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Full text: Zur Städtereinigungs-Frage / Schultz, August Wilhelm Ferdinand (Public Domain)

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heraufreicht,“ (l. c. p. 15) zu vergleichenden Beobachtungen „über 
den Gang der Mortalität und Mortalität“ dringend empfiehlt. 
Diese Empfehlung der wissenschaftlichen Deputation muss als vollkommen 
berechtigt anerkannt werden und konnte, richtig ausgefiihrt, durch exacte 
Beobachtungen Resultate erlangen lassen, welche mannigfache Streitfragen er 
ledigt haben würden. Die zu derartigen Beobachtungen erforderlichen Bohr 
löcher würden, wenn und so weit sie in der Nähe von Kanälen angelegt worden 
wären, auch Gelegenheit geboten haben, durch chemische Untersuchung des in 
ihnen vorfindlichen Wassers zu prüfen event. festzustellen: ob diese Wasser 
durch die Kanäle gefährdet event. in welchem Grade geschädigt werden. 
Das Grundwasser, reicht, wie auch die wissenschaftliche Deputation hervorhebt, 
an manchen Stellen in Berlin „bis auf wenige Russe“ unter die Oberfläche des 
Bodens hinauf. Selbstverständlich ist es nun, dass die Wirkungen des Grund 
wassers auf die Luft um so erheblicher hervortreten werden, je näher dasselbe 
der Bodenoberfläche steht. Selbstverständlich ist es also auch, dass man von 
Publicationen über die Bewegungen des Grundwassers verlangen muss, dass 
man aus ihnen ersehen könne, in welcher Entfernung unter der Oberfläche der 
mittlere, event. der maximale oder minimale Stand des Grundwassers an 
dem Beobachtungsorte sich finde. Angaben, aus denen sich diese Verhältnisse 
ergeben, sind für alle derartigen Publicationen unerlässlich, wenn dieselben 
überhaupt Werth haben sollen, und ihr Fehlen kann nicht etwa dadurch ent 
schuldigt werden, dass sie ja aus irgend einer anderen Publication zu ent 
nehmen seien. Denn man kann nicht verlangen, nicht einmal erwarten, dass 
jedem Leser solcher mangelhaften Publicationen die Schriften oder Drucksachen 
zugänglich seien, aus denen allenfalls das Fehlende ergänzt werden könnte. 
Ob die städtische Verwaltung gemeint gewesen ist, den Anforderungen 
der wissenschaftlichen Deputation nachzukommen, indem sie in die Veröffent 
lichungen ihres statistischen Bureaus den „Grund- und Spreewasserstand“ 
aufnahm, mag dahingestellt sein. Sicher aber ist, dass diese Publicationen, 
so wie sie sind, werthlos sind und es muss befremden, dass von magistratua- 
lischer Seite einem Anträge, die in Rede stehenden Veröffentlichungen in der 
erforderlichen Weise dem Publicum zu übergeben, entgegengehalten wurde, 
dass „sich die Tragweite desselben nicht vollständig übersehen“ lasse. (Ste 
nographische Berichte der Stadtverordneten-Versammlung von Berlin 1880, 
pag. 201), während das, was verlangt ward und verlangt werden muss, durch 
eine einfache AenderungdesKopfes der betreffenden Publication zu erreichen war. 
Es hat sich die Verwaltung der Stadt Berlin ohne irgend eine 
zwingende Ursache von Aussen die Möglichkeit entzogen, Erfah 
rungen zu sammeln über den Einfluss der Schwemmkanäle auf die 
Beschaffenheit des Grundwassers und der davon afficirten Atmosphäre 
der Stadt. Sie kann daher auch in dieser wichtigen Frage nicht von 
„Erfahrungen“ sprechen, muss sich vielmehr die an anderen Orten 
gemachten Erfahrungen, mit denen die Anführungen der wissen-
	        
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