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Full text: Zur Städtereinigungs-Frage / Schultz, August Wilhelm Ferdinand (Public Domain)

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Man wird nicht leugnen können, dass dieser Satz, beabsichtigt oder nicht 
beabsichtigt, seine Spitze gegen Rieselfelder „auf unserem alluvialen Sand 
boden“ richtet: wird ein „üebermaass“ von Rieselwasser zugeführt — was zu 
vermeiden durchaus nicht in der Hand des Rieselfeldbesitzers liegt — so droht 
ein „Abfliessen ungereinigten Wassers“ — so und nicht „gereinigten“ Was 
sers soll es wohl heissen, da das „abfliessende“, nicht durch den Boden ge 
gangene Rieselwasser stets unreines sein wird — wird aber kein üebermaass 
von Rieselwasser zugeführt, so wird alles in den Boden eindringen, event. bis 
in die „tieferen Bodenschichten und gar in das Grundwasser“. Die Folgen 
hiervon hat der Generalbericht angegeben, und hat sogar zugestanden, dass 
„die ganz excessive Anfüllung“ des damaligen Rieselfeldes mit Schmutzwasser 
eine „Verunreinigung des Grundwassers herbeigeführt“ habe (1. c. p. 39a). 
Dass diese Verunreinigung „nur vorübergehend“ eingetreten, erscheint bei der 
Frage: ob sie überhaupt eintreten könne? unerheblich, da dies „vor 
übergehend“ durch Verhältnisse eingeleitet worden sein kann, welche durch 
eigene Permanenz das vorübergehende üebel in ein andauerndes um 
wandeln können. 
Hat somit die Verwendung des „alluvialen Sandboden“ als 
Rieselland ihre nicht zu unterschätzenden sanitären Bedenken wegen 
der Möglichkeit sowohl des „Abfliessens“ des aufgebrachten Wassers, 
bei übermässiger Zufuhr desselben, als auch des „Versinkens in die 
tieferen Bodenschichten und gar in das Grundwasser“, bei raässiger 
Spüljauchenzufuhr; so hat sie auch ganz allgemein diese Bedenken. 
Der Generalbericht führt nämlich an: „Ein kurzer Weg durch sandigen 
Boden reicht dazu — nämlich zur Zerstörung der organischen, in der Spül 
jauche enthaltenen Substanz — nicht aus. Darüber haben die Drainirungs- 
versuche im Winter 1871—72 auf dem Rieselfelde bestimmten Aufschluss ge 
geben. Das nach kurzem Durchgang durch eine Erdschicht von geringer Dicke 
gewonnene Drainwasser war durchaus unrein“ (1. c. p. 38a). Es knüpft der 
Generalbericht hieran, folgende durchaus berechtigte — aber als befolgt 
nicht erwiesene — Forderung: „die Wahl künftiger Rieselfelder wird ganz 
wesentlich von einer genauen Kenntniss dieser Verhältnisse — nämlich der 
Natur des Bodens — abhängen. Denn man darf den Untergrund der künftigen 
Rieselfelder nicht so verunreinigen, wie jetzt der Boden der Stadt verunreinigt 
ist; sonst gefährdet man möglicherweise die Gesundheitsverhältnisse der 
nächsten Dörfer. Ganz besonders ist aber Rücksicht darauf zu nehmen, dass 
die etwaige Wasserentnahme der Stadt, falls sie aus Tiefbrunnen der Umgebung 
erfolgen sollte, nicht in das Imprägnationsgebiet der Rieselfelder zu liegen 
kommt“ (ibid.). Sollten, kann man fragen, nicht, ausser den Tiefbrunnen, 
auch andere Brunnen und selbst öffentliche Wasserläufe mit in Betracht zu 
ziehen sein? und kann man mit Sicherheit auf die Kenntniss des „Iraprägna- 
tionsgebietes der Rieselfelder“ rechnen? 
Fasst man Alles dies zusammen, so kann man kaum anders
	        
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