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Volume Nr. 23, 5. November 1959

Full text : Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1959, III. Wahlperiode, Band I, 1.-26. Sitzung (Public Domain)

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33.  Sitzung  vom  5.  November  1959

Waltzog
kartei  oder  der  Vorstrafen  hier  unterschlagen,  um  ihn
damit  in  ein  besseres  Licht  zu  rücken,  um  dadurch  vielleicht ­
  rechtliche  Argumente  zu  gewinnen,  darum  habe
ich  gerade  diese  Berichterstattung  breit  gemacht.  Leider
ist  mir  das  nun  zum  Vorwurf  gemacht  worden.  Was  ich
hinsichtlich  seiner  sonstigen  Gefährdung  gesagt  habe,
hat  alles  bereits  ln  der  Presse  gestanden.  Das  war  nichts
Neues  für  die  Presse.  Es  kann  also  auch  keine  Verschärfung ­
  irgendeiner  Gefahr  für  den  betreffenden  Herrn
dort  eingetreten  sein.
Sie  sagen  ferner,  ich  hätte  mich  hinsichtlich  der  Mehrheit ­
  im  wesentlichen  darauf  beschränkt,  zu  sagen,  sie
habe  sich  dem  Standpunkt  des  Senats  angeschlossen.  Ich
habe  einmal  ganz  kurz  die  Berichte  überflogen.  Die
Äußerungen  stehen  der  Länge  nach  etwa  im  Verhältnis  1
hinsichtlich  derjenigen,  die  die  Mehrheit  besitzen,  zu  2
hinsichtlich  derjenigen,  die  eine  abweichende  Meinung
hatten,  zu  6  bis  7  Punkten  hinsichtlich  der  Darlegungen
des  Senats.  Da  der  Senat  zig  Seiten  —  es  sind  vielleicht
so  etwa  35  bis  40  Seiten  —  in  der  Gesamtberichterstattung ­
  einnimmt  und  tatsächliche  und  rechtliche  Ausführungen ­
  gemacht  hat,  dagegen  die  Mehrheit  des  Ausschusses ­
  nur  sehr  wenige  ergänzende  Ausführungen
gebracht  hat,  habe  ich  geglaubt,  ausnahmsweise,  um
nicht  noch  breiter  werden  zu  müssen,  sagen  zu  können;
sie  hat  sich  im  wesentlichen  der  Argumentation  des
Senats  angeschlossen  mit  einigen  Ausnahmen,  nämlich
mit  der  Mißbilligung  der  Tatsache  der  Nichtkenntnis
von  dem  Verwaltungsstreitverfahren  und  mit  der  weiteren ­
  Ausnahme  des  Suspensiveffektes.  Ich  habe  ferner
noch  folgendes  gesagt.  —  Herr  Kollege  Büsch  schüttelt
den  Kopf.  Gerade  seine  Ausführungen  habe  ich  eben
durchgelesen.  Sie  haben  gesagt:  Der  Senat  hat  ermittelt. ­
  Das  habe  ich  auch  berichtet.  Sie  haben  weiter
gesagt,  er  habe  auch  nachträglich  noch  ermittelt.  Das
habe  ich  gleichfalls  berichtet.  Sie  haben  gefragt;  Was
sollte  er  denn  noch  mehr  tun?  Ich  habe  geantwortet:
Er  hätte  noch  mehr  ermitteln  sollen.  Das  zu  meiner  Berichterstattung ­
  !
Meine  Damen  und  Herren!  Der  Herr  Senator  für
Inneres  hat  hier  grundsätzliche  Ausführungen  gemacht,
zu  denen  ich  doch  noch  ganz  kurz  Stellung  nehmen  will.
Ich  bin  nicht  der  Meinung,  daß  eine  erneute  Überprüfung
vielleicht  zu  keinem  anderen  Ergebnis  geführt  hätte.
Denn  es  waren  bereits  andere  Zeugen  und  noch  mehr
Zeugen  angeboten,  die  hätten  vernommen  werden  können. ­
  Das  ist  leider  nicht  geschehen.
Zweitens  ist  es  nicht  so,  daß  durch  die  Tatsachen
keine  Gefährdung  des  Dlouhy  gegeben  gewesen  wäre.
Denn  der  Senat  hat  selbst  in  seiner  Vorlage  erklärt,
durch  die  Tatsache  der  möglichen  Fahnenflucht  habe  er
mit  sehr  hohen  Strafen  zu  rechnen,  er  habe  das  also  in
seine  Kalkulation  über  die  Auslieferungsfrage  mit  einbegriffen. ­

Es  ist  anerkannt,  daß  der  Begriff  der  Asylberechtigten
nicht  eng,  sondern  sehr  weit  auszulegen  äst,  und  ich
vermisse  leider  in  der  Argumentation  des  Herrn  Senators
für  Inneres  die  Stellungnahme  zu  den  Grundsätzen  des
Eundesverfassungsgerichtsbeschlusses,  der  nämlich  besagt, ­
  daß  grundsätzlich  in  all  den  Fällen  der  Auslieferung ­
  an  Ostblockstaaten,  die  nicht  eindeutig  nur  krimineller ­
  Natur  sind,  die  Wahrscheinlichkeit  einer  politischen
Verfolgung  besteht.  Ich  habe  mir  vorhin  erlaubt,  noch
aufzuzählen:  Hier  besteht  die  Tatsache  erstens  der  vorläufigen ­
  Anerkennung  durch  eine  Berliner  Dienststelle,
zweitens  besteht  die  Tatsache  der  Tätigkeit  im  tschechischen ­
  Staatssicherheitsdienst,  drittens  die  Tatsache  der
Tätigkeit  im  Geheimdienst,  viertens  die  andere  Tatsache
der  Mitnahme  der  Waffe.  Das  alles  sind  nicht  nur
(Abg.  Striek;
Reden  Sie  doch  nicht  vom  Geheimdienst!)
—  Vom  Geheimdienst  in  der  Tschechoslowakei,  vom
Sicherheitsdienst!
(Abg.Striek:  Da  war  er  nicht!  Das  ist  aufgeklärt!)
—  Da  war  er.  Das  hat  ja  der  Senat  selbst  vorgetragen.

Jedenfalls  sind  diese  Tatsachen,  allein  schon  die  Tätigkeit ­
  in  der  Tschechoslowakei,  nicht  nur  Dinge,  die  rein
kriminell  sind,  sondern  die  eine  politische  Gefährdung
mit  sich  bringen  und  mit  Sicherheit  auch  erwarten  ließen.
Meine  Damen  und  Herren!  Der  Herr  Senator  hat  hier
eine  umfangreiche  Güterabwägung  vorgenommen,  in  der
er  zum  Schluß  an  die  Grundrechte  der  Demokratie
appellierte.  Hier  ist  der  Akzent  verschoben.  Es  kommt
bei  der  Frage,  ob  ein  Asylrecht  besteht  oder  nicht,  nicht
darauf  an,  eine  Güterabwägung  vorzunehmen,
(Abg.  Endres;  Sehr  richtig!)
sondern  es  kommt  lediglich  darauf  an,  ob  demjenigen,
der  das  Asylrecht  für  sich  in  Anspruch  nimmt,  in  seinem
Heimatstaat,  an  den  er  entweder  ausgeliefert  oder  in
den  er  abgeschoben  oder  zurückgeschoben  werden  soll,
eine  erhebliche  Bestrafung  wegen  politischer  Gefährdung
droht,  ob  er  dort  in  diesem  Staat  politisch  gefährdet  ist.
Hier  ist  gar  kein  Raum  für  eine  Güterabwägung,  es  sei
denn,  er  sei  wegen  schwerer  Verbrechen  verurteilt,  wie
es  in  den  internationalen  Abkommen  heißt.  Ich  persönlich ­
  bin  der  Meinung,  es  wäre  schlecht  um  unserer  Demokratie ­
  bestellt,  wenn  es  wahr  wäre,  daß  ein  Schläger
in  der  Bülowgegend  unsere  Demokratie  und  unsere
rechtsstaatliche  Ordnung  gefährden  könnte  und  wir
dieses  einen  Schlägers  nicht  Herr  werden  könnten.  Dann
wäre  es  schlecht  bestellt.
(Zuruf  von  der  SPD.)
Und  wenn  ich  hier  eine  Güterabwägung  vorzunehmen
habe  zwischen  einem  Schläger,  der  unsere  innerstaatliche ­
  Ordnung  nicht  respektiert,  und  dem  Wissen  und  der
Voraussicht,  daß  ihm  drüben  möglicherweise  die  Todesstrafe, ­
  jedenfalls  eine  langjährige  Zuchthausstrafe  droht,
dann  habe  ich  die  Güterabwägung  so  vorzunehmen,  daß
ich  diesen  Schläger  in  unserer  rechtsstaatlichen  Ordnung
verkraften  muß.  Uns  geht  es  nicht  darum,  einen
asozialen  Kriminellen  oder  einen,  der  laufend  gegen  die
Gesetze  verstößt,  zu  schützen.  Uns  geht  es  darum,  daß
die  Menschenrechte  geschützt  werden.
(Sehr  gut!  bei  der  CDU.)
Darauf  hat  er  Anrecht  nach  der  Deklaration  der  Menschenrechte ­
  von  1948.
(Beifall  bei  der  CDU.)
Stellv.  Präsident  Müllerburg:  Das  Wort  hat  Herr  Abgeordneter ­
  Büsch.
Büsch  (SPD):  Meine  Damen  und  Herren!  Als  ich
heute  in  diesen  Raum  kam,  hatte  ich  eigentlich  vor,  dem
Herrn  Kollegen  Dr.  Waltzog  für  seine  Berichterstattung
und  für  sein  Eintreten  für  das  Menschenrecht  meine
Hochachtung  auszudrücken.  Denn  niemand  und  kein
Jurist  kann  sich  eine  höhere  Aufgabe  stellen,  als  sich
für  das  Menschenrecht  einzusetzen.
Aber,  meine  Damen  und  Herren,  zu  einem  Juristen
gehört  noch  etwas  weiteres:  daß  er  es  lernt  und  beherrschen ­
  kann,  einen  sachlichen  Bericht  zu  geben.
(Abg.  Dr.  Waltzog;  Danke,  Herr  Kollege!)
—  Bitte.
(Heiterkeit.)
Gerade  die  Ausführungen,  die  Herr  Kollege  Waltzog
zuletzt  gemacht  hat,  beweisen,  daß  er  eben  nicht  unserer
Auffassung  im  Ausschuß  gefolgt  ist,  daß  er  nicht  zugehört ­
  hat  oder  daß  sie  ihm  entgangen  ist.  Ich  darf  auf
die  Berichte  über  die  Ausschußsitzungen  vom  26.  und
29.  Oktober  verweisen.  Da  hat  der  Herr  Kollege  Waltzog,
obwohl  er  den  Vorsitz  führte,  am  Schluß  der  Sitzung
ab  und  zu  versucht,  mich  zu  unterbrechen,  als  ich
ausdrücklich  darauf  hinwies,  daß  wir  nicht  den  Rechtsstandpunkt ­
  des  Senatsdirigenten  Dr.  Kreutzer  zugrunde
legen,  sondern  das  Bundesverfassungsgerichtsurteil,  das
gefordert  hat,  daß  in  jedem  Einzelfall  zu  prüfen  ist,
inwieweit  die  Möglichkeit  besteht,  jemand  auszulieferu
bzw.  in  diesem  Falle  abzuschieben.  Das  ist  unser  Rechtsstandpunkt. ­

            
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