Steuer- und Zollblatt für Berlin 5. Jahrgang MNr.36 27. April 1955 3565
ausgeschlossen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, 7. Hinter 8 25 wird der folgende 8 25 a eingefügt:
unverzüglich die Berichtigung seiner Lohnsteuerkarte
zu beantragen, wenn er das Kraftfahrzeug „SS 25a
nicht mehr oder in wesentlich geringerem Um- Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
fang, als bei der Eintragung des steuerfreien Be- (8 33 a EStG)
trags angenommen, für Fahrten zwischen Woh- ’ ; =
nung und Arbeitsstätte verwendet. $ 8 Abs. 4 (1) Erwachsen einem Arbeitnehmer zwangsläufig
Satz 2 und 3 gilt entsprechend:“. (825 Abs.2) Aufwendungen für den Unterhalt und
eine etwaige Berufsausbildung von Personen, für die
) der Arbeitnehmer Kinderermäßigung nicht erhält, so
5. Es wird der folgende $ 20 a eingefügt: wird auf Antrag des Arbeitnehmers der Betrag dieser
: „8 20a Aufwendungen, höchstens jedoch ein Betrag von
N . 720 Deutsche Mark im Kalenderjahr, auf der Lohn-Berücksichtigung
bestimmter Sonderausgaben steuerkarte als steuerfrei eingetragen. Voraussetzung
(852 Abs. 8 EStG) ist, daß die unterhaltene Person kein oder nur ein
Liegen Beiträge auf Grund von Sparverträgen mit geringes Vermögen besitzt. Hat die unterhaltene Perfestgelegten
Sparraten ($ 10 Abs.1 Ziff, 2 Buchstabe d son andere Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreides
Einkommensteuergesetzes 1953) vor, die vor dem tung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, so
1.Juni 1953 abgeschlossen worden sind, so gilt fol- vermindert sich der Betrag von 720 Deutsche Mark
gendes: um den Betrag, um den diese Einkünfte oder Bezüge
” N den Betrag von 480 Deutsche Mark übersteigen. Wer-|.
Macht der Arbeitnehmer neben den bezeichneten den die Aufwendungen für eine unterhaltene Person
Sonderausgaben keine anderen Sonderausgaben von mehreren Steuerpflichtigen getragen, so wird bei
geltend, so sind die bezeichneten Sonderausgaben jedem der Teil des sich hiernach ergebenden Betrags
unter Berücksichtigung der Höchstbeträge für berücksichtigt, der seinem Anteil am Gesamtbetrag
Sonderausgaben in voller Höhe auf der Lohn- der Leistungen entspricht.
steuerkarte als steuerfrei zu vermerken.
Macht der Arbeitnehmer neben den bezeichneten (2) In den Fällen des Absatzes 1 erhöht sich auf
Sonderausgaben auch andere Sonderausgaben gel- Antrag der Betrag von 720 Deutsche Mark um
tend, so sind von den gesamten Sonderausgaben 480 Deutsche Mark im Kalenderjahr, wenn dem Arbeitunter
Berücksichtigung der Höchstbeträge für nehmer für die auswärtige Unterbringung einer in der
Sonderausgaben auf der Lohnsteuerkarte als Berufsausbildung. befindlichen. unterhaltenen „Person
steuerfrei zu vermerken EEE a En 4 En Sr
a) die Sonderausgaben auf Grund von vor dem PPASCHENE ANZ WERGSN NT CE CS ARE
1. Juni 1953 abgeschlossenen Sparverträgen nn EN 0 FE a u. w gan
mit festgelegten Sparraten in voller Höhe, AO DES VOR MeULSCHE MAT Auf Ger LOND-A
. N steuerkarte als steuerfrei eingetragen, wenn im übrib)
die verbleibenden anderen Sonderausgaben nur gen die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen.
insoweit, als sie den Betrag von 624 Deutsche )
Mark jährlich übersteigen.“ (3) Erwachsen einem Arbeitnehmer Aufwendungen
durch die Beschäftigung einer Hausgehilfin, so wird
6. 825 erhält die folgende Fassung: auf Antrag des Arbeitnehmers der Betrag dieser Aufwendungen,
höchstens jedoch ein Betrag von 720 Deut-„S
25 sche Mark im Kalenderjahr, auf der Lohnsteuerkarte
Außergewöhnliche Belastungen als steuerfrei eingetragen, wenn
(88 33, 41 EStG) 1. zum Haushalt des Arbeitnehmers mindestens drei
(1) Erwachsen einem Arbeitnehmer zwangsläufig Kinder gehören, die das 18. Lebensjahr noch nicht
größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehr- vollendet haben, oder
zahl der Arbeitnehmer gleicher Einkommensverhält- 2. der Arbeitnehmer oder sein nicht dauernd genisse,
gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen trennt lebender Ehegatte das 60. Lebensjahr voll-Familienstands
(außergewöhnliche Belastung), so wird endet hat, oder
auf Antrag des Arbeitnehmers der Betrag, um den x
diese Aufwendungen die ihm ‚zumutbare HEigen- der Arbeitnehmer oder sein nicht dauernd gebelastung
(Absatz 3) übersteigen, auf der Lohnsteuer- trennt lebender Ehegatte oder ein zu seinem
karte als steuerfrei eingetragen, Haushalt gehöriges Kind oder eine andere zu sei--
nem Haushalt gehörige unterhaltene Person, für
(2) Aufwendungen erwachsen dem Arbeitnehmer die eine Ermäßigung nach Absatz 1 gewährt wird,
zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tat- nicht nur vorübergehend körperlich hilflos oder
sächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen Schwer körperbeschädigt ist oder die Beschäftikann
und soweit die Aufwendungen den Umständen gung einer Hausgehilfin wegen Krankheit einer
nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag der genannten Personen erforderlich ist.
nicht übersteigen. Aufwendungen, die zu den Betriebs- C An nn e ©
ausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben ge- Eine Steuerermäßigung für mehr als eine Hausgehilfin
hören, bleiben dabei außer Betracht. steht dem Arbeitnehmer nur zu, wenn zu seinem Haus-.
Fr halt mindestens fünf Kinder gehören, die das 18. Le-(3)
Die zumutbare Eigenbelastung beträgt: bensjahr noch nicht vollendet haben
ea ex (4) Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die ın
bei einem Einkommen (wenn nur Arbeitslohn den Absätzen 1 bis 3 bezeichneten Voraussetzungen
EEE te Steuerklasse nicht vorliegen, ermäßigen sich die Beträge von
sichtlichen Werbungskorten und Sonderausga- bei N Klkderan 720 Deutsche Mark und die im Absatz 2 bezeichneten
ben, mindestens aber um 936 Deutsche Mark), mäßigung für Beträge von 480 Deutsche Mark um ‚je ein Zwölftel.
vermindert um die nach $ 25 b und $ 26 a in ae Sind die in den Absätzen 1 bis 3 bezeichneten Vor-Bertacht
kommenden Sreibsträpe, von . SE Sa aussetzungen weggefallen, so ist der Arbeitnehmer
ts - | EN verpflichtet, innerhalb eines Monats die Berichtigung
— | WO seiner Lohnsteuerkarte zu beantragen. 8 8 Abs.4
. Base Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
nicht mehr als 3000 DM | 6 / 5 3 | = (5) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 und der
mehr als 3000 DM 7 6 4 2 Absätze 2 und 3 kann wegen der in diesen Vorschriften
bezeichneten Aufwendungen der Arbeitnehmer eine
vom Hundert des nach Spalte 1 sich ergebenden Be- Steuerermäßigung nach 8 25 nicht in Anspruch
trags.“ nehmen.“