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grossen, ja grössten Theiles zu leisten, also mehr zu schonen und
zu schützen im Stande ist:
„reiner Boden, reines Wasser, reine Luft.“
Gefordert muss zu diesem Ende werden: vor Allem ündurch-
lässigkeit der Wandungen zum Schutz des Bodens, des Grund
wassers und der Bodeuluft; sodann Schutz des Hauses gegen
schädliche Gase. Sache der Ingenieure, nicht der Bautechniker,
wird es sein, ein solches System aufzustellen. Die Forderung
diese Bedingungen erfüllt zu sehen, tritt in dem Grade gebieterischer
auf, in welchem die Wohnorte der Menschen dem Erdboden die
Möglichkeit der Transpiration und Perspiration beschränken oder
gar ganz entziehen.
Es ist bekannt, dass Thiere zu Grande gehen, wenn ihrer Haut die Mög
lichkeit der Perspiration und Transpiration genommen wird. Und nur eine
beschränkte Naturanschauung kann sich mit dem Glauben schmeicheln, dass
der Mensch unter anderen Gesetzen lebe, als die Natur, von der er lebt. Die
Luft, welche Lin ne omnium animalium voracissimum nennt, zehrt auch die
Schädlichkeiten auf und so auch die in den Erdboden gerathenen. Man weiss,
dass Kontagien, so selbst die Pockenlymphe, der freien Luft ausgesetzt, in
kurzer Zeit ihre ansteckende Kraft verlieren. Und sicher ist ein von allen
Seiten dem Zutritte der freien Luft offener Abtritt weniger gefährlich, als das
besteingerichtete Wasserkloset. Diese, durch die socialen Verhältnisse noth-
wendig gewordene comfortable und fashionable Einrichtung steht ohne Frage
zurück gegen die Verhältnisse, die das topluck a rose ermöglichen und bedingen.
Niemand wird die Annehmlichheit, die Nützlichkeit eines guten Strassen-
pflasters läugnen, aber Niemand, der offene Sinne hat, wird bestreiten wollen,
dass die besten und angenehmsten Strassenpflaster: Holzpflaster und Asphalt
die Perspiration und Transpiration des unterliegenden Erdbodens ganz oder
doch fast ganz beseitigen und die Producte der in der Erde vor sich gehenden
Zersetzungen nach den Punkten minoris resistentiae hinzuziehen nöthigen;
diese Punkte minoris resistentiae sind aber nicht selten unsere Wohnhäuser.
In dem Grade nun, in welchem, aus anderen Rücksichten, der
freie Zutritt der Luft zu den zersetzbaren im Erdboden befindlichen
organischen Stoffen gehindert und diese der Fäulniss, statt der
Verwesung, überlassen werden, in demselben Grade erwächst den
Verwaltungen die ernste Pflicht; den Erdboden möglichst frei zu
halten von zersetzbaren organischen Stoffen.
Von eigenen Erfahrungen über die Entstehung von Krank
heiten durch die Schwemmkanäle kann in Berlin wie in Deutsch
land, ja vielleicht überhaupt auf dem Continent noch keine Rede