96. Sitzung vom 4. Oktober 1962
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Skrodzki
Herr Theis hat darauf hingewiesen, daß diese Bundeshilfe
heute 42,9 % unseres Haushaltsvolumens ausmacht.
Ich darf darauf aufmerksam machen, daß auch
diese Zahl sich sehr wesentlich erhöht hat. Denn in den
Jahren bis 1961 schwankte die Bundeshilfe ungefähr
um 30 % unseres Etatvolumens. Im Jahre 1960 war
sie ungefähr 29 %, wenn ich mich recht erinnere. 1962
sprang sie aber auf 39 %, und im Jahre 1963 soll sie,
wie Herr Theis auch betont hat, ca. 43 % erreichen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, daß die Bundeshilfe
für unsere Pinanzwirtschaft eine ungeheure Bedeutung
hat. Wenn Herr Theis darauf hingewiesen hat,
daß der Bund auf Grund des Dritten Überleitungsgesetzes
verpflichtet ist, diese Bundeshilfe zu leisten,
so ist das sicher vom rechtlichen Standpunkt aus richtig.
Aber niemand hier im Hause wird bestreiten, daß
der Bund die rechtliche Verpflichtung in einer unerhört
großzügigen Welse für Berlin erfüllt hat.
(Sehr gut! bei der CDU.)
Denn er hätte durchaus die Möglichkeit gehabt — das
weiß jeder, der im Hauptausschuß mitgearbeitet hat —,
bei einer Reihe von Positionen Streichungen vorzunehmen
oder Korrekturen zu fordern. Denn wir sind in
einer ganzen Reihe von Positionen weit über den Rahmen
hinausgegangen, den andere kommunale Körperschaften
für ihr Ausgabevolumen gezogen haben. Ich
glaube, man würde von unserem Standpunkt aus eigentlich
nur verlangen können, daß der Bund verpflichtet
ist, den Rahmen zu decken, den auch andere kommunale
Körperschaften in Westdeutschland für ihr Ausgabevolumen
ziehen. Ich möchte also nochmals betonen,
daß der Bund die rechtliche Verpflichtung, die
er gehabt hat, in einer sehr großzügigen Weise erfüllt
hat.
Meine Damen und Herren! Es erscheint mir wichtig
— und der Vorbericht tut das auch —, die Frage zu
beantworten, welchen Teil unseres öffentlichen Haushalts
unsere Steuereinnahmen decken. Auch Herr Theis
ist auf diese Frage eingegangen und hat die Zahl von
etwa einem Drittel genannt und sie mit Hamburg verglichen,
wo sie ungefähr zwei Drittel beträgt. Es ist
klar, daß wir auf Grund unserer politischen Situation
nicht in der gleichen finanziellen Assiette sind, wie es
z. B. in Hamburg der Fall ist. Aber es erscheint mir
doch wichtig, darauf hinzuweisen, daß sich auch diese
Zahl für das Jahr 1963 zu unseren Ungunsten verändert
hat. Während wir im Jahre 1962 noch 35 % unserer
ordentlichen Ausgaben durch unsere Steuereinnahmen
decken konnten, sind es nach dem Haushaltsvoranschlag
für 1963 nur noch 30 %. Gewiß, meine
Damen und Herren, niemand wird uns daraus einen
Vorwurf machen können und wollen. Es sind die Folgen
des 13. August, die sich ln diesen Zahlen niederschlagen.
Ich darf aber nochmals betonen: Es zeigt sich
auch hier wiederum, wie stark wir in unserer ganzen
Finanzgebarung auf die großzügige Hilfe des Bundes
angewiesen sind.
Und noch ein anderes scheint mir wichtig hier hervorgehoben
zu werden. Unser eigenes Steueraufkommen
deckt heute nicht einmal mehr die Personalausgaben.
In den Jahren 1961 und 62 konnten wir noch
davon ausgehen, daß unsere eigenen Steuereinnahmen
ungefähr den Personalaufwand deckten, also sowohl
die Ausgaben für das aktive Personal wie auch die
Versorgungsausgaben. Für das Jahr 1963 gilt das in
keiner Weise. Unser Steueraufkommen wird mit 1154
Millionen beziffert, die Aufwendungen für Personal und
Versorgung mit 1536 Millionen. Es zeigt sich also, daß
unser Steueraufkommen heute nur noch 75 % der Personalaufwendungen
deckt. Alles andere, was in Berlin
an Ausgaben vollzogen wird, geht also im wesentlichen
auf die Bundeshilfe zurück. Wenn es auch richtig ist,
meine Damen und Herren, daß diese Entwicklung in
der Tendenz zwangsläufig ist, und zwar deswegen, weil
wir auf der einen Seite bei den Steuereinnahmen durch
die Vergünstigungen, die ä Conto des 13. August 1961
gewährt worden sind, mit einem gewissen Ausfall
rechnen müssen und weil auf der anderen Seite Erhöhungen
bei den Personalaufwendungen eingetreten
sind, so werden wir doch die Frage prüfen müssen, ob
bei aller Anerkennung der Tendenz hier doch in dem
Ausmaß nicht vielleicht des Guten zuviel getan worden
ist, und ob wir nicht in der Lage sein werden, bei
den Prüfungen im Hauptausschuß hier vielleicht gewisse
Korrekturen anzubringen.
Der Vorbericht, meine Damen und Herren, widmet
den finanziellen Leistungen des Bundes für Berlin ein
sehr umfangreiches Kapitel. So scheint es mir auch
wichtig — Herr Theis hat es auch angedeutet —, daß
wir uns über das Ausmaß dieser finanziellen Hilfeleistung
des Bundes, gerade wenn wir vor den Beratungen
des Haushaltsplans 1963 stehen, ein erschöpfendes
Bild machen. Denn, meine Damen und Herren, die
finanziellen Leistungen des Bundes erschöpfen sich ja
nicht nur in der Bundeshilfe, auf die Herr Theis auch
eingegangen ist, die mit 42,9, also ca. 43 % angegeben
worden sind, sondern dazu treten eine ganze Reihe von
weiteren Hilfeleistungen. Wenn man den gesamten
Umfang dieser finanziellen Hilfeleistung zusammenrechnet,
dann stellt man fest, daß die Bundeshilfe, wie
ich vorhin auch ausgeführt habe, nur ein reichliches
Drittel dieser gesamten Hilfeleistung ausmacht. In dem
Vorbericht wird darauf hingewiesen, daß man, wenn
man den Gesamtumfang dieser Hilfeleistung zusammenrechnet,
dabei natürlich berücksichtigen muß, daß
in Berlin auch gewisse Einnahmen zugunsten des
Bundes aufkommen, wie z. B. die Einkommen-, Körperschaft-
und Umsatzsteuer, die man natürlich als
Gegenrechnung zu den Leistungen des Bundes in Anschlag
bringen muß. Wenn man diese gegenseitige
Verrechnung macht, dann ergibt sich, daß der Gesamtumfang
der Hilfeleistung des Bundes für Berlin den
Betrag von 3,9 Milliarden ausmacht, also fast 4 Milliarden,
wobei man natürlich in diesen Betrag auch das
mit eingerechnet hat, was an Einkommen- und Körperschaftsteuer
im Bundesgebiet ausfällt und als Vergünstigung
zugunsten Berlins zu werten ist. Umgekehrt
muß man natürlich bei dieser Berechnung das
Tabaksteueraufkommen absetzen, das praktisch als im
Bund aufgekommen zu verrechnen ist. Natürlicherweise
kann man beim Tabaksteueraufkommen als Verrechnungsposten
nur das berücksichtigen, was auf den
Berliner Verbrauch entfällt; denn die Tabaksteuer ist
eine Verbrauchsteuer, und das, was der Bundesbürger
für die in Berlin hergestellten Zigaretten an Zigarettensteuer
zu zahlen hat — jede dritte Zigarette
wird ja heute ln Berlin hergestellt —, kann man nicht
als Berliner Steueraufkommen betrachten.
Meine Damen und Herren! Diese Hilfeleistung von
ca. 4 Milliarden, die für Berlin aufgebracht wird, uns
in ihrem gewaltigen Ausmaß immer wieder vor Augen
zu führen, scheint mir gerade in einem Zeitpunkt
wichtig, in dem wir uns mit den Beratungen über die
Haushaltsgebarung für 1963 befassen, wobei wir uns
wieder zu einer sparsamen und auf das unbedingt Notwendige
konzentrierten Haushaltsführung verpflichten
wollen. 4 Milliarden, meine Damen und Herren! Ich
entsinne mich an Zeiten, wo der ganze Etat des deutschen
Reiches nur eine Summe von 5 Milliarden ausgemacht
hat.
Meine Damen und Herren! Diese finanzielle Hilfe
des Bundes war die eine Säule, auf der die Lebenskraft
und die Lebensfähigkeit Berlins ruht. Nun
einige Worte zu der anderen Säule, der Wirtschaft!
Der Vorbericht gibt einen ausgezeichneten überblick
über die großartige Entwicklung der Wirtschaft und
insbesondere über die Entwicklung der Industrie seit
dem Jahre 1956. Die Warenlieferungen der Industrie
in das Bundesgebiet — und das ist ja der Hauptquell
unserer Lebensfähigkeit aus eigener Kraft — haben sich
von 1958 bis zum Jahre 1961 um 60 % erhöht, und zwar
in einem Zeitraum, der unter der ständig wiederholten
Drohung Chruschtschows stand. Der Vorbericht
würdigt diese Leistung und wir sollten das hier eben-