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Full text: Zur Städtereinigungs-Frage / Schultz, August Wilhelm Ferdinand (Public Domain)

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münden müssten, trotz Kohlenkasten Kanalgase undesinficirt durchliessen, 
würde man „möglicherweise auf die Strassen verlegen, was man jetzt auf den 
Höfen hat“ (1. c. p. 34). Kann auch dies letzte Bedenken der wissenschaftlichen 
Deputation bedenklich erscheinen, zumal im Hinblick auf die vorhandenen Höfe 
von nur 17 Fuss im Geviert, so wird man doch darüber nicht in Zweifel sein 
können, dass sich sehr ernste sanitäre Interessen an die Existenz und die Mög 
lichkeit der Beseitigung der Kanalgase knüpfen, — dass es kaum begreiflich 
ist, wie Ingenieure undArchitecten. gegen die bündige Angabe ihres Altmeisters 
Wiebe, Abfallrohre der Dachrinnen und noch dazu mit Sipho befürworten — 
und dass es unbegreiflich ist, wie Alles das, was gegen die Abfallrohre der 
Dachrinnen eingewandt wird, weil sie mit den Kanälen in Verbindung stehen, 
nicht gelten soll gegen die Hausleitungen, obwohl sie mit den Kanälen in Ver 
bindung stehen. 
Der General-Bericht erklärt in Bezug auf das Tonnensystem: ,,Es kann 
unmöglich gestattet werden, dass die Abfallröhren aus den verschiedenen 
Stockwerken, ohne gespült oder sonst wie gereinigt zu werden, in 
eine einzige Sammeltonne einmünden.“ Eine Ventilation des Aufstellungsortes 
der Sammeltonne nach dem System von d’Arcet sei aber nicht zulässig, weil 
sich in Folge davon möglicher Weise Klagen über „allgemeine Verpestung der 
Atmosphäre erheben“ würden (1. c. p. 27 a). Die wissenschaftliche Deputation 
scheint etwas anderer Ansicht zu sein, denn sie sagt ebenfalls bei Besprechung 
des Tonnensystemes: „Auf die Verunreinigung der Abfallröhren können wir 
ein so grosses Gewicht nicht legen, wie es das Wiebe’sche Gutachten — 
auch wohl der Generalbericht? — thut,“ denn durch „geeignete Desinfections- 
mittel und durch eine „mit den Abfallröhren in Verbindung" gebrachte 
„wirksame Ventilation“ lasse sich „ohne grosse Kosten der möglichen Gefahr 
Vorbeugen“ (1. c. p. 32). Hier gerathen demnach schon Autoritäten: die 
wissenschaftliche Deputation und der General-Bericht mit einander in Konflikt 
und dieser Konflikt erhält noch eine besondere Verschärfung dadurch, dass 
die wissenschaftliche Deputation von den Ventilationsschachten eine Verlegung 
dessen, „was man jetzt auf den Höfen hat,“ auf die Strasse besorgt (1. c. 
p. 34), Abfallröhren „bis zum Daohe“ von Küchen u. s. w. aber als selbst 
verständlich und zulässig ansieht (1. c. p. 33); der General-Bericht dagegen 
die Abfallröhren für das Tonnen- und pneumatische System über das Dach zu 
führen für bedenklich und schädlich (1. c. p. 27 a. und 28 a.), dagegen für die 
Schwemmkanalanlagen für nützlich und nothwendig erklärt (1. c. p. 45a.), 
wie ja auch bei den Vorberathungen dieser Angelegenheit am 5. Deceraber 
1871 „vom sanitären Standpunkte“ aus es für „nothwendig“ erachtet worden 
war, dass „bei der Anlage die Bedingung zu stellen“ sei, „dass auch die 
Leitungen der Küchen und bewohnbaren Zimmer (Waschtoiletten) über das 
Dach hinaus geführt werden“ (cf. Magist. Act. Vol. IV. Fol. 348). 
Bei diesem Mangel an Uebereinstimraung, bei diesen Widersprüchen in 
den Ansichten über die angemessenste Art. die für nothwendig erachtete Ven 
tilation der Schwemmkanäle auszuführen, wird es wohl gerechtfertigt sein: 
alle einschlagenden Bestimmungen für unbasirt und verfrüht, für ungerecht- 
Schultz, Städtereinigungsfrage. 3
	        
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