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33. Sitzung vom 5. November 1959
Waltzog
kartei oder der Vorstrafen hier unterschlagen, um ihn
damit in ein besseres Licht zu rücken, um dadurch vielleicht
rechtliche Argumente zu gewinnen, darum habe
ich gerade diese Berichterstattung breit gemacht. Leider
ist mir das nun zum Vorwurf gemacht worden. Was ich
hinsichtlich seiner sonstigen Gefährdung gesagt habe,
hat alles bereits ln der Presse gestanden. Das war nichts
Neues für die Presse. Es kann also auch keine Verschärfung
irgendeiner Gefahr für den betreffenden Herrn
dort eingetreten sein.
Sie sagen ferner, ich hätte mich hinsichtlich der Mehrheit
im wesentlichen darauf beschränkt, zu sagen, sie
habe sich dem Standpunkt des Senats angeschlossen. Ich
habe einmal ganz kurz die Berichte überflogen. Die
Äußerungen stehen der Länge nach etwa im Verhältnis 1
hinsichtlich derjenigen, die die Mehrheit besitzen, zu 2
hinsichtlich derjenigen, die eine abweichende Meinung
hatten, zu 6 bis 7 Punkten hinsichtlich der Darlegungen
des Senats. Da der Senat zig Seiten — es sind vielleicht
so etwa 35 bis 40 Seiten — in der Gesamtberichterstattung
einnimmt und tatsächliche und rechtliche Ausführungen
gemacht hat, dagegen die Mehrheit des Ausschusses
nur sehr wenige ergänzende Ausführungen
gebracht hat, habe ich geglaubt, ausnahmsweise, um
nicht noch breiter werden zu müssen, sagen zu können;
sie hat sich im wesentlichen der Argumentation des
Senats angeschlossen mit einigen Ausnahmen, nämlich
mit der Mißbilligung der Tatsache der Nichtkenntnis
von dem Verwaltungsstreitverfahren und mit der weiteren
Ausnahme des Suspensiveffektes. Ich habe ferner
noch folgendes gesagt. — Herr Kollege Büsch schüttelt
den Kopf. Gerade seine Ausführungen habe ich eben
durchgelesen. Sie haben gesagt: Der Senat hat ermittelt.
Das habe ich auch berichtet. Sie haben weiter
gesagt, er habe auch nachträglich noch ermittelt. Das
habe ich gleichfalls berichtet. Sie haben gefragt; Was
sollte er denn noch mehr tun? Ich habe geantwortet:
Er hätte noch mehr ermitteln sollen. Das zu meiner Berichterstattung
!
Meine Damen und Herren! Der Herr Senator für
Inneres hat hier grundsätzliche Ausführungen gemacht,
zu denen ich doch noch ganz kurz Stellung nehmen will.
Ich bin nicht der Meinung, daß eine erneute Überprüfung
vielleicht zu keinem anderen Ergebnis geführt hätte.
Denn es waren bereits andere Zeugen und noch mehr
Zeugen angeboten, die hätten vernommen werden können.
Das ist leider nicht geschehen.
Zweitens ist es nicht so, daß durch die Tatsachen
keine Gefährdung des Dlouhy gegeben gewesen wäre.
Denn der Senat hat selbst in seiner Vorlage erklärt,
durch die Tatsache der möglichen Fahnenflucht habe er
mit sehr hohen Strafen zu rechnen, er habe das also in
seine Kalkulation über die Auslieferungsfrage mit einbegriffen.
Es ist anerkannt, daß der Begriff der Asylberechtigten
nicht eng, sondern sehr weit auszulegen äst, und ich
vermisse leider in der Argumentation des Herrn Senators
für Inneres die Stellungnahme zu den Grundsätzen des
Eundesverfassungsgerichtsbeschlusses, der nämlich besagt,
daß grundsätzlich in all den Fällen der Auslieferung
an Ostblockstaaten, die nicht eindeutig nur krimineller
Natur sind, die Wahrscheinlichkeit einer politischen
Verfolgung besteht. Ich habe mir vorhin erlaubt, noch
aufzuzählen: Hier besteht die Tatsache erstens der vorläufigen
Anerkennung durch eine Berliner Dienststelle,
zweitens besteht die Tatsache der Tätigkeit im tschechischen
Staatssicherheitsdienst, drittens die Tatsache der
Tätigkeit im Geheimdienst, viertens die andere Tatsache
der Mitnahme der Waffe. Das alles sind nicht nur
(Abg. Striek;
Reden Sie doch nicht vom Geheimdienst!)
— Vom Geheimdienst in der Tschechoslowakei, vom
Sicherheitsdienst!
(Abg.Striek: Da war er nicht! Das ist aufgeklärt!)
— Da war er. Das hat ja der Senat selbst vorgetragen.
Jedenfalls sind diese Tatsachen, allein schon die Tätigkeit
in der Tschechoslowakei, nicht nur Dinge, die rein
kriminell sind, sondern die eine politische Gefährdung
mit sich bringen und mit Sicherheit auch erwarten ließen.
Meine Damen und Herren! Der Herr Senator hat hier
eine umfangreiche Güterabwägung vorgenommen, in der
er zum Schluß an die Grundrechte der Demokratie
appellierte. Hier ist der Akzent verschoben. Es kommt
bei der Frage, ob ein Asylrecht besteht oder nicht, nicht
darauf an, eine Güterabwägung vorzunehmen,
(Abg. Endres; Sehr richtig!)
sondern es kommt lediglich darauf an, ob demjenigen,
der das Asylrecht für sich in Anspruch nimmt, in seinem
Heimatstaat, an den er entweder ausgeliefert oder in
den er abgeschoben oder zurückgeschoben werden soll,
eine erhebliche Bestrafung wegen politischer Gefährdung
droht, ob er dort in diesem Staat politisch gefährdet ist.
Hier ist gar kein Raum für eine Güterabwägung, es sei
denn, er sei wegen schwerer Verbrechen verurteilt, wie
es in den internationalen Abkommen heißt. Ich persönlich
bin der Meinung, es wäre schlecht um unserer Demokratie
bestellt, wenn es wahr wäre, daß ein Schläger
in der Bülowgegend unsere Demokratie und unsere
rechtsstaatliche Ordnung gefährden könnte und wir
dieses einen Schlägers nicht Herr werden könnten. Dann
wäre es schlecht bestellt.
(Zuruf von der SPD.)
Und wenn ich hier eine Güterabwägung vorzunehmen
habe zwischen einem Schläger, der unsere innerstaatliche
Ordnung nicht respektiert, und dem Wissen und der
Voraussicht, daß ihm drüben möglicherweise die Todesstrafe,
jedenfalls eine langjährige Zuchthausstrafe droht,
dann habe ich die Güterabwägung so vorzunehmen, daß
ich diesen Schläger in unserer rechtsstaatlichen Ordnung
verkraften muß. Uns geht es nicht darum, einen
asozialen Kriminellen oder einen, der laufend gegen die
Gesetze verstößt, zu schützen. Uns geht es darum, daß
die Menschenrechte geschützt werden.
(Sehr gut! bei der CDU.)
Darauf hat er Anrecht nach der Deklaration der Menschenrechte
von 1948.
(Beifall bei der CDU.)
Stellv. Präsident Müllerburg: Das Wort hat Herr Abgeordneter
Büsch.
Büsch (SPD): Meine Damen und Herren! Als ich
heute in diesen Raum kam, hatte ich eigentlich vor, dem
Herrn Kollegen Dr. Waltzog für seine Berichterstattung
und für sein Eintreten für das Menschenrecht meine
Hochachtung auszudrücken. Denn niemand und kein
Jurist kann sich eine höhere Aufgabe stellen, als sich
für das Menschenrecht einzusetzen.
Aber, meine Damen und Herren, zu einem Juristen
gehört noch etwas weiteres: daß er es lernt und beherrschen
kann, einen sachlichen Bericht zu geben.
(Abg. Dr. Waltzog; Danke, Herr Kollege!)
— Bitte.
(Heiterkeit.)
Gerade die Ausführungen, die Herr Kollege Waltzog
zuletzt gemacht hat, beweisen, daß er eben nicht unserer
Auffassung im Ausschuß gefolgt ist, daß er nicht zugehört
hat oder daß sie ihm entgangen ist. Ich darf auf
die Berichte über die Ausschußsitzungen vom 26. und
29. Oktober verweisen. Da hat der Herr Kollege Waltzog,
obwohl er den Vorsitz führte, am Schluß der Sitzung
ab und zu versucht, mich zu unterbrechen, als ich
ausdrücklich darauf hinwies, daß wir nicht den Rechtsstandpunkt
des Senatsdirigenten Dr. Kreutzer zugrunde
legen, sondern das Bundesverfassungsgerichtsurteil, das
gefordert hat, daß in jedem Einzelfall zu prüfen ist,
inwieweit die Möglichkeit besteht, jemand auszulieferu
bzw. in diesem Falle abzuschieben. Das ist unser Rechtsstandpunkt.