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Full text: Zur Städtereinigungs-Frage / Schultz, August Wilhelm Ferdinand (Public Domain)

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halt an faulungsfähigen Bestandteilen wohl nicht nach seiner absoluten Menge 
beurteilt werden darf, wird also in kürzerer Zeit ans dem Gebiete der Stadt 
entfernt sein, als er in dem Rohrsystem der Schwemmkanäle zu dem Riesel 
felde gefördert sein kann. Er wird also mindestens ebenso „frisch“ aus der 
Stadt austreten, wie er auf den Rieselfeldern auftritt; und wenn er hier, weil 
er „fast gar nicht riecht,“ trotz seiner Vermischung mit dem durch Zusatz 
von Wasser leicht faulenden Koth als Bestandteil des „Kanalwassers der Zu 
kunft“, zulässig erachtet wird, so darf man wohl annehmen, dass die Sorge 
wegen der Verunreinigung der Spree durch den frischen, sofort getrennten 
Harn etwas zu lebhaft hervorgetreten sei. 
Gegenüber den übrigen Ausführungen des Generalberichtes wird man 
sich weniger zustimmend verhalten können. Für den Fortfall der Rinnsteine 
lässt sich ja unzweifelhaft sehr viel sagen; oh derselbe für einen sanitären 
Fortschritt oder Rückschritt zu halten sei, wird davon abhängen, wie man zu 
der Angabe: reichlicher Zutritt von Sauerstoff führt zur Verwesung, ge 
hemmter Zutritt von Sauerstoff leitet Fäulniss ein — steht. Dies trifft auch 
zu auf die Schlammfänge, welche von der Oberfläche verschwunden, dem freien 
Zutritt der Luft entzogen, jetzt in die Kanäle verlegt sind. Endlich erscheint 
es doch mehr als zweifelhaft, dass das „Kanalwasser der Zukunft“ ,,land- 
wirthschaftlich einen viel höheren Werth haben“ werde. Die Verhältnisse bei 
Paris (Genevilliers), der Umstand, dass der Berliner Magistrat sich bewogen 
gefunden hat, unter die Pachtbedingungen für Kanalwasser auch die aufzu 
nehmen, dass der Pächter verpflichtet sein soll, alles ihm zugeführte Kanal 
wasser wirklich unterzubringen (cf. No. 29, 55 der Vorlagen und zwar Vorlage 
No. 182 u. 354 de 1880, Art. V., p. 205, 360), lassen vielmehr vermuthen, 
dass Garten- und Landbauer es vorziehen, entweder das Wasser, trotz seines 
viel höheren Werthes, in einen öffentlichen Wasserlauf abfliessen zu lassen; 
oder auf eine Pachtung zu verzichten, die sie mit Versumpfung ihres Pacht 
stückes bedroht. Ein altes Wort sagt: de gustibus non disputandum. Dies 
trifft noch weit mehr zu hei den Gerüchen. Als die Stadt Berlin ihre Ver 
suchsfelder in der Nähe der Änhaltischen Bahn hatte, ging von der Direction 
dieser Bahn, in welcher sogar ein Mitglied des hiesigen Magistrates sitzt, bei 
diesem eine Beschwerde ein, in welcher gesagt wird: euer Versuchsfeld stinkt 
so fürchterlich, dass unsere Leute beim Rangiren der Wagen nicht allein be 
lästigt werden, sondern Uebelkeiten bekommen haben. Man wird nicht be 
haupten wollen, dass die Direction der Anhalter Bahn die Unwahrheit gesagt 
oder auch nur übertrieben habe. Indessen war es recht und billig, dass der 
Magistrat sich durch einen seiner Beamten über den Stand der Dinge unter 
richtete. Nun dieser Beamte kam zurück mit der Nachricht; „ich rieche nichts“ 
(Stenogr. Bericht de 1875 p. 443). Entweder hatte der Mann den Schnupfen 
oder das Versuchsfeld stank in der Zeit seiner Anwesenheit wirklich nicht. 
Denn Niemand wird behaupten, dass Rieselfelder immer stinken, wie auch 
Niemand behauptet hat und behaupten kann, dass Maremmen, Sümpfe und 
Reisfelder zu allen Zeiten üble Gerüche verbreiten und schädlich wirken. Dass 
aber Rieselfelder nicht so ganz selten und nicht so ganz unerheblich stinken,
	        
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