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heraufreicht,“ (l. c. p. 15) zu vergleichenden Beobachtungen „über
den Gang der Mortalität und Mortalität“ dringend empfiehlt.
Diese Empfehlung der wissenschaftlichen Deputation muss als vollkommen
berechtigt anerkannt werden und konnte, richtig ausgefiihrt, durch exacte
Beobachtungen Resultate erlangen lassen, welche mannigfache Streitfragen er
ledigt haben würden. Die zu derartigen Beobachtungen erforderlichen Bohr
löcher würden, wenn und so weit sie in der Nähe von Kanälen angelegt worden
wären, auch Gelegenheit geboten haben, durch chemische Untersuchung des in
ihnen vorfindlichen Wassers zu prüfen event. festzustellen: ob diese Wasser
durch die Kanäle gefährdet event. in welchem Grade geschädigt werden.
Das Grundwasser, reicht, wie auch die wissenschaftliche Deputation hervorhebt,
an manchen Stellen in Berlin „bis auf wenige Russe“ unter die Oberfläche des
Bodens hinauf. Selbstverständlich ist es nun, dass die Wirkungen des Grund
wassers auf die Luft um so erheblicher hervortreten werden, je näher dasselbe
der Bodenoberfläche steht. Selbstverständlich ist es also auch, dass man von
Publicationen über die Bewegungen des Grundwassers verlangen muss, dass
man aus ihnen ersehen könne, in welcher Entfernung unter der Oberfläche der
mittlere, event. der maximale oder minimale Stand des Grundwassers an
dem Beobachtungsorte sich finde. Angaben, aus denen sich diese Verhältnisse
ergeben, sind für alle derartigen Publicationen unerlässlich, wenn dieselben
überhaupt Werth haben sollen, und ihr Fehlen kann nicht etwa dadurch ent
schuldigt werden, dass sie ja aus irgend einer anderen Publication zu ent
nehmen seien. Denn man kann nicht verlangen, nicht einmal erwarten, dass
jedem Leser solcher mangelhaften Publicationen die Schriften oder Drucksachen
zugänglich seien, aus denen allenfalls das Fehlende ergänzt werden könnte.
Ob die städtische Verwaltung gemeint gewesen ist, den Anforderungen
der wissenschaftlichen Deputation nachzukommen, indem sie in die Veröffent
lichungen ihres statistischen Bureaus den „Grund- und Spreewasserstand“
aufnahm, mag dahingestellt sein. Sicher aber ist, dass diese Publicationen,
so wie sie sind, werthlos sind und es muss befremden, dass von magistratua-
lischer Seite einem Anträge, die in Rede stehenden Veröffentlichungen in der
erforderlichen Weise dem Publicum zu übergeben, entgegengehalten wurde,
dass „sich die Tragweite desselben nicht vollständig übersehen“ lasse. (Ste
nographische Berichte der Stadtverordneten-Versammlung von Berlin 1880,
pag. 201), während das, was verlangt ward und verlangt werden muss, durch
eine einfache AenderungdesKopfes der betreffenden Publication zu erreichen war.
Es hat sich die Verwaltung der Stadt Berlin ohne irgend eine
zwingende Ursache von Aussen die Möglichkeit entzogen, Erfah
rungen zu sammeln über den Einfluss der Schwemmkanäle auf die
Beschaffenheit des Grundwassers und der davon afficirten Atmosphäre
der Stadt. Sie kann daher auch in dieser wichtigen Frage nicht von
„Erfahrungen“ sprechen, muss sich vielmehr die an anderen Orten
gemachten Erfahrungen, mit denen die Anführungen der wissen-