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hier nicht mehr Menschen für dieselbe Fläche rechnen kann,
wie in England, sondern weniger rechnen muss.
Der Generalbericht sagt (p. 39a.): „Nach den englischen An
nahmen dagegen sollen schon 60 Menschen einen Morgen (100 Men
schen 1 Acre Land) genügend befruchten.
Es ist möglich, dass diese Ausdruckweise in dem Generalberichte ohne
besondere Absicht bloss der Abwechselung halber gewählt ist; indessen lassen
später zu berührende Verhältnisse zu, anzunehmen, dass mit derselben ein
besonderer Sinn verknüpft sei. Hat doch im Jahre 1874, als es sich darum
handelte, einen von der Kreistagsversammlung des Kreises Teltow erhobenen
Widerspruch gegen die Anlage von Rieselfeldern bei Britz zu beseitigen, der
Magistrat sein Vorhaben bei der Regierung in Potsdam dadurch zu recht-
fertigen gesucht, dass er das Rieseln als eine Art der Düngung bezeichnete
und behauptete: ,,es müsse dem Gutsbesitzer zustehen, seinen Acker zu dün
gen, in welcher Weise es ihm zweckmässig scheine. Diese Ansicht ist freilich
schon in den Verhandlungen am 18. Juli 1874 hervorgetreten (cf. Stenog. Be
richt No. 17 de 1874 p. 14) und eine Verweigerung dieser Art der .,Düngung-‘
für eine capitis diminutio erklärt worden. Ob die Stadt Berlin ihre Städte-
roinigungs- und Entwässerungswerke mit einer grösseren capitis diminutio als
mit einem Ingenieur, der von sich selber sagt, er verstehe von Rieselfeldern
nichts, und mit einem Agrikulturverständigen, welcher wohl Rieselwiesen, aber
niemals Rieselfelder gebaut hat, anfangen konnte, mögen die beurtheilen,
welche der Entwicklung der Dinge mit Aufmerksamkeit gefolgt sind. (cf.
Stenog. Bericht de 1875 p. 443). Hier genügt es, Act zu nehmen davon, dass
die Regierung in ihrem Rescripte vom 22. Sept. 1874 auf diese Deduction, nach
Anleitung der Entscheidung der Minister des Innern und für Handel etc., ein-
gegangen ist) obwohl ein wesentlicher Unterschied gefunden werden muss
darin: ob Jemand rieselt, um zu düngen, oder ob er düngt, weil er rieseln
muss. (cf. Communalblatt 1874 p. 498—501.) Ob es weise gehandelt war
vom Magistrate, um des Zweckes willen sich durch Verwaltungsrücksichten
den objectiven Standpunkt verschieben zu lassen und der Anschauung Raum
zu geben:' der Zweck heiligt die Mittel; dies zu erwägen, liegt dem Zwecke
dieser Blätter fern. Als Factum musste es berührt werden für den Fall, dass
später einmal irgend Jemand sich durch das: Difficile est salyram non scribere“
nicht abhalten lassen und eine Geschichte der Berliner Kanalisation zu schreiben
versuchen sollte. Wie dem nun auch sei, so geht doch aus den angegebenen
Thatsachen unzweifelhaft hervor, dass die Annahme: 1 Morgen Land reiche
aus zur Unterbringung der Effluvien von 60 Menschen, nicht so ohne Weiteres
auf die Berliner Verhältnisse übertragen werden durfte, und dass am aller
wenigsten die Zahl der Menschen pro Morgen hier höher anzunehmen war, als
in England.
In England werden zwar nicht an allen Orten gleich viel
Menschen auf einen Morgen gerechnet, indessen rechnen gerade