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Full text: Zur Städtereinigungs-Frage / Schultz, August Wilhelm Ferdinand (Public Domain)

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grossen, ja grössten Theiles zu leisten, also mehr zu schonen und 
zu schützen im Stande ist: 
„reiner Boden, reines Wasser, reine Luft.“ 
Gefordert muss zu diesem Ende werden: vor Allem ündurch- 
lässigkeit der Wandungen zum Schutz des Bodens, des Grund 
wassers und der Bodeuluft; sodann Schutz des Hauses gegen 
schädliche Gase. Sache der Ingenieure, nicht der Bautechniker, 
wird es sein, ein solches System aufzustellen. Die Forderung 
diese Bedingungen erfüllt zu sehen, tritt in dem Grade gebieterischer 
auf, in welchem die Wohnorte der Menschen dem Erdboden die 
Möglichkeit der Transpiration und Perspiration beschränken oder 
gar ganz entziehen. 
Es ist bekannt, dass Thiere zu Grande gehen, wenn ihrer Haut die Mög 
lichkeit der Perspiration und Transpiration genommen wird. Und nur eine 
beschränkte Naturanschauung kann sich mit dem Glauben schmeicheln, dass 
der Mensch unter anderen Gesetzen lebe, als die Natur, von der er lebt. Die 
Luft, welche Lin ne omnium animalium voracissimum nennt, zehrt auch die 
Schädlichkeiten auf und so auch die in den Erdboden gerathenen. Man weiss, 
dass Kontagien, so selbst die Pockenlymphe, der freien Luft ausgesetzt, in 
kurzer Zeit ihre ansteckende Kraft verlieren. Und sicher ist ein von allen 
Seiten dem Zutritte der freien Luft offener Abtritt weniger gefährlich, als das 
besteingerichtete Wasserkloset. Diese, durch die socialen Verhältnisse noth- 
wendig gewordene comfortable und fashionable Einrichtung steht ohne Frage 
zurück gegen die Verhältnisse, die das topluck a rose ermöglichen und bedingen. 
Niemand wird die Annehmlichheit, die Nützlichkeit eines guten Strassen- 
pflasters läugnen, aber Niemand, der offene Sinne hat, wird bestreiten wollen, 
dass die besten und angenehmsten Strassenpflaster: Holzpflaster und Asphalt 
die Perspiration und Transpiration des unterliegenden Erdbodens ganz oder 
doch fast ganz beseitigen und die Producte der in der Erde vor sich gehenden 
Zersetzungen nach den Punkten minoris resistentiae hinzuziehen nöthigen; 
diese Punkte minoris resistentiae sind aber nicht selten unsere Wohnhäuser. 
In dem Grade nun, in welchem, aus anderen Rücksichten, der 
freie Zutritt der Luft zu den zersetzbaren im Erdboden befindlichen 
organischen Stoffen gehindert und diese der Fäulniss, statt der 
Verwesung, überlassen werden, in demselben Grade erwächst den 
Verwaltungen die ernste Pflicht; den Erdboden möglichst frei zu 
halten von zersetzbaren organischen Stoffen. 
Von eigenen Erfahrungen über die Entstehung von Krank 
heiten durch die Schwemmkanäle kann in Berlin wie in Deutsch 
land, ja vielleicht überhaupt auf dem Continent noch keine Rede
	        
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