häufiger Mietrückstände, die
aber eben noch nicht als soziales Problem bezeichnet
werden müssen.
Diese beiden Gruppen sind lediglich mit Wohnraum
zu versorgen. Zuständig für sie sind nach der bisherigen
Regelung die Obdachlosenstellen der Abteilung
Bau- und Wohnungswesen. Die Gruppe drei hingegen
ist weder für Vermieter noch für die Hausgemeinschaften
tragbar. Sie bedarf der Resozialisierung durch Maßnahmen
des fürsorgerischen Dienstes der Abteilung Sozialwesen.
Erst danach kann die Versorgung mit Wohnraum
erfolgen.
Wie Herr Senatsdirektor Wehlitz berichtete, haben die
Sozialstadträte diesen Problemkreis ebenfalls eingehend
beraten und sind einstimmig zu der Auffassung gekommen,
die bisherige Ressortzuständigkeit aus sozialen
und rechtlichen Gründen beizubehalten. Diese Entscheidung
ist jedoch unabhängig davon getroffen worden, ob
die Aufgaben nach dem Wohnungsbindungsgesetz in
Zukunft zentralisiert werden sollen oder nicht.
Die antragstellende Fraktion der CDU hat sich dieser
Auffassung ebenfalls angeschlossen und erklärt, daß somit
ihre andere Auffassung, die sie im Antrag gemäß
Ziffer 2 zur Geltung gebracht hatte, hinfällig geworden
sei.
In der dritten und letzten Sitzung des Ausschusses hat
dann Herr Bezirksbürgermeister Lasson als Berichterstatter
des Rates der Bürgermeister erklärt, daß dort
nach eingehender Beratung folgender Beschluß gefaßt
worden sei; Eine Entscheidung über die Vorlage Nr. 115
des Rates der Bürgermeister betreffend Neuordnung des
Wohnungswesens und damit über den Fragenkomplex
der Neuordnung des Wohnungswesens wird um ein
Jahr zurückgestellt. In der Zwischenzeit sollen aufgrund
des Status quo, der nicht wesentlich geändert werden
soll, Erfahrungen gesammelt werden, damit der Rat der
Bürgermeister nach Ablauf des vorgesehenen Jahres
eine Entscheidung zur Frage der Zentralisierung des
Wohnungswesens fällen kann.
Der Ausschuß hat sich dieser Auffassung des Rates
der Bürgermeister nicht anschließen können. Er hat
aber in der anschließenden Diskussion festgestellt, daß
ein entscheidender Wunsch der Bezirke die Einrichtung
von Beratungsstellen im Zusammenhang mit der Wohn-