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Volume Nr. 12 (63), 8. Juni 1961

Full text : Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1961, III. Wahlperiode, Band III, 52.-80. Sitzung (Public Domain)

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63.  Sitzung  vom  8.  Juni  1961

Lowka
Zu  den  folgenden  Absätzen  liegen  keine  Abänderungsanträge ­
  vor.
Wir  kommen  dann  zum  §  23.  Hier  liegt  zum  zweiten
Halbsatz  des  Absatzes  3  ein  Abänderungsantrag  der
CDU-Fraktion  vor,  der  folgenden  Inhalt  hat:
In  §  23  Abs.  3  2.  Halbsatz  des  Ausschußbeschlusses
Ist  das  Wort  „Fachakademie“  zu  ersetzen  durch  die
•  Worte  „Ingenieurschule  oder  gleichrangigen  Lehranstalt“. ­

Meine  Herren  und  Damen,  ich  mache  den  Vorschlag,
daß  wir  über  alle  Änderungsanträge  zum  §  23  gemeinsam ­
  abstimmen.  Ich  darf  also  diese  Anträge  der  CDU
vorlesen:
In  Abs.  4  2.  Halbsatz  des  Ausschußbeschlusses  ist
das  Wort  „Fachakademie“  zu  ersetzen  durch  die
Worte  „Ingenieurschule  oder  gleichrangigen  Lehranstalt“. ­

In  Abs.  5  des  Ausschußbeschlusses  ist  das  Wort
„Fachakademien“  durch  die  Worte  „Ingenieurschulen ­
  oder  gleichrangigen  Lehranstalten“  zu  ersetzen.
In  Abs.  6  des  Ausschußbeschlusses  ist  das  Wort
„Fachakademie“  zu  ersetzen  durch  die  Worte  „Ingenieurschule ­
  oder  gleichrangigen  Lehranstalt“.
In  Abs.  7  des  Ausschußbeschlusses  zweiter  Satz
2.  Halbsatz  ist  das  Wort  „Fachakademie“  durch  die
Worte  „Ingenieurschule  oder  gleichrangigen  Lehranstalt“ ­
  zu  ersetzen.
Wer  diesem  Abänderungsantrag  zum  §  23  in  den  Absätzen ­
  3,  4,  5,  6  und  7  seine  Zustimmung  geben  will,  den
bitte  ich  um  das  Handzeichen.  —  Ich  bitte  um  die  Gegenprobe. ­
  —  Ich  bitte  um  Stimmenthaltungen.  —  Gegen
eine  Nein-Stimme  ist  der  Antrag  bei  einer  erheblichen
Zahl  von  Stimmenthaltungen  angenommen.
Wir  kommen  dann  zu  den  Ausschußanträgen  zu  den
§§  24,  25,  26  und  den  Artikeln  II  und  III.  Wird  zu  diesen
Paragraphen  und  Artikeln  das  Wort  gewünscht?  —
Das  ist  nicht  der  Fall.  Dann  schließe  ich  die  Einzelberatung
  und  Einzelabstimmung  und  komme  zur  Schlußabstimmung. ­
  Wer  dem  Vierten  Gesetz  zur  Änderung  des
Schulgesetzes  für  Berlin  im  Wortlaut  der  Drucksache
Nr.  974  mit  den  drei  Artikeln  einschließlich  Überschrift
und  Einleitung  unter  Berücksichtigung  der  Änderung
des  CDU-Antrages  seine  Zustimmung  zu  geben  wünscht,
den  bitte  ich  um  das  Handzeichen.  —  Das  ist  einstimmige ­
  Annahme.
Meine  Herren  und  Damen!  Im  Einverständnis  mit  den
Fraktionsvorsitzenden  erlaube  ich  mir,  den  Tagesordnungspunkt ­
  24  vorzuziehen,  Drucksache  957:
Vorlage  zur  Beschlußfassung  über  Zielplanung  für
die  Berliner  Krankenanstalten  (Bettenbilanz).
Das  Wort  zur  Begründung  hat  Herr  Senator  Dr.
Behrendt.
Dr.  Behrendt,  Senator  für  Gesundheitswesen:  Frau
Präsidentin!  Meine  Damen  und  Herren!  Es  ist  nicht  meine
Absicht,  die  Geduld  des  Hohen  Hauses  durch  lange  Ausführungen ­
  zu  strapazieren,  aber  ich  bitte  doch  um  Verständnis ­
  dafür,  daß  ich  angesichts  der  Bedeutung,  die
diese  Vorlage  nicht  nur  für  die  Arbeit  der  Senatsverwaltung ­
  für  Gesundheitswesen,  sondern  auch  darüber  hinaus ­
  haben  dürfte,  einige  erläuternde  Worte  hier  sage.
Es  ist  jetzt  fast  auf  den  Tag  ein  Jahr  her,  daß  das
Abgeordnetenhaus  den  Senat  beauftragt  hatte,  bis  zur
Beratung  der  Baumaßnahmen  für  das  Rechnungsjahr
1962  einen  Zehnjahresplan  vorzulegen.  Das,  was  Ihnen
heute  vorgelegt  wird,  ist  nun  freilich  kein  Zehnjahresplan, ­
  sondern  eine  Zielplanung,  also  eine  Planung  auf
viel  weitere  Sicht,  in  einem  viel  umfassenderen  Raum.
Wir  haben  seitens  des  Senats  bewußt  davon  Abstand
genommen,  einen  Zehnjahresplan  gemäß  der  von  Ihnen
erhobenen  Forderung  aufzustellen;  zum  einen,  weil  wir
meinen,  daß  Senat  und  Abgeordnetenhaus  mit  früheren
derartigen  Plänen  keine  allzu  glückliche  Erfahrung  gemacht ­
  haben,  zum  anderen,  weil  wir  es  nicht  für  glücklich ­
  halten  würden,  den  Senat  wie  aber  auch  vor  allen
Dingen  das  Abgeordnetenhaus  weitgehend  finanziell  an

einen  Einzelplan  bereits  jetzt  für  die  nächsten  beiden
Legislaturperioden  zu  binden.  Aus  diesen  Gründen
glaubten  wir,  auf  eine  Zehnjahresplanung  verzichten  zu
sollen,  und  wären  dem  Hohen  Hause  außerordentlich
dankbar,  wenn  es  sich  dieser  unserer  Auffassung  anschließen ­
  würde.
Meine  Damen  und  Herren!  Es  soll  hier  vermieden  werden,
noch  einmal  auf  die  Einzelheiten  der  Denkschrift  einzugehen ­
  und  Zahlenangaben  zu  wiederholen,  die  Sie
selbst  der  Denkschrift  entnehmen  können.
Immerhin,  bei  allem,  was  auf  dem  Sektor  Krankenhauswesen ­
  noch  zu  tun  bleibt,  dürfen  wir  doch  feststellen, ­
  daß  bis  zum  Jahre  1961,  wenn  man  vergleichsweise
die  Situation  vom  Jahre  1945  heranzieht,  Erhebliches
geleistet  worden  ist.  Wenn  vor  1945  in  Gesamtberlin
43  000  Betten  zur  Verfügung  gestanden  hatten,  aber
beim  Zusammenbruch  nur  noch  9000  für  Gesamtberlin,
davon  rund  5000  in  West-Berlin,  und  wenn  wir  heute
bereits  wieder  31  200  belegbare  Betten  in  West-Berlin
haben,  dann  mag  daraus  doch  ein  gewisser  Aufbau  abgeleitet ­
  werden.  Bei  dieser  Entwicklung  in  West-Berlin
muß  man  noch  die  Tatsache  berücksichtigen,  daß  mit
der  Spaltung  ein  recht  erheblicher  Abgang  an  Tuberkulose-, ­
  Hospital-  und  Geisteskrankenbetten  zu  verzeichnen ­
  war,  weil  diese  Spezialeinrichtungen  zu  einem  großen ­
  Teil  in  Ost-Berlin  bzw.  im  Havelland  liegen.  So
gingen  damals  rund  1600  Tbc-Betten  und  5500  Betten
für  Geisteskranke  für  die  Belegung  verloren.
Nun,  meine  Damen  und  Herren,  bei  der  Berücksichtigung ­
  dessen,  was  zu  geschehen  hat,  dürfen  wir  nicht
unbedingt  die  gleichen  Maßstäbe  anlegen  wie  im  Bundesgebiet. ­
  Ich  muß  darauf  verweisen,  daß  wir  in  Berlin
eine  erheblich  andere  Altersstruktur  haben.  Berlin  hat
immerhin  über  16  Prozent  Einwohner  im  Alter  über
65  Jahren,  im  Bundesgebiet  sind  es  nur  rund  10,5  Prozent, ­
  und  diese  Relation  dürfte  sich  in  naher  Zukunft
für  Berlin  noch  verschlechtern.  Es  ist  ferner  zu  berücksichtigen, ­
  daß  in  den  allgemeinen  Statistiken  der  Bundesländer ­
  die  Hospitäler  nicht  beim  Gesundheitswesen
registriert  werden.
Ich  darf  bei  der  Prüfung  der  Bettenbilanz  Ihrer  besonderen ­
  Aufmerksamkeit  den  Bericht  von  Professor
Freudenberg  empfehlen,  dem  wir  einen  Auftrag  zur
Ermittlung  des  sogenannten  theoretischen  Bettenbedarfs
erteilt  hatten.  Diesem  Bericht  ist  zu  entnehmen,  daß  der
quantitative  Mehrbedarf  in  West-Berlin  nicht  so  erheblich ­
  ist,  daß  wir  aber  unbedingt  die  verdichtete  Belegung
abbauen  und  behelfsmäßige  oder  unzweckmäßige  Einrichtungen ­
  durch  Neubauten  ersetzen  müssen,  so  daß
auf  diesen  Gebieten  in  etwa  ein  Bedarf  von  7000  Betten
auftritt.  Innerhalb  der  einzelnen  Disziplinen  wird  es
nur  unerhebliche  Verschiebungen  geben,  wenn  auch  ein
stärkerer  Mangel  an  Betten  auf  den  inneren  Abteilungen, ­
  für  die  Orthopädie  und  für  die  Urologie  zu  verzeichnen ­
  ist,  und  wenn  wir  uns  auch  bemühen  müssen,
zu  einer  Straffung  im  Aufbau  der  Fachabteilungen  zu
kommen  aus  wirtschaftlichen,  organisatorischen,  finanziellen, ­
  aber  auch  reinen  Fachüberlegungen.
Ich  darf  ferner  darauf  verweisen,  daß  noch  ein  großer ­
  Bedarf  an  Hospitalbetten  besteht.  Wir  werden  hier
fast  zu  einer  Verdoppelung  in  Berlin  unter  Berücksichtigung ­
  der  Altersstruktur  unserer  Bevölkerung  kommen
müssen.  Ich  muß  ferner  erklären,  daß  die  Betten  für
Geisteskranke  auch  dann  keinesfalls  ausreichen  werden,
wenn  die  Landesnervenklinik  fertiggestellt  sein  wird.
Wir  werden  daran  gehen  müssen,  eine  weitere  Klinik
etwa  der  gleichen  Größenordnung  dann  zu  planen.
So  viel  nur,  meine  Damen  und  Herren,  in  großen
Zügen  zu  dem,  was  die  Denkschrift  aussagt.  Wir  sind
der  Auffassung,  daß  diese  Denkschrift  eine  geeignete
Diskussionsgrundlage  für  eine  Planung  auf  lange  Sicht
sein  sollte,  und  wir  haben  seitens  des  Senats  die  Absicht, ­
  einer  Anregung,  die  im  Hauptausschuß  gegeben
worden  ist,  folgend,  zusätzlich  zu  dieser  Denkschrift  dem
Hauptausschuß  eine  Rangfolgeliste  oder  Dringlichkeitsliste ­
  vorzulegen,  die  auf  den  Zeitraum  bis  zum  Abschluß
            
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