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63. Sitzung vom 8. Juni 1961
Lowka
Zu den folgenden Absätzen liegen keine Abänderungsanträge
vor.
Wir kommen dann zum § 23. Hier liegt zum zweiten
Halbsatz des Absatzes 3 ein Abänderungsantrag der
CDU-Fraktion vor, der folgenden Inhalt hat:
In § 23 Abs. 3 2. Halbsatz des Ausschußbeschlusses
Ist das Wort „Fachakademie“ zu ersetzen durch die
• Worte „Ingenieurschule oder gleichrangigen Lehranstalt“.
Meine Herren und Damen, ich mache den Vorschlag,
daß wir über alle Änderungsanträge zum § 23 gemeinsam
abstimmen. Ich darf also diese Anträge der CDU
vorlesen:
In Abs. 4 2. Halbsatz des Ausschußbeschlusses ist
das Wort „Fachakademie“ zu ersetzen durch die
Worte „Ingenieurschule oder gleichrangigen Lehranstalt“.
In Abs. 5 des Ausschußbeschlusses ist das Wort
„Fachakademien“ durch die Worte „Ingenieurschulen
oder gleichrangigen Lehranstalten“ zu ersetzen.
In Abs. 6 des Ausschußbeschlusses ist das Wort
„Fachakademie“ zu ersetzen durch die Worte „Ingenieurschule
oder gleichrangigen Lehranstalt“.
In Abs. 7 des Ausschußbeschlusses zweiter Satz
2. Halbsatz ist das Wort „Fachakademie“ durch die
Worte „Ingenieurschule oder gleichrangigen Lehranstalt“
zu ersetzen.
Wer diesem Abänderungsantrag zum § 23 in den Absätzen
3, 4, 5, 6 und 7 seine Zustimmung geben will, den
bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Ich bitte um Stimmenthaltungen. — Gegen
eine Nein-Stimme ist der Antrag bei einer erheblichen
Zahl von Stimmenthaltungen angenommen.
Wir kommen dann zu den Ausschußanträgen zu den
§§ 24, 25, 26 und den Artikeln II und III. Wird zu diesen
Paragraphen und Artikeln das Wort gewünscht? —
Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Einzelberatung
und Einzelabstimmung und komme zur Schlußabstimmung.
Wer dem Vierten Gesetz zur Änderung des
Schulgesetzes für Berlin im Wortlaut der Drucksache
Nr. 974 mit den drei Artikeln einschließlich Überschrift
und Einleitung unter Berücksichtigung der Änderung
des CDU-Antrages seine Zustimmung zu geben wünscht,
den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist einstimmige
Annahme.
Meine Herren und Damen! Im Einverständnis mit den
Fraktionsvorsitzenden erlaube ich mir, den Tagesordnungspunkt
24 vorzuziehen, Drucksache 957:
Vorlage zur Beschlußfassung über Zielplanung für
die Berliner Krankenanstalten (Bettenbilanz).
Das Wort zur Begründung hat Herr Senator Dr.
Behrendt.
Dr. Behrendt, Senator für Gesundheitswesen: Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist nicht meine
Absicht, die Geduld des Hohen Hauses durch lange Ausführungen
zu strapazieren, aber ich bitte doch um Verständnis
dafür, daß ich angesichts der Bedeutung, die
diese Vorlage nicht nur für die Arbeit der Senatsverwaltung
für Gesundheitswesen, sondern auch darüber hinaus
haben dürfte, einige erläuternde Worte hier sage.
Es ist jetzt fast auf den Tag ein Jahr her, daß das
Abgeordnetenhaus den Senat beauftragt hatte, bis zur
Beratung der Baumaßnahmen für das Rechnungsjahr
1962 einen Zehnjahresplan vorzulegen. Das, was Ihnen
heute vorgelegt wird, ist nun freilich kein Zehnjahresplan,
sondern eine Zielplanung, also eine Planung auf
viel weitere Sicht, in einem viel umfassenderen Raum.
Wir haben seitens des Senats bewußt davon Abstand
genommen, einen Zehnjahresplan gemäß der von Ihnen
erhobenen Forderung aufzustellen; zum einen, weil wir
meinen, daß Senat und Abgeordnetenhaus mit früheren
derartigen Plänen keine allzu glückliche Erfahrung gemacht
haben, zum anderen, weil wir es nicht für glücklich
halten würden, den Senat wie aber auch vor allen
Dingen das Abgeordnetenhaus weitgehend finanziell an
einen Einzelplan bereits jetzt für die nächsten beiden
Legislaturperioden zu binden. Aus diesen Gründen
glaubten wir, auf eine Zehnjahresplanung verzichten zu
sollen, und wären dem Hohen Hause außerordentlich
dankbar, wenn es sich dieser unserer Auffassung anschließen
würde.
Meine Damen und Herren! Es soll hier vermieden werden,
noch einmal auf die Einzelheiten der Denkschrift einzugehen
und Zahlenangaben zu wiederholen, die Sie
selbst der Denkschrift entnehmen können.
Immerhin, bei allem, was auf dem Sektor Krankenhauswesen
noch zu tun bleibt, dürfen wir doch feststellen,
daß bis zum Jahre 1961, wenn man vergleichsweise
die Situation vom Jahre 1945 heranzieht, Erhebliches
geleistet worden ist. Wenn vor 1945 in Gesamtberlin
43 000 Betten zur Verfügung gestanden hatten, aber
beim Zusammenbruch nur noch 9000 für Gesamtberlin,
davon rund 5000 in West-Berlin, und wenn wir heute
bereits wieder 31 200 belegbare Betten in West-Berlin
haben, dann mag daraus doch ein gewisser Aufbau abgeleitet
werden. Bei dieser Entwicklung in West-Berlin
muß man noch die Tatsache berücksichtigen, daß mit
der Spaltung ein recht erheblicher Abgang an Tuberkulose-,
Hospital- und Geisteskrankenbetten zu verzeichnen
war, weil diese Spezialeinrichtungen zu einem großen
Teil in Ost-Berlin bzw. im Havelland liegen. So
gingen damals rund 1600 Tbc-Betten und 5500 Betten
für Geisteskranke für die Belegung verloren.
Nun, meine Damen und Herren, bei der Berücksichtigung
dessen, was zu geschehen hat, dürfen wir nicht
unbedingt die gleichen Maßstäbe anlegen wie im Bundesgebiet.
Ich muß darauf verweisen, daß wir in Berlin
eine erheblich andere Altersstruktur haben. Berlin hat
immerhin über 16 Prozent Einwohner im Alter über
65 Jahren, im Bundesgebiet sind es nur rund 10,5 Prozent,
und diese Relation dürfte sich in naher Zukunft
für Berlin noch verschlechtern. Es ist ferner zu berücksichtigen,
daß in den allgemeinen Statistiken der Bundesländer
die Hospitäler nicht beim Gesundheitswesen
registriert werden.
Ich darf bei der Prüfung der Bettenbilanz Ihrer besonderen
Aufmerksamkeit den Bericht von Professor
Freudenberg empfehlen, dem wir einen Auftrag zur
Ermittlung des sogenannten theoretischen Bettenbedarfs
erteilt hatten. Diesem Bericht ist zu entnehmen, daß der
quantitative Mehrbedarf in West-Berlin nicht so erheblich
ist, daß wir aber unbedingt die verdichtete Belegung
abbauen und behelfsmäßige oder unzweckmäßige Einrichtungen
durch Neubauten ersetzen müssen, so daß
auf diesen Gebieten in etwa ein Bedarf von 7000 Betten
auftritt. Innerhalb der einzelnen Disziplinen wird es
nur unerhebliche Verschiebungen geben, wenn auch ein
stärkerer Mangel an Betten auf den inneren Abteilungen,
für die Orthopädie und für die Urologie zu verzeichnen
ist, und wenn wir uns auch bemühen müssen,
zu einer Straffung im Aufbau der Fachabteilungen zu
kommen aus wirtschaftlichen, organisatorischen, finanziellen,
aber auch reinen Fachüberlegungen.
Ich darf ferner darauf verweisen, daß noch ein großer
Bedarf an Hospitalbetten besteht. Wir werden hier
fast zu einer Verdoppelung in Berlin unter Berücksichtigung
der Altersstruktur unserer Bevölkerung kommen
müssen. Ich muß ferner erklären, daß die Betten für
Geisteskranke auch dann keinesfalls ausreichen werden,
wenn die Landesnervenklinik fertiggestellt sein wird.
Wir werden daran gehen müssen, eine weitere Klinik
etwa der gleichen Größenordnung dann zu planen.
So viel nur, meine Damen und Herren, in großen
Zügen zu dem, was die Denkschrift aussagt. Wir sind
der Auffassung, daß diese Denkschrift eine geeignete
Diskussionsgrundlage für eine Planung auf lange Sicht
sein sollte, und wir haben seitens des Senats die Absicht,
einer Anregung, die im Hauptausschuß gegeben
worden ist, folgend, zusätzlich zu dieser Denkschrift dem
Hauptausschuß eine Rangfolgeliste oder Dringlichkeitsliste
vorzulegen, die auf den Zeitraum bis zum Abschluß