96. Sitzung vom 4. Oktober 1962
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Theis
bereit ist, Beträge nach Berlin zum Ausgleich des hiesigen
Haushaltsplans zu geben. Dem ist nach den
Unterlagen des Vertrages über das Dritte Überleitungsgesetz
nicht so. In diesem Falle ist der Bund verpflichtet,
und Berlin hat einen Rechtsanspruch auf den Ausgleich,
d. h. auf den Betrag, der notwendig ist, um die
gesamte Deckungsseite des Haushalts in Berlin zu sichern.
Es scheint mir notwendig zu sein, von Fall zu
Fall das Problem der Bezuschussung des Berliner Haushaltes
immer auf diesen Rechtsgrundsatz zurückzuführen,
damit in keiner Weise der Eindruck entsteht, daß
wir so quasi, wie es mitunter aus Berichterstattungen
herauszuhören ist, Kostgänger des Bundes sind. Wir
erfüllen dem Bund gegenüber eine große politische Aufgabe,
und der Bund deckt zu einem Teil den Haushaltsplan
zur Erfüllung kommunalpolitischer Aufgaben auf
Grund einer Verordnung, auf Grund einer Vereinbarung,
auf Grund eines miteinander abgeschlossenen
Vertrages fast auf Gegenseitigkeit gegenüber der
Stadt Berlin.
Meine Damen und Herren! Im Rahmen der Aufgaben,
die wir ln Berlin auch für den Bund zu erfüllen haben,
muß auch darauf hingewiesen werden, daß Entschädigungsleistungen
sowie soziale Hilfeleistungen für den
Bund seitens der Stadtverwaltung erfüllt werden.
Nun zur Ausgabenseite! Auf der Ausgabenseite finden
wir neben einer Fülle von Einzelausgaben, die bei
der Einzelberatung des Etats seitens meiner Fraktion
einer besonderen Prüfung unterliegen werden, noch
einen kurzen überblick über große Projekte, die anstehen.
Das große Projekt der inneren Schulreform steht
eigentlich mit im Mittelpunkt der Diskussion über das
Berliner Schulwesen überhaupt. Wenn wir von der Gesamtausgabe
etwa 7,6 % für das Berliner Schulwesen
ausgeben — das sind über 300 Millionen DM —, so ist
in diesen Betrag eingebettet ein Betrag von ungefähr
5 Millionen für das Jahr 1963. Das ist ein Ansatz, der
in jedem Jahr, auch in den folgenden, noch zur Verfügung
gestellt werden muß, um die Maßnahmen der
inneren Schulreform durchzuführen.
So haben wir auch einen großen Betrag von ungefähr
286 Millionen als Ausgaben für unser Volksbildungswesen
vorgesehen, der gleichzeitig die Ausgaben
für unsere Universitäten, für die Einrichtung der Oper
und für die städtischen Theater beinhaltet. Die großen
kulturpolitischen Aufgaben, die Berlin zu erfüllen hat,
umfassen einen Betrag von etwa 6,5 % der Gesamtausgaben
unseres Haushalts.
Eine dritte Position, die sehr bemerkenswert ist, ist
die Ausgabe für das gesamte Gesundheitswesen, die
etwa 9 % der gesamten Ausgaben unseres Berliner Haushalts
ausmacht. Neben den gesamten Haushaltsansätzen
für Arbeit, Sozialwesen, Jugend und Sport, die unter
der Gesamtposition B 4 verzeichnet sind, und den Ausgabeansätzen
der Finanzabteilung sind die Positionen
für Schule und Volksbildung die größten Ausgaben
der gesamten Etatgestaltung. Im Rahmen der Einzelberatung
werden wir auf der Grundlage des üblichen
Systems diese Beratung in die Wege leiten.
Es möge mir heute erspart bleiben, hier zu einer
Fülle von Einzelansätzen Stellung zu nehmen, weil
das den Rahmen der anderen Besprechung des eingereichten
Haushaltsplans sprengen würde. Es gibt aber
einige Positionen, von denen die Sozialdemokratische
Partei heute schon sagen kann, daß sie in der Haushaltsberatung
den Versuch unternehmen wird, im Rahmen
der Diskussion und der Stellung von Anträgen einige
Korrekturen vorzunehmen bzw. einige Positionen
finanziell so abzusichern, daß die Ausgaben besser placiert
werden, als es bisher der Fall war.
So werden wir ein Augenmerk zu legen haben auf
die Einrichtung des Radio-Symphonie-Orchesters, auch
ein Anliegen, das der Herr Senator für Volksbildung
seit Jahren dem Hause vorträgt. Wir haben uns immer
bemüht, eine gemeinsame Basis zu finden, wie wir diesen
Klangkörper finanziell ein bißchen besser absichern
können, einen Klangkörper, der über den Rahmen
Berlins hinaus, wir können sagen, über den
Rahmen Deutschlands hinaus einen großen Wert hat.
Es ist zu bedauern, daß die Rundfunkanstalten bis
heute nicht in der Lage gewesen sind, so viel Konzerte
dieser Einrichtung abzunehmen, daß das Radio-Symphonie-Orchester
sich sein notwendiges Etatgeld selbst erarbeiten
konnte. Die Bemühungen seitens des Parlaments,
einen Teil dieser Unterstützungen aus dem
Haushaltsplan zu tragen, haben also zunächst zu einem
sehr befriedigenden Abschluß geführt. Wir werden uns
bemühen, gemeinsam mit allen an diesem Unternehmen
beteiligten Instituten einen Weg zu finden,
damit die finanziellen Sorgen dieser städtisch geförderten
Einrichtung möglichst beseitigt werden.
Weiter scheint es uns ein Anliegen der Stadt Berlin
insgesamt zu sein, daß wir das Problem der finanziellen
Unterstützung der Berliner Volksbühne anders als
bisher regeln. Die Berliner Volksbühne hat in den vergangenen
Jahren gezeigt, daß sie eigentlich den Rahmen
der Aufgaben der Privattheater sprengt. Das wird
besonders deutlich werden, wenn die Berliner Volksbühne
im Mai des Jahres 1963 die Türen des neuen,
eigenen Hauses öffnet. Wir werden uns bemühen,
die Frage der finanziellen Unterstützung dieser durch
das neue Haus in Berlin dokumentierten Einrichtung
so zu lösen, daß die Einnahme- und Unterstützungsposition
der Volksbühne allein durch eine eigene Etatstelle
etwas in den Mittelpunkt der Behandlung rückt.
Es sei bemerkt, daß auch im Rahmen der großen Kulturabgaben
und der Wissenschaft und Forschung die
Universitäten in diesem Jahr wieder erhebliche Zuschüsse
erhalten. Neben den Baumitteln von etwa 16
Millionen beträgt der Zuschuß für beide Universitäten,
die FU und die TU, etwa 122 Millionen. Das ist eine
stolze Unterstützung, und wir dürfen erwarten, daß
die großen Fakultäten die ihnen gestellten Aufgaben
hier in Berlin, soweit die Platzkapazität ausreicht, auch
wirklich erfüllen können. In diesem Zusammenhang
wird sich uns das Problem einer eventuellen Reform
unserer Universitäten stellen. Die sozialdemokratische
Fraktion darf heute schon sagen, daß wir schon seit
Jahren erwarten, daß sich bei den großen Universitäten
eine Reformbewegung von der Stellung der Aufgaben
her hätte durchsetzen sollen. Wir sind der Auffassung,
daß'wir die Universitäten anregen und mahnen
sollten, nun alles zu tun, um den gegebenen Anforderungen
auch Rechnung zu tragen und in Zukunft
ihre innere Organisation etwas zu reformieren. Am
Rande entwickelt sich eine Diskussion über eine eventuell
neu einzurichtende dritte Universität. Wir haben
im Rahmen unserer Debatten diese Frage noch nicht
bis zu Ende durchberaten. Es scheint aber heute schon
angebracht zu sein, darauf hinzuweisen, daß, wenn die
bestehenden Universitäten ihre Aufgaben nicht in dem
von uns erhofften Rahmen voll erfüllen können, man
sich mit dem Gedanken einer dritten Universität immerhin
beschäftigen sollte, zumal sich auch die Finanzquellen
dazu etwa anbieten.
Auf dem Gebiete unseres Kunstwesens leistet die
Stadt Berlin wiederum Erhebliches in Fragen der Unterstützungen
und Zuschüsse. Unsere städtischen Theater
sowie unsere Oper haben dann und wann die Möglichkeit,
auch im Ausland zu gastieren. Dieses Angebot
des befreundeten Auslandes, unsere Bühnen auch
einmal dort zu sehen, wird immer größer, und wir haben
uns im Rahmen der Haushaltsberatungen zu überlegen,
ob wir unseren städtischen Theatern die Möglichkeit
geben, solche Angebote anzunehmen. Dazu
wird und muß sich eine gewisse finanzielle Grundlage
finden lassen.
Im Zusammenhang mit der Haushaltsberatung des
Einzelplans 4 darf ich darauf hinweisen, daß die Familiengründungsdarlehen,
die für das Jahr 1963 mit 51
Millionen zu Buche stehen, ein brennendes Anliegen
sind. Wir sollten diese Familiengründungsdarlehen
auch noch über diese Zeit hinaus nach Möglichkeit zur